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-----Ursprüngliche Nachricht-----

An: HMK10@t-online.de

Gesendet: Montag, 24. November 2003 11:56

Betreff: WG: Kempen gegen Land Sachsen (u. a.)

 


Sehr geehrter Herr Kempen,

wie mit Herrn Dr. Glockauer besprochen, noch einmal die am 27. Oktober 2003 um 16.54 Uhr an Sie gesendete E-Mail.

Mit freundlichen Grüßen

Magdalena Riedmann
IHK Hochrhein-Bodensee
Geschäftsfeld Recht und Steuern
Tel.: (07531) 2860-137
Fax: (07531) 2860-41137
mailto:Magdalena.Riedmann@konstanz.ihk.de
Internet: http://www.konstanz.ihk.de

----- Weitergeleitet von Magdalena Riedmann/IHKKON am 24.11.2003 11:46 -----

Magdalena Riedmann/IHKKON

27.10.2003 16:54

An

HMK10@t-online.de

Kopie

 

Thema

Kempen gegen Land Sachsen (u. a.)

 

 

 



Lieber Herr Kempen,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 16. Oktober 2003. Zunächst einmal wünsche ich Ihnen, dass Sie gesundheitlich stabil sind und der unangenehme Streit mit dem Land Sachsen und allen weiteren Beteiligten sich nicht weiter negativ auf Ihr Befinden auswirkt.

Ihr Schreiben mit der Bitte um einen Gesprächstermin habe ich nach meinem Kenntnisstand telefonisch beantwortet. Ihren Hinweis, die IHK Hochrhein-Bodensee habe sich nicht genügend engagiert, finde ich nicht ganz fair.

  1. Wir beide haben häufig ausführlich über den Sachverhalt gesprochen.
  1. Ich habe mehrfach - teilweise über eine Stunde - mit Ihrem Rechtsanwalt Schatz diskutiert.
  1. Ebenfalls habe ich beim Richter am Landgericht Deppert-Kern mündlich versucht, mich für eine Beschleunigung des Verfahrens einzusetzen.
  1. Nach Rücksprache mit meinem Hauptgeschäftsführer, Herrn Dr. Haro Eden, habe ich Ihnen das Angebot der IHK unterbreitet, grds. als Schlichtungsstelle zur Verfügung zu stehen.

Das Problem liegt meiner Auffassung nach woanders. Vorliegend handelt es sich um ein mittlerweile sehr kompliziertes und umfangreiches Verfahren. Die Mühlen der Justiz sind angeworfen und - selbst wenn wir es wollten - können wir keinen Einfluss darauf nehmen. Bei einer rechtshängigen zivilrechtlichen Streitigkeit, obliegt dies ausnahmslos den Prozessparteien.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich als Leiter der Rechtsabteilung nicht automatisch einen Kenntnisstand aller 30.000 Mitgliedsunternehmen habe, was Ihre Beitragspflicht anbetrifft. Hierfür ist unsere Beitragsabteilung zuständig. Nur vielleicht soviel zur Information: Auch wenn Ihre Unternehmen Insolvenzantrag gestellt haben, entbindet sie das nicht automatisch von der Beitragspflicht. Wenn Ihnen IHK-Beitragsbescheide zugehen, müssen Sie oder Ihr vorläufiger Insolvenzverwalter entsprechend reagieren. Selbstverständlich bin ich gerne bereit, mich dieser Thematik in Ihrem Fall einmal anzunehmen.

Bis Ende November werde ich nun die Interessen unserer Region direkt in Brüssel wahrnehmen. Ich schlage daher vor, dass wir im Dezember Kontakt aufnehmen und Sie mir einen kurzen Überblick über den aktuellen Sachstand geben.

Bis dahin wünsche ich Ihnen für Ihre Gesundheit und den weiteren Verlauf Ihres Verfahrens alles Gute!

Mit freundlichen Grüßen

Jan Glockauer

Dr. Jan Glockauer
Leiter Fachbereich Recht

IHK Hochrhein-Bodensee
Geschäftsfeld Recht und Steuern
Tel.: (07531) 2860-136
Fax: (07531) 2860-41136
mailto:Jan.Glockauer@konstanz.ihk.de
Internet: www.konstanz.ihk.de


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