Heribert G. Kempen
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Geschäftsführender Gesellschafter der HMK Gruppe
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Gailingen, 21.12.03
Konstanz
Außenstelle
Singen
Herrn
Auer
Julius-Bührerstr.
78244
Singen
Ermittlungen i.S. Sparkasse Singen- Radolfzell
mit Erstaunen vernahm mein Anwalt, Herr
Pryssok, welcher mit Ihnen in der Vergangenheit telefoniert hatte, von Frau
StAin Reerink, dass angeblich die Eheleute Kempen ihre Aussage bei der
Kripo ablehnen würden. Sie wissen selber, dass diese Aussage nicht stimmt.
Herr Pryssok hatte um einen
schriftlichen Fragen- Katalog gebeten, weil die Angelegenheit sehr umfangreich
und komplex ist und weiterhin, weil er vermutete, dass der Unterzeichner wegen
seines nicht einstellbaren Bluthochdruckes, u.U. eine längere Vernehmung – als
Zeuge – nicht durchstehen würde. Er hatte Recht, der Hausarzt hat diese
Vernehmung - als ein sehr erhebliches Risiko – wegen der persönlichen
Erlebnisse und Emotionen eingestuft.
Da ich während einer letztlich
durchgeführten Untersuchung auf dem Ergometer bei 75 Watt (absolut niedrigster
Anfangswert) einen Bluthochdruck von 316/175 mm Hg hatte, ist dies nicht von
der Hand zu weisen. Der Betroffene spürt erst dann den Bluthochdruck, wenn er
lebensgefährliche Höhen annimmt. Dies hat bei mir nachweislich, zu einer
Schädigung des Herzens geführt.
Dass dies zutrifft, kann Ihnen der
Amtsarzt Dr. Hess / LRA Konstanz bestätigen.
Damit Sie aber weiter kommen mit Ihren
Ermittlungen, bin ich nach wie vor zur
Vernehmung bereit. Es müßte dann
aber eine Terminabsprache getroffen werden, die Herrn Dr. med. Psczolla
Tel. 07734-97191 oder 0171- 34 54 154 es ermöglicht, dabei zu sein.
Sie müssen dabei dann mit evtl. Abbruch
der Vernehmung aus medizinischen Gründen
und mehrfachen neuen Fortsetzungen rechnen. Dies wäre auch für mich dann eine lästige Quälerei.
Meine Frau Marion Kempen ist nervlich
noch wesentlich mehr angeschlagen als ich, da sie unter einer Depression
leidet, so dass Sie entweder - je nach Phase - kaum ein Wort von ihr heraus
bekommen, oder Sie riskieren bei Ihr einen Nervenzusammenbruch.
Sollte dann nicht unter diesen
Umständen eine schriftliche Aussage stattfinden, in Form eines Fragenkataloges
?
Da Ihre Vorstellung in unserem Hause ("Da
ist doch nichts dran an der Sache. Was ist denn das GSB?") und nun die von
Ihnen getroffene Aussage gegenüber der StA von Ihnen über die angebl. mangelnde
Aussagebereitschaft der Eheleute Kempen, trägt nicht zum besonderen Vertrauen
unsererseits in Ihre Ermittlungen bei.
(Verdacht der Befangenheit)
Nach Ihrer eigenen Aussage sind Sie
Spezialist für Mord und Totschlag, warum werden Sie dann mit einer solchen
Materie beauftragt ?
Verstehen Sie es nicht falsch: Wir
verlangen von Ihnen nicht die jur. Kenntnis des GSB, aber um den komplexen
Sachverhalt, der ausschließlich im fachspezifischen Bankenrecht, Baurecht,
Vollstreckungsordnung , Insolvenz-/Verwaltungsrecht hinein geht, muß ein
Ermittlungsbeamter her, der sich in diesen wirtschaftsrechtlichen Dingen
auskennt. Er darf weiterhin kein Kunde
der SpK Singen- Radolfzell sein.
Er müßte u.U. mit Repressalien seitens
der SpK rechnen und würde sich so unnötig dem Verdacht der Befangenheit
aussetzen.
Es liegt also an Ihnen, wann und unter
welchen Umständen Sie zu unserer Zeugenaussage kommen. Nach Rückfrage bei einem
mir privat bekannten OStA, ist bei dieser komplexen Sache sowieso eine
schriftliche Vernehmung angesagt, weil Vernehmungsbeamter und Zeuge sich viel
genauer präzisieren können, weil hier in vier Jahren soviel „Stoff“ angefallen
ist, der unmöglich völlig kompetent und vollständig, bei überraschenden Fragen seitens
des Fragestellers, beantwortet werden kann. Das kann doch nicht das Ziel der
Vernehmung sein, oder?
Es ist also auch in unserem Interesse,
wenn zügig und vor allem vollständig
ermittelt wird. Es wird sicherlich durch Herrn RA Pryssok weitere zukünftige
Ergänzungen geben, weil er schon mehrere weitere Mandate von ebenfalls Geschädigten
der SpK Singen-Radolfzell hat.
Es wurden ihm noch weitere Mandate
angetragen, weil die Mandanten ihrerseits erst mal den eigenen Aktenstand – der manchmal einige
Jahre umfaßt –zusammentragen müssen, und deswegen auch der Arbeitsumfang für
beide Seiten sehr groß ist.
Damit Sie, sehr geehrter Herr Auer sich
ein umfangreicheres Bild von der Sache machen können, lege ich Ihnen zur
Kenntnis eine weitere Strafanzeige mit Beweismitteln anbei .
Sie werden sicherlich im Komplex HMK
auch meine ehem. Assistentin Frau
Swirbul und meinen Prokuristen
Volker Böhme vernehmen müssen,
weil diese in der Zeit der strafbaren Handlungen Heinzelmanns, fast ausschließlich
mit diesem zu tun hatten. Ich bin seit dem 28.10.00 ununterbrochen und bis auf
weiteres erkrankt, und war in 2000 auch vom 2.01.00 bis Ende März/ April 00
erkrankt.
Auf die Vernehmung des RA Althoff / Dresden der in der Zeit Nov 00 –
Februar 01 als anwaltlicher Vertreter der HMK tätig war können Sie ebensowenig
verzichten. Auch Herr
RA Phillipp Neuman / RWT Anwaltskanzlei Reutlingen muß vernommen werden, weil diese
Verhandlungspartner für HMK, der SpK/ Heinzelmann waren!
Ich nehme an, dass Sie hier für Ihre
auswärtigen Kollegen – um auswärtig zu vernehmen zu lassen – sowieso einen
Fragenkatalog entwickeln müssen .....
Wo liegt also das Problem ?
Sie können selbstverständlich – um
einzelne Sachverhalte zu klären – auch auf das Telefon zurückgreifen. Ich biete
Ihnen also den Umständen entsprechend jegliche Unterstützung an. Jetzt kommt es
auf Ihren Willen an....
Mit freundlichen Grüßen
Heribert Kempen