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Heribert G. Kempen
Weinbergstr. 15, 78262 Gailingen a.H.

Geschäftsführender Gesellschafter der HMK Gruppe

Tel. / Fax : 07734 - 932931 / 33
Funk-Tel. 0171-52 88 529

HMK10@t-online.de

 

Gailingen, 21.12.03

 

Krimialpolizei – Direktion

Konstanz

Außenstelle Singen

Herrn Auer

 

Julius-Bührerstr.

78244 Singen

 

 

Ermittlungen i.S. Sparkasse Singen- Radolfzell

 

Sehr geehrter Herr Auer ,

mit Erstaunen vernahm mein Anwalt, Herr Pryssok, welcher mit Ihnen in der Vergangenheit telefoniert hatte, von Frau StAin Reerink, dass angeblich die Eheleute Kempen ihre Aussage bei der Kripo ablehnen würden. Sie wissen selber, dass diese Aussage nicht stimmt.

Herr Pryssok hatte um einen schriftlichen Fragen- Katalog gebeten, weil die Angelegenheit sehr umfangreich und komplex ist und weiterhin, weil er vermutete, dass der Unterzeichner wegen seines nicht einstellbaren Bluthochdruckes, u.U. eine längere Vernehmung – als Zeuge – nicht durchstehen würde. Er hatte Recht, der Hausarzt hat diese Vernehmung - als ein sehr erhebliches Risiko – wegen der persönlichen Erlebnisse und Emotionen eingestuft.

Da ich während einer letztlich durchgeführten Untersuchung auf dem Ergometer bei 75 Watt (absolut niedrigster Anfangswert) einen Bluthochdruck von 316/175 mm Hg hatte, ist dies nicht von der Hand zu weisen. Der Betroffene spürt erst dann den Bluthochdruck, wenn er lebensgefährliche Höhen annimmt. Dies hat bei mir nachweislich, zu einer Schädigung des Herzens geführt.

Dass dies zutrifft, kann Ihnen der Amtsarzt Dr. Hess / LRA Konstanz bestätigen.

Damit Sie aber weiter kommen mit Ihren Ermittlungen, bin ich nach wie vor zur Vernehmung bereit. Es müßte dann aber eine Terminabsprache getroffen werden, die Herrn Dr. med. Psczolla Tel. 07734-97191 oder 0171- 34 54 154 es ermöglicht, dabei zu sein.

Sie müssen dabei dann mit evtl. Abbruch der Vernehmung aus medizinischen Gründen  und mehrfachen neuen Fortsetzungen rechnen.  Dies wäre auch für mich dann eine lästige Quälerei.

Meine Frau Marion Kempen ist nervlich noch wesentlich mehr angeschlagen als ich, da sie unter einer Depression leidet, so dass Sie entweder - je nach Phase - kaum ein Wort von ihr heraus bekommen, oder Sie riskieren bei Ihr einen Nervenzusammenbruch. 

Sollte dann nicht unter diesen Umständen eine schriftliche Aussage stattfinden, in Form eines Fragenkataloges ?

Da Ihre Vorstellung in unserem Hause ("Da ist doch nichts dran an der Sache. Was ist denn das GSB?") und nun die von Ihnen getroffene Aussage gegenüber der StA von Ihnen über die angebl. mangelnde Aussagebereitschaft der Eheleute Kempen, trägt nicht zum besonderen Vertrauen unsererseits in Ihre Ermittlungen bei.

(Verdacht der Befangenheit)

Nach Ihrer eigenen Aussage sind Sie Spezialist für Mord und Totschlag, warum werden Sie dann mit einer solchen Materie beauftragt ?

Verstehen Sie es nicht falsch: Wir verlangen von Ihnen nicht die jur. Kenntnis des GSB, aber um den komplexen Sachverhalt, der ausschließlich im fachspezifischen Bankenrecht, Baurecht, Vollstreckungsordnung , Insolvenz-/Verwaltungsrecht hinein geht, muß ein Ermittlungsbeamter her, der sich in diesen wirtschaftsrechtlichen Dingen auskennt. Er darf weiterhin kein Kunde der SpK Singen- Radolfzell sein.

Er müßte u.U. mit Repressalien seitens der SpK rechnen und würde sich so unnötig dem Verdacht der Befangenheit aussetzen.

Es liegt also an Ihnen, wann und unter welchen Umständen Sie zu unserer Zeugenaussage kommen. Nach Rückfrage bei einem mir privat bekannten OStA, ist bei dieser komplexen Sache sowieso eine schriftliche Vernehmung angesagt, weil Vernehmungsbeamter und Zeuge sich viel genauer präzisieren können, weil hier in vier Jahren soviel „Stoff“ angefallen ist, der unmöglich völlig kompetent und vollständig, bei überraschenden Fragen seitens des Fragestellers, beantwortet werden kann. Das kann doch nicht das Ziel der Vernehmung sein, oder?

Es ist also auch in unserem Interesse, wenn zügig und vor allem vollständig ermittelt wird. Es wird sicherlich durch Herrn RA Pryssok weitere zukünftige Ergänzungen geben, weil er schon mehrere weitere Mandate von ebenfalls Geschädigten der SpK Singen-Radolfzell hat.

Es wurden ihm noch weitere Mandate angetragen, weil die Mandanten ihrerseits erst mal den eigenen Aktenstand – der manchmal einige Jahre umfaßt –zusammentragen müssen, und deswegen auch der Arbeitsumfang für beide Seiten sehr groß ist.

Damit Sie, sehr geehrter Herr Auer sich ein umfangreicheres Bild von der Sache machen können, lege ich Ihnen zur Kenntnis eine weitere Strafanzeige mit Beweismitteln anbei .

Sie werden sicherlich im Komplex HMK auch meine ehem. Assistentin Frau Swirbul und meinen Prokuristen Volker Böhme vernehmen müssen, weil diese in der Zeit der strafbaren Handlungen Heinzelmanns, fast ausschließlich mit diesem zu tun hatten. Ich bin seit dem 28.10.00 ununterbrochen und bis auf weiteres erkrankt, und war in 2000 auch vom 2.01.00 bis Ende März/ April 00 erkrankt.

Auf die Vernehmung des RA Althoff / Dresden der in der Zeit Nov 00 – Februar 01 als anwaltlicher Vertreter der HMK tätig war können Sie ebensowenig verzichten. Auch Herr RA Phillipp Neuman / RWT Anwaltskanzlei Reutlingen muß vernommen werden, weil diese Verhandlungspartner für HMK, der SpK/ Heinzelmann waren!

Ich nehme an, dass Sie hier für Ihre auswärtigen Kollegen – um auswärtig zu vernehmen zu lassen – sowieso einen Fragenkatalog entwickeln müssen .....

Wo liegt also das Problem ?

Sie können selbstverständlich – um einzelne Sachverhalte zu klären – auch auf das Telefon zurückgreifen. Ich biete Ihnen also den Umständen entsprechend jegliche Unterstützung an. Jetzt kommt es auf Ihren Willen an....

 

Mit freundlichen Grüßen

Heribert Kempen


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