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Fakten: Eine Zuwegung, die keine ist,
und eine Baulast, die keine ist...

Das sind Tatsachen, die der feine Herr Buttolo, Doktor seines Zeichens, gewußt hat, als er dieses Interview gab.

Sehen Sie sich, liebe/r LeserIn, die beiden Wegerechtsurkunden einmal richtig an. Sie sind bestellt beim und ausgefertigt vom Landratsamt des Kreises Mittweida anno 2000 bitte mal genau an: Diese beiden Urkunden sollten angeblich - nach der Darstellung des Staatssekretärs - nicht existieren. Es gibt aber - wie es diese Urkunden belegen - eine Wegerechtserklärung der Frau Martin über 17 x 2 Meter, und eine eben solche der Stadt Penig über 4 x 3 Meter, die sich aber leider nur um 1,20 Meter überschneiden:

Sie können keinen Lageplan erkennen?.

     
 
Hier steht es genau:
 
 
 
                    Zufahrt ist nicht gewährleistet!!!!
   
        Innenhof
 
Chemnitzer Straße Standplatz des Fotografen
  Foto 4 und Foto 5
  Stellfläche für
die Autos, momentan
stehen hier Schuppen
Schraffierter Streifen:
Baulast Martin

A: Baulast Stadt Penig
 
  Die als "Garage" bei den Behörden angemeldete offensichtliche Lagerhallte schließt exakt mit der Baulast Martin ab. Genau das war es, was Herr Kempen befürchtet hatte, aber leider von niemandem erkannt worden war. Es wäre eine Katastrophe geworden, hätte die HMK nicht auf Vertragserfüllung bestanden und die Wohnungen in "Treu und Glauben" an die Lauterkeit der Peniger Stadtväter an den Mann bzw. die Frau gebracht...

Diese 1,20 Meter, das wäre demzufolge die Breite, die als Durchfahrt hätte genutzt werden können. Da paßt aber kein normales Gefährt durch, und das war wohl offensichtlich der Grund, dieses zu vertuschen, weil ja allerorts Stein und Bein geschworen worden ist, daß es mit der Zuwegung seine Ordnung und Richtigkeit habe. Wie kraß das geworden ist, erkennen Sie aus den Fotos von letzter Woche. Die Zufahrt wurde verbaut....

Das sind die Fakten, die ein Herr Buttolo eindeutig gewußt hat, als aufsichtsführendes Organ sogar zwingend gewußt haben muß, die er in dem Interview verleugnet hat und die nun selbst quasi eherne Realität geworden sind!

Hätte er damals seine Stellung dazu genutzt, die Dinge so zu ordnen, wie sich das gehört, wäre mir und vor allem dem Freistaat bzw. der Gesellschaft ein immenser Schaden erspart geblieben

Also abschließend: Die Baulast Martin hätte über die gesamte Länge der Zufahrt bis einschließlich Parkplatz gehen und entsprechend der Garagenverordnung, §5 mindestens 3,50 m breit sein müssen, was sie aber nicht war.

Damit heute keiner auf die Idee kommt, man habe dies nicht gewußt, oder der Staatssekretär wäre unwissend gewesen:

wie auch die Ermittlungen des Petitionsausschusses.

Damit ist klar, was die Berichterstatterin des Petitionsausschusses mit "Täuschen und Unterdrücken" meinte...

Es wird noch deutlicher, wie betrogen wurde:

Fortsetzung folgt: über einen "einfallsreichen Landrat", der schon mit dem ersten "Lauschangriff der BRD" Furore machte... und als Rundfunkrat beim MDR seine Macht zeigte, indem der den Journalisten Christoph Lötsch vom MDR, der ihm wegen dieses Skandals schriftlich einen Fragenkatalog zu diesem Themenkreis unterbreitet hatte, vom Sender jagte...

Bleiben Sie dran! Es bleibt spannend!

Heribert Kempen


"Die Wahrheitsliebe eines Staatssekretärs"
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