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Wie zu erwarten, hat sich jetzt auch das
"Singener Wochenblatt" blamiert !

Die Ablehnung des PKH Beschlusses kam schließlich auf Grund eines bewiesenen Prozeßbetruges zu stande... (die von der SpK immer wieder behauptete - angebliche - mündliche Vereinbarung, die vom gerichtl. bestellten Insolvenzverwalter schriftlich widerlegt wurde, existiert nicht !

Auch schriftlich gibt es keine Belege zur Umbuchung vom Bauträgerkonto.

Die Singener Redakteure haben sich zu "Lakaien" von Politik und SpK gemacht !

Sie können immer weiter wie eine "tibetanische Gebetsmühle" das Wunschdenken der Spk herunterleiern: Es gab und gibt (!) weder Aufträge noch Genehmigungen zu den Umbuchungen und Unterschlagungen vom Bauträgerkonto, der Baugelder des Kunden Netzel !!!

Die Schließung aller Konten der gesamten HMK Gruppe (5 Firmen) sowie die des Unternehmers war und ist rechtmißbräuchlich, wie die eidesstattliche Versicherung des Steuerberaters wegen der unmittelbaren Terminabsprache mit Heinzelmann von der SpK zeigt ... ! Es wurden schließlich die Kontenschließungen mit der angeblichen "Nichteinhaltung" der Übergabefristen der Bilanzen begründet!

Der dadurch ausgelöste Zusammenbruch der HMK Gruppe hat nichts mit den Sachsen zu tun - schließlich haben die nicht alle Konten von 5 Firmen gleichzeitig geschlossen...

Die seit August 2003 beim LG Konstanz bereits anhängigen, aber immer noch nicht terminierten Klagen (3 an der Zahl!), sowie die der drittgeschädigten Kunden, unterschlägt die Presse - egal welcher Prozeß zuerst verhandelt wird, das Beweisthema ist immer das Gleiche:

Durfte umgebucht werden? ... Durften die Konten geschlossen werden?

Es wäre zweckmäßig, wenn doch die Behauptungen der Singener Presse erst mal belegt würden...dann könnten sie (noch!) ihr Gesicht wahren...

Die Beweise dazu können sich die Singener Redakteure auf dieser Homepage herunterladen - wenn sie denn nur wollten. Aber das ist ja nicht gefragt ...

So werden die Leser instrumentalisiert ...

Heribert Kempen


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