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Vorweg wieder ein "Erklärbär"Jetzt geht mir wirklich der Stoff aus. Wenn das AG Singen wieder den Antrag abweist, dann kann diese offen sichtliche Beugung des Rechts nur noch mit anderen Mitteln gestoppt werden. Der Rechtspfleger müßte eigentlich wissen, in welcher Situation er sich befindet. Als nächsten Schritt werde ich unverzüglich Strafantrag stellen. Kann ich wegen dem letzten Beschluß einen Befangenheitsantrag gegen den Rechtspfleger stellen? Ich weiß es noch nicht. Die Argumente hatte ich auch schon in der Beschwerde vorgetragen ....? Ich weiß mir sonst keinen Rat mehr. Die Lage, in der wir uns gegenwärtig befinden, ist - und das kann in meiner Dokumentation eindeutig nachvollzogen werden, insbesondere auf den Seiten, die der Sparkasse Singen-Radolfzell gewidmet sind - eindeutig ein Ergebnis des Fehlverhaltens eben dieser Institution, die nun zu allem Überfluß noch das Zwangsversteigerungsverfahren betreibt. Hätte Heinzelmann nicht so einen Mist gebaut, wäre einiges wesentlich anders gelaufen. Aber - vielleicht hilft das erstmal weiter: Gehen wir es an! Heribert Kempen |
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