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Eidesstattliche Versicherung des ehemaligen Prokuristen der HMK,
Herrn Volker Böhme

 

Versicherung an Eides Statt

In Kenntnis der Bedeutung einer eidesstattlichen Versicherung und strafrechtlichen Relevanz einer falschen eidesstattlichen Versicherung erkläre ich, Volker Böhme, wohnhaft Clausewitzerstr. 33, in 09133 Chemnitz an Eides statt:

 

Ich war der ehemalige Prokurist der Insolvenzschuldnerin HMK Sanierungsbau GmbH und der Auffanggesellschaft HMK Bausanierungs GmbH.

Wir haben per 6.03.00 einen Eigenantrag auf Insolvenz für die HMK Sanierungsbau gestellt, weil aus den Folgen - einer bezahlten und vertraglich vereinbarten, aber nicht gelieferten Zufahrt in einem Grundstückskaufvertrag mit der Stadt Penig, - die Fa. HMK Sanierungsbau zahlungsunfähig wurde.

In meiner Eigenschaft als damaliger Prokurist, begleitete ich die Insolvenz in der Abwicklung - sowie den Aufbau und Gründung der Auffanggesellschaft.

In dieser Eigenschaft war ich am 23.03.00 mit dem Insolvenzverwalter Mathern, und dem Geschäftsführer Heribert Kempen bei der Sparkasse Singen-Radolfzell, bei der seitens der SpK die Herren Stille und Heinzelmann teilnahmen.

Das Thema war auschließlich nur die Übertragung eines operativen Kerns aus der Insolvenzschulderin auf einer später noch zu gründenden Auffanggesellschaft. Massekredite wollte die SpK nicht zur Verfügung stellen, aber sie sah durchaus die Möglichkeit dieser Lösung zuzustimmen, was aber noch die Zustimmung durch die Gremien im Hause der SpK erforderlich machte. Herr Mathern erklärte das Prozedere und machte diesen Vorschlag von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens abhängig. Die Besprechung hatte ca. 20 Minuten gedauert.

Weiterführende Vereinbarungen wie Beitritt der Auffanggesellschaft zu den Verbindlichkeiten der HMK Gruppe, Mitverpflichtung der Gesellschafter oder ähnliches wurden nicht getroffen, weil eben die Insolvenz noch nicht eröffnet war und die Auffanggesellschaft erst gegründet werden mußte. Zu diesem Zeitpunkt wußten wir auch noch nicht woher das Kapital zur Gründung der Auffanggesellschaft kommen sollte. Dafür gab später der Insolvenzverwalter ein Darlehen.

Am 17.08.00 war ich mit dem GF Herrn Kempen bei Herrn Heinzelmann, wobei nun folgende Fakten bestanden:

  1. Die Auffangesellschaft war unter meiner Mitwirkung gegründet
  2. Ich hatte mit Herrn Netzel für die HMK den Kaufvertrag zunächst - vollmachtslos - dann mit nachträglicher Genehmigung aller Parteien - rechtsgültig geschlossen.
  3. Die Gläubigerversammlung hatte wenige Tage vorher der übertragenen Sanierung zugestimmt, und die Unfertigen Bauleistungen auf die Auffanggesellschaft übertragen.

Wir legten Herrn Heinzelmann die Kopien des Kaufvertrages vor, wiesen auf die vereinbarte Wirkung der MaBV hin und eröffneten bestimmungsgemäß das Bauträgerkonto mit der Endziffer 383 für das BV Netzel, Brauhausgasse 9 in Penig. Es war zu diesem Zeitpunkt das einzige MaBV Geschäft der HMK. Herr Heinzelmann versprach die im Vertrag geforderte MaBV Bürgschaft an Herrn Netzel auszureichen, wenn Herr Netzel im Gegenzug 700.000 DM auf einen Schlag zahle. Weiterhin versprach Herr Heinzelmann eine Prozeßbürgschaft der Stadt Penig auszureichen. Zur Durchführung der Fremdaufträge versprach er einen Überziehungskredit von 100.000 DM sowie einen Zessionskredit für die Öffentlichen Baustellen Krematorium Lörrach und TU Dresden. Deswegen mußten die Forderungen gegen die öffentlichen Auftraggeber in einer Zession Kunden A - Z abgetreten werden. Die Zessionskredite sollten immer auf Grundlage der anerkannten Forderung basieren. (Rechnungsprüfung)

Leider hielt sich Herr Heinzelmann nicht an seine Absprachen, er buchte unerlaubt die eingehenden Netzel Baugelder um, gab die Mittel zum erstellen des Gebäudes Netzel nicht frei, sondern erst unter Androhung der Einschaltung von Anwälten gab er zum ersten Mal Mitte/Ende November erstmalig die Lohnkosten frei.
Zwischenzeitlich hatten wir deswegen Verzug mit den Lieferanten, Subunternehmer stellten die Arbeiten ein und die Arbeiter liefen uns davon, weil sie wegen Lohnverzuges fristlos kündigten.
Mir sperrte Herr Heinzelmann willkürlich zweimal die EC Karte, mit der ich tanken ging, weil ich regelmäßig zwischen Sachsen und Lörrach unterwegs war zur Baustellenüberwachung. Es eskalierte förmlich in den Monaten Dezember 00 und Januar 01. Am 12.01.2001 wurden dann alle Konten dicht gemacht. Herr Heinzelmann rief mich an und sagte: "Herr Böhme wenn Sie die EC Karte in einen Geldautomat stecken wollen, wird die Karte gefressen", lachte dabei und warf den Hörer in die Gabel.
Herr Kempen wies mich während seiner Erkrankung auf Grund meines besorgten Anrufes an, keinerlei Material mehr zu ordern, keinerlei Bestellungen mehr auszulösen weil nun nachweislich kein Geld zur Bezahlung der Rechnungen mehr vorhanden war. Der damalige ständige sächs. Rechtsvertreter der HMK, Herr Ra. Dr. Althoff bestätigte diese Aussage, und wir beauftragten vor Ort die RWT Anwaltskanzlei.
Eine Umschuldung zu einer anderen Bank, war wegen der Medienkampagne des Peniger Bürgermeisters nicht mehr möglich, die bereits gestellten Rechnungen auf eine andere Bank umzuleiten war wegen der hinterlegten Abtretung zu Gunsten der SpK auch nicht möglich, weil dies ein Betrugsdelikt darstellen würde.
Aus meiner Sicht war damit der Untergang der HMK Gruppe - ausgelöst durch die unerlaubten Handlungen des Herrn Heinzelmann seitens der SpK Singen-Radolfzell - besiegelt.

Chemnitz den 21.02.04

gez: Volker Böhme

Originaldokument mit Hypertext überarbeitet. Redaktionelle Veränderungen:

  • Textverweise und Hervorhebung der Eigennnamen
  • Verzicht auf Silbentrennung

  • S. Wilhelm
    24.02.04


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