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Eidesstattliche Versicherung

 

Über den Wahrheitsgehalt einer eidesstattlichen Versicherung belehrt, und über die Folgen einer falschen eidesstattlichen Versicherung informiert, mache ich folgende Erklärung an Eides statt:

 

Persönliche Angaben :

Heribert Kempen, 50 Jahre alt, Geschäftsführer, wohnhaft

Höhenweg 6, 78343 Gaienhofen-Horn

 

 

Ich bin der geschäftsführende Gesellschafter der HMK Holding GmbH mit ihren vier Tochtergesellschaften, dienstansässig Weinbergstr. 15,  78262 Gailingen a.H.

Im Zuge der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen die Sparkasse Singen-Radolfzell beim LG Konstanz , wurde unter dem Aktenzeichen 5 O 238/ 03 der Termin zur Verkündung einer Entscheidung von Amts wegen wieder aufgehoben, nachdem ein Befangenheitsantrag gegen den Spruchkörper gestellt war.

In diesem Verfahren wurde weder verhandelt, noch im schriftlichen Verfahren weiter gearbeitet. Es gibt somit kein obsiegendes Urteil gegen den Unterzeichner. In den Verfahren der Drittgeschädigten - wurde ich von der gesamtschuldnerischen Mithaft - ebenfalls freigesprochen.

Lediglich meine getrennt lebende Ehefrau unterlag im Vollstreckungsgegenklage-verfahren. Da ich als Streitverkündeter meiner getrennt lebenden Ehefrau in deren Verfahren beigetreten war, habe ich Berufung gegen das Urteil als Streithelfer eingelegt. Ich habe somit kein einziges Verfahren aus diesem Verfahrenskomplex vor dem LG Konstanz verloren !

Die von mir vertretene HMK Wohn- und Gewerbebaugesellschaft mbH wurde in Mithaft auf Zahlung von ca. 890.000 EURO verklagt. In diesem Verfahren wurde die Gesellschaft zu ca. 16.000 EURO (entspricht nicht mal 2% der Klagesumme) Mithaft verurteilt. Gegen dieses Urteil hat die Gesellschaft Berufung eingelegt.

Die Berufungen begründet sich im Wesentlichen darauf, dass in der Sanierungsphase der Firmengruppe, ein einstimmiger schriftlicher Vorstandsbeschluß mit 7(!) Unterschriften gefällt wurde, der die Sanierung mit erheblichen Krediten und Bürgschaften begleitete, um zukünftige Schwierigkeiten zu verhindern, trotzdem aber unerlaubt durch einen Mitarbeiter der Bank – in der eindeutigen Sanierungsphase – MabV-geschützte Kundengelder von Bauträgerkonten umgebucht wurden und zur Unzeit die Konten geschlossen wurden. Dieser Mitarbeiter wollte dann vom damaligen Anwalt der HMK Firmengruppe, Herrn Ra. Dr. jur. Phillipp Neumann, die nachträgliche Genehmigung seiner ungenehmigten Umbuchungen durch den Unterzeichner, im Wege der Umschuldung erwirken/erzwingen ! Diese Aussage liegt ebenfalls durch den RA Dr. Neumann in Form einer schriftlichen EV dem Gericht vor !

Der Unterzeichner hat das Ansinnen des SpK-Mitarbeiters Heinzelmann abgelehnt, weil er sich nicht an den Untreuetatbeständen der SPK beteiligen wollte. Schließlich wurden die Gelder unerlaubt zweckentfremdet - zur vorzeitigen Saldorückführung - durch die SpK, ohne sich um die Fertigstellung der Baumaßnahme des Kunden zu kümmern.

Am 6.10.04 fand ein Räumungstermin gegen die Schuldnerin im Grundbuch, Frau Marion Kempen statt. Als Familienangehöriger wurde mir der gleiche Räumungstitel zugestellt. Ich bin nicht zwangsgeräumt worden, weil ich im Zuge der Scheidungsauseinandersetzung mit meiner Frau, bereits vorher das Haus verlassen hatte. Frau Kempen war bereits vor geraumer Zeit ausgezogen.

Eine Zwangsräumung der Büroetage, Schwimmhalle, Sauna und Fitnessräume sowie der Doppel - und Einzelgarage fand nicht statt, weil diese Räume langfristig an die HMK Firmengruppe vermietet sind.( 49 % der gesamten Flächen des Hauses sind lt. Versicherungsschein der Vermieterin gewerblich vermietet) Die Firmen haben weiterhin dort ihren Betriebssitz.

Eine Räumung des Hauses in Gailingen hat daher nicht stattgefunden, sondern lediglich die Wohnräume der Grundbuchschuldnerin Marion Kempen wurden geräumt. Folglich ist das Haus nicht geräumt worden, und über das Vollstreckungsgegenklage Verfahren ist noch nicht rechtskräftig entschieden.

 

Horn, 7.12.04

 

Heribert Kempen


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