
Die Wunschträume des Singener Wochenblattes,seines Chefredakteurs Hanns Paul Lichtwald und der Sparkasse Singen Radolfzell.Tatsache ist aber :Kempen hat noch gar keinen Prozess am LG Konstanz verloren , weil es noch gar kein Urteil gegeben hat ....Der angesetzte Verkündungstermin vom 27.08.04 wurde auf Grund eines Befangenheitsantrages von Amts wegen abgesetzt. Das OLG muß über diesen Befangenheitsantrag zunächst entscheiden - dann wird festgelegt vor welcher Kammer der "Kempen-Prozess" neu verhandelt wird..... Neu verhandelt werden muß der Prozess, weil rein formal schon die im schriftlichen Verfahren zulässigen Fristen vom LG Konstanz massiv überschritten worden sind...So deutlich hat das Wochenblatt seine Leser noch nie belogen:
PS: |
| Neue Seiten | Startseite | Vorwort | Dokumentation | Sparkasse | Weitere Beispiele |
| Gästebuch | Kontakt und Impressum | Zeitungen | Links | Recht allgemein |