Kein Tag ohne neue Skandale:Der freie Journalist Christoph Baudrexel ruft heute morgen (16.12.2003) an und berichtet folgendes: Auf Grund des bereits herausgegebenen Flyers habe er recherchiert. Da die Vollstreckungsschutzanträge nach § 765a ZPO alle im Internet veröffentlicht sind, hat er zunächst beim Rechtspfleger des AG Singen, Herrn Igl nachgefragt, warum dem Antrag der Antragstellerin unter dem Gesichtspunkt der Betrügereien der SpK Singen-Radolfzell nicht entsprochen wurde. Herr Igl war zu einer Stellungnahme nicht autorisiert und wollte dewegen keine abgeben. Richter Niemann vom LG Konstanz als Beschwerdeinstanz berichtete, er wisse weder von einer Hausdurchsuchung bei der SpK, noch von drei bei der StA anhängigen Ermittlungsverfahren etwas. Der Nachtrag der Antragstellerin sei ihm nicht bekannt. Weiterhin wäre - wahrheitsgemäßen Vortrag des Herrn Baudrexel unterstellt - eine zumindest vorübergehende Aussetzung der Zwangsvollstreckung die Folge gewesen. Er riet der betroffenen Antragstellerin - also, indirekt meiner Frau - beim BGH in Beschwerde zu gehen, damit er sofort Abhilfe schaffen könne. Jetzt wird es spannend: Hat der Rechtspfleger Igl beim AG Singen dem LG Konstanz den Nachtrag zur Beschwerde unterschlagen ? Wieso wußte der Richter Niemann, der über die Beschwerde entscheiden sollte, nichts von den Vorgängen bei der SpK ? OB Renner/ Singen unterschlägt den Stadträten die Briefe mit den Beweismitteln, der Rechtspfleger Igl beim AG Singen macht das Gleiche beim LG Konstanz...?? Will die Singener Politik und Justiz der Sparkasse beim Vertuschen und decken der Straftaten behilflich sein ? Oder müssen sie das tun...?? Ohne weitere Worte: Ich habe den Eindruck, Herr Baudrexel hat offensichtlich einen knallharten Stich in's Wespennest hingekriegt! Das nenne ich Spürnase! Wir bräuchten unbedingt noch mehr von der Sorte Artikelschreiber, oder? Oder stirbt diese Gattung vielleicht langsam aus? Außerdem hat er sich freundlicherweise als Zeuge zur Verfügung gestellt. Die erforderlichen Beschwerden werden von den Anwälten gestellt... Die Geschütze sind in Stellung gebracht, die Ziele in's Fadenkreuz gefaßt, es bleibt weiter spannend! PS: Mit Datum vom 4.12.03 hat die 5. Zivilkammer - nachdem ein nicht näher genannt sein wollender Spender die Gebühren eingezahlt hatte, die Vollstreckungsabwehrklage meiner Frau angenommen. |
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