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DR. REINER FUELLMICH
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Dr. Reiner Fuellmich – Senderstr.37 – 37077 Göttingen

Staatsanwaltschaft Konstanz
Postfach 101942

78419 Konstanz

 

Vorab per Telefax: 07531/2802240

 

Göttingen, den 16.12.2004
Az.: ms/ds
(Bitte stets angeben)

 

 

Eilt, bitte sofort vorlegen

 

In den Ermittlungsverfahren

gegen Tobias Heinzelmann
Az.: 43 Js 17536/03

gegen Udo Klopfer und Volker Wirth
Az.: 43 Js 26369/03

begründen wir die Beschwerden gegen die Einstellung der Ermittlungs-verfahren wie folgt:

Anders als die Staatsanwaltschaft meint, ändert auch die von ihr angenommene Zuordnung der Bauratenzahlungen nach MaBV zum Vermögen der HMK nichts am Untreuevorwurf.

Die von der Staatsanwaltschaft unterstellte Einwilligung ja sogar Abrede, dass die eingehenden Zahlungen sofort und ohne Rücksicht auf die Notwendigkeit für das Bauvorhaben für angeblich ausstehende Zinszahlungen verwendet werden sollten, hat es nie gegeben.

Das hätte die Staatsanwaltschaft bei Durchsicht der Akten des Zivilverfahrens und Studium der dort enthaltenen Eidesstattlichen Versicherungen leicht feststellen können.

Vielmehr hat der Beschuldigte Heinzelmann und haben die diesen deckenden Beschuldigten Klopfer und Wirth ohne jegliche Einwilligung über die eingehenden Bauraten verfügt.

Der Beschuldigte hat sich damit zum Empfänger der MaBV-Raten geriert und dieses Geld dem Vermögen der HMK und damit dem Bauvorhaben des Herrn Netzel entzogen.

Die für die HMK bestimmte Zuwendung hat diese in Höhe der zweckwidrigen Verwendungen nicht erreicht. Der Eintritt des mit der Leistung des Herrn Netzel bestimmten Erfolges wurde durch die "Intervention" des Herrn Heinzelmann vereitelt.

Herr Heinzelmann hat die eingehenden Zahlungen des Herrn Netzel veruntreut und sich selbst an die Stelle des eigentlich vorgesehenen Zahlungsempfängers gesetzt. Die Handlungen des Herrn Heinzelmann betrafen daher (auch) die Vermögenssphäre des Herrn Netzel.

Zu Dokumentationszwecken weist der Antragsteller noch einmal stichwortartig auf den wesentlichen Geschehensablauf hin, auch wenn dieser bereits ausführlichst in den Akten des Zivilverfahrens wiedergegeben wurde:

Januar/ Februar 00

Überprüfung der rechtlichen Möglichkeiten und der Liquidi-tätsausfälle in der HMK Gruppe, wenn das BV Chemnitzerstr 9-11 weder an die Erwerber übergeben werden kann (mangels Zufahrt), eine mögliche Zwischenfinanzierung total ausschied, weil Lageplan im Kaufvertrag und Vermessung der Stadt Penig nicht identisch waren, (Aluid) Bezugfertigkeit gesetzlich nie eintreten konnte, weil die Mieter nicht zu den Stellplätzen fahren konnten, damit ein Millionengrab geschaufelt wurde und folglich keine Miet-einnahmen kommen würden.

Fazit: Baueinstellung. Damit verbunden aber die Regress- ansprüche aller Subunternehmer wegen bereits erfolgter oder in Auftrag gegebener Aufträge.

Fazit: HMK Sanierungsbau war aus dem Konzern zu lösen und in Insolvenz zu schicken ! (damit wurde die Kostenfolge gestoppt) - Siehe Gutachten Insolvenzverwalter Mathern -

Die Durchgriffshaftung zur HMK Holding nach § 302 Aktges. musste gestoppt werden - sonst wäre die gesamte HMK Gruppe in Mitleidenschaft gezogen worden.

6.03.00 Eigenantrag auf Insolvenz der HMK Sanierungs-bau Achtung: Ab diesem Zeitraum gaben die Banken keinerlei Kredite mehr, weil eine evtl. Durchgriffshaftung gegen die HMK Holding laufend - während der ungeklär-ten Insolvenz der HMK Sanierungsbau - zu befürchten war

23.03.00 Vorstellung Sanierungskonzept durch den Insolvenzverwalter Mathern in der SpK Singen, im Beisein des Herrn Böhme und des Antragstellers.

Zusage der Spk zum Stillhalten und Aussetzen der laufenden Zinszahlungen !

29.04.00 Gründung der Auffanggesellschaft

3.05.00 Beginn und Arbeitsaufnahme der Auffanggesellschaft mit der Baustelle TU Dresden, Baustelle Krematorium Lörrach wurde im Juni 00 eröffnet.

Ende Juli 2000 wurde ein neuer Kaufvertrag mit dem Kunden Netzel - als Ersatz für Chemnitzerstr. 9-11, mit dem Objekt Brauhausgasse 9 geschlossen (Erst nach Rechtskraft dieses geschlossenen Kaufvertrages gab es unter dem Dogma der noch statt zufindenden Gläubigerversammmlung (9.08.00) eine berechtigte Vermutung, dass wieder Gelder aus HMK Immobilien fließen würden ! Vorher konnte daher auch keine Absprache getroffen werden, es gab doch gar keine Grundlage.... Somit fällt der Vortrag der angebl. mündl. behaupteten Genehmigung vom 23.03.00 und 30.06.00 (Kaufm. Bestätigungsschreiben) in sich zusammen......

9.08.00 Gläubigerversammlung beim Insolvenzgericht des AG Chemnitz
Rein formal war die Sanierung restlos gelungen - Verzicht der Gläubiger auf Durchgriffshaftung - Erwerb der unfertigen Leistungen der Vorgesellschaft - Zustimmung der Gläubigerversamlung zum Sanierungskonzept - also auch der SpK Singen-Radolfzell !

Die HMK erwarb für ca. 780 TDM Bau- und Planungsleistungen im Werte von 5,7 Mio DM ! Mit diesem rein rechnerischen Gewinn (ohne Aufschläge) waren alle Verbindlichkeiten komplett getilgt.... (Die Passiva der Masse betrug nur knapp 4 Mio DM)

Bis zu diesem Zeitpunkt (9.08.00) konnte folglich die SpK keinerlei verbindliche Absprache (über Zinszahlungen) treffen, weil sie sonst selber Gläubigerbegünstigung gegenüber den anderen Gläubigern betrieben hätte!

9.08.00
Auf Grund der stattgefunden habenden Gläubiger-versammlung war die HMK Bausanierung (Auffang-gesellschaft) nun wieder Eigentümerin der Pläne und Bauleistungen des BV Brauhausgasse 9 geworden, hatte die Zahlungsansprüche der HMK Wohn- u. Gewerbe-bauges. mbH abgetreten bekommen, und teilte aus diesen geänderten Bedingungen der SpK Singen mit, dass sie 100.000 DM für aufgelaufene Zinsen bereitstellen würde. Dies war eine reine Absichtserklärung, aber keinesfalls eine Genehmigung zur Umbuchung. Zumal bis 31.12.00 Zeit zur Zahlung der Zinsen war!

17.08.00 Besuchstermin in der SpK Singen-Radolfzell mit Herrn Böhme (siehe Besuchsbericht Heinzelmann) auch dort steht nichts von Zinszahlungen / Umbuchungen drin...

22.08.00 Abstimmung über Votum von Heinzelmann, über Sanierungskonzept durch den Gesamtvorstand mit hand-schriftlicher Notiz des Kreditvorstandes Manfred Bühl

30.08.00 Ausfertigung der Bürgschaften über 520 TDM (Netzel) + 185 TDM (Stadt Penig) auf Grund des zuvor gefassten Sanierungsbeschlusses.

Anfang September 00 gab es mehrere Telefonate unmittel-bar zwischen Heinzelmann und Herrn Netzel, sowie dem Antragsteller und Heinzelmann wegen Ausgestaltung der MaBV-Bürgschaft i.S. Netzel. Heinzelmann hatte Kopie des Kaufvertrages und wusste von Netzel selbst, dass die Zahlungen unter dem Dogma der MabV standen.

24.10.00

Erste Umbuchungen von Heinzelmann über 119.000 DM und 5.000,11 DM. Dieses Geld nahm Heinzelmann ohne jegliche Genehmigung der HMK-Bausanierung weg, ließ damit die Fertigstellung des Gebäudes regelrecht "ins Messer laufen". Gleiches gilt für die nachfolgenden Umbuchungen... Heinzelmann gab keine Möglichkeit zum Zugriff auf das Geld im Bauträgerkonto 383, weder über BTX noch über Schecks...

24.10.00

Der Antragstellerr erkrankt nun wieder und fällt total aus.

November 00

Massiver Protest der HMK (aus dem Krankenhaus fern-mündlich diktiert) wegen der Umbuchungen und An-drohung der Einschaltung eines Anwalts gegen die SpK wegen der Umbuchungen.

21.12.00

Abends nach Geschäftsschluss: Androhung per Telefax seitens der SpK, die Konten einzufrieren, wenn nicht am 10.01.01 alle Bilanzen und Steuererklärungen von allen Gesellschaften und Gesellschaftern vorlägen... Am 8.01.01 wurde das Schreiben mit dem Betriebsbeginn in der Post vorgefunden - also 2 (!) Tage Bearbeitungszeit.
1.  

Der SpK war bekannt, dass HMK ab dem 22.12.00 bis 08.01.01 sich in Weihnachtsurlaub befindet - (Hinweis: Schlechtwetter / Baugewerbe) und daher keinerlei Bearbeitung mehr stattfände...

2.  

Der Mitarbeiter der Spk Heinzelmann hatte im November 00 unmittelbar selbst mit dem Steuerberater Schmiedel eine Vereinbarung getroffen, wonach frühestens die Erste von fünf Bilanzen, frühestens Mitte/Ende Januar 01 (eben wegen der Feiertage und Jahreswechsel) fertig gestellt wäre. Danach würden Zug um Zug die Weiteren fertig gestellt. (Siehe auch die eV des Stb Schmiedel)

Es handelte sich faktisch um eine Kontenschließung zur Unzeit.

November 00 Der Prokurist Böhme wendet sich in seiner Not an den ständigen juristischen Berater Herrn RA Dr. Althoff, weil Heinzelmann quasi macht, was er will. Er gibt die Kontokorrentkredite und den Zessionskredit nicht mehr, nimmt die Baugelder weg - sodass der Betriebsablauf empfindlich gestört wird.
Dr. Althoff telefoniert mehrfach mit Heinzelmann und weist dabei immer auf die Wirkung der MaBV hin, wegen der Netzel-Gelder. Dr. Althoff verpasst dem Antragsteller einen Maulkorb, weil Heinzelmann versucht, immer wieder die Absprachen mit Althoff zu unterlaufen. Der Antragsteller hat somit seit Anfang November 00 nie mehr mit Heinzelmann persönlich gesprochen.

Als am 12.01.01 alle Konten geschlossen waren, empfahl Dr. Althoff einen Anwalt in der Nähe der SpK zu beauftragen, der im Bankenrecht bewandert war. Die RWT Anwaltskanzlei in Reutlingen übernahm das Mandat.

Am 23.03.01 wurde auf 5 Seiten dezidiert das Fehlverhalten der Spk durch die RWT Anwaltskanzlei gerügt und aufgefor-dert, unverzüglich Maßnahmen zu treffen, damit keine weiteren Schäden bei der HMK Gruppe entstünden. Es kam im Beisein des RA Dr. Neumann und dem Antragsteller zu einem Gespräch in der SpK. Heinzelmann bot einen Barvergleich an, bei der er sich einen Nachlass bei allen Verbindlichkeiten (ca. 3,3 Mio. DM) von 800.000 DM vorstellen konnte.

Anfang August 01 legte der Antragsteller zur Ablösung der privaten Verbindlichkeiten einen Treuhandauftrag der SpK Bregenz über 1,55 Mio. DM vor, dass sie erstrangig im Grundbuch im Hause von Gailingen sich besichern konnte und die hinterlegten Bausparverträge bekäme (ca. 220 TDM angespart).

Bei diesem Angebot stimmt Heinzelmann am 21.08.01 unter der Prämisse zu, dass der Antragsteller alle ungenehmigten Umbuchungen Heinzelmanns aus der Vergangenheit nach-träglich genehmige.

Anfang Oktober 01 erfolgt die Kündigung aller Kredite, weil der Antragsteller Heinzelmanns Ansinnen nicht erfüllen wollte. (Seit Januar waren die Konten bereits geschlossen...)

September 2003: Heinzelmann fordert den Anwalt von Herrn Netzel (RA Haid) zum Komplott gegen den Antragsteller auf.

März 2004: Heinzelmann versucht, den Banker Neidl von der Voba Chemnitz zur Falschaussage zu bewegen, weil sein eigener Kopf auf dem Spiel stehe...

Alle diese Umstände sind durch Eidesstattliche Versicherungen belegt!

Die Staatsanwaltschaft hätte ohne Probleme diese Eidesstattlichen Versicherungen zum Anlass nehmen können, die benannten Zeugen zu vernehmen.

Welchen Regelungsgehalt man der MaBV und dem GSB hier auch mit noch so viel Phantasie beimessen mag, fest steht, dass der Beschuldigte Geld, das ihm nicht gehörte, abredewidrig verwendete und damit Dritten Schaden zugefügt hat.

Er schloß zur Unzeit die Konten der HMK und fror die gesamten Gelder ein.

Ja, er verstieg sich schließlich dazu, im Prozeß das Vorliegen einer Einwilligung in sein Tun zu behaupten, obwohl es dieses nie gegeben hatte und gar nicht geben konnte. Das ist Prozessbetrug.

Mit der Sanierungsvereinbarung vom 17.08.2000/22.08.2000 war das weitere Vorgehen vereinbart. Herr Heinzelmann hat die Umsetzung der Sanierungsvereinbarung vereitelt, und kein anderer

gez: Schatz
Schatz
Rechtsanwalt

 

zugelassen beim Amts- und Landgericht Göttingen, beim Oberlandesgericht Braunschweig, und bei allen Gerichten des US-Bundesstaates Kalifornien Die Behandlung sämtlicher Daten erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Sie werden hiermit gem. § 33 I Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet, dass Ihre personenbezogenen Daten in maschinenlesbarer Form gespeichert werden. Es findet keine Weitergabe an Dritte statt.