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Heribert G. Kempen
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX

Postfach 1662 * 65406 Rüsselsheim

Telefon mobil: 0160 / 90 32 17 05
e-Mail: mailto: Heribert Kempen


 

Rüsselsheim, 12.10.05

Heribert G. Kempen, Postfach 1662, 65406 Rüsselsheim
Einschreiben-Rückschein
Stadtverwaltung Penig
Herrn BM Eulenberger


Markt 6
09322 Penig

 

Zustellung vom 6.10.05
Vollzuges des Sächs. Polizeigesetzes
AZ : 100.51/ Schloßplatz 9 / Dachrinne

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Eulenberger,

  1. Hiermit lege ich form- und fristgerecht zu o.g. Verwaltungsakt

    Widerspruch ein.

  2. Gleichfalls beantrage ich die Aussetzung des sofortigen Vollzuges.

  3. Bei evtl. auftretenden Schäden Dritter, mache ich schon jetzt - rein vorsorglich - die Stadtverwaltung Penig, vertreten durch den Bürgermeister, sowie Herrn Bürgermeister Thomas Eulenberger persönlich haftbar.

Begründung:

Mit Datum vom 01.09.97 erwarb meine Gesellschaft, die HMK Wohn-u. Gewerbebauges. mbH von der Stadtverwaltung Penig das hinlänglich bekannte Grundstück Chemnitzerstr. 9-11, in 09322 Penig.
Ausweislich des v.g. Kaufvertrages waren seitens Ihrer Verwaltung u.a. folgende Auflagen zu erfüllen:

  1. Lastenfreie Übergabe des erworbenen Grundstückes

  2. Exakte neue Vermessung des erworbenen Teil-Grundstückes

  3. Eine Zufahrtsmöglichkeit zu der im Vertrag "rot schraffiert" bezeichneten Fläche zu verschaffen.

Durch wahrheitswidrigen Vortrag täuschten Sie vorsätzlich die Gerichte, in dem sie vorgaben, die vertraglich zugesicherte und bereits bezahlte Zufahrtsmöglichkeit, sei schon seit langem vorhanden.

Als der Unterzeichner Ihr Verhalten offenkundig machte, wurde durch ein dreiseitiges Memorandum, welches u.a. sogar bis zu Journalisten des Südkuriers an den Bodensee versandt wurde, der Unterzeichner schwer in seiner Unternehmereigenschaft, insbesondere in seiner Kreditwürdigkeit geschädigt.

Dieses wurde zudem auch noch im Amtsblatt der Stadt Penig veröffentlicht.

Wegen dieser verbotenen Schmähkritik, Verleumdungen und Kreditschädigung zum Nachteil des Unternehmers hat sich Herr Bürgermeister Thomas Eulenberger vor dem OLG Dresden vollumfänglich einer vom Unterzeichner beantragten Unterlassungsklage freiwillig und unbestreitbar unterworfen.

Gerade weil er wusste, welche kreditschädigenden Folgen die Veröffentlichungen über den Unterzeichner hatten, wurde mit seiner eigenen Zustimmung, der Satz "...ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" aus dem Urteil wieder herausgenommen. Der Bürgermeister hat damit die Erkenntnis seiner vermögensrechtlichen Schädigung gegenüber dem Unterzeichner dokumentiert.

In der Vernehmung des Zeugen Karl Nolle, MdL, bei der StA Freiburg gibt dieser zu Protokoll:
Auf den Hinweis, "Hier, nehmen Sie meine Autoschlüssel und fahren Sie (gemeint ist der BM Eulenberger, Anm. des Unterzeichners) mit meinem Wagen über das eingetragene Wegerecht (= Zufahrtsmöglichkeit)! Ich will sehen, wie es funktioniert."
Darauf antwortet der Bürgermeister Eulenberger:"Ich weiß selber, dass es nicht funktioniert." Auf die Frage, warum dies später nicht geheilt wurde, antwortet Herr BM Eulenberger: "Wir hatten doch die Feindschaft gewählt."

Gleiche Aussage tätigte Herr BM Eulenberger dann in dem Fernsehbericht des MDR aus dem Jahre 2002 mit dem beziehungsreichen Titel "Penig - eine Stadt vor der Pleite" ... Auch in diesem Film wurde gezeigt, dass die hier in Rede stehende Zufahrtsmöglichkeit nicht existiert.

Am 19.05.04 wurde die Genehmigung des Stadtrates - einstimmig - zur Veräußerung eines Teilgrundstückes, des Nachbargrundstückes Flurstück 108/4, ehemals Erbengemeinschaft Martin - erteilt. Der Erwerber, Herr Michael Andreas, hatte schon vor dem Erwerb bekundet, dass er auf der von ihm beabsichtigten, noch zu erwerbenden Teilfläche eine Garage für mehrere Fahrzeuge erstellen wollte.
Beweis: Zeugnis des Herrn Michael Andreas, Chemnitzerstr., 09322 Penig
Trotzdem ließ die Stadtverwaltung der Stadt Penig noch im Juli 04, also drei Monate nach dem Stadtratsbeschluss, vor dem OLG Dresden durch Ihren Prozessbevollmächtigten - wahrheitswidrig - vortragen, die Zufahrtsmöglichkeit wäre ausweislich der bestellten Wegerechte, faktisch vorhanden.

Tatsächlich steht heute auf der Grundstücksgrenze des Flurstückes 108/4 eine große Garage, die eine Zufahrtsmöglichkeit zu der im Vertrag bezeichneten Stelle unmöglich macht.

Zudem kommt, dass die Überlappung der beiden eingetragenen Wegerechte zwischen dem Flurstück 108/4 (Erbengemeinschaft Martin) und 108/9 (Stadt Penig) schon immer (leider) nur 1,20 Meter betrug, allein dadurch schon keine Zufahrtsmöglichkeit vorhanden ist.

Diese bekannten Mängel an der Zufahrtsmöglichkeit wurden Ihnen in Gegenwart der Zeugen Benndorf und Böhme im Gespräch am 28.04.00 im Peniger Rathaus auf Grund eines vereinbarten Besprechungstermines offengelegt.
Beweis: Zeugnis der Zeugen Benndorf / Stadtverwaltung Penig
Zeugnis des Zeugen Volker Böhme, Chlausewitzerstr. 33,
09113 Chemnitz

Der vereinbarte Ortstermin zwischen Herrn BM Eulenberger und Herrn Böhme am streitgegenständlichen Grundstück in der darauf folgenden Woche (nach dem 28.04.00) wurde von Herrn BM Eulenberger ohne jegliche Angabe von Gründen verweigert.
Beweis: Zeugnis Böhme - bb -

Trotz all dieser aufgeführten Umstände leitete die Stadtverwaltung von Penig die Zwangsvollstreckung zur Vereinnahmung des Kaufpreises ein, obwohl ihr nachweislich, spätestens seit dem 28.04.00 bekannt war, dass sie niemals den Kaufvertrag mit der Gesellschaft des Unterzeichners erfüllt hatte.

Das OLG Dresden befand in seinem Urteil, dass die gerügte Zufahrtsmöglichkeit ein Synallagma darstelle. Damit ist auch die Hauptleistungspflicht der Stadtverwaltung Penig über die Verschaffung einer real existierenden Zufahrtsmöglichkeit gerichtlich festgelegt.

Unter Berücksichtigung aller aufgezeigten und beschriebenen Umstände betrieb die Stadtverwaltung von Penig nicht nur die Zwangsvollstreckung, sondern erdreistete sich sogar obendrein, den Kunden der HMK Gruppe anzudrohen, wenn sie wagen würden, ihre fälligen Rechnungen an HMK zu begleichen, würden sie mit Prozessen überzogen. So geschah es z.B. im Falle des Kunden Netzel.

Damit haben sie erfolgreich, widerrechtlich und strafrechtlich relevant schwerste Geschäfts- u. Kreditschädigung betrieben, die zum völligen Zusammenbruch der HMK Gruppe führte. Diese war die Existenz des Unterzeichners, für die er nun als Bürge von den finanzierenden Banken der HMK Gruppe in Anspruch genommen wird. Daraus resultiert seine heutige Vermögenslosigkeit und mangelnde finanzielle Leistungsfähigkeit.

Das Gebäude Schloßplatz 9 in 09322 Penig ist durch Versteigerungsvermerk der Deutschen Bank beschlagnahmt, welche wiederum auf das aufgezeigte Verhalten der Stadt Penig zurückzuführen ist.

Die Stadtverwaltung von Penig ist daher aufgefordert, dem am 30.09.05 beantragten Mediationsverfahren bei der öffentlichen Rechtsauskunft und Vergleichsstelle, Holstenwall 6, in 20355 Hamburg beizutreten. Sofern sie dies verweigert, werden im Rahmen der bereits getätigten - vorsorglichen Streitverkündung, die hier beschriebenen Sachverhalte gerichtlich im Wege der Beweisaufnahme zu klären sein.

Sofern in der Zwischenzeit evtl. Schäden Dritter eintreten, wird der Stadtverwaltung von Penig bereits jetzt der Regress erklärt. Gleiches gilt für Herrn Bürgermeister Thomas Eulenberger, dienstansässig Markt 6 in 09322 Penig, ebenfalls.

Ich bitte, das offizielle Verwaltungsverfahren / Beschwerdeweg zu eröffnen und einen beschwerdefähigen Beschluss zu erlassen, damit dieser Vorgang beim zuständigen Verwaltungsgericht nötigenfalls geklärt werden kann.

 

Mit freundlichen Grüßen

Heribert Kempen

 



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