Verletzung grundlegender Vorschriften des GSB
durch den Mitarbeiter der SpK Singen-Radolfzell
Herrn Rechtsanwalt Tobias Heinzelmann
Die Auffanggesellschaft HMK Bausanierungsges. mbH war mit einem vom Insolvenzverwalter zur
Verfügung gestellten (geliehenen) Stammkapital von 50.000 DM gegründet worden.
(so überzeugt war selbst der Insolvenzverwalter...)
Sie sollte die bereits begonnenen Baustellen der in Insolvenz gemeldeten HMK Sanierungsbauges. mbH
fertig stellen, - deswegen hatte sie unfertige Bauleistungen vom Insolvenzverwalter im Werte von ca. 5,7 Mio
DM für ca. 785 TDM mit ausdrücklicher Zustimmung der Sparkasse Singen - Radolfzell
erworben. D.h. sie konnte diese 5,7 Mio DM abrechnen und einnehmen, bei Fertigstellung der jeweiligen Baustellen -
so wären diese Mittel (ca 5 Mio DM + Zuschläge) wieder zurück geflossen und SK Singen
wäre befriedigt worden... Die Baustellen befanden sich ausschließlich im Eigentum der
Gesellschafter oder der HMK Gruppe. Das war das ganze Konzept...( Es hätte niemand
"dazwischenfunken" können).
Was wird im Detail der Sparkasse vorgeworfen?
Die Sparkasse richtete ein Geschäftskonto und ein Bauträgerkonto zu Gunsten
der HMK Bausanierungsges. mbH ein. Gleichzeitig erteilt sie schriftlich eine Zessionskreditzusage
für die Baustellen Krematorium Lörrach (Auftragswert ca. 400 TDM) und TU Dresden,
(Techn. Universität - Auftragswert ca. 250 TDM) über ein Anfangskreditvolumen von
100 TDM genehmigte Überziehung (Siehe Kreditvotum).
Zur Sicherung des Zessionskredites ließ die Sparkasse sich die
Kundenforderungen A-Z abtreten. Damit war der Unternehmer im Gegenzug verpflichtet,
sämtliche Gutschriften auf das bei der Sparkasse Singen bezeichnete Konto,
eingehen zu lassen! Er durfte also nicht bei einer anderen Bank die Gutschriften eingehen
lassen: Das wäre Kreditbetrug!
Die Knebelung durch die Sparkasse wird damit um so deutlicher!
Die HMK Bausanierung ist keine Mitverpflichtung zu Gunsten der HMK Gruppe
bei der SK Singen eingegangen. Dieses Formular haben wir nicht unterschrieben, weil die versprochene
Umschuldung noch nicht schriftlich vorlag!
Die Abschlagsrechnungen wurden von den behördlichen oder beauftragten Bauüberwachern
geprüft und freigegeben, damit sie in der Zahlungsfrist von 18 Werktagen (VOB/A)
überwiesen wurden. Exakt diese Summen sollten dann - bis zur jeweiligen Gutschrift -
zwischenfinanziert werden. (Damit konnten die Rechnungen und Gehälter immer pünktlich
überwiesen werden.)
Im gleichen Zeitraum wurde ein Gebäude (aus dem HMK Bestand) mit Sanierungsauftrag zum
Restkaufpreis von 700 TDM veräußert. Dieser Kaufvertrag stand unter dem
Schutzgesetz der MaBV. Dies war der Anfangsbestand von 1,35 Mio DM der in Angriff genommenen Baustellen.
Danach stand ein weiteres, bereits veräußertes Gebäude mit ca. 3,5 Mio DM
Sanierungsvolumen in Warteposition.
Dem Kunden Netzel übergab die SK Singen entgegen der Absprache aber lediglich
eine Anzahlungsbürgschaft - statt einer Vertragserfüllungsbürgschaft nach § 6 MaBV.
(Siehe hierzu: Besuchsbericht der Sparkasse vom 17.08.00, erste Seite unten).
Der Kunde Netzel war bereit, den Gesamtbetrag von 700 TDM gegen die vereinbarte Bürgschaft
im voraus zu zahlen. Die Herstellungskosten betrugen damals geschätzte 550,- TDM,
so daß ein Überschuß von 150 TDM übrig geblieben wäre, weil das
Gebäude bereits im Eigentum der HMK stand und das Grundbuch nicht belastet war.
(Es wurden vom Kunden Netzel lediglich 485 TDM in das Grundbuch eingetragen, so daß
der Überschuß, wenn eine vereinbarte Bürgschaft vorgelegen hätte, bereits vor
Übergabe des Gebäudes, hätte intern verwendet werden können.) Für das
GSB relevant sind lediglich 485,- TDM.
Der Kunde Netzel sandte die nicht vereinbarte Bürgschaft zurück, legte einen
Vordruck als Muster einer Vertragserfüllungsbürgschaft nach MaBV anbei, und bat
um Übersendung dieser mit der richtigen Bezifferung (es war sogar die falsche Summe eingesetzt
worden) und um Angabe der Urkunden-Nr. des Notars.
Jetzt war Herr Heinzelmann "verschnupft", konnte es doch jemand aus Bayern,
von der Konkurrenz, auch noch wagen, ihn zu maßregeln... Er gab die vereinbarte Bürgschaft
einfach nicht heraus. (Zeitpunkt Mitte September 2000) Positive Vertragsverletzung -
siehe Besuchsbericht!
Zur gleichen Zeit erfuhr er vom Unternehmer, daß die Stadt Penig trotz vorliegender
Sparkassen-Prozeßbürgschaft, über einen Grundstückskaufpreis
von 185,- TDM, dem Kunden Netzel in sittenwidriger und rechtsmißbräuchlicher
Weise verbieten ließ, an HMK die fälligen Rechnungen zu zahlen.
Hier verließ Heinzelmann der Mut...
Die Zessionskredite wurden plötzlich nicht mehr zur Verfügung gestellt.
(Obwohl dies der Vorstand u. Kreditausschuß einstimmig genehmigt hatte.)
Herr Netzel beschloß nun -
wegen Fehlens der vereinbarten Bürgschaft -
nach Baufortschritt zu bezahlen. (Gemäß MaBV)
Am 23.10.00 gingen vom Kunden Netzel auf das Konto 36 27 684
(Geschäftskonto) 124.000,11 DM ein. Dieses Geld wurde sofort auf das separate
Bauträgerkonto 363 43 83 gebucht. Auch diese Umbuchung geschah, bevor wir dies
selbst vom Geschäftskonto hätten vornehmen können.
Zu diesem Bauträgerkonto hatten wir weder EC-Karte,
Scheckformulare noch einen BTX-Zugang. Zu Deutsch:
Die Sparkasse verfügte über dieses Konto völlig alleine!
Von diesem Konto wurde dann am 10.11.2000 die Summe von 124.000,11DM in zwei
Teilbeträgen zu 119.000,00 DM und 5.000,11 DM = 124.000,11DM auf das Konto der HMK
Holding GmbH gebucht.
Für diese Umbuchung gab es keinen Auftrag - weder vom Unternehmer, noch von
dessen Bevollmächtigten! (Weder vom Geschäftskonto noch vom Bauträgerkonto)
Diese Überweisung war die erste 30%-Rate nach MaBV für das von
Herrn Netzel erworbene Gebäude. Wir konnten weder Handwerker noch Löhne aus
dieser ersten Baurate zahlen.
Am 16.11.00 ging die zweite Bauabschnittsrate von 206.400,11 DM ein, die wurde wieder
sofort auf das MaBV Konto gebucht. Mit selbem Datum wurden wieder 25.000 DM
vom MaBV-Konto auf das Konto der Holding gebucht - im gleichen Muster wie beschrieben.
Es waren nun 149.000,11 DM auf das Holding Konto überwiesen - ohne
daß hierzu jemals ein Überweisungsauftrag vorgelegen hätte. Das HMK Holding Konto
war gesperrt, sodaß eine Rückbuchung unsererseits nicht möglich war!
Es waren zu diesem Zeitpunkt von Herrn Netzel Gelder in Höhe von 330.400,22 DM
gezahlt worden, die sämtlich der MaBV und dem GSB (zweckgebunden) unterlagen,
und nicht von Seiten der Sparkasse bis zu diesem Zeitpunkt für das Bauvorhaben
Netzel freigegeben wurden. (Stand 16.11.00)
Die eingestellten BTX-Überweisungen im Geschäftskonto, wegen Löhne und Gehälter
in Höhe von 126.151,01 DM wurden erst nach Androhung von Baueinstellung zu Lasten der
Sparkasse und Einschaltung unseres ständigen anwaltlichen Vertreters freigegeben. D.h., es
wurde genau diese Summe zurück vom Bauträgerkonto auf das "normale Geschäftskonto"
gebucht und am 20.11.00 überwiesen. Bis dahin hatten schon drei Mitarbeiter das Handtuch
geworfen und fristlos gekündigt.
Mit riesigem Ärger und Drohungen - die wirklich unschön waren - wurden dann
mit dem gleichen Prozedere 55.000,00 DM für Lieferanten und Subunternehmer
freigegeben.
Zusammengefaßt:
In der Zeit vom 23.10.2000 bis 16.11.00 hat die Sparkasse Singen
ungenehmigte Umbuchungen vom Bauträgerkonto 363 43 83
in Höhe von mindestens 149.000,11 DM
ausgelöst, für die es unsererseits
keinerlei Überweisungsaufträge gibt.
Die Konto Nummer der HMK Bausanierung / Bauträgerkonto lautet :
363 43 83
Die Sparkasse möge diese Belege vorlegen!
Herr Heinzelmann von der Sparkasse kam nun auf die Idee, es müsse noch ein
Unternehmensberater her, der zum x-ten Male die Sanierungsfähigkeit überprüfen sollte.
Er zwang uns, einen von ihm "empfohlenen" Dr. Schrode von der BMS AG zu
akzeptieren. Dieser "entpuppte" sich dann auf Befragen als promovierter Psychologe...
(Vielleicht... Heinzelmann seiner?? - d. Red ;-})
Dieser mußte unbedingt in der knappen - von der Sparkasse verursachten - Liquidität
noch vor Weihnachten bezahlt werden, obwohl noch keinerlei Bilanzen vorlagen, sonst drohte er mit
der Kreditkündigung! (Wollte er vor Weihnachten eine Provision verdienen?)
(Sauhund, so einer!! - d. Red ;-})
Zwischenzeitlich fragte er nach den Bilanzen. Ich erklärte ihm zum wiederholten Male,
daß der Steuerberater zumindest eine Anzahlung nach der Insolvenz verlange und dieser
auf ein Gespräch mit ihm bestünde. Heinzelmann rief ihn an, versprach die Bezahlung
der Bilanzen und sagte die Zahlung der Buchhaltungskosten als Banker verbindlich zu!
Wir durften "gnädigerweise" eine Überweisung über 15.000 DM an das
Steuerbüro ausführen. Wenn wir auf Grund des Zessionskredites (für die Baustellen
Lörrach u. Dresden) Überweisungen in das BTX einstellten, lag es an der Laune von
Heinzelmann und möglicherweise am Wetter, ob diese Überweisungen zugelassen wurden
oder nicht.
Unsere Assistentin in Penig, Frau Swirbul, führte für Herrn Heinzelmann
regelmäßig eine separate Buchhaltung wegen der Höhe des jeweiligen
Zessionskreditstandes. Sie listete alle genehmigten Rechnungen der beiden Baustellen
(Lörrach + Dresden) auf, schickte wöchentlich diese Liste mit Anlagen der SK Singen
und stellte die Eingänge gegenüber. Somit war immer der jeweilige Zessionskredit in der
Höhe sofort erkennbar.
Das "raffte" Heinzelmann nicht - und so gab es immer weniger Kredit bis Mitte
Dezember. Das Konto stand im Guthaben, obwohl Ende Dezember noch ca. 80 TDM genehmigte und
geprüfte Rechnungen vorlagen. Er ließ einfach keine Überziehungen zu!
(Frohe Weihnachten!?) Wir ahnten noch nicht was Heinzelmann vor hatte -
obwohl dies schriftlich vereinbart und vom Vorstand pauschal mit 100 TDM genehmigt war!
Am 21.12. 00 (Datum des Schreibens, Eingang: 8.01.01) fordert er uns auf,
die Bilanzen und Steuererklärungen bis zum 10.01.01 vorzulegen - sonst würde er die Konten
schließen!
Mit dem Steuerberater Schmiedel hatte er im November 00 aber selbst
unmittelbar vereinbart, die erste von 5 Bilanzen käme frühestens Mitte, wenn nicht eher
Ende Januar 01. Danach kommen nach und nach die Restlichen.
Am 12.01.01 schließt er "vorübergehend" (bis heute noch)
alle Konten - geschäftlich wie privat - weil die Bilanzen nicht vorliegen.
Den bereits "trocken gelegten" Zessionskredit setzt er nun offiziell aus.
Damit war nun das Ende eingeleitet. Unzählige anwaltliche Schreiben gingen per Telefax hin und
her. Dr. Schrode tippte Zahlenkolonnen ab, die er den Bilanzen entnahm, sah Kreditverträge ein,
schaute Gutachten an und kam Ende Februar zu dem (wahnsinnig tiefsinnigen) Schluß:
"Auf Grund des Firmenstillstandes ist zwingend eine Anschubfinanzierung notwendig.
Dann ist die HMK-Gruppe wieder sanierungsfähig..."
Na, so ein Schlauberger: Schließlich war ein Loch entstanden. Produktionsausfall von 7
Wochen und kompletter Wegfall der Baustelle Lörrach - Schadenshöhe von
ca. 350 TDM!
Mir riß der Film und ich beauftragte die RWT Anwaltskanzlei aus Reutlingen. Diese setzte
die Sparkasse in Kenntnis zu ihren unerlaubten Handlungen und forderte sie auf,
diese ungenehmigten Umbuchungen sofort zurückzubuchen. Sie wies auf die strafrechtliche
Relevanz hin und meldete Schadenersatzansprüche an.
Heinzelmann versuchte, mit immer spannender werdenden Methoden meinen Prokuristen,
Herrn Böhme, und meine Assistentin, Frau Swirbul, auszuhorchen. Er rief sie
über Kreuz an und fragte sie fast immer beiläufig
"Wo hat Kempen sein Schwarzgeld vergraben?"
Er versuchte, sie gegenseitig auszuspielen, was beide aber bemerkten.
Rechtsanwalt Dr. Althoff
/ Dresden gab mir einen "Maulkorb" weil er auch nachweislich von Heinzelmann
belogen wurde. Er veranlaßte, daß Herr Böhme und Frau Swirbul
regelmäßig Telefonnotizen über diese Gespräche schrieben.
Die Mitarbeiter ließen regelmäßig einen quasi Zeugen mithören.
Es waren unbeschreibliche Diskussionen - teilweise über Stunden - welche im Monolog des
Herrn Heinzelmann bestanden. Er sprach nur noch von der "freiwilligen Verwertung"...
Da nun RA Neumann in diversen Besprechungsnotizen sich das Verhalten von
Herrn Heinzelmann nicht gefallen ließ und ausdrücklich schriftlich
(liegt vor) den Besprechungsnotizen des Herrn Heinzelmann widersprechen mußte,
kam dieser in die Kanzlei zur RWT und versuchte, den Unternehmer zu verleumden...
Er versuchte, sich auch noch mit angeblich mündlich ergangenen
Überweisungsaufträgen zu retten, was jedoch fehl schlug, weil wir in den 8 Jahren noch
nie mündliche oder telefonische Überweisungsaufträge erteilt hatten!
Dabei riskierte er beinahe einen Rausschmiß bei RA Neumann, der mir dann
schriftlich mitteilte:
"Heinzelmann wolle seine ungenehmigten Umbuchungen
nachträglich genehmigt haben, dann stelle er evtl. weitere Kredite
für das bereits vorher dem Kunden Netzel unterschlagene Geld
zu Verfügung."
Im August 01 stellt meine Frau mit der Sparkasse Bregenz eine Ablösung der
privaten Kredite in Höhe von 1,55 Mio DM mittels Umschuldung zur Verfügung.
Der Treuhandauftrag lag schon der SK Singen vor! Nein, Herr Heinzelmann wollte dies auch nicht. -
Er verweigerte die Umschuldung!
Im Oktober 01 holt er die Keule raus und kündigt alle Kredite.
Im Herbst 02 strengt er das Versteigerungsverfahren des privaten Hauses meiner Frau an.
Als die SK Singen die Klagen im Spätsommer 03 der Kunden Netzel und Psczolla,
im Gesamtstreitwert von ca. 3,5 Mio € bekommt, ruft er deren Anwalt, Herrn RA Haid an und
bittet diesen, sich einem
anzuschließen.
Fazit:
Durch ein bei Gericht vorgelegtes Gutachten ist belegt, daß für
netto 80.300 DM das Haus Netzel fertig geworden wäre. Dann hätte man auch
noch die Schlußrechnung fällig stellen können. Die Restarbeiten dauerten noch
ca. 4 Wochen...
Die Wegnahme der Gelder hat die Firma HMK Bausanierung ausgehöhlt, teilweise den Handwerkern
sogar das "Genick gebrochen", die Schließung aller Konten zur Unzeit war
rechtsmißbräuchlich, brachte eine ganze Firmengruppe in Insolvenz und ist unter
diesen Umständen, ein klassischer Verstoß gegen §1 Satz 1 GSB!
Die fälligen Zinsen hätten aus dem Zessionskredit - bei dem ein Volumen von ca. 80,- TDM
vor Weihnachten angesammelt war und weitere 50,- TDM aus den Anzahlungen Netzel, hätten
anstandslos entnehmen können:
Daraufhin wurde die Strafanzeige erforderlich. Einen eingeschalteten Vermittler hat
Herr Wirth als auch Herr Klopfer abgewiesen. Der Vizeaufsichtsrat
Dr. Schmidt, wie auch einige Verwaltungsräte sahen sich nicht imstande, regulierend
oder vermittelnd einzuschreiten. Die Katastrophe nahm ihren Verlauf.