Eidesstattliche Versicherung des ehemaligen Prokuristen der HMK,
|
|
Versicherung an Eides StattIn Kenntnis der Bedeutung einer eidesstattlichen Versicherung und strafrechtlichen Relevanz einer falschen eidesstattlichen Versicherung erkläre ich, Volker Böhme, wohnhaft Clausewitzerstr. 33, in 09133 Chemnitz an Eides statt:
Ich war der ehemalige Prokurist der Insolvenzschuldnerin HMK Sanierungsbau GmbH und der Auffanggesellschaft HMK Bausanierungs GmbH. Wir haben per 6.03.00 einen Eigenantrag auf Insolvenz für die HMK Sanierungsbau gestellt, weil aus den Folgen - einer bezahlten und vertraglich vereinbarten, aber nicht gelieferten Zufahrt in einem Grundstückskaufvertrag mit der Stadt Penig, - die Fa. HMK Sanierungsbau zahlungsunfähig wurde. In meiner Eigenschaft als damaliger Prokurist, begleitete ich die Insolvenz in der Abwicklung - sowie den Aufbau und Gründung der Auffanggesellschaft. In dieser Eigenschaft war ich am 23.03.00 mit dem Insolvenzverwalter Mathern, und dem Geschäftsführer Heribert Kempen bei der Sparkasse Singen-Radolfzell, bei der seitens der SpK die Herren Stille und Heinzelmann teilnahmen. Das Thema war auschließlich nur die Übertragung eines operativen Kerns aus der Insolvenzschulderin auf einer später noch zu gründenden Auffanggesellschaft. Massekredite wollte die SpK nicht zur Verfügung stellen, aber sie sah durchaus die Möglichkeit dieser Lösung zuzustimmen, was aber noch die Zustimmung durch die Gremien im Hause der SpK erforderlich machte. Herr Mathern erklärte das Prozedere und machte diesen Vorschlag von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens abhängig. Die Besprechung hatte ca. 20 Minuten gedauert. Weiterführende Vereinbarungen wie Beitritt der Auffanggesellschaft zu den Verbindlichkeiten der HMK Gruppe, Mitverpflichtung der Gesellschafter oder ähnliches wurden nicht getroffen, weil eben die Insolvenz noch nicht eröffnet war und die Auffanggesellschaft erst gegründet werden mußte. Zu diesem Zeitpunkt wußten wir auch noch nicht woher das Kapital zur Gründung der Auffanggesellschaft kommen sollte. Dafür gab später der Insolvenzverwalter ein Darlehen. Am 17.08.00 war ich mit dem GF Herrn Kempen bei Herrn Heinzelmann, wobei nun folgende Fakten bestanden:
Wir legten Herrn Heinzelmann die Kopien des Kaufvertrages vor, wiesen auf die vereinbarte Wirkung der MaBV hin und eröffneten bestimmungsgemäß das Bauträgerkonto mit der Endziffer 383 für das BV Netzel, Brauhausgasse 9 in Penig. Es war zu diesem Zeitpunkt das einzige MaBV Geschäft der HMK. Herr Heinzelmann versprach die im Vertrag geforderte MaBV Bürgschaft an Herrn Netzel auszureichen, wenn Herr Netzel im Gegenzug 700.000 DM auf einen Schlag zahle. Weiterhin versprach Herr Heinzelmann eine Prozeßbürgschaft der Stadt Penig auszureichen. Zur Durchführung der Fremdaufträge versprach er einen Überziehungskredit von 100.000 DM sowie einen Zessionskredit für die Öffentlichen Baustellen Krematorium Lörrach und TU Dresden. Deswegen mußten die Forderungen gegen die öffentlichen Auftraggeber in einer Zession Kunden A - Z abgetreten werden. Die Zessionskredite sollten immer auf Grundlage der anerkannten Forderung basieren. (Rechnungsprüfung) Leider hielt sich Herr Heinzelmann nicht an seine Absprachen, er buchte unerlaubt die eingehenden Netzel Baugelder um, gab die
Mittel zum erstellen des Gebäudes Netzel nicht frei, sondern erst unter Androhung der Einschaltung von Anwälten gab er zum ersten
Mal Mitte/Ende November erstmalig die Lohnkosten frei.
Chemnitz den 21.02.04 gez: Volker Böhme |
Originaldokument mit Hypertext überarbeitet. Redaktionelle Veränderungen:
S. Wilhelm
24.02.04
| Startseite | Neue Seiten | Vorwort | Dokumentation | Sparkasse | Weitere Beispiele |
| Parteien | Gästebuch | Kontakt und Impressum | Zeitungen | Links | Recht allgemein |