Berichterstattung im Singener Wochenblatt von gestern
über Sparkassen-Prozesse im Zusammenhang mit der HMK-Gruppe und Herrn Heribert Kempen
mit dem Titel:
Endstation im Fall Heribert Kempen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben gestern definitiv falsch über mich berichtet und verlange daher eine
Gegendarstellung!
Es ist unrichtig, wenn behauptet wird: "Kempen hat in allen Fällen verloren".
Heribert Kempen ist nur in einem Verfahren
(Wider-) Kläger gegen die Sparkasse, und nicht
- wie berichtet wurde - "in allen".
In diesem Verfahren wurde der Antrag wegen Besorgnis der Befangenheit
gestellt, aus diesem Grunde wurde - von Amts
wegen - der terminierte Verkündungstermin am
27.08.04 aufgehoben !
Es gibt folglich gar kein Urteil gegen
Herrn Kempen i. S. SpK Singen am LG Konstanz !
Es ist auch kein einziges Verfahren der anderen Kläger abgeschlossen, weil in allen
Verfahren Befangenheitsanträge vorliegen und Zurückverweisung beantragt wurde,
über die noch nicht rechtskräftig entschieden worden ist. Rein vorsorglich ist in
allen Verfahren der Drittgeschädigten Berufung beim OLG fristgemäß
eingelegt worden.
Da im Verfahren Spk Singen . /. Heribert Kempen das schriftliche
Verfahren im Termin am 9.06.04 angeordnet wurde, musste
binnen Frist von drei Monaten ein Endurteil vorliegen oder neu verhandelt werden !
Beides ist nicht geschehen !
Folglich m u s s dieses Verfahren - schon aus rein
formalen Gründen - neu verhandelt werden !
Gegen die unsererseits längst erwartete Einstellung der StA Konstanz wird fristgemäß
Rechtsmittel eingelegt werden.
Fazit : Selbst die seitens der SpK
durchgeführte Zwangs-versteigerung kommt noch auf dem Prüfstand !
Die HMK - Firmengruppe hat nach wie vor ihre Büro's in Gailingen, Weinbergstr 15.
Gailingen, 4.11.04
Heribert
Kempen
Durchschriftlich Kanzlei Dr. Fuellmich & Associates, Senderstr. 37, Göttingen
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Sehr geehrter Herr Dr. Fuellmich,
geben sie bitte obige Angelegenheit ihrem "Presserechtler" in der Kanzlei und
beantragen Gegendarstellung und Unterlassungsklage. Das Verhöhnen und die Häme
müssen ein Ende nehmen. Diese Eskalation wäre nicht notwendig gewesen, wenn der
Chefredakteur Lichtwald - wie von mir angeboten - ein Pressegespräch geführt
hätte. Dann wäre solch ein Unsinn nie veröffentlicht worden. Schließlich
haben wir alle Beweise schriftlich und die
höchstrichterlichen Entscheidungen des BGH
kann auch ein Provinzgericht in Konstanz nicht erschüttern.
Beste Grüße
Heribert
Kempen
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