Kennen Sie den Ausdruck
"von Rechts wegen"?
Dann ist Ihnen bestimmt auch bewußt, daß dieser Ausdruck von einem Konjunktiv gefolgt wird.
Konjunktiv bedeutet Möglichkeitsform. Er besagt, daß in dem Sachverhalt, auf den er sich
bezieht, irgend etwas ist, was normalerweise nicht so ist, wie es sein sollte. Folgen Sie mir bitte auf meinen
Gedankengängen, und ...
Denken Sie ruhig mal drüber nach!
Von Rechts wegen leben(*) wir in einer Gesellschaft, die sich selbst mit dem Attribut
"Rechtsstaat" schmückt. Und da dürfte es normalerweise auch gerecht zugehen.
Zumindest sollte man das meinen. Aber - nehmen wir einfach mal den Kempen-Fall von dieser Warte her:
Es ist eine ganz profane Sache: Ein Bauunternehmer kauft von einer Kommune ein Grundstück.
Von Rechts wegen hätte er sich doch auf die Angaben im Kaufvertrag verlassen dürfen, oder?
Und genau da geht es schon los:
An sich hatte er ja eine Zufahrt mit dazu gekauft,
ohne die das Grundstück als solches quasi wertlos wäre bzw. das auch ist. Das bedeutet nicht, daß da eine
Straße oder etwas anderes hätte gebaut werden müssen - nein! Der Weg als solcher ist selbstverständlich da.
Nur: Im "Osten" hatte es niemand so genau mit dem Grund und Boden genommen. Dieser Weg war katasteramtlich noch gar nicht
so richtig eingetragen, und das muß aber erfolgen, will man/frau in einem Rechtsstaat nach Vorschrift seine Arbeit
erledigen.
Von Rechts wegen hätte nun die Kommune lediglich die entsprechende Baulast in die jeweiligen Verzeichnisse
eintragen müssen, und es wäre gut gewesen. Hat sie aber nicht - doch, schon, aber sie war zu schmal: An der schmalsten Stelle
sagenhafte 1,20 m! Wie wollen Sie da ein Auto durchkriegen? Das Kind heißt doch Zufahrt!
Gut und schön. Der Unternehmer geht die ganze Tippeltour durch, mit Mahnung, Androhung, Zahlungsverweigerung wg. nicht erbrachter
Leistung - so, wie es das Gesetz vorschreibt.
Erfolg: "= 0" (sprich: Gleich Null).
Letztendlich gibt es da dann noch eine so genannte Rechtsaufsicht in Gestalt der staatlichen Verwaltungsstrukturen
(Landrat, Regierungspräsidium, Landesregierung). Von Rechts wegen hätte von jener Seite eingeschritten
werden müssen, denn daß da was nicht rechtens ist, wird vor dem Landtag selbst festgestellt. Nur: Bewegt hat sich nichts!
Wenn die normale Gangart nicht zum Erfolg führt, wendet man/frau sich vertrauensvoll an ein Gericht. So hat das auch
Kempen getan. Die Sache ging bis vor das badische Oberlandesgericht in Karlsruhe, bei dessen Verhandlung ein gewisser Doktor Nökel
den Vorsitz hatte.
Von Rechts wegen sollte man/frau meinen, daß wenigstens eine Spur von Sach- oder überhaupt Verstand
bei der Entscheidungsfindung eine Rolle spielen sollte. Aber weit gefehlt: Anstatt sich von den mehrfach per Zeugenaussagen belegten
tatsächlichen Gegebenheiten leiten zu lassen, kriegt der ein
Stahlrollmeßband aus der Hosentasche und mißt auf einem Meßtischblatt
in einem Bereich nach, wo ein Millimeter einem Meter in der Natur entspricht!
Nun sollte man/frau - auch wieder von Rechts wegen - annehmen, daß solch ein ingenieur-technisches Wildschwein an sich
fehl in einem ordentlichen Gericht sein sollte. Bei solch einer gravierenden Fehlleistung sollte doch - von Rechts wegen - mal nachgeprüft werden, wie denn die anderen "Urteile"
dieses Experten ausgesehen haben. Es müßte mit dem Teufel zugehen, wenn das ein Einzelfall wäre... Aber: Weit gefehlt! Der
Strafantrag gegen diesen Dr. Nökel wurde
abgelehnt!
Der eigentliche Totengräber des Kempen-"Imperiums" ist aber die Sparkasse Singen-Radolfzell, und daselbst
der namentlich benannte Mitarbeiter Tobias Heinzelmann. Der will aber den Vorschriften entsprechend gehandelt haben und ist sich keiner
aktiven Schuld bewußt. Aber:
- Warum will Heinzelmann dann bereits im August 2001 eine
nachträgliche Genehmigung für fast ein Jahr zuvor audgeführte
Buchungsvorgänge? - Und als Belohnung? Ein Kredit!
- Warum begibt sich dann derselbe Heinzelmann nach Sachsen und verspricht
einem Banker, daß "es sein Schaden nicht sein solle, wenn er sich bestimmter Vorgänge erinnern würde", die 4 Jahre zuvor
stattgefunden haben sollen, für die es aber nicht die Spur eines Beweises gibt, zumindest keines schriftlichen...
Von Rechts wegen sollte das doch ein Hinweis darauf sein, daß da was nicht in Ordnung ist,
oder? Oder ist es neuerdings so, daß den Zeugen eine Belohnung in Aussicht gestellt werden darf, wenn sie das aussagen, was sie aussagen müssen?
Trifft das möglicherweise auch auf die Medien zu? - Wer weiß ...
Es sieht so aus, als sei dies alles Methode in diesem Land. Recht und Gesetz als Theorie, aber die Praxis steht dem diametral entgegen...
Seit es den "Amtlichen Prüfungsbogen" zum Erwerb des
Führerscheins gibt, ist da ein gravierender Vorfahrtsfehler drin. Von Rechts wegen müßten alle Führerscheinprüfungen
nachgeholt werden... Der Fehler ist immer noch drin.
Und dann war da noch der Mordanschlag, für den jemand büßt, der ihn nicht begangen hat. Von Rechts wegen dürfte das auch nicht sein!
Und von Rechts wegen sollten wir Ermittlungsbehörden haben, die
wissen, was sie tun...
Denken Sie mal drüber nach!
Siegfried Wilhelm
Fußnote:
(*) = Von Rechts wegen müßte hier ein Konjunktiv stehen...