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Von:   Heribert Kempen
An:   Poststelle@bmj.bund.de
Gesendet: Freitag, 3. September 2004 09:30
Betreff: Qualifizierte Beschwerde über eine rechtsbeugende Justiz in Konstanz und Versagen aller Aufsichten in Baden-Württemberg

Heribert G. Kempen
Weinbergstr. 15
78262 Gailingen a.H.

Tel.: 07734-932 931
Fax 07734-932 933
mail : HMK10@t-online.de



An das Bundesjustizministerium
Berlin

per mail

Sehr geehrte Frau Bundesjustizministerin,
sehr geehrte Damen und Herren,

trotz der Kenntnisse über den deutschen Föderalismus / interne Länderangelegen-heiten, möchte ich eine Beschwerde und Sachverhaltsschilderung der badischen Justiz (Konstanz ) der Bundesministerin der Justiz zur Kenntnis bringen:

 

Sachverhalt - stark gekürzt:

Durch deliktischem Verhalten eines Bürgermeisters aus Sachsen und einer badischen Sparkasse - Sparkasse Singen-Radolfzell - wurde eine Firmengruppe mit über 170 Mitarbeitern und erheblichem Immobilienvermögen zerschlagen. Die Zusammenhänge sind kausal und miteinander verbunden.

Es läuft eine Teil-Schadenersatzforderungsklage gegen die Stadt Penig/ Sa. mit Feststellungsantrag zur Zeit beim OLG Dresden, die erfolgversprechend ist. Zuvor wurde zwei Jahre mit dem LG Chemnitz gestritten, ein Richter erfolgreich abgelehnt, weil man die Klage für nicht zulässig hielt. Das OLG sieht dies nun völlig anders...

Beim LG Konstanz fanden gleich vier(!) Verhandlungen am 9.06.04 bei der 5. Zivilkammer unter Vorsitz des Richters Deppert-Kern statt. Gegenstand der Klagen / Widerklagen waren Schadenersatzansprüche aus deliktischem Verhalten gegen die Sparkasse Singen-Radolfzell. Der Sparkasse wird Veruntreuung von Kundengeldern, die unter dem Schutz der MaBV und GSB standen, Aushöhlung der Firmengruppe, Schließung zur Unzeit aller Privat + Geschäftskonten sowie Verstoß gegen eine verbindliche Sanierungsvereinbarung vorgeworfen. Weiterhin wurde in einem weiteren Verfahren eine Vollstreckungsabwehrklage geführt, weil das Privathaus der Gesellschafter versteigert werden sollte - was zwischenzeitlich passiert ist.

Beigefügt im Anhang finden Sie zwei Befangenheitsanträge der Anwälte (Schatz und Pryssok - d. Red.) - die den Sachverhalt juristisch einwandfrei darstellen.

Beim Lesen stellen sie recht schnell fest, dass das LG Konstanz allein schon gegen folgende Formalien einer staatsrechtlichen Prozeßführung verstoßen hat:

  • Die Kammer ging in die Beweisaufnahme und verweigerte die PKH, obwohl der Kläger Sozialhilfeempfänger ( geworden) ist!
  • Aufklärungs / Hinweispflichten nach § 139 ZPO wurden völlig außer Acht gelassen!
  • Die Grundsätze eines fairen Prozeßverlaufes wurden nicht eingehalten!
  • Der schriftliche Befangenheitsantrag vom 21.07.04 wurde unstreitig am 22.07.04 vom Vorsitzenden zur Kenntnis genommen, und trotzdem wurde ein Tag später, am 23.07.04, von der Kammer - im Schwebezustand des Befangenheitsantrages - in gleich drei (!) Fällen verbotene "Überraschungs - Willkür-" Urteile gefällt!

Erst mit weiterem Befangenheitsantrag vom 4.08.04 wurde am Nachmittag des 26.08.04 ein weiterer Verkündungstermin für den 27.08.04 - von Amtswegen - aufgehoben!

Da war es nun zu spät! Die beklagte Sparkasse hatte zwischenzeitlich das Privathaus zum doppelten(!) Versteigerungswertgutachten - Preis ersteigert, und betreibt nun die Zwangsräumung ! Dies auf Basis einer Willkür-Entscheidung der Konstanzer Justiz - die schon rein formal nicht mehr gefällt werden durfte - wegen der geschilderten Umstände des Befangenheitsantrages!

Bei der Staatsanwaltschaft Konstanz wurden - seit einem Jahr - insgesamt 9 (!)Strafanzeigen von verschiedenen Anzeigenerstattern erstattet. Vier davon wurden direkt eingestellt - in fünf Verfahren ermittelt man - angeblich - noch.

Bei einer in dieser Woche, erstmalig (nach einem Jahr) stattgegeben Akteneinsicht der StA Konstanz stellt sich nun lt. Aktenlage heraus, dass kein einziger der StA benannten Zeugen vernommen wurde !!!

Beschwerde wegen der Untätigkeit der Ermittlungsbehörden beim Generalstaatsanwalt in Karlsruhe, oder beim Baden-Württembergischen Justizministerium, noch bei der Staatskanzlei in Stuttgart brachten keinerlei Bewegung in die durch Untätigkeit geprägten Ermittlungen. Dabei liegen der Justiz, als auch den Ermittlungsbehörden eine große Anzahl Eidesstattlicher Versicherungen - von im Termin präsent gestellten - aber nicht vernommenen Zeugen - vor, die überwiegend selbst Organe der Rechtspflege sind, und die Vorwürfe alle bestätigen. (Anwälte, Insolvenzverwalter, Steuerberater)

Exakt diese unter Beweis gestellten Aussagen sind das Motiv der abgebrochenen Beweisaufnahme beim LG Konstanz und der fehlenden Vernehmung durch die StA Konstanz. Wenn diese Zeugen vernommen würden, wäre der lückenlose Beweis der erhobenen Vorwürfe erbracht. Deswegen wird die Vernehmung dieser Zeugen regional - politisch forciert - gefürchtet, "wie der Teufel das Weihwasser"... Unter http://www.skandale-in-sachsen.de/pdf/osta_ko.htm finden Sie eine Stellungnahme der StA Konstanz sowie meine Antwort unter http://www.skandale-in-sachsen.de/frames/rueding1.htm

Fazit:

Unwiderlegbar werden in der Konstanzer Justiz die Formalien der ZPO nicht eingehalten. bei der StA Konstanz wird nicht - unter dem Druck der Beweislage - entsprechend ermittelt ! Durch Fehlverhalten dieser beiden (Landesbehörden) wird aber verfassungsrechtlich zuwider gehandelt. Die verfassungsgemäßen Grundrechte einer legalen und fairen Prozeßführung sowie die nach dem Legalitätsprinzip - bei "Offizialdelikten" wie z.B. Betrug, Untreue, Prozeßbetrug, Nötigung etc. sind die Ermittlungen durch die StA durch zu führen.

Erschwerend kommt hinzu, dass den Behörden bekannt und unter Beweis gestellt wurde, dass der Hauptbeschuldigte der Sparkasse - der Leiter der Rechtabteilung Tobias M. Heinzelmann - Verdunkelungshandlungen vornahm, indem er einen Versuch startete, einen Anwalt eines Drittgeschädigten zu einem Komplott zu überreden, und einen weiteren Banker zur Falschaussage gegen Belohnung anstiften wollte ! Trotzdem schreitet die StA Konstanz nicht ein...

Dieser Leiter der Rechtsabteilung - Herr Tobias Heinzelmann - sprach selbst bei einem der Zeugen vor - Herrn RA Dr. jur. Neumann - und wollte über diesen seine ungenehmigten (veruntreuenden) Umbuchungen vom Unterzeichner nachträglich genehmigt haben... Diese EV liegt den Behörden u.a. vor ! Plakativer kann man es wirklich nicht darstellen.

Unter diesen genannten Umständen sehe ich mich als Kläger außerstande, ein rechtsstaatliches Gerichtsverfahren durchzuführen.

Ich fordere daher das Bundesjustizministerium auf, die verfassungsgemäßen Rechte vor deutschen Gerichten - als Bundesbehörde - mit den ihm unterstellten Behörden - wieder herzustellen. Hier werden eklatant verfassungsrechtlich geschützte (Bundes) Gesetze und Formvorschriften gebrochen - die auch nicht in einer weiteren Instanz geheilt werden können - mangels Verweigerung der PKH - die allein schon der Form halber erteilt werden mußte, wegen Eintritts in die Beweisaufnahme ! Damit ist ein rechtsstaatliches Gerichtsverfahren - selbst unter Berücksichtigung dieser Beweislast - unmöglich gemacht worden.

Sehen Sie es mir bitte nach, aber ich muß auf einer qualifizierten Stellungnahme des Bundesjustizministeriums bestehen, weil ich dieses in Konstanz gezeigte Prozedere nötigenfalls beim EuGH aufdecken muß, weil mir die Konstanzer Justiz - mangels PKH - den legalen Rechtsweg in Deutschland versperrt !

Sofern Sie Unterlagen oder weitere Auskünfte benötigen stehe ich gerne zur Verfügung. Die Anwälte sind Ihnen gegenüber von der anwaltlichen Schweigepflicht befreit.

Mit freundlichen Grüßen

Heribert Kempen



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