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Rechtsbeugung bei befangener Konstanzer Justiz

- Anmerkungen zum Thema Deppert-Kern -


Der vertrauliche Brief meines Anwaltes an den vorsitzenden Richter der 5. Zivilkammer des LG Konstanz, Herrn Deppert-Kern, gibt ein Telefonat wieder, das beide unter dem vom Richter verlangten Deckmantel der Vertraulichkeit geführt haben.

Herr Schatz hat sich solange daran gehalten, wie es ihm der Eid als Organ der Rechtspflege gebietet. Aufgrund der Fülle der vorgelegten Beweismittel haben wir mittlerweile den Eindruck gewonnen, daß die Haltung des Richters allgemeinen verfassungsrechtlichen Grundlagen widerspricht. Er hat in bereits 4 anhängigen Verfahren gegen mich und meine Frau die PKH abgelehnt, um in Wirklichkeit - wie es aussieht - die Eröffnung der Verfahren zu verhindern.

Da wir von Dritten die Gerichtskosten eingezahlt bekamen, mußte nun das erste Hauptverfahren eröffnet werden. (Vollstreckungsabwehrklage gegen die SpK Singen-Radolfzell). Damit im jetzt stattfindenden Prozeß nicht weiter Recht gebeugt wird - wie bei der Beschlußfassung über die Gewährung der Prozeßkostenhilfe - hat RA Schatz mir sein Wissen offenbart.

In meinen und in den Augen unserer Anwälte ist die Konstanzer Justiz befangen, wie es schlimmer nicht sein kann. Wie kommen wir darauf? Richter Werner Deppert-Kern, Vorsitzender Richter der 5. Zivilkammer des LG Freiburg, sagt zu meinen Anwalt unter dem Deckmantel der anwaltlichen Schweigepflicht:

"Ich weiß ja nicht, ob Sie, Herr Rechtsanwalt, Täter oder Opfer sind..."

Lesen Sie dazu das Schreiben des Herrn Schatz!

Wir meinten, dem Richter würde langsam mal ein Licht aufgehen, aber weit gefehlt:

Lesen Sie dazu seine Antwort!

Noch einmal zum besseren Verständnis: Der Präsident des OLG Dresden - persönlich - begründet in seiner Ablehnung des "Chemnitzer Nasen-Richters" wegen Befangenheit wie folgt:

"Ein Ablehnungsgesuch ist nach § 42 Abs. 2 ZPO begründet, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu rechtfertigen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Richter tatsächlich befangen ist. Maßgeblich ist allein, ob aus der Sicht des Ablehnenden genügend objektive Gründe vorliegen, die nach Meinung einer vernünftigen und besonnen denkenden Partei Anlaß geben, an die Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln. ( vgl. Zöller/ Vollkommer, ZPO 23. Auflage , §42 Rn. 9, m.w.N.)

Dies ist bei groben Fehlgriffen in der Wortwahl, wie abfälligen, kränkenden oder beleidigenden Äußerungen, (s. ebenda Rn.22; OLG Hamburg, NJW 1992, 2036 "Kinkerlitzchen"; Thüringer OLG -NL 2002, 282 "derartige Mätzchen"; Brandenburgisches OLG - MDR 2000 , 47 "halten Sie endlich den Mund", unabhängig davon der Fall, ob diese Äußerungen gegenüber der Partei oder ihrem Prozeßbevollmächtigten kundgetan wurden, da ein Mißgriff in der Wortwahl in der Regel den Verdacht einer gestörten Beziehung zwischen Richter und Partei begründet. (Thüringer OLG ebenda)"

Er benennt sogar drei weitere Entscheidungen anderer OLG !!!

Kann Richter Deppert-Kern sich darüber hinwegsetzen?

Dieser offensichtlich befangene Richter negiert bereits ergangene OLG-Entscheidungen in einer Unterlassungsklage gegen den Peniger Bürgermeister, Ermittlungsergebnisse der Abgeordneten Frau Dr. Bretschneider, Ermittlerin im Petitionsausschuß des Sächsischen Landtags gegen die Stadt Penig, das Eingeständnis des Herrn Buttolo, Staatssekretär in Sachsen und des Herrn Leroff, parlamentarischer Geschäftsführer der CDU in Sachsen. Dies ist alles neben weiteren schriftlichen 130 Beweismitteln und Beweisantritten (Zeugen) Gegenstand meiner Klageschrift vom März 2003.

Die 5. Zivilkammer kann dennoch keinerlei Pflichtversäumnisse erkennen!

Aber, ist es nur das Oberlandesgericht? Nein, das Desaster beginnt bereits in den unteren Rängen. Nehmen wir mal den Vorsitzenden Richter der 1. Zivilkammer vom Amtsgericht Konstanz, Herrn Karl-Heinz Niemann. Als dieser von Herrn Baudrexel wegen der Zurückweisung unseres Antrags auf Vollstreckungsschutz interviewt wird, beginnt er, offen zu lügen!

Kommen wir zurück zu meinem Verfahren. Nehmen wir den Beschluß der 5. Zivilkammer des LG Konstanz. Außer den Unterschriften des Vorsitzenden Richters Deppert-Kern und des Richters Giofke findet sich die der Berichterstatterin, Richterin Eitze. (2. Seite, unten)

Aber auch bei der Saatsanwaltschaft Konstanz werden Ermittlungen wegen Strafvereitelung im Amt eingestellt. Wissen Sie auch durch wen? Der ermittelnde Staatsanwalt heißt ebenfalls Eitze. Zufall? - Keineswegs! Die beiden sind miteinander verheiratet... und somit das Bindeglied zwischen AG und StA Konstanz. Also wird der Skandal nicht nur den politischen Filz gedeckt, sondern die Justiz ist ebenfalls vom gleichen Stoff durchwebt ...

Es müßte mit dem Teufel zugehen, wenn ich der einzige wäre, dem vom LG Und StA Konstanz so mitgespielt worden ist. Falls es noch weitere Betroffene gibt, die über ähnliche Erfahrungen mit der 5. Kammer, insbesondere mit Richter Deppert-Kern, berichten können, dann wollen Sie sich bitte melden.

Gailingen, 31. Januar 2004


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