Sparkasse
verursacht Pleite und lässt vollstrecken
Justiz
im Dienst krimineller Machenschaften?
Kardinalfehler im
Krisenmanagement der in Konkurs geratenen HMK-Baufirma
SINGEN. Im Konkursfall der Gailinger HMK-Firmengruppe scheint die Singener Justiz im Dienst unsauberer Machenschaften der Sparkasse Singen-Radolfzell zu stehen. Obwohl das öffentliche Geldinstitut die Pleite der Firma selbst verursacht hat, erhielt sie vom Singener Amtsgericht einen Vollstreckungstitel zur Zwangsversteigerung des Haus- und Grundeigentums der Unternehmereheleute Heribert und Marion Kempen. Nachdem die HMK-Gruppe im
Zuge des Aufbaus Ost Ende der 90er Jahre im Stadtkern der Kleinstadt Penig,
Regierungsbezirk Chemnitz, ein Baugrundstück erworben und zu sanieren begonnen
hatte und durch erwiesen kreditschädigende Lumpereien des Peniger Bürgermeisters Thomas Eulenbeger
(CDU) in Verbindung mit Untätigkeit von Aufsichtsbehörden bis hinauf zu Landeschef
Georg Milbradt (CDU) wegen einer zunächst nicht vorhandenen und später zu knapp
bemessenen Stellplatzzufahrt in die Insolvenz geraten war
(Flyer 1 und 1A),
liess die Singener Sparkasse eine Auffangesellschaft platzen, die mit Zustimmung
des gesamten Bankvorstandes zur Rettung der Firma gegründet und mit einer
Kreditlinie von 100.000 Mark bedacht worden war. Kreditsachbearbeiter Tobias H. setzte sich jedoch über
sämtliche Vereinbarungen hinweg und entnahm im Herbst 2000 einem sogenannten
Bauträgerkonto 174.000 Mark, um damit Zinsrückstände insolventer Firmengruppen
an die Bank zurückzuführen. Er brachte mit einer Art geheimem
Heinzelmännchenplan die Schäfchen der Sparkasse ins Trockene. Dies hätte er
nicht tun sollen, da es sich um Baugeld des Regensburger Investors Andreas
Netzel (41) handelte. Solche Gelder sind von der Bauträger- und
Maklerverordnung (MaBV) geschützt und auch für eine Bank tabu. Der Fehlgriff
erfüllt den Straftatbestand der Unterschlagung. Anstatt jedoch die 174.000 Mark
wieder auf das Netzel-Konto zurückzubuchen, schritt der Kreditmanager zum
ersten Todesstoß gegen die Kempen-Firma, indem er sämtliche geschäftliche und
privaten Konten der Kempens sperrte. Dadurch marschierte das Unternehmen Anfang 2001 unaufhaltsam in den Konkurs. Das
Ehepaar Kempen wurde zu Sozialhilfeempfängern, 170 Mitarbeiter verloren ihren
Job, sechs Ausbildungsplätze gingen verloren und das Peniger Stadtzentrum
gleicht seitdem einem Bauruinenfeld. Als Kardinalfehler des
Krisenmanagements von Heribert Kempen muss indessen die Tatsache angesehen
werden, dass er den Hintergründen der illegalen Umbuchungen nicht umgehend
nach- und gegen den Kontenabzocker vorging(?? - S. Wi.). Er ließ seinen Totengräber ungeschoren.
„Mir ist ja kein Schaden entstanden“, sagt Kempen, da die Bank mit den Umbuchungen
Zinsraten seiner Firmengruppe abgetragen habe. Dabei konterkariert er die
Tatsache, dass sich Tobias H. auch eines Vergehens der Untreue gegenüber der
Auffanggesellschaft schuldig gemacht hat. Und zum anderen gab er der Sparkasse
Zeit, zum zu erwartenden letzten Todesstoß auszuholen. Die betrieb nämlich im Herbst 2002 die
Zwangsversteigerung seiner 750.000 Euro
teuren Gailinger Privatvilla, mit der seine Frau gebürgt hatte. Vor diesem
schwerlich aufzuhaltenden Vernichtungsschlag wäre er freilich bewahrt
geblieben, hätte er rechtzeitig zum Schlag gegen die Sparkasse ausgeholt. „Wer
zu spät kommt, den bestraft das Leben“, warnte ein bekannter Mann der
Zeitgeschichte. Richter und Rechtspfleger im
Zwielicht
Andreas Netzel, der den
Kreditsachbearbeiter schließlich im August diesen Jahres angezeigt hat,
begründet sein verspätetes Eingreifen so: „Es konnte einfach nicht sein, es war
unfassbar, dass eine öffentliche Sparkasse so etwas macht. Das übersteigt
jegliche Vorstellungskraft.“ Der Betrogene zahlte an die Auffanggesellschaft
für ein Wohnhaussanierungsobjekt im Kempen-Areal 630.000 Mark, die auf sein
Bauträgerkonto flossen, aus dem sich die Sparkasse bediente, wohl aus Angst
vor ihrer eigenen Durchhaltecourage. Rund 80.000 Mark hätten zur Fertigstellung
des Gebäudes noch gefehlt und dazu, dass die Gewinne wieder flossen. Zu den besonderen Fragwürdigkeiten des Kempen-Konkurses
gehört schließlich der Umstand, dass es der Sparkasse gelungen ist, vom
Singener Amtsgericht einen Vollstreckungstitel zur Zwangsversteigerung der
Kempen-Villa zu erhalten, obwohl sie als Betreiberin der Vollstreckung die
Pleite der Firma just selbst herbeigeführt hatte. Das funktionierte
reibungslos. Die Singener Justiz hatte mitgespielt trotz warnender Hinweise,
dass der Unternehmer Kempen in Sachsen aufs Kreuz gelegt worden war und die
Sparkasse verbotene Handlungen
vorgenommen hatte. Das hat das Gerücht
erzeugt, dass das Singener Vollstreckungsgericht dem Bankinstitut zu Gefallen
war. Zum anderen wirft der Vorgang ein Licht auf die Vollstreckungspraxis
selbst. Es wird offenbar nicht oder nicht gründlich genug geprüft, ob ein
Vollstreckungstitel auf einer rechtmäßigen und sittlichen Grundlage beruht.
Hier zeigt sich eine fatale Schwachstelle im Vollstreckungsrecht, die
schwerlich dadurch ausgewetzt wird, dass der Schuldner die Rechtsmittel des
Vollstreckungsschutzes und der
Vollstreckungsabwehrklage einsetzen kann. Nachdem zuerst
Rechtspfleger Igl beim Singener Amtsgericht am 15. Oktober die von Marion
Kempen beantragte einstweilige Aufhebung der Zwangsversteigerung abgelehnt hat,
tat dies wenig später auf ihre Beschwerde das Konstanzer Landgericht.
Richter Karl-Heinz Niemann befand am 12.November,
rund einen Monat nach den Ermittlungen
der Staatsanwaltschaft gegen die Sparkasse: „Es kann keine Rede davon
sein, dass die Vollstreckungsmaßnahmen
der Gläubigerin ,unmoralisch‘ seien oder gegen die guten Sitten verstoßen“. Indes, genau dies tun sie. Es sei denn, die Konstanzer
Ermittler haben sich einen Jux mit der Beschlagnahme umfangreichen
Aktenmaterials in der Bank erlaubt. Dazu Niemann: „Die Durchsuchung war da ja wohl noch gar nicht bekannt.“
Dies ist unzutreffend. Am 21. Oktober, also rund drei Wochen zuvor, weist die Beschwerdeführerin
in einem Nachtrag zu ihrem Antrag auf Vollstreckungsschutz ausdrücklich auf die
Strafvermittlungen gegen die Sparkasse hin (Aktenzeichen: 28 Js 1875/03). Das
Schreiben war an das Amtsgericht Singen, an Rechtspfleger Igl, gerichtet. Dass der’s
nicht weitergeleitet hat, ist angesichts des entscheidungserheblichen
Sachverhalts der illegalen Baukontenabzocke und der damit verbundenen
willkürlichen Zerstörung des HMK-Firmenparks durch die Gläubigerin schlicht
nicht vorstellbar. Er sei nicht befugt, irgendwelche Sachverhalte zu erörtern,
sagte Igl, den dubiosen Part der Justiz erst recht verdunkelnd. Sparkasse verweigert Auskunft Obsiegen dürfte der
Regensburger Investor, der die Sparkasse vor der 5. Zivilkammer des Konstanzer
Landgerichts auf eine Schadenersatzsumme von rund 850.000 Euro verklagt hat.
Die die ungeheure Dimension des Falles signalisierende 104,5
Millionen-Euro-Klage der Kempens hingegen schlummert in einer Schublade des
Konstanzer Kammervorsitzenden Helmut
Deppert-Kern, dessen Vorstellungsvermögen es schlicht übersteigt, dass
Primärursache eines so gigantischen Schadens eine Stellplatzzufahrt sein soll.
Das Kläger-Ehepaar Kempen musste, da es Sozialhilfe empfängt,
Prozesskostenhilfe beanspruchen. Die hat Richter
Deppert-Kern (CDU) erst einmal abgelehnt. Ob die Gailinger ihren
Besitz retten können, ist eher ungewiss. Sicher ist indes, dass sie eines Tages
für das unverantwortliche Kreditgebaren der Sparkasse entschädigt werden
müssen. Unterdessen kämpft Heribert Kempen an einer wenig aussichtsreichen
Front. Weil die Sparkasse in der Netzel-Klage vor Gericht vortragen lässt, bei
dem MaBV-Bauträgerkonto habe es sich um ein „Sonderkonto zur Transparentmachung
von Zahlungsvorgängen“ gehandelt, handelten sich die Vorstände Volker Wirth
und Udo Klopfer (CDU) Strafanzeigen Kempens wegen versuchten Prozessbetrugs
ein. Dabei dürfte nicht viel herauskommen, weil sich die beschuldigte Sparkasse
in der Verteidigungsposition befindet und gezinkte Karten ersichtlich nicht im zivilrechtlichen Spiel sind. Das entkräftet indessen jene Vorwürfe nicht, die darin
gipfeln, dass die Sparkasse im Umgang mit Schuldnern eine Gläubigerrolle
spiele, die mit „sizilianischen Gebräuchen“ zu vergleichen sei. In einem
Unternehmerkreis, der sich regelmäßig trifft, macht in Anbetracht dessen, dass
vom Singener Sparkassen-Verwaltungsratsvorsitzenden OB Andreas Renner (CDU) bis
zum sächsischen Ministerpräsidenten Justiz- und CDU-Obere zwischen Penig,
Dresden, Singen und Konstanz mitgewirkt haben, der sarkastische Werbespruch die
Runde: „Singen - Partnerstadt von Palermo“ (Anm.d.Verf.: Anspielung auf mafiose
Sitten). Dabei geht es um Vorgänge, die an Hand eindeutiger Belege subversiver
Machtausübung zuzuordnen sind und keiner seriösen und moralisch sauberen
Kundenbetreuung, wie es von einem öffentlichen Geldinstitut, für das die
Gemeinden bürgen, erwartet wird. Ein
Konstanzer Rechtsanwalt kann Dutzende gleich- oder ähnlich gelagerte Fälle
nennen, die den Verdacht eines zwielichtigen Spiels der Sparkasse mit Kreditvergaben
und eiskalter Existenzvernichtung erhärten. Die betroffenen Kunden verloren
Haus und Hof, was den Kempens droht. Eine Stellungnahme der Sparkasse zu den
geschilderten Vorgängen und Vorwürfen wurde dem Verfasser ohne Angabe von
Gründen verweigert. Über das Warum darf spekuliert werden. | |||||||||
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