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              Heribert G. Kempen
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Gailingen 22.01.04

 Persönlich/Vertraulich

An die

Justizministerin

des Landes Baden-Württemberg 

Frau C.Werwigk-Hertneck

Schillerplatz 4

70029 Stuttgart

 

 

         Beschwerde über verfassungswidriges / rechtsbeugendes Verhalten des Konstanzer Landgericht

  

Sehr geehrte Frau Ministerin,

sehr geehrte Frau Werwigk-Hertneck,

 

bereits im September hatte ich mich schon über den Pressesprecher des LG Konstanz, Herrn Richter Hornstein beschwert. Ihr Haus berief sich auf die richterliche Unabhängigkeit und leitete den Vorgang an den Präsidenten – ohne Erfolg wie heute feststeht.

Es geht um eine ganze Serie von Zivilprozessen , die alle bei der 5. Zivilkammer aus aufteilungsbedingten Gründen des LG Konstanz, anhängig sind. Vorsitzender Richter der Kammer ist Herr Deppert- Kern.

Sachverhalt in Kürze :

Es geht um Schadenersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen gegen Sächs. Behörden, insbesondere um die Stadt Penig, vertreten durch den Bürgermeister Thomas Eulenberger. Die nachfolgenden Rechtsaufsichten – Landratsamt, Regierungspräsidium, und Innenministerium deckten und vertuschten den Skandal, um weder einer Heilung, der fehlerhaften ungenügenden vertraglichen Erfüllung eines Kaufvertrages zu bewirken – was eigentlich ihre gesetzliche Pflicht ist – sondern sie logen und betrogen in den Medien und vor Mitgliedern des Petitionsausschusses – um den Vorgang zu decken. Alle Amtsträger sind ausnahmslos Mitglieder der CDU.

Da in einer Teilklage nach fast zweijährigen "Kampf" vor dem Chemnitzer LG ein Richter wegen Befangenheit, rechtskräftig abgewiesen wurde und ich leidvoller Weise meine Erfahrungen mit der sächs. Justiz gemacht habe, habe ich im Wege der PKH beigefügte Klage beim LG Konstanz eingereicht.

Beweis: Klageschrift

Aus der Klageschrift nebst Nachträge erkennen Sie folgende unbestreitbaren Tatbestände:

  1. Die nachweislich beim Notar ausdrücklich ausgehandelte, vertraglich vereinbarte (und mit 26% erhöhten Kaufpreis bezahlte) Zufahrtsmöglichkeit, gibt es trotz Abmahnung nach § 326 BGB, nicht. Die Erfüllung wurde sogar schriftlich verweigert.

  2. In der erteilten Baugenehmigung, wurde mir von seiten der Stadt selbst, auf genau den Flächen – zu denen man sich vertraglich zur Verschaffung einer Zufahrtsmöglichkeit verpflichtet hatte, die Auflage erteilt, diese Zufahrt
  3. "grundhaft für Fahrverkehr auszubauen". (Damit ist der Nachweis der positiven Kenntnis der Stadt Penig geführt, dass sie wußte, was sie verkauft hatte)
  4. Die Stadt Penig vollstreckte den Kaufpreis aus dem Kaufvertrag widerrechtlich, weil wederdie Vermessung mit dem Lageplan des Kaufvertrages (Aluid) identisch war, noch die vertraglich zugesicherte Zufahrt vorhanden war.

  5. Ich wehrte mich mittels Vollstreckungsgegenklage beim LG Konstanz, welches die fehlende Zufahrt" einfach übersah": - Klage abgewiesen -

  6. Die Berufung beim OLG Karlsruhe / Zivilsenate Freiburg, 9. Kammer, Vorsitzender Richter Dr. Nökel, wischte vorgelegte Vermessungspläne eines Geometers als Parteivermessung vom Tisch, die die Aufschrift trugen
    Zufahrt nicht vorhanden

    Er nahm aus der Hosentasche ("rein zufällig") ein Rollmaß – wie Schlosser es auf dem Bau benutzen - und vermaß auf einer Fotokopie mit dem Maßstab ca. 1:1.000 mittels Stahlrollmaß und kam zu dem Schluß, es könne passen...Klage wieder abgewiesen –

  7. Der BGH nahm die Berufung erst gar nicht an !

  8. In der Zwischenzeit startete der Peniger Bürgermeister eine Verleumdungs-/ Vernichtungskampagne per persönlichem Rundschreiben / Abdruck im Amtsblatt der Stadt Penig und in den Zeitungen mit dem Inhalt:

    „Kempen hat keine ladungsfähige Anschrift, ist ein säumiger Schuldner und quasi bekloppt“ etc...“ Dabei hat nachweislich der Peniger Bürgermeister, sich anläßlich Festes in unserem Privathaus selbst in unser Gästebuch eingetragen.

  9. Das zuständige LRA Mittweida / Sachsen stellt mir die Baulast der Stadt Penig mittels Bescheid mit Rechtsbehelfserklärung zu. Ich lege Widerspruch fristgemäß ein, und substantiiere, dass die Zufahrt um mindesten 3 Meter zu kurz und zu schmal ist. Bekomme aber keine Antwort – Es wurde nicht seitens der Baurechtsbehörde abgeholfen. (unzweifelhaft fehlerhaftes Verwaltungshandeln)

  10. Die ausgewählte Berichterstatterin im Petitionsausschuß, Frau Dr. Ing Bretschneider (promovierte Bauingenieurin) ermittelte, prüfte die Aktenlage durch Einsichtnahme im LRA Mittweida, deckte alles auf und hielt eine dezidierte Rede im Plenum des sächsischen Landtages. (Die Abschrift der Rede liegt als Beweismittel vor)

  11. Der Staatssekretär des Innenministeriums erzählt in einem Studiointerview des MDR Fernsehens, es wären keine Wegerechte bestellt worden. ... Dabei liegen zwei Urkunden des LRA Mittweida vor: Wir erteilen hiermit ein ständiges Wegerecht....

  12. Wegen der Verleumdungen des Peniger Bürgermeisters klagte ich auf Unterlassung vor dem LG Chemnitz. Wie in Sachsen üblich, wurde diese zunächst abgewiesen. Bei der Berufung vor dem OLG sagt die Richterin erbost: Das erstinstanzliche Urteil wird aufgehoben, weil die Veröffentlichungen des Bürgermeisters ehrverletzend und geschäftsschädigend sind. Der Bürgermeister bietet im Vergleich eine völlige Unterwerfung unter die beantragte Unterlassungsklage an, um einer drohenden Verurteilung zu entgehen, wenn ich im Gegenzug nichts der Öffentlichkeit davon berichte... Der berüchtigte Satz „Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ wurde auf Anraten der Richterin nicht in den Vergleich aufgenommen....

  13. Ein Parallelverfahren am LG Chemnitz, brachte endlich eine Beweisaufnahme, in der die fehlende Vertragserfüllung, im Wege der Beweisaufnahme festgestellt wurde.

  14. In einem weiteren Verfahren am 5.11.03 hat die Stadt Penig, nunmehr die Unmöglichkeit der Erfüllung des Kaufvertrages bereits zum Zeitpunkt 25.08.00 eingestanden.

  15. Der Abgeordnete des Sächs. Landtages, Herr Karl Nolle, hat bei einer Vernehmung bei der StA Freiburg berichtet, dass als Motiv des Peniger Bürgermeisters, dieser selbst gesagt hat: „Wir wollten die Feindschaft“ Das Gleiche hat der Bürgermeister auch in eine laufende Fernsehkamera gesagt.

 

Wie Sie , sehr geehrte Frau Werwigk- Hertneck selbst nachlesen können, sind diese Fakten durch schriftliche Urkunden und zusätzlich durch Zeugenbeweis unter Beweis gestellt. An diesen Fakten kann keiner rütteln....

 

Das LG Konstanz weist bei diesem Hintergrund immer wieder die PKH ab, weil es keine fehlerhaften Pflichtversäumnisse der Beklagten erkennen kann.

Beweis : Beiziehung der vollständigen Akten des Verfahrens 5 O 186/03 des LG

                Konstanz und der Abweisungsbeschlüsse

In der weiteren Zwischenzeit stellt sich heraus, dass „meine“ Sparkasse Singen-Radolfzell sich als mein „Totengräber“ betätigt hat, indem sie bei dem Versuch, die Firmengruppe auf Grund des kreditschädigenden Verhalten des Peniger Bürgermeisters zu retten – sich aus GSB- und MaBV- geschützten Kundengeldern teilweise zu sanierte und anschließend zur Unzeit die Konten schloß.

Entgegen einem einstimmigen Vorstands/Kreditausschuß-Beschluß wurden die Kredite treuwidrig zurück geführt und zweckwidrig gesetzlich geschützte Kundengelder unerlaubt eingesetzt.

Beweis. Schriftsatz Ra. Pryssok vom 20.1.04

Die SPK leitete die Zwangsversteigerung unseres Privathauses ein....

 

Nachdem unerklärlicher Weise auch nach ZPO §765a die Anträge wegen sittenwidriger Antragstellung abgelehnt und die Pressalien immer stärker werden, bricht einer unserer Anwälte sein Schweigeversprechen gegenüber dem Richter Deppert-Kern, weil er selbst nicht in Konflikt geraten will:

Richter Deppert-Kern hat in einem vertraulichen Telefonat dem Anwalt vorgeworfen, er wisse ja nicht ob der Anwalt Opfer oder Täter in diesem Spiel sei!

Das Unwort des Jahres: Tätervolk

Was hat die Bezeichnung des Richters mit Täter bei diesem aufgezeigten Sachverhalt in dem Verfahren zu suchen?

Herr Rechtsanwalt Matthias Schatz hat dann beigefügten persönlichen Brief an den Richter geschrieben, weil er zunächst abwarten wollte, ob die Befangenheit des Richters so massiv ausgeprägt ist, dass er selbst das Urteil des OLG Dresden und die schon bewiesenen Verwaltungsfehler des LRA Mittweida auch bei der Beschwerde negiert. Damit manfestierte sich die Haltung des Gerichts... Dies hat die 5. Zivilkammer eindeutig getan !

Beweis: Schreiben Ra. Schatz vom 15.1.04

 

Das OLG Dresden begründete die Befangenheit des dortigen Chemnitzer Richters Schulhauser treffend wie folgt:

"Ein Ablehnungsgesuch ist nach § 42 Abs. 2 ZPO begründet, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu rechtfertigen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Richter tatsächlich befangen ist. Maßgeblich ist allein, ob aus der Sicht des Ablehnenden genügend objektive Gründe vorliegen, die nach Meinung einer vernünftigen und besonnen denkenden Partei Anlaß geben, an die Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln. (vgl. Zöller/ Vollkommer, ZPO 23. Auflage , §42 Rn. 9, m.w.N.)

Dies ist bei groben Fehlgriffen in der Wortwahl, wie abfälligen, kränkenden oder beleidigenden Äußerungen, (s. ebenda Rn.22; OLG Hamburg, NJW 1992, 2036 „ Kinkerlitzchen“; Thüringer OLG –NL 2002, 282 „derartige Mätzchen“; Brandenburgisches OLG - MDR 2000 , 47 „ halten Sie endlich den Mund“) unabhängig davon der Fall, ob diese Äußerungen gegenüber der Partei oder ihrem Prozeßbevollmächtigten kundgetan wurden, da ein Mißgriff in der Wortwahl in der Regel den Verdacht einer gestörten Beziehung zwischen Richter und Partei begründet. ( Thüringer OLG ebenda)

Die Bezeichnung Täter oder Opfer implantiert immer den Rückschluß auf den Mandanten.

 Der Mandant ist also der Täter und der Anwalt (s)ein Opfer oder (Mit)Täter! –

                           Die Befangenheit der Kammer ist unbestreitbar.

 

Wenn man das zuvor angezeigte Verhalten des Pressesprechers Herrn Richter Hornstein des LG Konstanz ansieht, und nun das Verhalten des Richters Niemann 1. Zivilkammer vergleicht, wie er wider besseren Wissens den Journalisten Baudrexel angelogen hat, um seinen rechtsverletzenden Beschluß zu verteidigen .

 

Beweis : Eidestattliche Versicherung des Journalisten Baudrexel

               Stellungnahme der Journalistin Volkert

 

Man kommt nicht darum festzustellen, dass das Recht am LG Konstanz gebeugt wird !

Allen Beschweden lagen klare unbestreitbare Beweismittel bei. Diese werden von den Richtern nicht mal gewertet, sondern negiert !

 

Dass hinter diesem Skandal ein politisches Motiv steckt, ist auch bewiesen.

Die SPK Singen-Radolfzell war von der StA durchsucht worden, auf Grund einer Anzeige eines Kunden von mir. Der Anzeige ging voraus, dass wir über die Vorsitzenden des Verwaltungsrates Ob Renner / Stadt Singen und OB Schmidt / Stadt Radolfzell ein klärendes und vermittelndes Gespräch suchten, weil es noch weitere Geschädigte gibt. Wir wurden aber nur mit üblichen Floskeln abgewiesen. Aus diesem Grunde fertigte ich ein persönlich adressiertes Schreiben an die Stadträte der betroffenen Städte – wegen der Gewährträgerhaftung. Diesem Schreiben waren die Beweismittel beigefügt.

Beweis: Schreiben an die Stadträte

 

Diese auf der Poststelle hinterlegten Schreiben in den Rathäusern, wurden von den o.g. Bürgermeistern den Stadträten unterschlagen. Es kam noch besser: Der Bürgermeister Renner behauptete, es wäre eine Schmähschrift, und der Bürgermeister Schmidt behauptete in öffentlicher Stadtratsitzung, die Briefe wären zurück gesandt. Erst als ich mich zu erkennen gab, kam heraus, dass sie im Rathaus lagen...

Die Bürgermeister wollten diesen Skandal vertuschen, weil sie wußten: Sie haben im Konstanzer Landgericht, wie bei den Ermittlungsbehörden, „Verbündete“ sitzen , die ihnen wie in Sachsen auch – bei den Vertuschungshandlungen Unterstützung leisten.


 

Die Justiz in der Hand der Politiker ?

 

Anders ist ihr Verhalten nicht zu erklären, weil ein Vorsitzender des Verwaltungsrates sich seiner Pflichten in seinem Amt bewußt ist. (Die Herren sind Juristen)

 

Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie brauchen mit mir nicht über Rechtsansichten, Auslegungen oder sonstigen juristischen Formulierungen zu diskutieren. Hier liegen unbestreitbar unerlaubte Handlungen in massiver Anzahl vor. Diese , insbesondere vor dem Hintergrund des OLG Urteils und den Feststellungen der Berichterstatterin in der Petition, zu „übersehen“, ist nicht mit einem „Versehen“ in der Beschwerde – also die zweite Möglichkeit- der Prüfung – zu begründen. Zumal ergänzend explizit vorgetragen wurde. Dies läßt nur den Schluß der vorsätzlichen Rechtsbeugung zu.

Dies ist auch kein Vorgang, der mit einer weiteren Berufungsinstanz abgetan werden kann, da die Richter ihre verfassunggemäßen Rechte / Pflichten nicht erfüllen - weil sie voreingenommen sind. Jeder Beschluß kostet Gebühren und zieht weitere anwaltliche zusätzliche Arbeit – die nicht nötig wäre , bei ordnungsgemäßer Arbeit – welche wiederum weitere Kosten nach sich ziehen, nach. Der Mandant wird vorsätzlich im Verfahren und durch unnötig ausgelöste Kosten geschädigt, unabhängig vom Zinsschaden... (Erste schädigende Handlung) § 839 BGB

Es läuft unter dem Motto : „Es kann nicht sein, was nicht sein darf.....“

Die offensichtlich befangene Konstanzer Justiz, hat seit September 2003 in allen Verfahren rechtsbeugende Beschlüsse verfaßt.

Die Beklagten werden auch geschädigt:

Der Klageanspruch erhöht sich um 30% des Streitwertes, wenn nach rechtskräftig abgelehnter PKH ein Prozeßkostenfinanzierer tätig wird. Aus eigenen Mitteln ist die Finanzierung nicht möglich, eine Bankfinanzierung ebenso, so dass dies der einzige Weg ist, um überhaupt das Verfahren in die Wege zu leiten. Diese 30% sind die üblichen Risikoprovisionen der Prozeßkostenfinanzierer. Der Streitwert wird dann zukünftig bei ca. 150 Mio EUR liegen.....

Sie können fest davon ausgehen, dass die Klage nötigenfalls bis zum Verfassungsgericht und EUGH weiter betrieben wird. Ich habe schon fast 4 Jahre hinter mir , ich weiß wovon ich rede...

Sie konnten sich nun ein Bild der Baden-Württembergischen Justiz in Südbaden machen; hiermit fordere ich Sie, sehr geehrte Frau Ministerin auf, disziplinarisch einzuschreiten.

Sie können, um jeglichen zukünftigen Verdachtsmomenten gegen die Konstanzer Justiz zu entgehen, diese Verfahren an ein württembergisches Gericht verweisen. Sie hätten meine Zustimmung dazu, wie auch die der anderen klagenden Geschädigten, am Konstanzer Landgericht... Sollen die ebenfalls so „abgefertigt“ werden, wie man es mit mir versucht hat? Die Peinlichkeiten der Konstanzer Juristen sind durch nichts mehr zu überbieten .

Es liegt nun in Ihrer Hand Frau Ministerin, wie es in Konstanz weitergeht.

Ich erlaube mir, Sie auf folgendes hinzuweisen:

Die Skandalgeschichte – solange sie in Sachsen sich abspielte – ist unter:
www. Karl-Nolle.de /Medienservice/ – Klage Kempen gegen Sachsen / Suche/ Peniger Bauskandal ( ca. 50 (!) Presseberichte und Fernsehberichte /Presseerklärungen) veröffentlicht.

Unter www.skandale-in-sachsen.de ist der gegenwärtige Rechtsstreit vollständig veröffentlicht.

 

Die Geschädigten mit den Anwälten, einigen prominenten Staatsrechtlern, den ermittelnden Abgeordneten aus Sachsen, Vertreter der Gewerkschaft, Vertreter der Berufsverbände, ehemalige Richter und Oberstaatsanwälte, sowie Persönlichkeiten aus der Wirtschaft werden mittels Unterstützung einer professionellen Medienagentur unter Einschaltung des Fernsehens eine große Pressekonferenz im Februar in Stuttgart abhalten.

 

Der Bund der Steuerzahler hatte diesen Vorgang bereits im Oktober 2002 in das Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler in Sachsen, an erster Stelle gesetzt...

Wir werden alle Beweismittel der Öffentlichkeit offenlegen um die Machenschaften der Politiker und der Konstanzer Justiz auf zu decken !

 

 

Mit vorzüglicher Hochachtung

 

Heribert G . Kempen

Anlagen wie benannt


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