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DR. FUELLMICH & ASSOCIATES
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DR. REINER FUELLMICH
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Dr. Reiner Fuellmich – Senderstr.37 – 37077 Göttingen

An das
Landgericht Konstanz
Herrn Vorsitzenden Richter Deppert-Kern
- persönlich/vertraulich -
Gerichtsgasse 15
 
78462 Konstanz

 

Göttingen, den 15.01.2004

 

Sehr geehrter Herr Deppert Kern,

bitte gestatten Sie mir, dass ich mich in der Angelegenheit (oder besser: Den Ange-legenheiten) Kempen auf diesem Wege persönlich an Sie wende.

Ich will nicht lange herum reden:

Ich halte Sie in der Angelegenheit für befangen!!

Letztlich ausschlaggebend für meine Auffassung ist hierbei die von Ihnen in unserem internen Telefonat geäußerte Bemerkung, dass sie sich bezüglich meiner Person nicht sicher seien, ob ich nun "Täter" oder "Opfer" in der Angelegenheit sei.

Das impliziert, dass Sie zumindest in der Person des von mir vertretenen Herrn Heribert Kempen einen "Täter" sehen.

Das wiederum schließt aus – wie sich anhand der nunmehr vorliegenden Entschei-
dungen
ihrer Kammer geradezu aufdrängt – dass sie sich mit den Ansprüchen und Rechten meines Mandanten frei, unabhängig und unbefangen auseinandersetzen.

Sie können nicht ernsthaft die Auffassung vertreten, der Bürgermeister Eulenberger habe keine Rechte des Herrn Kempen schuldhaft verletzt.

Unser Vortrag, dem sie, wenn er substantiiert bestritten wäre, wenigstens nachgehen müssten, lautet dahingehend, dass der Bürgermeister Eulenberger positiv gewusst hat, dass ihm ein Recht zur Vollstreckung nicht zusteht, er diese Vollstreckung aus "niederen" Motiven gleichwohl betrieben und damit die wirtschaftliche Existenz des Herrn Kempen bewusst vernichtet hat.

Noch viel weniger verständlich erscheint, dass sie sogar in den Verleumdungen in amtlichen Organen eine Pflichtverletzung nicht erkennen wollen, wo diese doch bereits Gegenstand eines Verfahrens vor dem OLG in Dresden gewesen sind.

Wohlgemerkt: Ich rede hier nicht von den sicherlich spannenden Fragen der haftungsausfüllenden Kausalität, aber dass sie hier schon gar keine Pflichtverletzung erkennen wollen, kann ich mir nur mit Voreingenommenheit gegenüber Herrn Kempen erklären.

Sicherlich beschäftigt Herr Kempen die Konstanzer Justiz mehr als durchschnittlich (und nicht nur die Konstanzer Justiz), ihm aber innerlich Querulantentum vorzuwerfen, dies aber nicht beim Namen zu nennen, sondern mit vorgeschobenen Begründungen, die mit den Tatsachen nicht vereinbar sind, ist unangemessen.

Ich habe diesen Weg gewählt, weil sie mir in einer internen Bemerkung den aus meiner Sicht entscheidendenden Hinweis zu Ihrer Haltung zum Fall Kempen gegeben haben und ich nicht einfach mit dieser Sache an die Öffentlichkeit gehen kann und will.

Meine Fürsorgepflicht gegenüber meinem Mandanten gebietet es aber, ihn vor ver-
fahrensfehlerhaften, ja verfassungswidrigen Fehlentscheidungen zu bewahren, ihn also insbesondere davor zu schützen, dass seine, für ihn existentielle Angelegenheit von einem Richter entschieden wird, den ich für voreingenommen gegen meinen Mandanten halte.

Da ich im Moment nicht weiß, wie ich mich in diesem Entscheidungkonflikt verhalten soll, wäre ich für eine Stellungnahme Ihrerseits in einer Ihnen genehmen Form dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

gez: Schatz, Rechtsanwalt
Schatz
Rechtsanwalt

 

3 Begl. Und 3 einf. Abschriften anbei