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Ein Anlaß zum Nachdenken für die Ministerin: -----Ursprüngliche Nachricht-----
Gesendet: Sonntag, 8. Februar 2004 11:50
Betreff: Vorgang Beschwerde Justiz Konstanz
Heribert G. Kempen
Vorliegende Beschwerde wegen der Verhältnisse in der Justiz in KonstanzSehr geehrte Frau Ministerin,
Zur Vollständigkeit meiner an Sie, Frau Ministerin, per Einschreiben gerichtete Beschwerde, möchte ich Ihnen beigefügte Erweiterung meiner an die StA Konstanz gerichtete Strafanzeige zur Kenntnis bringen. Seit 1. August 03 liegt die Strafanzeige des von der SpK Singen- Radolfzell geschädigten Kunden Andreas Netzel vor. Ihm wurden nachweislich, ohne jegliche Beauftragung, beträchtliche Summen seitens der SpK veruntreut. Die SpK berief sich in vier(!) beim LG Konstanz anhängigen Verfahren immer wieder auf eine angebliche mündliche Beauftragung des Unterzeichners und benannte dazu SpK-Mitarbeiter auch noch als Zeugen. Zwingend notwendige Sachzwänge sowie der chronologische Zeitablauf sprachen gegen diese falsche und wahrheitswidrige Darstellung der SpK! Dies hätte das Gericht sowie die StA Konstanz erkennen müssen, weil sie mehrfach darauf hingewiesen wurden. Bei diesem zitierten Gespräch vom 23.03.00 gab es nur einen "neutralen" Zeugen: Den vom AG Chemnitz bestellten Insolvenzverwalter Mathern, der ausschließlich nur im Auftrage des bestellenden Gerichts und der Gläubiger tätig ist. Er bestätigt nicht nur meine Darstellung gegenüber meinem Anwalt, sondern stellt sogar interne Korrespondenz zwischen ihm und der SpK zur weiteren Beweisführung zur Verfügung... Die StA war mehrfach, sogar mit Strafanzeigen wegen Prozessbetruges der SpK hingewiesen worden, besitzt sogar durch die stattgefundene Hausdurchsuchung der SpK alle Unterlagen, vernimmt aber nicht die von mir benannten Zeugen. Das Legalitätsprinzip wird auf das Gröbste durch die StA Konstanz verletzt. Die durch höchstrichterlich anerkannte Befangenheit des Richters Deppert-Kern mit seiner Berichterstatterin Frau Eitze, welche ihrerseits mit dem Gruppenleiter der Staatsanwaltschaft Eitze verheiratet ist, verweigern mir die Prozeßkostenhilfe - mit der Folge, dass ich Opfer dieser durch die Justiz gedeckten Straftaten der SpK Singen-Radolfzell werde! Die Versagung der PKH ist der angetretene Beweis dafür! Es wurde natürlich in allen anhängigen Verfahren die PKH abgelehnt... Will "Ihre Justiz" in Baden-Württemberg, sehr geehrte Frau Ministerin, denn damit verhindern, dass die kriminellen Handlungen der SpK und der verstrickten Politiker geschützt werden? Die drittgeschädigten Kläger, meine Firmen und meine Familie, werden materiell und gesundheitlich geschädigt, weil die geltenden Gesetze weder von der Justiz noch von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts - SpK Singen-Radolfzell - unter hochgradig kriminellen Methoden verletzt werden. Denken Sie nur an das vom Mitarbeiter der SpK Heinzelmann initiierte Komplott, seine "versuchte" nachträgliche Genehmigung der unerlaubten Umbuchungen, das Unterschlagen der Briefe an die Stadträte, durch die Vorstände des Verwaltungsrates - OB Renner u. Schmidt - dazu das angestrengte Zwangsversteigerungsverfahren des Privathauses meiner Frau, sowie durch Zeugen und Schriftstücke belegten Äußerungen der Richter Hornstein, Niemann und Deppert-Kern vom LG Konstanz! Weiterhin wurde bekannt, das bei der 5. Zivilkammer des LG Konstanz nicht mal die Schriftsätze der Parteien zeitnah, weiter geleitet werden. Will man die Verfahren verzögern? Wie lange wollen Sie, sehr geehrte Frau Ministerin Werwigk-Hertneck, noch bei diesem - für die Justiz - peinlichen Spiel zuschauen? Erklären Sie mir bitte höflichst, wofür die nun unbestreitbar geschädigten (Dritt-) Kläger an die Unabhängigkeit der deutschen Justiz - wie Sie sie mir letztlich schriftlich mitteilen ließen - glauben sollten, an eine Verfassung die von der Justiz zur Makulatur gemacht wird und obendrein zahlen wir für dieses Verhalten der Justiz auch noch Gerichtsgebühren - als Vorschuß - ein, damit dann so "schlampig" gearbeitet wird! Verstehen Sie mich nicht falsch. Ich will hier nicht polemisieren - aber man hat mir mit diesen Methoden meine Existenz, meine Gesundheit - auch die meiner Frau - zerschlagen und nun will man uns - einer Unternehmerfamilie mit 4-jährigem Sohn - auch noch unser Dach über dem Kopf wegnehmen. Soll die SPK auch noch belohnt werden? Wer ist hier Täter oder Opfer? Im zivilen Geschäftsleben würden wir - wenn ein Geschäftspartner so ein Verhalten an den Tag legen würde - vom Eingehungsbetrug reden! Wie sollen wir es hier nennen? Das Motiv für dieses Verhalten ist mittlerweile nicht mehr zu verbergen, es sei denn, bei der Konstanzer Justiz würden ausschließlich "Vierer-Kandidaten" beschäftigt, die den Intellekt von umgeschulten Gärtnern und Friseuren besitzen. - Nichts gegen Gärtner und Friseure - aber Organe der Rechtspflege haben einen Eid geschworen - Gärtner und Friseure dagegen nicht! Ich sehe mit Interesse Ihrer Stellungnahme entgegen. Mit freundlichen Grüßen |
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