Ich dachte schon, mich könnte nichts mehr erschüttern. Doch was ich jetzt fotografisch dokumentiert aus Penig bekommen habe, ließ mir doch glatt das Blut in den Adern erstarren.Damit Sie sich eine eigene Meinung bilden können, schauen Sie sich bitte den Lageplan des streitgegenständlichen Objekts abgelegt. Der öffnet sich in einem separaten Fenster, damit Sie hin- und herschalten können. Danach sehen sie sich mal die Lichtbilder der neuen Nachbarbebauung an:
Die Bilder machen es deutlich: Es waren nachweisbar folgende Mängel an den Wegerechten moniert worden, die zugleich die Zufahrtsmöglichkeit als solche zwingend beinhalteten:
und Dies ist nun unter Mitwirkung der Stadt Penig als untere Baugenehmigungsbehörde und Vertragspartner der HMK unmöglich geworden, denn der neue Grundstückseigentümer hat auf der Grundstücksgrenze zum streitgegenständlichen Grundstück eine Halle gebaut, die eine Verbreiterung der Wegerechte in der Tat unmöglich macht! Das Landratsamt Mittweida als Genehmigungsbehörde hat dieser Bebauung auch noch zugestimmt ! ...Sehen sie sich bitte die Bilder an! Die Schuppen an der rechten Seite des Gebäudes sollten abgerissen werden. Dort sollten die Stellplätze für die Fahrzeuge der Mieter eingerichtet werden. Am Giebel verläuft die Grundstücksgrenze einen Meter von der Gebäudekante aus gesehen parallel zur Giebelwand (Siehe Lageplan). Der Auftritt der Metalltreppe ist die ungefähre Grundstücksgrenze... Mit freundlichen Grüßen |
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