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Ab wann ist eine "Nebenleistung" eine Hauptleistung?

Penig, Chemnitzer Straße 9 bis 11

- Chronologie eines Alptraums -


Es trägt schon einen Zug von Genialität, wenn ein Richter im Sachsenlande mir gewisse Rechte zugesteht. Da kann auch ich mich nicht zurückhalten mit einem dicken Kompliment. Lange genug hat es ja gedauert, bis mir sowas zugestanden wird, obgleich auch nur mit Einschränkungen. Diese werde ich mit dieser Seite versuchen, zu entkräften:

In Penig war ich seit 1995 einigermaßen fleißig gewesen. Stücker 6 Objekte, darunter auch der Anbau des Sanitärtrakts an die Peniger Schule - meine Reverenz an die Stadt - und mein Betriebssitz waren schon mit Bravour fertiggestellt worden und ich begann, mich nach neuen Herausforderungen umzusehen. Gerade diese herrliche Altbausubstanz hatte es mir angetan. Ein neues Haus bauen - das kann jeder Idiot, aber so einem "alten Kasten" wieder neues Leben einzuhauchen, da bedarf es schon einiger Phantasie, und es verlangt halt den ganzen Menschen.

Besonders so ein wunderschöner 3-Seiten-Hof hat mir schlaflose Nächte bereitet, und ich stellte einen Kaufantrag an den Rat der Stadt. Endlich, am 19. Juni 1997 tagten die Stadtväter und gaben mir den Zuschlag für dieses Häuschen: (Originalkopie als .pdf-Datei)


Auszug aus dem Sitzungsprotokoll v. 19.6.1997

So weit - so gut. Der Preis beruhte auf einem Quadratmeterpreis von 100,- DM. Es handelte sich um eine Immobilie in unvermessener Ortslage. Zudem mußte das "Anwesen" noch geteilt werden, weil ich mit Feld und Wiese, was da noch zugehörte, nichts am Hut hatte. Die angenommenen 1.500 qm beruhten auf einer Schätzung - aber was soll's? In kleinen Dingen war ich schon immer großzügig. Im Ergebnis der Vermessungsarbeiten stellte sich dann noch heraus, daß ich lediglich 1.134 qm gekauft hatte - aber, egal.

Gemeinsam mit dem Bürgermeister, Herrn Eulenberger, nahmen wir eine Ortsbegehung vor, um die nächsten Schritte festzulegen. Zur Hauptstraße, der Chemnitzer Straße hin besaß das Grundstück eine bescheidene kleine Toreinfahrt, die aber unmöglich mit einem Fahrzeug hätte passiert werden können. Eine Zuwegung ging (und geht) also nur über den Uttenweiler Weg, der quasi "von Hinten" heranführt. (siehe Lageplan)

Wir legten gemeinsam fest, daß bei der weiteren Teilung des Grundstücks eben diese Zufahrt zu berücksichtigen sei, weil wir sonst keinen Käufer dafür fänden. "Eule" machte zuerst Zicken, war aber einverstanden, als ich ihm ein Aufgeld dafür anbot, daß die Zufahrt ratsseitig geregelt würde.

So kam es, daß im Entwurf des Kaufvertrags, der vom Stadtrat erstellt worden war, der Preis, den ich zu zahlen hätte, ursprünglich mit DM 150.000,- angegeben worden ist, aufgrund der Zuwegung jedoch auf DM 185.000,- erhöht wurde:
(Original als .pdf-Datei, 3. Seite)


Ausschnitt aus dem Vertragsentwurf, den der Rat der Stadt vorbereitet hatte

Meinem lieben Frauchen habe ich es zu verdanken, daß sich dieses Schriftstück noch in unseren Unterlagen befindet. Sie ist sehr akribisch mit allen Büroarbeiten, insbesondere mit der Ordnung bei der Ablage. Als ich von Herrn Hulinský erfuhr, was es mit der "Nebenleistung" auf sich haben sollte, gingen bei ihr gleich alle Lampen an, und binnen Kürze fand sie eben genau diesen Vorgang, der an sich schon bestätigt, daß wir die Zufahrt ja auch mit gekauft und extra gelöhnt hatten. So eine liebe Schwabenseele, wie es gerade meine bessere 2. Hälfte ist, ist zwar manchmal ganz schön nervig, aber das hat auch wieder einiges für sich ;-)

Am 01. September 1997 fand ich mich dann frisch gewaschen und rasiert bei der Notarin Jarzombski (Gut, daß es meinen Redakteur gibt. Ich glaube, daß nicht nur ich Schwierigkeiten habe, diesen wunderhübschen Namen fehlerfrei zu schreiben.) in den Markthallen von Chemnitz ein. Von der Stadt Penig war Frau Engelhard bevollmächtigt worden, den Akt zu besiegeln.
(Original der Vollmacht als .pdf-Datei, Seite 4,
Original der Notarsurkunde als .pdf-Datei, Seiten 2 und 3 )


Auszug aus dem Notarsvertrag:
Der Kaufpreis war auf DM 185.000,- festgelegt worden.


Und hier steht der Grund dafür:
Es geht um die Zufahrt (fehlte im Entwurf!)

Frau Engelhard war offensichtlich nicht in die Sache eingeweiht worden, denn sie versuchte, vor der Notarin nochmal zu feilschen. Sie wollte mich doch glattweg um ganze Fünfzigtausend in die Höhe treiben. Aber ich hatte schon immer viel Verständnis für Geschäftstüchtigkeit und außerdem alles mit ihrem Chef abgestimmt. Sie hielt per Telefon Rücksprache mit Herrn Eulenberger, und so kam es zu diesem Vertrag.

Da der Notarin nicht klar war, von welchen Teilen des Lageplans die Rede gewesen ist, und auch um Eindeutigkeit herbeizuführen, nahm sie kurzerhand einen roten Filzer und schraffierte frei Hand die Fläche, um die es betreffs der Zufahrt ging.

Man beachte: Der "Veräußerer" - das war die Stadt Penig! Und hier in der notariellen Urkunde verpflichtet er/sie sich, die Zuwegung u.U. per Baulast zu schaffen . . .

Soweit nicht weiter sensationell. Wir reichten die erforderlichen Unterlagen ein, Kommissionen kamen und gingen. Wir begannen mit den Innenarbeiten, weil der Winter mit Riesenschritten kam. Mitte Januar erhielten wir die Auflagen vom städtischen Bauamt (bitte die miese Qualität der Kopie zu entschuldigen - H. Kempen):
(
Original als .pdf-Datei, Seite 5)


Auszug aus den Auflagen:
(Punkt 3:) Der Übergang vom Uttenweiler Weg auf unser Grundstück sei
"grundhaft für Fahrverkehr auszubilden"


Was will ich damit erklären?

Im Zusammenhang mit den richterlichen Ergüssen vom 05.11.2003 dürfte es nun einige Klarheiten geben. Ich will das mal so zusammenfassen:

  1. Ich glaube, hiermit bewiesen zu haben, daß eine Leistung, für die ich bezahle, beim besten Willie keine "Nebenleistung" sein kann. Sämtliche Dokumente, auch die der Stadt Penig selbst, gehen von einer Zufahrt aus, die "grundhaft für den Fahrverkehr" auszubauen sei. Die mir zugestandene Fläche ist an ihrer schmalsten Stelle sagenhafte 1,20 m breit ( Oh!! ) . . . und Fahrverkehr . . . aber - . . . womit? - Fahrräder und Kinderwagen, oder was? Und wenn schon Kinderwagen, dann dürfen sich zwei davon nicht begegnen - sonst geraten sie sich ins Gehege.

    Eigentlich - und das bilde ich mir wohl nicht nur ein - kann und muß ich doch wohl unter diesen Voraussetzungen verlangen, daß die Angelegenheit katasteramtlich und in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Regelungen bestellt wird, oder sollte ich mich etwa irren??
     

  2. An die Adresse der Peniger Anwälte sei noch gesagt:
    (Verzeihung! Wiiilhelm M+N+ MN+_!   Wie oft soll ich es Ihnen noch sagen: Eine Blindschleiche ist ein außerordentlich nützliches Tierchen! Was haben Sie nur dauernd damit??  So ist er halt, mein Redakteur.)
    Ich kann Ihnen Ihre Haltung verzeihen, denn das war noch weit vor der Zeit, da Sie mit dieser Angelegenheit vertraut gemacht worden sind. Damit Sie ein wenig Klarheit über das Unternehmen HMK bekommen, schauen Sie sich doch spaßeshalber mal folgende Seiten an:
     
    Besser: Tun Sie's nicht! Denn sonst müßten Sie wider besseren Wissens vortragen, und das heißt auf gut deutsch: Prozeßbetrug (!) - aber da befinden Sie sich ja in bester Gesellschaft! Tun Sie es dennoch, werden Sie unschwer feststellen, daß wir in 1997 noch ein kerngesundes Unternehmen gewesen sind. Das wird in diesen Dokumenten eindeutig zum Ausdruck gebracht. Und - fragen Sie doch mal Ihre Auftraggeber, was es mit dem Anbau an der Peniger Schule auf sich hat... ;-}

    Wilhelm! Nochmal: Ich will keinen Ärger mit den Naturschützern!

     
  3. bin ich gespannt, was sich die Damen und Herren Juristen noch einfallen lassen, um keine Entscheidung treffen zu müssen. Da war der "Zollstock-man" und da war auch schon ein Richter mit Beinamen "Nase". Sollte ich Richter Bonitz als "Meister Nebenleistung" in die Annalen eingehen lassen? Lassen Sie es mich doch mal wissen!

    Am 05.12.03 ist ja nun ein Verkündungstermin. Mal sehen, was Meister Nebenleistung da von sich geben wird. An sich kann er tun und lassen, was er will, nur eins nicht: Die Klage - wie seine anderen Amtsbrüder auch - einfach so zurückweisen. Dazu haben wir vorsorglich eine Information vorbereitet.


 
Heribert Kempen

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