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Berichterstattung im Singener Wochenblatt von gestern über Sparkassen-Prozesse im Zusammenhang mit der HMK-Gruppe und Herrn Heribert Kempen mit dem Titel:

Endstation im Fall Heribert Kempen:


Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben gestern definitiv falsch über mich berichtet und verlange daher eine Gegendarstellung!

Es ist unrichtig, wenn behauptet wird: "Kempen hat in allen Fällen verloren".

Heribert Kempen ist nur in einem Verfahren (Wider-) Kläger gegen die Sparkasse, und nicht - wie berichtet wurde - "in allen". In diesem Verfahren wurde der Antrag wegen Besorgnis der Befangenheit gestellt, aus diesem Grunde wurde - von Amts wegen - der terminierte Verkündungstermin am 27.08.04 aufgehoben !

Es gibt folglich gar kein Urteil gegen Herrn Kempen i. S. SpK Singen am LG Konstanz !

Es ist auch kein einziges Verfahren der anderen Kläger abgeschlossen, weil in allen Verfahren Befangenheitsanträge vorliegen und Zurückverweisung beantragt wurde, über die noch nicht rechtskräftig entschieden worden ist. Rein vorsorglich ist in allen Verfahren der Drittgeschädigten Berufung beim OLG fristgemäß eingelegt worden.

Da im Verfahren Spk Singen . /. Heribert Kempen das schriftliche Verfahren im Termin am 9.06.04 angeordnet wurde, musste binnen Frist von drei Monaten ein Endurteil vorliegen oder neu verhandelt werden !
Beides ist nicht geschehen !

Folglich   m u s s   dieses Verfahren - schon aus rein formalen Gründen - neu verhandelt werden !

Gegen die unsererseits längst erwartete Einstellung der StA Konstanz wird fristgemäß Rechtsmittel eingelegt werden.

Fazit : Selbst die seitens der SpK durchgeführte Zwangs-versteigerung kommt noch auf dem Prüfstand !

Die HMK - Firmengruppe hat nach wie vor ihre Büro's in Gailingen, Weinbergstr 15.

 

Gailingen, 4.11.04

Heribert Kempen


Durchschriftlich Kanzlei Dr. Fuellmich & Associates, Senderstr. 37, Göttingen

Sehr geehrter Herr Dr. Fuellmich,

geben sie bitte obige Angelegenheit ihrem "Presserechtler" in der Kanzlei und beantragen Gegendarstellung und Unterlassungsklage. Das Verhöhnen und die Häme müssen ein Ende nehmen. Diese Eskalation wäre nicht notwendig gewesen, wenn der Chefredakteur Lichtwald - wie von mir angeboten - ein Pressegespräch geführt hätte. Dann wäre solch ein Unsinn nie veröffentlicht worden. Schließlich haben wir alle Beweise schriftlich und die höchstrichterlichen Entscheidungen des BGH kann auch ein Provinzgericht in Konstanz nicht erschüttern.

Beste Grüße

Heribert Kempen


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