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Dezember 2003 monatliche Standardauflage 250 Ausgabe 4 - Internetausgabe

 


Sparkasse verursacht Pleite und lässt vollstrecken

Justiz im Dienst krimineller Machenschaften?

Kardinalfehler im Krisenmanagement der in Konkurs geratenen HMK-Baufirma

 

SINGEN. Im Konkursfall der Gailinger HMK-Firmengruppe scheint die Singener Justiz im Dienst unsauberer Machenschaften der Sparkasse Singen-Radolfzell zu stehen. Obwohl das öffentliche Geldinstitut die Pleite der Firma selbst verursacht hat, erhielt sie vom Singener Amtsgericht einen Vollstreckungstitel zur Zwangsversteigerung des Haus- und Grundeigentums der Unternehmereheleute Heribert und Marion Kempen.

 

Nachdem die HMK-Gruppe im Zuge des Aufbaus Ost Ende der 90er Jahre im Stadtkern der Kleinstadt Penig, Regierungsbezirk Chemnitz, ein Baugrundstück erworben und zu sanieren begonnen hatte und durch erwiesen kreditschädigende Lumpereien des Peniger Bürgermeisters Thomas Eulenbeger (CDU) in Verbindung mit Untätigkeit von Aufsichtsbehörden bis hinauf zu Landeschef Georg Milbradt (CDU) wegen einer zunächst nicht vorhandenen und später zu knapp bemessenen Stellplatzzufahrt in die Insolvenz geraten war (Flyer 1 und 1A), liess die Singener Sparkasse eine Auffangesellschaft platzen, die mit Zustimmung des gesamten Bankvorstandes zur Rettung der Firma gegründet und mit einer Kreditlinie von 100.000 Mark bedacht worden war.

    Kreditsachbearbeiter Tobias H. setzte sich jedoch über sämtliche Vereinbarungen hinweg und entnahm im Herbst 2000 einem sogenannten Bauträgerkonto 174.000 Mark, um damit Zinsrückstände insolventer Firmengruppen an die Bank zurückzuführen. Er brachte mit einer Art geheimem Heinzelmännchenplan die Schäfchen der Sparkasse ins Trockene. Dies hätte er nicht tun sollen, da es sich um Baugeld des Regensburger Investors Andreas Netzel (41) handelte. Solche Gelder sind von der Bauträger- und Maklerverordnung (MaBV) geschützt und auch für eine Bank tabu. Der Fehlgriff erfüllt den Straftatbestand der Unterschlagung. Anstatt jedoch die 174.000 Mark wieder auf das Netzel-Konto zurückzubuchen, schritt der Kreditmanager zum ersten Todesstoß gegen die Kempen-Firma, indem er sämtliche geschäftliche und privaten Konten der Kempens sperrte. Dadurch marschierte das Unternehmen  Anfang 2001 unaufhaltsam in den Konkurs. Das Ehepaar Kempen wurde zu Sozialhilfeempfängern, 170 Mitarbeiter verloren ihren Job, sechs Ausbildungsplätze gingen verloren und das Peniger Stadtzentrum gleicht seitdem einem Bauruinenfeld.

Als Kardinalfehler des Krisenmanagements von Heribert Kempen muss indessen die Tatsache angesehen werden, dass er den Hintergründen der illegalen Umbuchungen nicht umgehend nach- und gegen den Kontenabzocker vorging(?? - S. Wi.). Er ließ seinen Totengräber ungeschoren. „Mir ist ja kein Schaden entstanden“, sagt Kempen, da die Bank mit den Umbuchungen Zinsraten seiner Firmengruppe abgetragen habe. Dabei konterkariert er die Tatsache, dass sich Tobias H. auch eines Vergehens der Untreue gegenüber der Auffanggesellschaft schuldig gemacht hat. Und zum anderen gab er der Sparkasse Zeit, zum zu erwartenden letzten Todesstoß auszuholen.  Die betrieb nämlich im Herbst 2002 die Zwangsversteigerung seiner 750.000 Euro teuren Gailinger Privatvilla, mit der seine Frau gebürgt hatte. Vor diesem schwerlich aufzuhaltenden Vernichtungsschlag wäre er freilich bewahrt geblieben, hätte er rechtzeitig zum Schlag gegen die Sparkasse ausgeholt. „Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben“, warnte ein bekannter Mann der Zeitgeschichte.

 

Richter und Rechtspfleger im Zwielicht

 

Andreas Netzel, der den Kreditsachbearbeiter schließlich im August diesen Jahres angezeigt hat, begründet sein verspätetes Eingreifen so: „Es konnte einfach nicht sein, es war unfassbar, dass eine öffentliche Sparkasse so etwas macht. Das übersteigt jegliche Vorstellungskraft.“ Der Betrogene zahlte an die Auffanggesellschaft für ein Wohnhaussanierungsobjekt im Kempen-Areal 630.000 Mark, die auf sein Bauträgerkonto flossen, aus dem sich die Sparkasse bediente, wohl aus Angst vor ihrer eigenen Durchhaltecourage. Rund 80.000 Mark hätten zur Fertigstellung des Gebäudes noch gefehlt und dazu, dass die Gewinne wieder flossen.

      Zu den besonderen Fragwürdigkeiten des Kempen-Konkurses gehört schließlich der Umstand, dass es der Sparkasse gelungen ist, vom Singener Amtsgericht einen Vollstreckungstitel zur Zwangsversteigerung der Kempen-Villa zu erhalten, obwohl sie als Betreiberin der Vollstreckung die Pleite der Firma just selbst herbeigeführt hatte. Das funktionierte reibungslos. Die Singener Justiz hatte mitgespielt trotz warnender Hinweise, dass der Unternehmer Kempen in Sachsen aufs Kreuz gelegt worden war und die Sparkasse  verbotene Handlungen vorgenommen hatte. Das  hat das Gerücht erzeugt, dass das Singener Vollstreckungsgericht dem Bankinstitut zu Gefallen war. Zum anderen wirft der Vorgang ein Licht auf die Vollstreckungspraxis selbst. Es wird offenbar nicht oder nicht gründlich genug geprüft, ob ein Vollstreckungstitel auf einer rechtmäßigen und sittlichen Grundlage beruht. Hier zeigt sich eine fatale Schwachstelle im Vollstreckungsrecht, die schwerlich dadurch ausgewetzt wird, dass der Schuldner die Rechtsmittel des Vollstreckungsschutzes und der Vollstreckungsabwehrklage einsetzen kann.

      Nachdem zuerst Rechtspfleger Igl beim Singener Amtsgericht am 15. Oktober die von Marion Kempen beantragte einstweilige Aufhebung der Zwangsversteigerung abgelehnt hat, tat dies wenig später auf ihre Beschwerde das Konstanzer Landgericht. Richter Karl-Heinz Niemann befand am 12.November, rund einen Monat nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen die Sparkasse: „Es kann keine Rede davon sein, dass die Vollstreckungsmaßnahmen der Gläubigerin ,unmoralisch‘ seien oder gegen die guten Sitten verstoßen“.

    Indes, genau dies tun sie. Es sei denn, die Konstanzer Ermittler haben sich einen Jux mit der Beschlagnahme umfangreichen Aktenmaterials in der Bank erlaubt. Dazu Niemann: „Die Durchsuchung war da ja wohl noch gar nicht bekannt.“ Dies ist unzutreffend. Am 21. Oktober, also rund drei Wochen zuvor, weist die Beschwerdeführerin in einem Nachtrag zu ihrem Antrag auf Vollstreckungsschutz ausdrücklich auf die Strafvermittlungen gegen die Sparkasse hin (Aktenzeichen: 28 Js 1875/03). Das Schreiben war an das Amtsgericht Singen, an Rechtspfleger Igl, gerichtet. Dass der’s nicht weitergeleitet hat, ist angesichts des entscheidungserheblichen Sachverhalts der illegalen Baukontenabzocke und der damit verbundenen willkürlichen Zerstörung des HMK-Firmenparks durch die Gläubigerin schlicht nicht vorstellbar. Er sei nicht befugt, irgendwelche Sachverhalte zu erörtern, sagte Igl, den dubiosen Part der Justiz erst recht verdunkelnd.

 

Sparkasse verweigert Auskunft

 

Obsiegen dürfte der Regensburger Investor, der die Sparkasse vor der 5. Zivilkammer des Konstanzer Landgerichts auf eine Schadenersatzsumme von rund 850.000 Euro verklagt hat. Die die ungeheure Dimension des Falles signalisierende 104,5 Millionen-Euro-Klage der Kempens hingegen schlummert in einer Schublade des Konstanzer Kammervorsitzenden  Helmut Deppert-Kern, dessen Vorstellungsvermögen es schlicht übersteigt, dass Primärursache eines so gigantischen Schadens eine Stellplatzzufahrt sein soll. Das Kläger-Ehepaar Kempen musste, da es Sozialhilfe empfängt, Prozesskostenhilfe beanspruchen. Die hat Richter Deppert-Kern (CDU) erst einmal abgelehnt.

    Ob die  Gailinger ihren Besitz retten können, ist eher ungewiss. Sicher ist indes, dass sie eines Tages für das unverantwortliche Kreditgebaren der Sparkasse entschädigt werden müssen. Unterdessen kämpft Heribert Kempen an einer wenig aussichtsreichen Front. Weil die Sparkasse in der Netzel-Klage vor Gericht vortragen lässt, bei dem MaBV-Bauträgerkonto habe es sich um ein „Sonderkonto zur Transparentmachung von Zahlungsvorgängen“ gehandelt, handelten sich die Vorstände Volker Wirth und Udo Klopfer (CDU) Strafanzeigen Kempens wegen versuchten Prozessbetrugs ein. Dabei dürfte nicht viel herauskommen, weil sich die beschuldigte Sparkasse in der Verteidigungsposition befindet und gezinkte Karten ersichtlich  nicht im zivilrechtlichen Spiel sind.

      Das entkräftet indessen jene Vorwürfe nicht, die darin gipfeln, dass die Sparkasse im Umgang mit Schuldnern eine Gläubigerrolle spiele, die mit „sizilianischen Gebräuchen“ zu vergleichen sei. In einem Unternehmerkreis, der sich regelmäßig trifft, macht in Anbetracht dessen, dass vom Singener Sparkassen-Verwaltungsratsvorsitzenden OB Andreas Renner (CDU) bis zum sächsischen Ministerpräsidenten Justiz- und CDU-Obere zwischen Penig, Dresden, Singen und Konstanz mitgewirkt haben, der sarkastische Werbespruch die Runde: „Singen - Partnerstadt von Palermo“ (Anm.d.Verf.: Anspielung auf mafiose Sitten). Dabei geht es um Vorgänge, die an Hand eindeutiger Belege subversiver Machtausübung zuzuordnen sind und keiner seriösen und moralisch sauberen Kundenbetreuung, wie es von einem öffentlichen Geldinstitut, für das die Gemeinden bürgen,  erwartet wird. Ein Konstanzer Rechtsanwalt kann Dutzende gleich- oder ähnlich gelagerte Fälle nennen, die den Verdacht eines zwielichtigen Spiels der Sparkasse mit Kreditvergaben und eiskalter Existenzvernichtung erhärten. Die betroffenen Kunden verloren Haus und Hof, was den Kempens droht. Eine Stellungnahme der Sparkasse zu den geschilderten Vorgängen und Vorwürfen wurde dem Verfasser ohne Angabe von Gründen verweigert. Über das Warum darf spekuliert werden.

Christof Baudrexel

 


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