
Zur Einstellung der ErmittlungsverfahrenDurch mehrfache Akteneinsicht und Nachfrage bei den Zeugen ist ganz offensichtlich und eklatant aufgefallen, dass sämtliche Belastungs-zeugen, die Heinzelmann und Co. sogar u.a. in eidesstattlichen Ver-sicherungen belasteten, von der Konstanzer Staatsanwaltschaft nicht vernommen worden sind ! Ebenso sind die angezeigten Vorwürfe und Beschuldigungen n i c h t aufgeklärt worden ! Wir nennen nur ein paar Beispiele:Die SPK trägt schriftlich bei Gericht vor, es habe angeblich am 23.03.00 in der SPK ein Verhandlungsgespräch gegeben, bei dem die angebliche Genehmigung der späteren Umbuchungen durch den Geschäftsführer Kempen mündlich verbindlich erteilt worden sei. Der Insolvenzverwalter Herr RA Mathern wurde seitens der SPK sogar als Zeuge dafür benannt... Der Insolvenzverwalter Mathern hat schriftlich erklärt, dass es eine solche Vereinbarung nicht gegeben hat, und aus sachlichen Zwängen zu diesem Zeitpunkt gar nicht möglich war ! Was man zu dieser Art von Prozessführung sagt, können Sie sich selber ausmalen... Rechtsanwalt Dr. jur. Phillipp Neumann erklärt in seiner eidesstattlichen Versicherung, dass Heinzelmann von der SpK nachträglich die Genehmigung für seine unerlaubten Umbuchungen vom Geschäftsführer Kempen erhalten wollte.... Der Rechtsanwalt Haid erklärte gegenüber seinem Mandanten, dass Heinzelmann ihn aufgefordert hatte, sich zu einem "Komplott gegen Kempen" zusammen zu schließen... Heinzelmann fordert einen Banker in Chemnitz auf - natürlich gegen Belohnung - sich dafür als Zeuge zur Verfügung zu stellen, dass der GF Kempen ihn über eine solche angebliche mündl. Vereinbarung zur Umbuchung erzählt habe... Diese Sachverhalte liegen alle per Eidesstattlicher Versicherung der Konstanzer Justiz vor !Vernommen oder ermittelt wurde aber nicht ! Wie Sie, sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, diese Art der Ermittlungsarbeit der Konstanzer StA beurteilen, überlassen wir gerne Ihnen. Beten sie nur, dass sie solchen Ermittlungsbeamten niemals begegnen, ...denn sie wissen nicht was sie tun! Gegen diese Einstellungsbeschlüsse werden die Rechtsmittel bis zum Klageerzwingungs- verfahren eingelegt... Die HMK-Firmengruppe hat selbstverständlich in Gailingen, Weinbergstr. 15 - nach wie vor ihren Firmensitz und wird dort auch bleiben! Gegen die ergangenen Urteile der Drittgeschädigten, laufen schon die Berufungsverfahren beim OLG, können aber nicht verhandelt werden, weil über die Befangenheitsanträge noch nicht entschieden ist... Es ist somit keine einzige Entscheidung des LG Konstanz rechtskräftig geworden...Das sind die Tatsachen!!!
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