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Liebe BesucherInnen dieser Seiten,

das ereignisreiche Jahr 2006 nähert sich seinem Ende - wir wollen Ihnen jedoch nicht vorenthalten, was in der zurückliegenden Zeit geschehen ist. Aus Gründen der Strategie konnten wir Sie leider nicht immer zeitnah informieren, weil auch die involvierten Behörden und die Sparkasse Singen-Radolfzell diese Homepage lesen und somit gewarnt wären.

Die Verfahren der Sparkasse Singen Radolfzell
wurden in der Berufung vor dem OLG Freiburg formal möglicher Weise richtig, jedoch mit fehlerhaften materiell-rechtlichen Entscheidungen abgewiesen, weil meine damaligen Prozessvertreter - die Kanzlei Dr.Fuellmich & Associates aus Göttingen - den wichtigsten Sachverhalt in den Verfahren nicht in der ersten Instanz vorgetragen hatten, und der überaus entscheidungserhebliche sowie bestätigte Vortrag des Anwalts des Streithelfers vom OLG Karlsruhe / Außenkammern Freiburg zwar voll bestätigt, aber wegen verspäteten Vortrags nicht mehr zugelassen worden war. Es war sozusagen eine Notbremse.

Die Richter zitierten mehrfach in der Urteilsbegründung die sprichwörtliche "grobe Nachlässigkeit" des Prozessvertreters des Beklagten und Widerklägers (Kanzlei Fuellmich), was naturgemäß eine weitere Lawine von Schadenersatzprozessen wegen Schlechtleistung der Anwälte nach sich ziehen wird. Über das Motiv des Handelns der Kanzlei Fuellmich kann nur trefflich spekuliert werden...

Es wurde unbestritten (ohne Widerspruch) seitens der Sparkasse Singen im Verfahren vor dem OLG und durch eine später erfolgte Zeugenvernehmung des Herrn Tobias M. Heinzelmann, der mit seinem Abteilungskollegen Andris die Sparkasse Singen-Radolfzell für immer verlassen hat, unwiderlegbar festgestellt, dass Heinzelmann gegen sämtliche (!) Vorschriften des hier in Rede stehenden Rechtsstreites in Bezug auf das Vertragsüberweisungsrecht, Bankenrecht und die AGB’s der Sparkasse regelmäßig und fortlaufend verstoßen hat.

Er hatte z.B. gegen die zwingend vorgeschriebene Schriftform von Überweisungsver-trägen (Umbuchungen) verstoßen. Somit hat er - formunwirksam - die Konten der HMK Gruppe sowie die der Gesellschafter 9 Monate lang geschlossen, sowie eine fingierte Kreditkündigung nach 9 Monaten hinterhergeschoben, wozu er weder Vollmacht noch Berechtigung hatte. Eine solche Willenserklärung darf - wegen der Bedeutung des Inhalts - ausschließlich nur von den Bevollmächtigten der Bank ausgesprochen werden. - Diese fehlende Vollmacht (von Heinzelmann) braucht gemäß höchstrichterlicher Entscheidungen weder angemahnt zu werden, noch kann sie später mit einer Erklärung des tatsächlich Bevollmächtigten ( Vorstand) geheilt werden. Damit ist das deliktische Handeln des Herrn Heinzelmann nun deutlichst und unbestreitbar bewiesen!

Aber es kommt aber noch dreister ! -
(Steigerungen der Betrügereien sind immer noch möglich...)

Der Versteigerungsantrag der Sparkasse bezüglich des Hauses in Gailingen war ebenfalls formunwirksam, weil auch dort dieser Antrag ohne zwingende Unterschrift eines Bevollmächtigten gestellt war....

Der Rechtspfleger Igl beim Vollstreckungsgericht des Amtsgerichts Singen, "vergisst" in seinem Übereifer, die Formwirksamkeit zu prüfen und lässt "quasi im Schnelldurchgang" den Versteigerungsantrag - trotz vielfacher Einsprüche des Unterzeichners, in der die Machenschaften von Heinzelmann beschrieben wurden und die heute bewiesen sind - bis zum Zuschlagsbeschluss durchlaufen. Am 06.10.2006 schafft man Fakten: "Der Kempen" wird zwangsgeräumt!

Doch Übereifer und räumliche Nähe zur Sparkasse Singen-Radolfzell (beide haben den Sitz in der gleichen Straße) lassen jegliche Achtung der Vorschriften missen:

Die Gemeindeverwaltung Gailingen hatte für das Jahr 2004 ca. 1.700 € Grundsteuern als Forderung angemeldet, die immer auf das Mindest-gebot aufzuschlagen sind, weil die Gemeinden bevorrechtigte Gläubiger sind. Zwei Monate nach meiner Zwangsräumung stellte das AG Singen entsetzt selber fest:

Im Übereifer bei der Vertreibung des so ungeliebten Bauunternehmers wurde doch die vorrangige Forderung der Gemeinde Gailingen schlicht und einfach

"vergessen"!

Da die Gemeinde nur aus dem Versteigerungserlös befriedigt werden durfte, hätte eigentlich - nach den gesetzlichen Bestimmungen - der Zuschlagsbeschluss des AG Singen zu Gunsten der SpK Singen-Radolfzell wieder aufgehoben werden müssen...

Aber über die heilige Kuh der Zwangsversteigerungsordnung setzt man sich schlicht hinweg und bittet die Sparkasse um "unbürokratische" Lösung - in genehmer Nachbarschaft...

Die Grundsteuern werden nun über die Landesoberkasse (LOK) an die Gemeinde weitergeleitet, damit bei der Gemeinde Gailingen nicht auffiel, dass die Zahlung nicht aus dem Versteigerungserlös stattfand, sondern unmittelbar von der Sparkassse Singen-Radolfzell abgegangen war.

Heute steht nun fest,

  • dass die beklagten Umbuchungen schon rein formal rechtswidrig waren,
  • dass die heimlichen Rückführungen der unbestreitbar gewährten Überziehungs- bzw. Zessionskredite in der Sanierungsphase ebenfalls rechtswidrig waren,
  • dass die 9 (!) Monate später erfolgten Kontenschließungen und Kreditkündigungen von Beginn an formunwirksam waren,

dass der Versteigerungsantrag und Zuschlagsbeschluss "das gleiche Schicksal" erlitten und dazu sämtliche AGB’s der Sparkasse von den Handelnden des öffentlich-rechtlichen Geldinstitutes nicht beachtet worden sind.

Was würden Sie dazu sagen, wenn Ihre Familie unter solchen Umständen obdachlos und Ihr kleiner Sohn dazu sein Elternhaus verlieren würde?

Wie will die Justiz heute, wo die unerlaubten Handlungen unbestreitbar bei Sparkasse und Amtsgericht- aufgeflogen sind, wieder die Gesetzlichkeiten zurück bringen?

Die Bisherigen und entsprechenden neuen Verfahren werden bzw. sind bereits eingeleitet und werden im zweiten Band des Enthüllungsbuches "Der Domino Effekt" - wieder mit einer CD mit Originalbeweismitteln ausgestattet - authentisch wiedergeben.

Soweit zur Sparkasse und zur badischen Justiz.

Beim LG Darmstadt gab es am 14.12.2006 einen Verkündungstermin i. S. Stadt Penig, wobei in der mündlichen Verhandlung der Vorsitzende keinen Zweifel an den deliktischen Handlungen des Peniger Bürgermeisters Eulenberger hegte. In seinen Notizen in der Akte vermerkte er sogar den Begriff "Straftat". Deutlicher kann ein Vorsitzender der 2. Zivilkammer beim LG Darmstadt nicht sein. Auf Grund des Tatortes in Sachsen wurde das Verfahren an das LG Chemnitz verwiesen. Die dortigen Richter müssen das Ergebnis von der Verhandlung in Darmstadt mit übernehmen...

Fazit: Es hat lange - gegen den Willen der Behörden - gedauert, bis alle Betrügereien nun gerichtsfest aufgearbeitet sind. Es ist in Bezug auf die Sparkasse Singen-Radolfzell geschafft und in Bezug auf die Kreditschädigungskampagne des Peniger Bürgermeisters Eulenberger wird dies auch gelingen, weil dieser sich schließlich meiner Unterlassungsklage wegen seiner geschäftsschädigenden Äußerungen vor dem OLG Dresden rechtskräftig und freiwillig unterworfen hatte.

 

Wir wünschen allen Leserinnen und Lesern
ein besinnliches Weihnachtsfest
und einen guten Rutsch in das Jahr 2007!

 

Ihre

Argus-Verlagsgesellschaft
sowie Ihr

Heribert G. Kempen
Autor + Publizist

 

 



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