Richterablehnung des OLG vom 5.08.03 AZ :
OlG Dresden : 1 W 0 285 / 03
Lg Chemnitz : 10 O 470/ 02
Sehr geehrter Herr Gerichtspräsident,
nachdem beschämenden Verhalten Ihres Richters Schulhauser hat bekanntlich der Präsident
des OLG Dresden ihren Richter Schulhauser wegen der Besorgnis der Befangenheit abgesetzt. Aus dem
Beschluß des OLG läßt sich sehr deutlich die Ignoranz und Arroganz des Chemnitzer
Justizapparates erkennen.
Sie können versichert sein, daß Sie mit Ihrem Gericht und seinen Beschlüssen bundesweit
in Erscheinung treten werden. Die Verzögerungstaktik der 10. Zivilkammer ist durchschaut.
Wieder ist ein Monat verstrichen, bei dem das LG Chemnitz nicht mal in der Lage war (oder sein will?),
einen Ersatzrichter zu benennen.
Da Sie, sehr geehrter Herr Gerichtpräsident, als Dienstherr des angesprochenen Landgerichts
die Amts- bzw. Dienstpflicht ausüben, um einen geregelten Geschäftsbetrieb zu garantieren,
werden Sie von mir nach § 839 BGB in die Haftung genommen.
In einen Parallelverfahren in der 2. Zivilkammer hat es bereits eine Beweisaufnahme gegeben, deren
Ergebnis zwingend ein Anerkenntnisurteil gegen die Beklagten (Stadt Penig) vorschreibt.
Durch die Verzögerungstaktik des LG Chemnitz werde ich, wie auch meine Gesellschaft, sittenwidrig
geschädigt. Es besteht sogar der Verdacht der Beihilfe zur Untreue. Für diese Vermögenschäden
mache ich Sie, sehr geehrter Herr Landgerichtspräsident, persönlich haftbar! (eben: § 839 BGB)
Bei der Staatsanwaltschaft Konstanz läuft ein Ermittlungsverfahren gegen die Beklagte und deren Helfer
wegen Betruges, Untreue etc... Es bleibt zu überlegen, ob die hier aufgezeigte Handlungsweise nicht
auch zum Gegenstand der Ermittlungen gemacht werden sollte.
Ich fordere Sie hiermit auf, unverzüglich einen fähigen und der Verfassung verpflichteten
Richter zu benennen - der nicht dem vorauseilendem politischem Gehorsam und damit rechtsbeugend richtet,
sondern seine Pflicht als Beamter der Judikative erfüllt.
Der Skandal ist ausreichend durch die Medien gegangen. Wollen Sie von Kollegen in anderen Bundesländern
regelrecht "vorgeführt" werden? Gehen Sie davon aus, daß in vier weiteren
Bundesländern vor den dortigen Landgerichten ebenfalls über den gleichen Sachverhalt Beweis
erhoben wird. Wie Sie im eigenen Gericht feststellen können, ist dies aus unserer Sicht bereits
erfolgreich gelungen. Eine Berufung unter diesen Umständen wäre beim OLG immer wieder erfolgreich,
wie aus dem Beschluß vom 5.08.03 ersichtlich ist...
Nur dann geht es nicht mehr um die
Richtermeinung, dann geht es um Rechtsbeugung mit allen ihren Konsequenzen...
Ich schreibe Ihnen diese Zeilen als schwer erkrankter Unternehmer - ohne Rücksprache mit meinen
Anwälten. Daher betrachten Sie diese Zeilen bitte als freundlichen Rat. Meine Geduld ist mittlerweile
überzogen. Wenn Anwälte den Vorgang mit aller Konsequenz zusätzlich übernehmen,
werden es sicherlich keine guten Ratschläge mehr sein.
Ich begrüße Sie höflichst
Heribert Kempen
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