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Gerichtliche Feststellung des Amtsgericht Radolfzell / Strafgericht Möbelhändler, der fast 30 Jahre ein zufriedener Kunde der Sparkasse Singen-Radolfzell war, massiv von ihr selbst geschädigt!Das Gericht stellt fest: Sparkasse Singen-Radolfzell hat sein Lebenswerk zerstört! Der Fall wurde im Januar 2004 im regionalen Teil des "Südkuriers" für Radolfzell veröffentlicht.Die Geschichte ist ganz einfach: Einem Möbelhändler in Böhringen brannte eine komplette Möbelhalle ab. Dazu kam, dass der Umsatz erheblich einbrach und der Möbelhandel in der Branche zusammenbrach. Dies konnte den Unternehmer aber wirtschaftlich nicht ruinieren, weil er ein Immobilienvermögen von ca. 16 Mio. DM besaß, das mit nur 6,9 Mio DM beliehen war... Soweit also bei aller Tragik nicht weiter tragisch. Er setzte sich mit dem Vorstand der damaligen Hausbank, der Sparkasse Radolfzell, zusammen und vereinbarte, die Gebäude in einzelne Ladenlokale umzubauen und zu vermieten. Der zu erwartende Mietertrag wäre knapp über 1 Mio. DM p.a. gewesen. Die Zins- und Tilgungsleistungen lägen bei knapp 600 TDM im Jahr. Also wäre ein Überschuß von mehr als 400 TDM jährlich verblieben... Das war das ganze Konzept! So einfach...! So sieht es zumindest auf den ersten Blick aus... Doch dann kam es zur Fusion der SpK Radolfzell mit Singen und die "Wunderwaffe Heinzelmann" trat auf den Plan... Der Unternehmer besaß u.a. ein wunderschönes großes Eckgrundstück mit Seeblick an der Bahnhofstr. in Radolfzell. Heinzelmann buchte wieder mal in der Sanierungsphase selbstherrlich Gelder um, zog völlig überhöhte Zins- und Tilgungsleistungen ein, sperrte schließlich alle Konten aller Gesellschaften, einschließlich die des Gesellschafters und "trocknete" ihn einfach aus... (Das kommt mir irgendwie bekannt vor....)Der Unternehmer wurde genötigt, freiwillig seine Grundstücke zu verkaufen. Wenn er mit Kauf-interessenten durch einen Vermittler bei der SpK vorstellig wurde, wurde der Kaufinteressent von Seiten Heinzelmann einfach "abgelehnt".
Die Folge: Z w a n g s v e r s t e i g e r u n g
wird von der SpK Singen -Radolfzell eingeleitet und gerichtlich angeordnet ! Der Unternehmer kämpft wie ein Löwe um sein Lebenswerk und bringt ein garantiertes Umschuldungsangebot über eine Müchner Firma von 7 Mio. DM zustande. Eine "Bayrische Bank" wollte exakt mit 7 Mio. DM dem Unternehmer umschulden, damit ihm sein Lebenswerk nicht auseinanderbrach !!! Doch zwischenzeitlich waren "Überziehungszinsen" aufgelaufen, die nunmehr angeblich den Saldo auf 7,2 Mio DM anwachsen ließen... Die Ablösung mit 7 Mio. DM wurde von der SpK verweigert, genau so wie die vorherigen Kaufinteressenten einiger Immobilien auch. ( Hätte man sie akzeptiert, wären erst gar keine Überziehungszinsen entstanden...) Nun tritt der Generalstabsplan à la Heinzelmann in Kraft. Man beantragt von Seiten der SpK zunächst das Insolvenzverfahren gegen die Firmen des Unternehmers. (Damit ist er quasi recht- und mittellos) und zeigt ihn bei der StA an wegen Verstosses gegen das GmBH-Gesetz - (Insolvenzverschleppung). Den SpK-Insidern war schließlich klar: Wenn die Konten geschlossen waren, Insolvenzantrag gestellt und Kaufinteressenten wie Umschuldung abgelehnt wurden, konnte man von einer angeblichen Insolvenzverschleppung ausgehen. "So muß es klappen!", rechnete man sich wohl bei der SpK aus, was auch anfänglich funktionierte, weil die Kripo aus Singen keinerlei entlastendes Material zugunsten des Unternehmers recherchierte... (Dies durfte bei dem Filzgeflecht von Politik und deren Vasallen auch nicht geschehen...) Am 21.01.04 fand nun der Strafprozeß gegen den Unternehmer beim AG Radolfzell statt. Der Direktor des Amtsgerichts, Richter Hintze, erkannte die Not des Unternehmers, in die er vorsätzlich getrieben worden war, und verwarnte daher den Unternehmer nur, weil er zwar formal zu spät Insolvenz angemeldet hatte, und er führt in seiner schriftlichen Urteilsbegründung aus: "Wegen der besonderen Situation des Angeklagten, dessen gesamtes Lebenswerk Richter Hintze meinte nach der Verhandlung, dass der Unternehmer nunmehr eine gehörige Schadenersatzklage nachschieben müsse. Staatsanwalt Böhme meinte, dass, wenn die StA gewußt hätte, was sich "im Hintergrund" abgespielt hatte, wäre niemals eine Anklage gegen den Unternehmer verfaßt worden... "Unser Heinzelmann" glänzte in diesem Prozeß als Zeuge - genau wie am 9.06.04 vor dem LG Konstanz - mit Erinnerungslücken, fehlenden (weil nicht vorhandenen) Unterlagen und log wieder und wieder... Bitte lesen Sie das Urteil im Orginal und eine Stellungnahme der Steuerberaterin des Unternehmers an die SpK im Anhang. Lesen Sie selbst! Es ist keine Räuberpistole, sondern Geschäftspraxis eines öffentlich-rechtlichen Geldinstituts... VorankündigungDemnächst lesen Sie auf diesen Seiten:
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