history.back

 

Liebe Leserin, lieber Leser,

28. Januar 2007

Es geschehen wieder Dinge, die man gut und gern dem Reich der Phantasie zuschreiben könnte, leider aber sind sie wahr. Sie geben gleich wieder Stoff für ganze Romane. Ich will mich aber nur auf ein paar Kapitel beschränken, um Ihnen die Tragödie richtig nahezubringen ohne jemanden zu überfordern. Betiteln möchte ich das mit:



Konstanzer Impressionen

Erster Akt

Einer der Drittgeschädigten meldet seine Ansprüche bei der Eröffnung des Insolvenz-verfahrens der HMK Holding GmbH über die Konstanzer Anwaltskanzlei Hahn & Rebmann bei deren Insolvenzverwalter an.

Der mit der Insolvenzverwaltung beauftragte Anwalt Holger Hahn sollte ein über 60.000 € gewährtes Darlehen sowie den erlittenen Schaden über rund 2 Mio EUR wegen Nicht-fertigstellung seines Gebäudes anmelden. Herr RA Hahn meldete weisungsgemäß 60.000 € an, weigerte sich aber strikt, die 2 Mio Forderung anzuerkennen, weil - angeblich und laut den Konstanz-Freiburger Urteilen - keinerlei schädigendes Verhalten seitens der Stadt Penig und der Sparkasse Singen-Radolfzell erkennbar sei. Er ließ - so wie es heute aussieht - ein (Schein-)Gutachten fertigen, quasi als rechtliche Grundlage für seine erbitterte Gegenwehr bezüglich der Anmeldung der Forderung über 2 Mio € ...

Als dann bekannt wurde, dass in Penig auf der nur angeblich vorhandenen und doch einzig möglichen Zufahrtsmöglichkeit plötzlich ein Gebäude erstellt worden war, wurde er etwas "kleinlaut" und unruhig. Als dann beim LG Darmstadt die dort anhängige Klage gegen Bürgermeister Eulenberger auf vorsätzliche Kreditschädigung erweitert wurde, verstand er zunächst nicht, wieso und warum überhaupt in Darmstadt ein Prozess geführt werde, wo doch seiner Meinung nach, nur Konstanz oder Chemnitz als "anerkannte und richtige" Gerichtsstandorte in Frage kämen. Wer erdreistet sich denn da eigentlich, in Darmstadt einen Prozess zu führen?

Als ihm dann mitgeteilt wurde, dass der Vorsitzende am LG Darmstadt in der Gerichtsakte den Vermerk "Straftat" eingetragen hatte, als dieser von den Drohungen der Peniger Anwälte gegenüber der HMK-Kundschaft gelesen hatte - was ihm per Originalbeweismittel vorgelegt worden war-, wurde es dem Herrn RA Hahn recht "mulmig"...

Immer wieder wurde ihm vorgehalten, er habe doch den Sachverhalt prüfen sollen und nicht den Unsinn aus den Konstanzer Willkürurteilen gebetsmühlenartig nachbeten. Er sollte schlicht und einfach nur die Fakten prüfen - nichts mehr. Aber auch keinesfalls weniger! Er bekäme sonst finanzielle Probleme, wegen anwaltlicher Schlechtleistung, in Gestalt einer geharnischten Schadenersatzklage...

Und wieder fing unser Herr RA an, den Sachverhalt zu prüfen, fertigte - allerdings recht zögerlich - Entwürfe für die Rechtschutzversicherung seines Mandanten, um dessen Ansprüche über 2 Mio. € nun doch anzumelden...

Als ihm dann mitgeteilt wurde, dass die SpK Singen - tatsächlich und unbestreitbar - formunwirksame Umbuchungen, Kreditkündigungen, Kontenschließungen entgegen alle Vorschriften aus den Bankvertragsgesetzen, Überweisungsvertragsgesetzen und AGB’s der Sparkassen rechtswidrig ausgeführt hatte, wurde er still. Er meldete sich nicht mehr...

Auch seine Sozi, eine Frau RAin Rebmann brach in Schweigen aus... Sie, die zuvor immer fleißig und schriftlich Vorschüsse angefordert hatte - u.a. für ein eher Schlecht- denn Gutachten, das über ein Jahr nicht vorgelegt worden ist...

Die Nachricht, dass die Sparkasse Singen-Radolfzell die Versteigerung der Villa des Bauunternehmers - unstreitig rechtswidrig, weil ohne Vorliegen der Pfandreife - selber beantragt und dann auch noch selbst ersteigert hatte, ließ ihn für immer verstummen: Die Beweise waren erdrückend und auch kaum zu bestreiten!
Fazit:
Sein "Gutachten" konnte er sich in den ... Papierkorb stecken, weil es nicht mal das Papier wert war, auf dem es geschrieben war!

Es kam, fast wie es hat kommen müssen: Nun wurde plötzlich über die Kanzlei des Rechtsanwalt Hahn das Insolvenzverfahren eröffnet!


Zweiter Akt

Der geschädigte HMK-Kunde hatte zwischenzeitlich erhebliche Vorschüsse - neben der von der Rechtschutzversicherung erteilten Kostenübernahmeerklärung - an die Kanzlei Hahn & Rebmann überwiesen. Verständlicherweise wollte er diese zurückerhalten und nahm besagte Kanzlei voll und ganz für alle entstandenen Schäden in Haftung. Plötzlich wollte unsere verehrte Frau RAinRebmann nichts mehr mit der Kanzlei Hahn & Rebmann zu tun haben und weigerte sich, ihre Haftpflichtversicherung bekanntzugeben. Dabei stand sie bei Mandatserteilung mit auf dem Briefkopf (als Sozietät). Selbst die Mailanschrift lautete auf Hahn.Rebmann@t-online.de ;))) Ein Schelm der Böses dabei denkt...
Es gibt sogar persönlich unterzeichnete Mitteilungen im Mandat von der Dame...


Dritter Akt

Nun wird ein neuer Anwalt beauftragt, und zwar um Forderungen des HMK-Kunden gegen seinen früheren Anwalt beim Insolvenzverwalter der Kanzlei Hahn anzumelden. Dieser Anwalt, ein Bankrechtler par exellence, meldet sich zunächst und in freundlicher wie kollegialer Weise erst mal fernmündlich beim Insolvenzverwalter des Herrn RA Hahn. Als dieser namentlich erkennt, wer der Anrufer ist, bezeichnet er ihn quasi als "Zauberanwalt", der angeblich aufgedeckt haben will, was unzählige seines Berufsstandes bislang nicht geschafft haben sollen. Der Monolog des Insolvenzverwalters zog sich hin. Jedoch die Forderungen, die dieser ihm antrug, bezeichnete er als "Spinnereien", die er sämtlich bestreiten würde, wenn sie von diesem vertreten würden. "An der Geschichte ist doch nichts dran, und überhaupt und sowieso..." der Inso-Verwalter fand kein Ende...

Der "Zauber"-Anwalt blieb zunächst ruhig und ließ den Konstanzer lamentieren. Als er ihn fragte, ob er eventuell das gleiche Schicksal erleiden will, wie ein Herr RA Hahn, kam entrüstet "Wie meinen Sie denn das?"

Sodann fürte ihm sein Anrufer das unstreitige Fehlverhalten der Sparkasse plastisch vor Augen, wie auch das grob fahrlässige Versagen des Insolvenzverwalters Stefan Schmidt, der die berechtigten Interessen der Gläubiger der HMK-Holding GmbH genauso negiert hatte, wie der Herr Rechtsanwalt Hahn, und sich nun auch erheblichen Schadenersatzansprüchen ausgesetzt sieht.

Der Konstanzer Insolvenzverwalter wurde nun unsicher. Dann sagte er, wenn dies denn tatsächlich so sein sollte, dann würde er nur noch rein vorsorglich bestreiten und gäbe umgehend den Namen der Haftpflichtversicherung des Herrn Hahn bekannt. Und plötzlich sah er nun auch eine Haftung seitens der Frau RAin Rebmann im Raume stehen...

Ganz kleinlaut wollte er er dann wissen, wie der anwaltliche Vertreter des HMK-Kunden, seinerseits die Vorwürfe gegen die Sparkasse und den Insolvenzverwalter Schmidt beweisen wolle. Darauf entgegnete dieser sinngemäß: "Ganz einfach: Ich habe das neunseitige gerichtliche Vernehmungsprotokoll des seinerzeit agierenden ehemaligen Mitarbeiters von der Singener Sparkasse, des Herrn Heinzelmann und das des Insolvenzverwalters Schmidt - alles vom Gericht erstellt und schriftlich. Darin räumen die beiden Zeugen ihre Versäumnisse selber ein."

Das ließ dem Konstanzer keine Ruhe: "Wie kommen Sie da ran?"

"Ganz einfach, der beteiligte Mandant in diesem Verfahren, in dem die beiden Herren vernommen wurden, hat es mir unmittelbar nach einem weiteren Termin in dieser Sache diese Woche zugesandt..."

Betretenes Schweigen am anderen Ende der Leitung: "Und Sie haben diese Aussagen vor Gericht schriftlich?"

"Ja." .....


Über den Fortgang der Konstanzer Impressionen wird weiter berichtet...

Bis zum nächsten Mal

Ihr

 

Heribert Kempen

 


| Neue Seiten | Startseite | Vorwort | Dokumentation | Weitere Beispiele |
| Gästebuch | Kontakt und Impressum | Zeitungen | Links | Sparkasse | Recht allgemein |