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Die derzeitige "Ruhe" bei den Veröffentlichungen auf unserer Homepage ist gewollt, weil wir aus taktischen Gründen nicht im Vorfeld schon unsere Gegner informieren wollten. Wir werden Sie aber weiter über den Fortgang der Ereignisse auf dem Laufenden halten - nur halt alles zu seiner Zeit.


Am Mittwoch, dem 1. Juni diesen Jahres, fand nun in den mehr oder weniger heiligen Hallen des Landgerichtes Konstanz eine Verhandlung in Sachen Kempen und Sparkasse Singen-Radolfzell statt, aber in einer rechtlichen Situation, die in ihrer Unausgegorenheit ihresgleichen sucht!

  1. Die Entscheidung des OLG Dresden ist noch nicht bis in die letzte Instanz geklärt! Der Ausgang dessen hat aber tragende Bedeutung für die Konstanzer Entscheidung, sollte sie jedenfalls haben.

  2. Weil das OLG Dresden nun endlich die streitauslösende Zufahrt als Hauptleistung und bindende Verpflichtung seitens der Stadt Penig festgestellt hatte, wäre der Kaufvertrag seitens der Stadt Penig nie erfüllt gewesen. Folglich hätte nie vollstreckt werden dürfen. Erst recht war es der Stadt Penig nicht zu verzeihen, daß sie die HMK-Kunden mit Prozessen bedroht, wenn sie ihre fälligen Rechnungen an HMK zahlten....

    Um noch weiter zu rekapitulieren: Die Verleumdungskampagne des Peniger Bürgermeisters, die in der Sentenz gipfelte:

    "Wir haben unsere Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag erfüllt, nun muß Kempen einsehen, daß auch er seinen Teil beisteuert."
    ist damit restlos und unstreitig bewiesen.

    Kempens Anwälte haben einen Aussetzungsantrag gestellt, aber zu diesem lag noch keine Entscheidung vor - und trotzdem wollte man am LG Konstanz verhandeln! Und das, obwohl nun auf dem Wege der Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH erst noch entschieden werden muß, inwiefern der Peniger Bürgermeister gewußt hat, ob es eine Zufahrt gab, oder nicht. Genau diese umstrittene Kenntnis des Bürgermeisters wertete das OLG Dresden als verspäteten Vortrag, obgleich das Vernehmungsprotokoll des Zeugen Karl Nolle, MdL, vor der Freiburger StA bereits in der ersten Instanz in Kopie bei Gericht vorgelegen hatte. Doch bitte: Lesen sie dazu die Beschwerdebegründung!

    Jedenfalls gibt es nun nur zwei Möglichkeiten in dieser Angelegenheit: Entweder es kommt zur Zurückweisung an das OLG in Dresden und somit zur Beweisaufnahme (auf die wir schon seit drei Jahren mit Ungeduld warten...) oder aber der BGH verurteilt die Stadt Penig nach Aktenlage.

    Damit wären die 185.000 DM Grundstückskaufpreis, die seinerzeit per Prozess-bürgschaft hinterlegt waren und seitens der Stadt Penig "rechtsfehlerhaft" eingezogen worden sind, wieder zurückzubezahlen. Genau dies aber fordert ja u.a. die SpK Singen von Herrn Kempen, weil der privat für diese Bürgschaft gebürgt hatte. Also: Es macht durchaus Sinn, abzuwarten, wie der Bundesgerichtshof entscheidet...

    Dazu kommt noch: Diese Feststellung, daß der Kaufvertrag nicht erfüllt war, würde quasi automatisch Schadenersatzansprüche gegen die Stadt Penig auslösen...

  3. Der Gesundheitszustand des ehemals Gailinger und gewesenen Bauunternehmers Heribert Kempen ist momentan nicht der beste. Er hat sich aus dem Einflußbereich der schwäbischen und badensischen Gerichtsbarkeit heraus in hessische Gefilde verzogen, wo er, sicher nicht zuletzt wegen des unwahrscheinlichen seelischen Drucks an diversen Leiden erkrankt ist und sich in beinahe ständiger ärztlicher Behandlung befindet.

  4. Aus medizinischen Gründen mußte Herr Kempen - wie aus dem vorigen hervorgeht - dringend in die Hand des Chirurgen. Der Sachverhalt lag schriftlich und ärztlich bestätigt dem Gericht vor. Aber dieses nahm das einfach nicht zur Kenntnis. Es hatte sich in den Kopf gesetzt: Es muß nun statuiert werden, das Exempel...

Und so kam es, wie es wohl hat kommen müssen... Herr Kempen konnte wegen seiner ärztlichen Behandlung nicht zum Termin kommen, und "man" meinte doch in Konstanz ernsthaft, es würde dann alles geräuschlos und schnell "über die Bühne gehen..."

Aber: Das meinte "man" nur...

 

Der Eklat im Gerichtssaal

So manche Meinung ist halt trügerisch.

Noch kurz vor der Verhandlung hatte die SpK Singen durch ihren Anwalt - in wie üblich wahrheitswidriger Manier - behaupten lassen, sie hätte niemals die Rechte zur Einziehung der 185.000 DM (zwecks gewillkürter Prozeßstandhaft) abgetreten. Doch scheinbar weiß der Herr RA Linnebacher nicht, wovon er redet und was er dabei "verbricht", denn Kempen hat dieses Dokument selbstverständlich, und schriftlich dazu ... (Ohne dieses Dokument hätte er nie gegen die Stadt Penig klagen können).

Just an diesem Tage tauchte im Gerichtssaal eine mehr oder weniger "graue Eminenz" auf, gab sich als Anwalt zu erkennen und bat darum, unter der Zuschauerschaft weilen zu dürfen. Das verleitete den Anwalt der Singener Sparkasse zu einigen Einwürfen, die er lieber nicht hätte machen sollen. Der Herr gab sich dann als den zu erkennen, der er wirklich war, und zwar als den Schrecken aller mit einer (oder mehreren) Leichen im Keller versehenen Kreditinstitute und Banken: Herr Rechtsanwalt Schlösser, ein ausgesprochen erfahrener und versierter Anwalt für Prozesse in Sachen Bankenbetrug, der für einen Mitgeschädigten als Nebenintervent aufgetreten ist.

Es kam, wie es kommen mußte: Der Sparkassen-Anwalt ließ sich in einen Disput mit Herrn Schlösser ein, was er besser nicht getan hätte! Dieser wiederum drehte den Spieß einfach um und verlangte vom juristischen Repräsentanten der Sparkasse die Vollmacht zu sehen, was durchaus sein gutes Recht ist. Das brachte Herrn Linnebacher zuerst aus der Ruhe, dann aber aus der Fassung: Nachdem er lange in seinen Unterlagen gesucht und nicht fündig geworden war, wollte er das Dokument per Fax schicken lassen. Es sei wohl in der Kanzlei.

Dort ist mit Sicherheit einiges zu finden, aber was nicht da war, war ein Stück Papier, das ihn zu seinem Amt vor Gericht aktiv legitimieren würde. Ein Fax kam, aber mit dem falschen Dokument. "Kein Problem," spricht dieser in seiner gewohnt kulanten Art:"Die Sparkasse wird es schon haben...".

Dort hatte man auch einiges, sogar ein Papier mit einer Blanko-Vollmacht, die man Herrn RA gern zur Verfügung stellte, per Fax selbstverständlich! ...

Und die Moral von der Geschicht...?

Vollmachtslos vor dem Landgericht in Konstanz! Kein gutes Zeichen für die Anwaltskanzlei Völkers aus Rottweil, in deren Vertretung der Herr Rechtsanwalt Linnebacher da war! Somit durfte diese Kanzlei keinerlei Anträge stellen.
Die Sache war gelaufen...

(Kleine Anmerkung am Rande: Die Vollmacht muß zwingend im Original zu Beginn der Verhandlung bei Gericht vorliegen. Hätte der schmale Herr mit dem großen Doktorhut nur die Spur von Anstand im Leibe gehabt, hätte er sich in Würde auf einen Kotow [sprich: kotau = japanisches, quasi einmaliges Ehrenritual...] vorbereitet und nicht noch die Affen tanzen lassen... Ich bin mir sicher: Das hat ein Nachspiel!)

Fazit:

Wenn es in Konstanz korrekt nach Recht und Gesetz zugehen würde, wozu mir verständlicherweise der Glaube fehlt, müßte das Landgericht die Klage der Sparkasse abweisen und der Widerklage stattgeben, so lautete jedenfalls der Antrag der Kempen-Anwälte. ... Und: So steht es nun mal in der ZPO...

Das aber, was ich bisher an Rechtsprechung gerade im Kempen-Fall in Konstanz und anderen schäbisch-badenser und sächsischen Gerichten erlebt - nein, genossen habe, hat mit der bundesdeutschen Zivilprozeßordnung relativ wenig zu tun, und noch weniger mit Rechtsstaatlichkeit! Und so bin ich - wie Sie sicherlich auch - gespannt, wie es weitergehen soll. Die Konstanzer Justiz wird sich nunmehr entscheiden müssen, welchen Weg sie gehen will...

Eines scheint sicher zu sein: Weitere Verfahren wird es von Seiten des Herrn Kempen in Konstanz nicht mehr geben, weil er nicht mehr in Baden-Württemberg wohnt, sondern nun das Landgericht Darmstadt im Hessischen für ihn zuständig ist. Mal sehen, wie dort mit der ZPO umgegangen wird. Es soll ja schließlich noch Richter in Deutschland geben, die wirklich unabhängig sind, und der Verfassung treu ergeben. Oder?

Wie dem auch sei - daran wird sich dann das LG Konstanz messen lassen müssen. Herr RA Schlösser hat auf dieser Strecke schon einige Erfahrungen gesammelt. Es gibt einige große Bankenskandale, zu deren Aufdeckung er erheblich beigetragen hat. Und soviel mir bekannt ist, sind einige der Spitzbuben aus den Vorstandsetagen unter die Sängerknaben gegangen, Stimmlage Baß - sie brummen immer noch...

Kleine Episode am Rande: Herr Schlösser hatte in der Verhandlung offen gelegt, daß dem Vernehmen nach die SpK Singen vermutlich ein Sanierungsfall sei, weil ihr diverse Kreditgeschäfte bei diversen Großkunden untersagt worden seien. Das war wohl neu für den Herrn RA und Doktor Linnebacher, denn daraufhin gab er wörtlich zu Protokoll:"Das kann ich nur mit Nichtwissen bestreiten..."

Allein diese protokollierte Aussage wird wohl in Zusammenhang mit noch weiteren Umständen demnächst noch die Gerichte und das BAFIN in Bonn beschäftigen. Es ist also nicht so, dass man die "Akte Kempen" schließen könnte, sondern jetzt geht es erst richtig los! Und das vor allem, weil bisher noch nie ein richtiges Verfahren SpK ./. Kempen stattgefunden hat.

Der Prozeßauftakt war schon von der gewohnt nonchalanten Überheblichkeit eines Herrn Linnebacher gekennzeichnet. Aber nicht mal legitimiert war er, um überhaupt dort auftreten zu dürfen! Ich würde mich schämen. Aber: "Keine Ehre, keine Schande" - sagt schon ein altes Sprichwort. Allein dieser Umstand zeigt zudem, wie schlampig die Kontrolle des Gerichts auf Einhaltung seiner eigenen, aus der ZPO resultierenden Pflichten gehandhabt wird. Es drängt sich auf, darüber nachzudenken, wie die bisherigen Verfahren, auch die der Drittgeschädigten in Konstanz gelaufen sind...




Auch wenn es momentan auf unserer HP etwas ruhig geworden ist - es gibt schon Ereignisse, die ihre Schatten vorauswerfen. Demnächst erscheint ein Buch mit dem Titel:

Der Domino Effekt

Ein Tatsachenroman - ja, man ist versucht zu sagen, ein Polit- bzw. Wirtschafts-thriller, der sich in Penig, Chemnitz und Dresden in Sachsen, sowie in Singen, Gailingen und Konstanz in Baden-Württemberg, abspielt. Es geht darin um korrupte Beamte, Politiker, Richter und Banker. (evtl. Namensgleichheiten, Orte und Personen sind also rein zufällig, und ungewollt - wie dem auch sei ...)

Mit den besten Empfehlungen von Herrn Kempen.

 

Siegfried Wilhelm



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