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So sieht ein Bauträgerkonto aus:

Langsam piept mich das an. Kann ich nun nicht lesen, oder wer kann hier nicht lesen??

Kontoeröffnung


Bauträgerkonten sind gesetzlich u.a. durch das "Gesetz über die Sicherung der Bauforderungen"
g e s c h ü t z t ! ! ! Kapiert das in diesem ... denn keiner ? ?

Und hier sind noch die Kontoauszüge:

Kontoauszüge

Sollte jemand anderer Meinung sein - möge er mir das doch bitte mitteilen!

Heribert Kempen


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