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"Erklärbär"

zur Verhandlung vor dem Landgericht Chemnitz vom 05. November 2003

Zum besseren Verstehen: Dies war die Neuauflage der Verhandlung vor dem "Nasenrichter" Schulhauser, der ja für seine "Leistungen wider den tierischen Ernst" seinen Lohn gekriegt haben soll...

Bitte erlauben Sie mir, dem Protokollanten, auch mal meine Gedanken zum Fließen zu bringen:

Herr Kempen hat leider nicht an der Verhandlung teilnehmen können, ... und das war auch gut so! Als erstes fiel mir nämlich auf, daß ein gewisser Schulhauser auf dem Info-Aushang als Beisitzer genannt worden ist :-o Ich war der Meinung, es gäbe die "Nase" nicht mehr!

Den Anwalt der Stadt Penig, Herrn Handschuhmacher, kennenzulernen - das Vergnügen hatte ich bereits vor der Verhandlung. Mein persönlicher Eindruck, der sich beim Beobachten der Verhandlung noch festigte: Zu ihm würde gut ein Aschersleber Kennzeichen passen... Ich mußte das einfach mal loswerden!

Die Verhandlung selbst war ein Gaudi: Zuerst verstieg sich der Vorsitzende, Richter Bonitz, in theoretierische Eksapaden um ein paar Quadratzentimeter Bodens und einer an sich banalen Angelegenheit: Ein Vertrag war nicht erfüllt worden. Punkt. Kempen-Anwalt Hulinský brachte daraufhin mit wenigen, dafür aber kristallklaren Worten die Sache auf eben diesen Punkt. Die hart an Auswurf grenzenden Einwürfe der Peniger Anwälte gipfelten in der Sentenz:

Wir kennen das Ding an sich zwar nicht, vielleicht doch so vom Hörensagen, wissen aber alles darüber, und das dazu noch ganz genau.

Um den springenden Punkt einem mehr oder weniger Unkundigen, wie ich es selbst auch bin, etwas klarer erscheinen zu lassen, erlauben Sie mir bitte noch folgendes Gleichnis:

Da in Deutschland so ziemlich jeder [Idiot darf ich nicht schreiben] sich an das Lenkrad eines Autos setzen darf, versuche ich das mal anhand eines solchen zu erklären:

Ein Auto eben.

Stellen Sie sich doch mal vor, Sie kaufen ein Auto. Also:

  • Hauptvertragsleistung ist das Auto.
  • Nebenleistung sind z.B. die Räder.
  • Nach Auffassung des hohen Gerichts genügt es, wenn die Hauptleistung erbracht worden ist. Die Nebenleistung hat keinen Einfluß auf die vertraglichen Pflichten des Autoverkäufers.

    An sich hat Herr Bonitz Recht - deswegen ist er ja wohl auch als Richter zu bezeichnen. Wichtig ist, daß vier Räder dran sein sollten, so wie im Kaufvertrag vereinbart. Und ein technischer Laie würde vielleicht sogar 4 x dieselbe Größe montieren, und noch ein solches als Reserverad mit reinlegen (Notrad tut's auch, nur - passen muß es, oder?) Ob nun Sommer- oder Winterreifen, ob nun GOOD YEAR oder MICHELIN - alles + Geschmackssache, soweit gehe auch ich mit dem Richter konform.

    Was aber, wenn 3 Räder 15-zöllig sind, und eins 12"? Ist dann die Nebenleistung auch erbracht? Denn: 4 Räder sollen es sein, und 4 Stück sind es. Sicher, fahren kann man damit auch, aber nicht unbedingt sicher, oder? Dazu paßt der Auswurf der Einwerfer:

    Wir haben das Fahrzeug zwar nicht gesehen, gehen aber davon aus, daß 4 Räder dran sind, und demzufolge ist der Vertrag als solcher auch erfüllt...

    Es liegt auf der Hand: Bei diesem Beispiel würde eine ganze Horde quiekender Experten auf die Szene treten, um das Gegenteil zu belegen, angefangen beim TÜV bis hin zur Polizei, Zulassungsstelle und umgekehrt. Ich bin mir sicher, das Auto dürfte im Straßenverkehr keinen Zoll bewegt werden, trotzdem das gehen würde. Gut, eine Spur Abenteuer ist da schon dran, und jedermanns Sache ist es auch nicht unbedingt. Aber nach Auffassung des Gerichts ist halt Rad = Rad, und basta, oder nicht?

    Übrigens: Solche Experten gibt es auch auf dem Gebiet des Bauwesens. Die nennen sich halt Baukommission oder Bauaufsichts- und vielleicht noch Amt dazu. Wo waren die denn eigentlich? Kreide holen, Kaffee kochen, oder wo?

    Die Sache wird aber noch eine interessante Wendung bekommen, denn der Autokäufer hatte einen Satz Winterreifen dazugekauft, und die sollten ja zumindest auf die Felgen passen. Aber das wird das Thema der Erklärung sein, welches Herr Hulinský das Vergnügen hat, dem Gericht binnen Frist vorzulegen.

    Siegfried Wilhelm

    Hier geht es erstmal zum (internen) Protokoll vom 05.11.2003.


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