Geschäftsführender Gesellschafter der HMK Gruppe
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Amtsgericht Konstanz
Untere Laube 12
78462 Konstanz
Gailingen, 16.06.03
Ehemaliges Insolvenzverfahren 40 IN 46 / 01
HMK - Holding GmbH, Gailingen
Sehr geehrte Damen und Herren,
Beigefügte Klageschrift gegen die Stadt Penig, Kreis Mittweida und Freistaat Sachsen ist die Begründung zum erneuten Insolvenz Antrag der HMK - Holding.
Das Verfahren ist unter dem Aktenzeichen 5O 186 /03 anhängig.
Die StA Freiburg ermittelt gegen den Bürgermeister der Stadt Penig wegen Betruges unter Aktenzeichen 23 Js 9647 / 01
Da nun die Deutsche Bank alle Immobilien der HMK Firmengruppe versteigern läßt, sind damit sämtliche Vermögenswerte der Firmengruppe abhanden gekommen.
Fazit: Es gibt keinerlei Personal in den Gesellschaften, es werden auch keinerlei Kosten ausgelöst . Mieterträge fallen keine mehr an, weil die Immobilien unter Zwangsverwaltung stehen. Der alleinige Geschäftsführer ist durch die Machenschaften der sächsischen Behörden schwer erkrankt, so daß er sich zur Zeit nicht um die Abwicklung kümmern kann.
Dieser Skandal ist bundesweit in das Interesse der Medien gerückt, so daß in naher Zukunft sich die 5. Zivilkammer am LG Konstanz erheblichem Medieninteresse sicher sein kann. Der Unternehmer hatte eine Vermögensschadens-Haftpflicht Versicherung. Diese bewirkt nun, daß alle Dritt-Geschädigten zu Klagen beginnen, mit angedrohter Durchgriffshaftung und Feststellungsantrag nach § 839 ff BGB gegen den Freistaat Sachsen. Es sind in mehreren Bundesländern schon weitere Klagen anhängig. Die erste Beweisaufnahme ist schon für den 4.08.03 anberaumt. Der Gegenstand der Beweisaufnahme ist immer wieder die Feststellung der sittenwidrigen Schädigung durch den Freistaat Sachsen.
Da die Beweislage und der Kausalzusammenhang zur Schadenverursachung erdrückend für die Beklagten ist, wird durch die auswärtigen Beweisaufnahmen auf jeden Fall der Vorgang restlos aufgeklärt. Es liegen bereits vier weitere Klagen beim LG Konstanz vor.
Das bisher gezeigte Verhalten der Rechtsaufsichten und der Justiz, in diesem Skandal haben es zugelassen , daß dieser exorbitant hohe Schaden entstehen konnte. Schließlich hat der Unternehmer mehr als drei Jahre versucht, die Fehler der Verwaltungsbehörden im Wege des Einspruchs bei den übergeordneten Fachaufsichten zu klären. Auch der Richter Dr. Nökel beim OLG Karlsruhe / Außenkammern Freiburg, hat Feststellungen getroffen, deren nachprüfbarer Inhalt für immer sein Geheimnis bleiben möge... (siehe Klagebegründung)
Traurig ist nur, daß man heute in erster Linie die Klagesumme sieht, aber nicht die Ursache...
Der Ruf der HMK Unternehmensgruppe ist für alle Zeiten zerstört, welcher Vertragspartner soll in der Zukunft auf Grund der Bonitätsauskünfte Vertrauen zur HMK Gruppe haben?
Um nicht noch weitere Kosten - die letztendlich der Steuerzahler aufbringen muß - auszulösen, rege ich an, nach Beendigung des Prozesses die Firmengruppe zu liquidieren. Diese Kosten werden dann wiederum eine weitere Schadensposition darstellen.
Schlußendlich erlaube ich mir zu bemerken, daß durch die Handlungen der sächsischen Behördenleiter, 170 Arbeitnehmer unwiederbringlich ihre Arbeitsplätze verloren haben.
Ich bitte höflichst um Stellungnahme, wie verfahren werden soll.
Mit freundlichen Grüßen
Heribert Kempen
Geschäftsführer der HMK-Holding GmbH