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M a r i o n K e m p e n

Weinbergstr. 15
78262 Gailingen a.H.

Tel. 07734 - 932 931


Amtsgericht Singen
- Vollstreckungsgericht -

Erzbergerstr. 28
78244 Singen

Gailingen, 19.10.03


 

Erinnerung
im
Zwangsversteigerungsverfahren gegen
Marion Kempen
AZ: 7 K 60/02

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrter Herr Igl,

 

gegen den Beschluß vom 15.10.03, eingegangen am 17.10.03 lege ich das Rechtsmittel der Erinnerung ein.

Begründung:

In dem mir zugestellten Beschluß teilen Sie mir mit:

"Die Maßnahme des Gläubigers muss unmoralisch sein, das heißt, dass allein Umstände des Vollstreckungsverfahrens berücksichtigt werden können."

Genau dies ist der Fall :

 

Der beschuldigte Mitarbeiter der Antragstellerin, Herr Heinzelmann, hat - wider besseren Wissens - den Pfändungssfall / das Zwangsversteigerungs-verfahren vorsätzlich und rechtsmißbräuchlich in verbotener Eigenmacht herbeigeführt.


Er verlangte von mir und meinem Ehemann am 21.12.00 mit Fristsetzung zum 10.01.01 die Vorlage sämtlicher Bilanzen und Steuererklärungen privat und geschäftlich.


Beweis: Schreiben der Antragstellerin vom 21.12.00

 

Dies war rechtsmißbräuchlich und treuwidrig, weil der Verfasser, Herr Heinzelmann, Mitarbeiter der Antragstellerin, unmittelbar mit unserem Steuerberater, Herrn Reinhard Schmiedel, eine Frist zur Fertigstellung der ersten von fünf Bilanzen, frühestens für Mitte / Ende Januar vereinbart hatte. Diese Fristsetzung konnte Herr Heinzelmann nur mit Herrn Stb. Schmiedel treffen, weil dieser auch nur den Zeitraum zum Fertigstellen der Bilanzen festlegen konnte und Heinzelmann selbstgefällig über den Zahlungsverkehr - hier Überweisung der 15.000 DM Anzahlung an den Stb. Schmiedel - verfügte.


Beweis: Eidesstattliche Versicherung des Stb Schmiedel in Kopie

              (Orginal beim LG  Konstanz )

               Zeugnis des Stb Schmiedel

 

Die Antragstellerin wußte also bei Mitteilung vom 21.12.00, daß die gesetzte Frist unmöglich eingehalten werden konnte – insbesondere wegen der Feiertage zum Jahreswechsel – und der eindeutigen Festlegung mit dem Steuerberater.

Beweis : Wie vorgelegt

 

Am 12.1.01 teilt die Antragstellerin mit, daß nun alle Konten geschlossen werden und keinerlei Verfügungen – geschäftlich wie privat – mehr zugelassen werden.

 

Beweis : Schreiben der Antragstellerin vom 12.10.01

 

Diese Kontenschließung geschah zur Unzeit und war treuwidrig, weil die Antragstellerin wußte, dass am 12.01.01 keine Bilanzen vorliegen konnten!

Sie brachte mit dieser Kontenschließung die gesamte HMK Firmengruppe zum erliegen. Diese Schließung der Konten war verbunden mit allerhand Nachteilen, sowohl für mich, meinen Mann, als auch für die gesamte HMK-Firmengruppe. Das war ein Akt verbotener Eigenmacht der Antragstellerin! Sie selbst war in Panik gekommen, weil sie merkte, daß der Peniger Bürgermeister mit allen erdenklichen Mitteln versuchte, den Zahlungsfluß zu stoppen. Deshalb hat die Antragstellerin auch auf Kundengelder zurückgegriffen, weil sie eine am 30.08.00 ausgestellte Bürgschaft zu Gunsten der Stadt Penig über 185.000 DM "zurückverdienen" wollte.

 

Ich habe für die hier in Rede stehenden Grundschulden keinen Kreditvertrag unterschrieben, hatte also auch keine Belehrung nach dem Haustür-Widerrufsgesetz erhalten, sondern lediglich für eine Kontoüberziehung mein Grundbuch hergegeben, weil ich einem öffentlich-rechtlichen Geldinstitut vertraut habe. Daß die Antragstellerin nicht mit der Kontenschließung gleichzeitig kündigte, zeigt doch ihre eigene damalige Unsicherheit in ihrem Verhalten. Daß die Antragstellerin sich - damals wie heute - treuwidrig verhält, konnte ich weder ahnen noch davon ausgehen!

Die Einleitung der Zwangsversteigerung ist auf Grund diesen Verhaltens ein rechtsmißbräuchliches und treuwidriges Ausnutzen von mir gutgläubig übertragener Rechte im Grundbuch.

Deutlich wird diese Treuwidrigkeit, wenn man den Kreditbeschluß vom 22.08.00 liest, denn da waren meine Grundschulden bereits sieben Monate bestellt, und die Antragstellerin schreibt selbst in ihrer Kreditvorlage für eine Umschuldung über weitere 320.000 DM auf Seite 4 oberer Absatz:

"...Ein weiteres Risiko besteht dadurch für uns nicht."
Der handschriftliche Zusatz am Ende aller einstimmigen sieben (!) Unterschriften sagt exakt

"...eine weitere Störung der Sanierungsbemühungen ist zu verhindern."

 

Die Antragstellerin in Person des Herrn Heinzelmann unterlief die selbst gefaßten Vorstandsbeschlüsse und brachte die Sanierung durch die Veruntreuungen zum Nachteil des Kunden Netzel sowie mit der Kontensperrung zur Unzeit infolge verbotener Eigenmacht zum Scheitern!

Beweis: Vorlage des Kreditbeschlusses vom 22.08.00 in Kopie

                Feststellungen des Stb Schmiedel

                Zeugnis Stb Schmiedel - bb -


Gleichzeitig wurde durch das Verhalten der Antragstellerin die Möglichkeit genommen, erworbene unfertige Bauleistungen im Werte von 5,7 Mio DM durch Fertigstellung der angefangenen, im Eigentum der HMK oder im Privateigentum der Gesellschafter stehenden Baustellen zu realisieren. (Details in den rechnerischen Grundlagen - d. Red.) Mein Mann und ich sind die einzigen Gesellschafter der HMK Gruppe, was ein Einblick in die Register beim Amtsgericht Singen beweist. Damit verliere ich den anteiligen Wert der Geschäftsanteile, meine Gewinnanteile, Gehälter und meine privaten Immobilien, weil ein Dreifamilienhaus (Neubau) bereits in Sachsen versteigert wird.

Ich habe, um Kosten und Anzahl der Verfahren zu schonen, meine Ansprüche gegen die Antragsgegnerin an meinen Mann abgetreten, weil dieser wiederum für alle meine Verpflichtungen bei der Antragstellerin gebürgt hat und deswegen bereits in Anspruch genommen wird. Schließlich kann die Antragstellerin ihre vermeintlichen Forderungen nur einmal befriedigt bekommen. Darum erweitert zur Zeit mein Mann die eingereichte Klage über 104,5 Mio € gegen Sachsen, wegen der jetzt zur Verfügung vorliegenden Beweismittel, gesamtschuldnerisch gegen die Antragstellerin!

Beweis: Einholung der Akte 5 O 186/03 beim LG Konstanz
Kopie der Festellungen zum Zusammenbruch der HMK Gruppe, erstellt durch den Steuerberater Schmiedel in Kopie (Orginal beim LG Konstanz)
Zeugnis des Stb Schmiedel - bb -

Dort heißt es auf Seite 7, 2 Absatz:

"...  Die HMK Bausanierung hätte nach Fertigstellung der Objekte die übernommenen Bauleistungen von 5,7 Mio DM mit abrechnen können. Damit wären alle Banken und Gläubiger befriedigt gewesen. Es wäre sogar freie Liquidität von mehr als 2 Mio. DM übrig geblieben."

 

Auf Seite 8, vorletzter Absatz, beschreibt Herr Stb. Schmiedel als damaliger Gesprächspartner des Herrn Heinzelmann von der Antragstellerin:

 

"...Er ( Heinzelmann) behauptete - wider besseren Wissens - als Grund der Kündigung die verspätete Abgabe der Bilanzen! Dies war jedoch nicht den Tatsachen entsprechend, weil er mit dem Unterzeichner eine frühestmögliche Übergabe der ersten von fünf Bilanzen für Mitte bis Ende Januar 01 vereinbart hatte... Es handelte sich somit um eine Kontensperrung zur Unzeit."


Auf Seite 9, 4 Absatz schreibt der Stb Schmiedel:

"... Das Sperren aller Konten bei der Sparkasse war zwar emotional verständlich, weil Heinzelmann offensichtlich die Sparkasse schützen wollte, hat aber eindeutig der HMK Gruppe die Existenz vernichtet."

Beweis: Wie vorgelegt

             Zeugnis des Stb Schmiedel

             

Mit dieser Handlung wurde unser Vermögen und Existenz endgültig vernichtet!

 

Der damalige ständige anwaltliche Vertreter der HMK Gruppe in Sachsen, Herr Dr. Richard Althoff, hat Herrn Heinzelmann auf sein rechtswidriges Verhalten hingewiesen und ihn vor den Folgen seines Handeln gewarnt.

Beweis: Zeugnis des Dr. jur. Richard Althoff, kanzleiansässig Königstr.9,

              01097 Dresden

              Abdruck der Eidesstattlichen Versicherung des RA Dr. Althoff

              (Original befindet sich beim LG Konstanz)

 

Ist dies nicht - wie Eingangs vermerkt - unmoralisch? Jetzt soll die Antragstellerin auch noch das Privathaus der von von ihr selbst geschädigten Kundin versteigern lassen dürfen ...?

Wenn man den Ihnen bereits in der Beschwerde vorgelegten Kreditbeschluß vom 22.08.00 der Antragstellerin liest, weiß man, welche Bonität mein Mann und ich früher hatten. Dies zeigt um so mehr die heutige Unmoral der Antragstellerin.

Der Prozeßbevollmächtigte der Antragstellerin sollte unter den hier vorgelegten Beweismitteln seinen Vortrag (Querulantschaft) nach ZPO §138 überprüfen. 

Daß ich als damalige Geschäftsführerin, wie mein Mann auch, dadurch auch noch die Gehälter verloren haben, liegt auf der Hand. Eine angebotene Umschuldung mittels Ablösung durch die Sparkasse Bregenz hat die Antragstellerin abgelehnt.

Beweis: Vorlage der Umschuldung durch die Sparkasse Bregenz

Die Staatsanwaltschaft Konstanz ermittelt in zwei Verfahren gegen den Sachbearbeiter Heinzelmann der Antragstellerin, wegen Untreue und wegen des erstellten  Verkehrswert - Gutachtens.

Beweis: Mitteilung der StA Konstanz über Ermittlungsverfahren Heinzelmann u. SV Ziegler

Herr Heinzelmann hat gegen die Maßgaben der MaBV und des GSB verstoßen. Die Staatsanwaltschaft hat einen Durchsuchungsbeschluß gegen die Antragstellerin erlassen, was Ihnen bekannt sein dürfte...

Beweis: Mitteilung der STA Konstanz

Als Banker und Rechtsanwalt hätte der Beschuldigte der Antragstellerin wissen müssen, daß er keine Gelder, die der MaBV und dem GSB unterliegen, nutzen darf, bis das Haus des Kunden Netzel fertiggestellt ist. (Er hatte einfach gut vier Wochen zu früh zugegriffen...)

Auch wenn bis zur Verurteilung die Unschuldsvermutung gelten muß, zeigt doch der Antrag der StA einen starken Anfangsverdacht. Eine Straftat ist immer regelmäßig eine unmoralische Tat. Diese bestand u.a. darin, daß Herr Heinzelmann kurz vor Fertigstellung des Gebäudes Brauhausgasse 9 - Käufer Andreas Netzel - dessen Gelder in Höhe von 174.000,11 DM zweckentfremdete und auf das Obligo der HMK Gruppe umbuchte. (Die Gründe beschreibt der Stb. Schmiedel treffend in seinen Feststellungen.)

Das Gebäude, welches kurz vor Fertigstellung stand, konnte somit nicht fertig gestellt und übergeben werden werden, so daß die Schlußrechnung nicht mehr gestellt werden konnte.

Beweis: Zeugnis des Kunden Andreas Netzel,
Reiserweg 16,
93164 Laaber
Zeugnis des damalig angestellten Prokuristen,
Herr Volker Böhme,
Clausewitzerstr.33,
09133 Chemnitz
Zeugnis der damalig angestellten Assistentin
der Geschäftsleitung für Sachsen
Frau Silke Swirbul,
Chemnitzerstr. 33,
09322 Penig

Eine beim LG Konstanz anhängige Schadenersatzklage des Kunden Herrn Netzel gegen meinen Mann, der HMK Wohn u. Gewerbebaugesellschaft mbH, der Stadt Penig und gegen die Antragstellerin wird exakt die Aufklärung erbringen, daß die Antragstellerin hier die Verursacherin für die nicht fertiggestellte Baustelle Netzel ist.

Beweis: Beiziehung der Akte 5 O 236 / 03 E beim LG Konstanz

 

Weiterhin habe ich durch Atteste bereits nachgewiesen, daß ich erheblich durch das hier aufgezeigte Verhalten der Antragstellerin erkrankt bin. Es wird ausdrücklich auf meinen nervlichen/psychischen Zustand hingewiesen.

Beweis: Ärztliche Bescheinigung des Dr. Psczolla

               Zeugnis des Dr. Psczolla

Mein Mann ist dermaßen erkrankt, daß er sich nächste Woche in einem Herzklinikum bei München einfinden muß. Es ist medizinisch-kardiologisch  durch Fachärzte bewiesen, daß der Bluthochdruck bei meinem Mann eine Verdickung des Herzmuskels – nach Innen – hervorgerufen hat. Mein Mann hat mittlerweile Blutdrücke, die definitiv und unbestreitbar als akute Lebensgefahr anzusehen sind und nicht medikamentös oder chirurgisch zu behandeln sind, weil die Einflüsse „ von Außen“ nicht zu steuern sind.


Durch sein letztes fliegerärztliches Zeugnis und der Krankenakte des Hegau – Klinikums ist unzweifelhaft bewiesen, daß mein Mann keinerlei Bluthochdruck-Probleme früher hatte. Diese sind erst mit den schädigenden Handlungen der Antragstellerin aufgetreten. Ob sich diese Situation mit seinem Herzen noch mal stabilisiert, ist fraglich.

Beweis: Ärztliche Bescheinigung des Dr. med. Psczolla
vom 17.10.03
Zeugnis Dr. Psczolla
Zeugnis des Amtsarztes Dr. Hesse / LRA Konstanz - Gesundheitsamt (Er hat im Laufe der letzten 1 1/2 Jahre meinen Mann bereits viermal untersucht)

Ich erlaube mir hier ausdrücklich, auf die Hinweise des behandelnden Arztes Dr. med. Psczolla wegen der Folgen weiterer gesundheitlicher Schädigungen bei mir und meinem Mann hinzuweisen!

Ein Gutachten der behandelnden Kardiologen in München wird in den nächsten Tagen zur zusätzlichen Beweissicherung erstellt und wenn gewünscht nachgereicht!

Mein Mann kommt fast um vor Sorge, weil er sich verantwortlich für die Familie mit einem kleinen vierjährigen Sohn fühlt, den Verlust "des Daches über dem Kopf" befürchtet, weil er gegen die verbotene Eigenmacht der Antragstellerin - verbunden mit deren treuwidrigem Verhalten - machtlos ist.

Dies hat nichts mit der im Beschluß vom 15.10 zitierten "normalen Härte" eines Schuldners zu tun, der seine Existenz verliert, sondern wenn die Antragstellerin in Person des Herrn Heinzelmann mit krimineller Energie sogar schon bei den Prozeßbevollmächtigten der Kläger gegen die Antragstellerin anruft, diese auffordert einem "Ring gegen Kempen" beizutreten und in Gegenwart von unseren Anwälten zugibt, daß er durch ihn selbst veranlaßte und somit ungenehmigte Buchungen von meinem Mann nachträglich genehmigt haben will. Was die Antragstellerin in der Öffentlichkeit, ja sogar gegenüber dem eigenen Aufsichtsrat lauthals bestreitet...

Beweis: Zeugnis des Oberbürgermeisters Schmidt zu laden über die Stadt Radolfzell
Rechtsanwalt Haid - bb -
Zeugnis des Herrn Andreas Netzel
Zeugnis Heribert Kempen
Zeugnis des Bankdirektors a.D.
Werner Graf,
Kleine Gartenstr. 1a,
14776 Brandenburg/ Havel

 Wie die Antragstellerin dieses Bestreiten belegen will, bleibt wohl in ihren Gedanken verborgen, da, als der Vertreter der Antragstellerin, Herr Heinzelmann, bei der RWT Anwaltskanzlei war, hat er diese Äußerung mit Aufforderung gemacht.

Genau so verhält es sich mit dem Anruf des "Rechtsanwalts" Tobias M. Heinzelmann, Leiter der Abt.Sanierung/Recht der Antragstellerin, bei Herrn Rechtsanwalt Haid (anwaltlicher Vertreter des Herrn Netzel), als er diesen zu einem "Komplott" gegen meinen Mann anrief ... Herr RA Haid hat im Beisein meines Mannes und weiterer Zeugen dies dem Vize-Verwaltungsrat Dr. Schmidt geschildert.

Beweis: Schreiben des RA Neumann / RWT Anwaltskanzlei
(liegt Ihnen bereits vor)
Zeugnis des RA Neumann
Zeugnis des RA Haid,
Zettachring 6,
70567 Stuttgart
Zeugnis des Bankdirektors a.D.
Werner Graf
Zeugnis Heribert Kempen - bb -
Zeugnis Dr. Schmidt - bb -

Wieviel Unmoralität der Antragstellerin verlangt das Vollstreckungsgericht noch nachgewiesen? Schließlich sollte die nachträgliche Genehmigung meines Mannes, die Veruntreuungen des Herrn Heinzelmann decken! Genau mit diesen ungenehmigten Umbuchungen hat Heinzelmann aber die Fertigstellung des Gebäudes des Kunden Netzel verhindert. Damit fing doch das ganze Dilemma an...

Damit wurden doch unsere Gehaltszahlungen verhindert, bevor die HMK Gruppe durch die Schließung der Konten vorsätzlich gegen die Wand gefahren wurde !

Beweis : Feststellungen Stb. Schmiedel

                Zeugnis des Stb. Schmiedel

                Zeugnis Herr Volker Böhme - bb -

                Zeugnis Frau Silke Swirbul - bb -

Das unmoralische Verhalten der Antragstellerin mit dem Antrag auf Zwangsversteigerung ist nun durch schriftliche Aussagen (teilweise durch eidesstattliche Versicherung versichert) - allesamt durch Organe der Rechtspflege - unter Beweis gestellt, untermauert sogar durch den eigenen Kreditbeschluß der Antragstellerin. Die STA Konstanz hat einen Durchsuchungsbeschluß gegen die Antragstellerin erlassen, ermittelt gegen den Protagonisten der Antragstellerin wegen mehrerer Betrugsdelikte.

Aus all den geschilderten unmoralischen Umständen zum Antrag der Zwangsversteigerung, ist dem Antrag statt zu geben.

Das Vollstreckungsgericht wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß, wenn es meinen Vortrag als nicht substantiiert ansehen sollte, ich um ausdrücklichen Hinweis bitte, bevor ein evtl. abweisender Beschluß ergeht. Ansonsten würde ich den Beschluß wegen mangelnden rechtlichen Gehörs überprüfen lassen! Daß dies für mich eine außergewöhnliche Notsituation bedeutet, bedarf unter den geschilderten Umständen keiner weitere Erklärung.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß beim LG Konstanz eine Vollstreckungsabwehrklage von mir anhängig ist, dessen ergänzender Schriftsatz wegen Erkrankung des Anwaltes sich bis zum Wochenende verzögert. Dann kommt eine umfangreiche und substantiierte Erweiterung.

Im übrigen wird diesseits angeregt und gebeten, den Schriftsatz mit Anlagen ebenfalls der Staatsanwaltschaft zur Kenntnis zu bringen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Marion Kempen

 

Anlagen


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