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Eidesstattliche Versicherung Über den
Wahrheitsgehalt einer eidesstattlichen Versicherung belehrt, und über die Folgen
einer falschen eidesstattlichen Versicherung informiert, mache ich folgende
Erklärung an Eides statt: Persönliche Angaben : Heribert Kempen, 50
Jahre alt, Geschäftsführer, wohnhaft Ich bin der geschäftsführende Gesellschafter der HMK Holding GmbH mit
ihren vier Tochtergesellschaften, dienstansässig Weinbergstr. 15, 78262 Gailingen a.H. Im Zuge der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen die Sparkasse
Singen-Radolfzell beim LG Konstanz , wurde unter dem Aktenzeichen 5 O 238/ 03
der Termin zur Verkündung einer Entscheidung von Amts wegen wieder
aufgehoben, nachdem ein Befangenheitsantrag gegen den Spruchkörper gestellt
war. In diesem Verfahren wurde weder verhandelt, noch im schriftlichen
Verfahren weiter gearbeitet. Es gibt somit kein obsiegendes Urteil gegen den
Unterzeichner. In den Verfahren der
Drittgeschädigten - wurde ich von der gesamtschuldnerischen Mithaft - ebenfalls
freigesprochen. Lediglich meine getrennt lebende Ehefrau unterlag im
Vollstreckungsgegenklage-verfahren. Da ich als Streitverkündeter
meiner getrennt lebenden Ehefrau in deren Verfahren
beigetreten war, habe ich Berufung gegen das Urteil als Streithelfer
eingelegt. Ich habe somit kein einziges Verfahren aus diesem
Verfahrenskomplex vor dem LG Konstanz verloren ! Die von mir vertretene HMK Wohn- und Gewerbebaugesellschaft mbH wurde in
Mithaft auf Zahlung von ca. 890.000 EURO verklagt. In diesem Verfahren wurde
die Gesellschaft zu ca. 16.000 EURO (entspricht nicht mal 2% der Klagesumme)
Mithaft verurteilt. Gegen dieses Urteil hat die Gesellschaft Berufung
eingelegt. Die Berufungen begründet sich im Wesentlichen darauf, dass in der
Sanierungsphase der Firmengruppe, ein einstimmiger schriftlicher
Vorstandsbeschluß mit 7(!) Unterschriften gefällt
wurde, der die Sanierung mit
erheblichen Krediten und Bürgschaften begleitete, um zukünftige Schwierigkeiten
zu verhindern, trotzdem aber unerlaubt durch einen Mitarbeiter der Bank – in
der eindeutigen Sanierungsphase – MabV-geschützte Kundengelder
von Bauträgerkonten
umgebucht wurden und zur Unzeit die Konten geschlossen wurden. Dieser
Mitarbeiter wollte dann vom damaligen Anwalt der HMK Firmengruppe, Herrn Ra.
Dr. jur. Phillipp Neumann, die nachträgliche Genehmigung seiner ungenehmigten
Umbuchungen durch den Unterzeichner, im Wege der Umschuldung erwirken/erzwingen
! Diese Aussage liegt ebenfalls durch den RA Dr. Neumann in Form einer
schriftlichen EV dem Gericht vor ! Der Unterzeichner hat das Ansinnen des SpK-Mitarbeiters Heinzelmann
abgelehnt, weil er sich nicht an den Untreuetatbeständen der SPK beteiligen
wollte. Schließlich wurden die Gelder unerlaubt zweckentfremdet - zur
vorzeitigen Saldorückführung - durch die SpK, ohne sich um die Fertigstellung
der Baumaßnahme des Kunden zu kümmern. Am 6.10.04 fand ein Räumungstermin gegen die Schuldnerin im Grundbuch,
Frau Marion Kempen statt. Als Familienangehöriger wurde mir der gleiche
Räumungstitel zugestellt. Ich bin nicht zwangsgeräumt worden, weil ich im Zuge
der Scheidungsauseinandersetzung mit meiner Frau, bereits vorher das Haus
verlassen hatte. Frau Kempen war bereits vor geraumer Zeit ausgezogen. Eine Zwangsräumung der Büroetage, Schwimmhalle, Sauna und Fitnessräume
sowie der Doppel - und Einzelgarage fand nicht statt, weil diese Räume
langfristig an die HMK Firmengruppe vermietet sind.( 49 % der gesamten Flächen
des Hauses sind lt. Versicherungsschein der Vermieterin gewerblich vermietet) Die
Firmen haben weiterhin dort ihren Betriebssitz. Eine Räumung des Hauses in Gailingen hat daher nicht stattgefunden,
sondern lediglich die Wohnräume der Grundbuchschuldnerin Marion Kempen wurden
geräumt. Folglich ist das Haus nicht geräumt worden, und über das
Vollstreckungsgegenklage Verfahren ist noch nicht rechtskräftig entschieden. Horn, 7.12.04 |
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