Heribert G.
Kempen
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Persönlich/Vertraulich
An die
Justizministerin
des Landes Baden-Württemberg
Frau
C.Werwigk-Hertneck
Schillerplatz 4
70029 Stuttgart
Beschwerde über verfassungswidriges / rechtsbeugendes Verhalten des
Konstanzer Landgericht
Sehr geehrte Frau Ministerin,
sehr geehrte Frau Werwigk-Hertneck,
bereits im September hatte ich mich schon über den
Pressesprecher des LG Konstanz, Herrn Richter Hornstein beschwert. Ihr Haus berief sich auf
die richterliche Unabhängigkeit und leitete den Vorgang an den Präsidenten –
ohne Erfolg wie heute feststeht.
Es geht um eine ganze Serie von Zivilprozessen , die alle
bei der 5. Zivilkammer aus aufteilungsbedingten Gründen des LG Konstanz, anhängig sind.
Vorsitzender Richter der Kammer ist Herr Deppert- Kern.
Sachverhalt in
Kürze :
Es geht um
Schadenersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen gegen Sächs. Behörden,
insbesondere um die Stadt Penig, vertreten durch den Bürgermeister Thomas
Eulenberger. Die nachfolgenden Rechtsaufsichten – Landratsamt,
Regierungspräsidium, und Innenministerium deckten und vertuschten den Skandal,
um weder einer Heilung, der fehlerhaften ungenügenden
vertraglichen Erfüllung eines Kaufvertrages zu bewirken – was eigentlich ihre
gesetzliche Pflicht ist – sondern sie logen und betrogen in den Medien und vor
Mitgliedern des Petitionsausschusses – um den Vorgang zu decken. Alle Amtsträger sind
ausnahmslos Mitglieder der CDU.
Da in einer Teilklage nach fast zweijährigen "Kampf" vor dem
Chemnitzer LG ein Richter wegen Befangenheit, rechtskräftig abgewiesen wurde
und ich leidvoller Weise meine Erfahrungen mit der sächs. Justiz gemacht habe, habe
ich im Wege der PKH beigefügte Klage beim LG Konstanz eingereicht.
Beweis:
Klageschrift
Aus der Klageschrift nebst Nachträge erkennen Sie folgende
unbestreitbaren Tatbestände:
- Die nachweislich beim Notar ausdrücklich ausgehandelte, vertraglich vereinbarte
(und mit 26% erhöhten Kaufpreis bezahlte) Zufahrtsmöglichkeit, gibt es trotz
Abmahnung nach § 326 BGB, nicht. Die Erfüllung wurde sogar schriftlich verweigert.
- In der erteilten Baugenehmigung, wurde mir
von seiten der Stadt selbst, auf genau den Flächen – zu denen man
sich vertraglich zur Verschaffung einer Zufahrtsmöglichkeit
verpflichtet hatte, die Auflage erteilt, diese Zufahrt
- "grundhaft für Fahrverkehr auszubauen".
(Damit ist der Nachweis der positiven Kenntnis der Stadt Penig geführt, dass sie wußte, was sie verkauft hatte)
- Die Stadt Penig vollstreckte den Kaufpreis aus dem Kaufvertrag widerrechtlich, weil wederdie
Vermessung mit dem Lageplan des Kaufvertrages (Aluid) identisch
war, noch die vertraglich zugesicherte Zufahrt vorhanden war.
- Ich wehrte mich mittels Vollstreckungsgegenklage beim LG Konstanz, welches die
fehlende Zufahrt" einfach übersah":
- Klage abgewiesen -
- Die Berufung beim OLG Karlsruhe / Zivilsenate Freiburg, 9. Kammer, Vorsitzender
Richter Dr. Nökel, wischte vorgelegte Vermessungspläne eines Geometers
als Parteivermessung vom Tisch, die die Aufschrift trugen
–
Zufahrt nicht vorhanden –
Er nahm aus der Hosentasche ("rein zufällig") ein Rollmaß
– wie Schlosser es auf dem Bau benutzen - und vermaß auf einer Fotokopie mit dem
Maßstab ca. 1:1.000 mittels
Stahlrollmaß und kam zu dem Schluß, es
könne passen... – Klage wieder abgewiesen –
Der BGH nahm die Berufung erst gar nicht an !
- In der Zwischenzeit startete der Peniger Bürgermeister eine Verleumdungs-/
Vernichtungskampagne per persönlichem Rundschreiben / Abdruck im Amtsblatt
der Stadt Penig und in den Zeitungen mit dem Inhalt:
- Das zuständige LRA Mittweida / Sachsen stellt mir die Baulast der Stadt Penig
mittels Bescheid mit Rechtsbehelfserklärung zu. Ich lege Widerspruch fristgemäß ein, und substantiiere, dass die Zufahrt um
mindesten 3 Meter zu kurz und zu schmal ist. Bekomme aber keine Antwort – Es wurde nicht seitens der Baurechtsbehörde abgeholfen.
(unzweifelhaft fehlerhaftes Verwaltungshandeln)
- Die ausgewählte Berichterstatterin im Petitionsausschuß, Frau Dr. Ing Bretschneider
(promovierte Bauingenieurin) ermittelte, prüfte die Aktenlage durch
Einsichtnahme im LRA Mittweida, deckte alles auf und hielt eine dezidierte Rede
im Plenum des sächsischen Landtages. (Die Abschrift der Rede liegt als Beweismittel vor)
- Der Staatssekretär des Innenministeriums erzählt in einem Studiointerview des MDR Fernsehens, es
wären keine Wegerechte bestellt worden. ... Dabei liegen zwei Urkunden des LRA
Mittweida vor: Wir erteilen hiermit ein ständiges Wegerecht....
- Wegen der Verleumdungen des Peniger Bürgermeisters klagte ich auf Unterlassung
vor dem LG Chemnitz. Wie in Sachsen üblich, wurde diese zunächst abgewiesen.
Bei der Berufung vor dem OLG sagt die Richterin erbost: Das erstinstanzliche Urteil wird aufgehoben,
weil die Veröffentlichungen des Bürgermeisters ehrverletzend und geschäftsschädigend
sind. Der Bürgermeister bietet im Vergleich eine völlige Unterwerfung unter die
beantragte Unterlassungsklage an, um einer drohenden Verurteilung zu entgehen,
wenn ich im Gegenzug nichts der Öffentlichkeit davon berichte... Der
berüchtigte Satz „Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ wurde auf Anraten der
Richterin nicht in den Vergleich aufgenommen....
- Ein Parallelverfahren am LG Chemnitz, brachte endlich eine Beweisaufnahme, in der die
fehlende Vertragserfüllung, im Wege der Beweisaufnahme festgestellt wurde.
- In einem weiteren Verfahren am 5.11.03 hat die Stadt Penig, nunmehr die Unmöglichkeit der Erfüllung des
Kaufvertrages bereits zum Zeitpunkt
25.08.00 eingestanden.
- Der Abgeordnete des Sächs. Landtages, Herr Karl Nolle, hat bei einer
Vernehmung bei der StA Freiburg berichtet, dass als Motiv des Peniger
Bürgermeisters, dieser selbst gesagt hat: „Wir wollten die
Feindschaft“ Das Gleiche hat der
Bürgermeister auch in eine laufende Fernsehkamera gesagt.
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