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Da es mit Sicherheit einige geben wird, die mit Spannung auf das Ergebnis der gestrigen (09.6.2004) KEMPEN-Verhandlung warten, will ich die folgende Vorab-Information als vorläufiges Kommuniqué zur Kenntnis bringen. Da dieses noch nicht die offiziell inoffizielle Version ist, erlaube ich mir ein paar eigene Anmerkungen einzubringen. Die endgültige Version wird voraussichtlich Sonnabend hier zu finden sein.


Die Verhandlung selbst begann um 09.00 Uhr vor dem Landgericht Konstanz unter Vorsitz des Richters Deppert-Kern. Sie endete am späten Abend gegen 20.30 Uhr.

Es kamen 4 Anträge zur Verhandlung, und zwar

  • Netzel . / . SpK Singen, Stadt Penig und HMK
  • Dr. Psczolla . / . SpK Singen, Stadt Penig und HMK
  • Marion Kempen . / . Sparkasse Singen
  • Sparkasse Singen . / . Heribert Kempen

Frau Kempen selbst ist aus therapeutischen Gründen nicht erschienen, weil sie zu einer Kur gefahren ist. Sie wurde von RA Pryssok vertreten. Es waren etwa 15 Zuschauer zugegen, wovon ich mir die Namen - aus datenschutztechnischen Gründen nicht notiert habe. Ich denke aber, daß Herr Schöller, Herr und Frau Köberle und Herr Graf nichts dagegen haben, daß ich sie hier nenne.

Die Verfahren wurden in o.a. Reihenfolge abgearbeitet, wobei die beiden letzteren sich inhaltlich überschnitten. Als Zeugen kamen lediglich der Herr Heinzelmann von der Sparkasse Singen-Radolfzell und Herr Kempen zu Wort.

Die ersten beiden Verfahren gingen bis 13.00 Uhr. Danach war eine Mittagspause bis 15.00 Uhr angesetzt und dann wurde weiter verhandelt bis 20.30 Uhr. Leider konnte ich aus organisatorischen Gründen nicht bis zum Ende da bleiben, weil ich ja wieder in Richtung Heimat (Sachsen) kommen wollte, und da bot es sich an, daß ich mit Herrn Böhme und Frau Swirbul 17.30 Uhr wieder gen Sachsen rollte.

Es war dieses mein erster Besuch in dieser wunderschönen Gegend und aber auch mein erster längerer Kontakt mit Herrn Kempen. Danken möchte ich auf diesem Wege auch Frau und Herrn Köberle dafür, daß sie mich mit ihrem Auto in's Schwabenländle mitgenommen haben, und für ihre Gastfreundschaft.


Zum Prozeßverlauf:
Das Gericht nahm zunächst die Vorgänge Netzel und Dr. Psczolla auf, die von RA Füllsack vertreten worden sind. Die allgemeine Stimmung im Saal war sehr angespannt, um nicht zu sagen aggressiv. Stellenweise wurden Zwischenrufe aus der Zuhörerschaft laut, die der vorsitzende Richter Deppert-Kern mit der Androhung des Verweises aus dem Gerichtssaal beendete.

Beide Antragsteller machten Schadenersatzansprüche in nicht unbedeutender Höhe geltend, wobei sie auf die Kausalität bei der Sparkasse Singen-Radolfzell und der Stadtverwaltung bzw. der Stadt Penig/Sa. verwiesen. Dieser Gedankengang konnte vom vorsitzenden Richter nicht nachvollzogen werden, weshalb es Unruhe im Saal gegeben hat. Die Sparkasse, vertreten durch ihren Star-Anwalt Dr. Linnebacher wies jegliche Schuld von sich unter Bezugnahme auf die Ergebnisse von Verhandlungen, die diesbezüglich bereits vor diversen Gerichten geführt worden sind. Bei diesen hatte die Gegenseite, also die Stadt Penig, jeweils obsiegt durch offen sichtlichen Prozeßbetrug, der dann den jeweiligen Richter auch zu entsprechenden Urteilen bewogen hat.

Der Prozeßvertreter der Stadt Penig, Herr Dr. Schumacher, diktierte gleich das vom Gericht aufzunehmende Protokoll. Er verwies auf die Ergebnisse vorangegangener Verfahren, in denen die Stadt Penig obsiegt hatte.

Herr Dr. Pszolla verlangte vom Gericht, daß Prof. Peitz als Zeuge in seiner Sache vernommen werde, damit dieser seine Aussagen bestätigen könne. Richter Deppert-Kern wies diesen Antrag rundweg ab, worauf Herr Dr. Pszolla in Protest ging, indem er mit der Ablehnung des Gerichts wg. Befangenheit drohte. Der Richter lenkte schließlich ein, und der Antragsteller verlangte, daß dieser Vorgang amtlich protokolliert würde.

Für beide Verfahren wurde als Verkündungstermin Freitag, der 23. Juli 2004 festgesetzt.


Nach der Mittagspause ging es mit den Verfahren Kempen . / . Sparkasse weiter. Die Atmosphäre war nach meinem Empfinden deutlich gelockerter, als am Vormittag. Die für das Verfahren in Frage kommenden Zeugen wurden gebeten, den Saal zu verlassen und sich zur Verfügung zu halten. Das betraf auch die Herren Heinzelmann und Kempen.

Nachdem das Gericht die Klagepunkte mit den Anwälten erörtert hatte, wurde der Herr Heinzelmann als Zeuge vernommen. Nicht nur mich erinnerten seine Worte an einen Film, der sinngemäß umbenannt werden müßte in:

"Denn er weiß doch nicht, was er sagt..."

Damit das Gericht den Sachverhalt besser einschätzen könne, wurde der Zeuge aufgefordert, die Vorgänge um und mit der Kempen-Gesellschaft HMK darzulegen. Seine Ausführungen waren nicht selten Anlaß zu Heiterkeitsausbrüchen unter der Zuhörerschaft. Die Krone war - und das würde ich gern umfassender ausführen - daß er plötzlich von einem Papier erzählt, das Kempen an Netzel geschickt haben soll, worin er diesen aufgefordert haben soll, doch gefälligst auf ein Geschäftskonto der HMK zu zahlen und nicht auf das, was Heinzelmann eigens für diese Transaktionen eingerichtet haben will.

Um es nicht zu ausführlich zu machen: Erstens hatte er das Konto zwar eingerichtet, aber erst Anfang Januar 2001, nachdem praktisch alle Messen gesungen waren, und zweitens blieb er dem Gericht den von ihm selbst behaupteten schriftlichen Nachweis schuldig...

Bei seinen Ausführungen gab es einerseits diverse Widersprüche, andererseits konnte ich mich des Eindrucks nicht erwehren, daß der Mensch wahrhaft nicht weiß, wovon er redet, denn:

  • Netzel wollte - aufbauend auf die schlechten Erfahrungen mit dem Grundstück Chemnitzer 9-11 zu Penig in erster Linie eine Vertragserfüllungsbürgschaft gem. MaBV haben. Das, was Heinzelmann ihm lieferte, war eine Anzahlungsbürgschaft, und dazu noch mit 180,- TDM in Unterdeckung, und nix mit MaBV. Zum besseren Verständnis: Erstere sichert dem Bauherrn zu, daß sein Geld gut aufgehoben ist und nicht anderweitig abhanden kommen kann, bis die Bauleistungen abgeschlossen sind. Letztere sichert lediglich dem Empfänger der Geldleistung - in diesem Falle dem Bauträger - zu, daß er das Geld auch tatsächlich bekommt und er mit den Arbeiten beginnen kann...
  • Heinzelmann redete die ganze Zeit nur von Baufinanzierungen. Zwischen Netzel und Kempen gab es aber keine bankentypische Finanzierung, sondern es handelte sich rein um die Besicherung von zu transferierendem Geld. Davon hat der Banker nicht einen Ton von sich gegeben...

Die Vernehmung ging bis etwa 17.30 Uhr. Danach mußte ich mich verabschieden. Anschließend wurde der Zeuge noch befragt. Soviel ich von Prozeßbeobachtern erfahren habe, hat Star-Banker Heinzelmann plötzlich riesige Lücken im Gedächtnis gehabt und konnte sich an nichts mehr erinnern - weder daran, daß er bei der RWT-Kanzlei vorgesprochen hatte, noch daß er in Sachsen gewesen sei, um mit einem Herrn Neidl zu reden.

Und dann kam Herrn Kempens große Stunde. Er war innerlich aufgewühlt ob der frostigen Atmosphäre vom Vormittag, äußerlich in Schweiß gebadet, weil er stundenlang im Korridor auf seinen Auftritt hat warten müssen, und das noch mit all dieser Ungewißheit im Bauch. Auf Befragen des Richters gab er - seinen Angaben zufolge - kurze und präzise Antworten, in denen er vordergründig den Schaden darstellte, den die rechtsmißbräuchlichen Handlungen der Sparkasse verursacht haben, so u.a. die Vernichtung des Arbeitsplatzes von 170 Beschäftigten der HMK, die Zerstörung seiner Privatsphäre und seiner Gesundheit, aber auch die Tatsache, daß die Millionen von unfertigen Leistungen nun endgültig dem Verfall preisgegeben seien.

Weiterhin stellte er klar, daß jedwede Zahlungs- oder sonstige Verpflichtung vor dem 09. August 2000 unmöglich gewesen sein mußte, weil in der Tat erst zu diesem Zeitpunkt klar war, daß die Auffanggesellschaft über Objekte der Sanierungsbau hat verfügen können, weil es dann erst die Zustimmung der Gläubigerversammlung gegeben hat. Die weiteren Schritte wurden dann offenbar auch dem Gericht plausibel.

Es gab - ob nun aus Klarheit in der Erkenntnis oder wegen der fortgeschrittenen Stunde - kaum Anfragen, weder seitens der Prozeßparteien, noch vom Gericht. Lediglich Dr. Linnebacher wollte ein paar Klarstellungen haben. Abschließend gab das Gericht den Hinweis, daß die Ablehnung der Anträge auf Prozeßkostenhilfe im Ergebnis der Verhandlung wohl zu überdenken seien und daß eine Verurteilung nach § 831 BGB im Bereich des Denkbaren läge.

Siegfried Wilhelm


( Endlich!!! ) - Ich konnt's mir nicht verkneifen!


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