
Heribert G. Kempen
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Beweis : |
Beiziehung der Akte 5 O 307 / 03 E beim LG Konstanz Beiziehung der
Akte 5 O 186/03 |
Der Vortrag des
Prozeßbevollmächtigten Pryssok wird vollinhaltlich zum Gegenstand der
Beschwerde gemacht, zur Vermeidung von Wiederholungen!
Bei der Durchsuchung der Sparkasse hätte der StA Konstanz folgendes
sofort ins Auge fallen müssen: Unstreitig hat die Auffanggesellschaft HMK Bausanierung
ein Geschäftskonto mit der Endziffer 684.
Auf dieses Konto gingen die Baugeld Anzahlungen des Herrn Netzel unstreitig ein. Ebenfalls
unstreitig wurden diese Baugeld Anzahlungen, sofort entsprechend der MaBV, auf das vom Unterzeichner eröffnete
Bauträgerkonto
Endziffer 383 gebucht. Unbestreitbar steht auf
dem Konto-Eröffnungsformular und den
Kontoauszügen des Bauträgerkontos der Aufdruck
Bauträgerkonto !
Die zweckwidrige Verwendung der Gelder durch den Beschuldigten Heinzelmann, indem er sie umbuchte, war somit ein glatter Verstoß gegen § 1 GSB
! Die angebliche mündliche Beauftragung
des Unterzeichners – so trägt die SK Singen jetzt im Verfahren Netzel vor, ist in sich schon widerlegt, indem der
Beschuldigte Heinzelmann vor RA
Neumann seine ungenehmigten Umbuchungen
nachträglich genehmigt haben wollte....
Beweis: Vorgelegtes Schreiben der RWT Anwaltskanzlei vom
29.08.01
Aus diesem Vorgang hätte der StA Konstanz schon der Vorwurf des
Verstoßes gegen das GSB klar werden müssen. Dass es sich hier um den Vorstoß
gegen das GSB handelt, wird bewiesen durch Einblick in das Grundbuch des AG
Hainichen / SA. Blatt 660 Lfd.Nr 1
FlurstückNr. 351. Der Kunde Netzel hatte Grundschulden in Höhe von 455 TDM
bestellt und in das Grundbuch eintragen lassen.
Beweis: Einholung der Grundbuchakte
Die StA hätte aber auch bei Sichtung der beschlagnahmten Unterlagen die Korrespondenz zwischen der Hypo-Vereinsbank und der SK Singen vom 28.12.99 finden müssen, und dass ein Treuhandauftrag für die hinterlegten 622 TDM vorlag, weil die dortigen Grundbuchvoraussetzungen (falsche Vermessung der Stadt Penig) noch nicht gegeben waren. Gerade dieser Treuhandauftrag zeigt doch, dass Herr Netzel mit Kreditmitteln finanzierte! Dies allein erfüllt schon den Tatbestand von Baugeld im Sinne des GSB ! (Positive Kenntnis)
Die HMK Bausanierung stand selber unter dem Schutz des GSB.
Veräußererin des Gebäudes war die HMK Wohn u. Gewerbebau GmbH. Sie hatte als
Empfängerin des Baugeldes, die Zahlungsansprüche gegen den Kunden Netzel, an die Auffanggesellschaft HMK Bausanierung abgetreten. Die HMK
Bausanierung war die federführende, am Bau ausführende Gesellschaft, in Bezug
der handwerklichen Leistungen. Sie ist als Handwerksfirma am meisten geschädigt
worden , ging durch die Aushöhlung regelrecht kaputt !
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Beweis : |
Zeugnis Stb Schmiedel Sachverständigengutachten |
Die vorsorgliche Ankündigung der Auffanggesellschaft HMK Bausanierung
an die SK Singen war, wie jetzt von der SK Singen behauptet wird, keine
Vollmacht zur „Selbsbedienung“ – im Gegenteil – sondern lediglich eine
Klarstellung !
Es sollte mit diesem Schritt eine evtl. zukünftige, unberechtigte,
rechtswidrige Pfändung der Stadt Penig unterlaufen werden, damit nicht aus
diesem Grunde die Baumaßnahme im Ablauf gestört werden konnte. (Wie sich einen Monat später mit Schreiben
der Stadt Penig vom 7.09.00 an den Kunden Netzel berechtigter Weise zeigte....)
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Beweis : |
Schreiben vom 7.09.00
RAe Handschuhmacher & Merbecks im Verfahren 5O 186 / 03 |
Daraus resultiert auch das Schreiben der HMK der HMK Bausanierung vom
9.08.00 an die SK Singen, dass die Auffanggesellschaft 100.000 DM für
Zinszahlungen zur Verfügung stellen wird. Die Auffanggesellschaft HMK
Bausanierung war (bis heute noch nicht) den Verpflichtungen der HMK Gruppe nicht
beigetreten. Damit nicht der Eindruck bei
der SK Singen entstand, die Gewinne aus den erworbenen unfertigen Bauleistungen
würden nicht zur aufgelaufenen Zinsdeckung eingesetzt, wurde um Irrtümer, in
diesem sensiblen Zeitraum auszuschalten
, diese freiwillige Absichtserklärung gegenüber der SK Singen erklärt.
Damit war aber weder eine
„Selbstbedienung“ der SK Singen gemeint, noch eine Zustimmung zur Umbuchung
gegeben.
Beweis: Eidesstattliche Versicherung des RA Dr. Althoff
Diese Zahlung hätte sofort übergeben werden können, wenn die
vereinbarte MaBV Bürgschaft der SK Singen an den Kunden Netzel übergeben worden
wäre, oder eben erst nach Fertigstellung und Übergabe des Gebäudes.
Beweis : Zeugnis Herr Netzel
Als Gesellschafter der inzwischen wertlosen Geschäftsanteile der HMK Bausanierug GmbH sind die Eheleute Kempen wieder die Geschädigten.
Noch deutlicher wurde es, als der Unterzeichner extra ein
Bauträgerkonto für das BV Brauhausgasse9 (Netzel) eröffnete. Aus dem
Kreditbeschluß vom 22.08.00 und dem
Schreiben der SK Singen vom 25.10.00 geht
deutlich hervor, das der Beschuldigte Heinzelmann exakt Bescheid wußte, welche Art von
Baustellen die Auffanggesellschaft hatte und lediglich allein die Baustelle
Netzel (Brauhausgasse 9) der MaBV und dem GSB unterlag. Der Kunde Netzel hat dem Beschuldigten
Heinzelmann offen gesagt, dass die
Finanzierung der ehemals erworbenen vier Wohneinheiten Chemnitzerstr. 9-11
jetzt auf die Brauhausgasse 9 umgeschrieben würde.
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Beweis : |
Zeugnis Netzel Zeugnis Volker Böhme ( Prokurist) |
Bei der Eröffnung des Bauträgerkontos hat der Unterzeichner nochmal den
Beschuldigten Heinzelmann drauf hingewiesen, dass Herr Netzel selbst Banker ist, und schon deswegen exakt die einschlägigen
Vorschriften eingehalten werden müssen, um keinen Ärger mit Herrn Netzel zu bekommen.
Beweis : Zeugnis Volker Böhme
Mit diesen verbotenen Umbuchungen hat der Beschuldigte in der
Sanierungsphase die Baugelder zweckwidrig zur Rückführung des Saldos der HMK
benutzt, und dabei die Fertigstellung des Gebäudes Netzels
sabotiert. Die Restbauleistungen belaufen sich lt. bei Gericht vorliegendem
Feststellungsbericht des SV Olaf Kersten auf 80.300 DM ! Dann wäre das Gebäude
fertiggestellt gewesen und zusätzlich die Schlußrechnung in etwa gleicher Höhe
nochmals fällig gewesen. Bauzeit: ca. 4 Wochen!
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Beweis : |
Zeugnis Netzel Sachverständigengutachten |
Die MWSt war nur ein durchlaufender Posten, weil der überwiegende Teil
des Gebäudes und damit der Ertrag gewerbliche Mieteinkünfte eingebracht hätte.
Die MWSt war somit für beide Vertragsteile absetzbar. Die Kontenschließung und
Umbuchung war rechtswidrig. Der Beschuldigte,
Heinzelmann, verhinderte somit, dass
die vom Insolvenzverwalter
Mathern unstreitig erworbenen
unfertigen Bauleistungen in Höhe von 5,7 Mio. DM zuzüglich Allgemeinkosten
(24,6%) und Gewinnaufschlag „verarbeitet“ und abgerechnet werden konnten.
Beweis. Zeugnis Insolvenzverwalter Mathern
D.h., die Bausanierung hätte – ohne einen Handschlag zu verrichten –
diese unfertigen Bauleistungen erworben. Diese Bauleistungen, wie z.B. die Baustelle
Brauhausgasse 9 (Netzel), wären mit Fertigstellung voll abgerechnet worden,
hätte aber weniger Herstellungskosten gefordert, weil Planungsleistung,
Baugenehmigung Entwässerung etc.
bereits durch die Vorgängergesellschaft erbracht gewesen war. Aus diesem Grunde
wäre nach Fertigstellung der buchhalterische Gewinn ca. 175 TDM vor Steuern
gewesen. Diese hätten voll ausgereicht, um alle rückständigen Zinsen zu zahlen.
So wäre mit allen angefangenen
Baustellen verfahren worden, weil sie fast alle im Eigentum der HMK Gruppe oder
deren Gesellschafter waren.
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Beweis : |
Gutachterliche
Stellungnahme des Stb
Schmiedel Zeugnis Stb Schmiedel Sachverständigengutachten |
Diese Bauleistungen sind durch den Firmenzusammenbruch verloren
gegangen, weil die Immobilien alle am 22.01.04 versteigert werden! Die Banken
hätten sonst alle ihre ausgelegten Kredite zurück erhalten. Jetzt sollen die
Gesellschafter privat dafür haften.
Beweis : wie vor
Dies wäre nie eingetreten, wenn die SK Singen zum einen nicht zur
Unzeit die Konten rechtsmißbräuchlich geschlossen hätte, und zum anderen die
Auffanggesellschaft um die Baugelder nicht ausgeplündert hätte. Die
rechtsmißbräuchliche Schließung der Konten zur Unzeit ergibt sich schon aus
der bereits vorliegenden E.V des
Stb. Schmiedel.
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Beweis : |
Beiziehung der Akte 5 O 186/03 vom LG Konstanz Zeugnis Stb Schmiedel |
Dieses deliktische Handeln des Beschuldigten Heinzelmann stellt
unbestreitbar eine Straftat dar, und gleichzeitig einen Verstoß gegen die guten
Sitten. Dieser Verstoß verstärkt sich weiter, indem die SK Singen nun versucht,
unter Ausnutzung ihrer formalen Rechte eine rechtsmißbräuchliche Vollstreckung
aus Grundschulden, die Marion
Kempen für HMK Firmen als
Sicherheitsleistung bestellt hatte – das Privathaus – zu versteigern, obwohl
sie die einzig verantwortliche Verursacherin des Bürgschaftsfalls ist!
Beweis : Einblick in das Grundbuch und
Vollstreckungsabwehrklage 5 O 307/03 E
Um die Geschädigten – die Eheleute Kempen – in der Rolle
als Gesellschafter und Privatpersonen noch weiter zu schädigen (betrügen),
lassen die Verantwortlichen der
SK Singen im Verfahren 5 O 263/03E nunmehr vortragen, dass das unbestreitbare Bauträgerkonto
Endziffer 383 von dem die Baugelder im Sinne
des GSB „verschwunden sind“, lediglich ein Sonderkonto zur
Transparenz darstellen würde.
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Beweis : |
Beiziehung der Akte 5O
263/ 03 des LG Konstanz Schriftsatz vom 5.11.03 |
Mit dieser Darstellung versucht die SK Singen, vertreten durch ihren Vorstand, die Verstöße gegen den §1Abs. 1 GSB durch den Angestellten und Beschuldigten Heinzelmann im v.g. Verfahren das Gericht über die Baugeldeigenschaft zu täuschen! Die Beschuldigten täuschen also nicht nur die geschädigten Eheleute Kempen, sondern auch noch das Gericht. In diesem Zusammenhang versuchte der Beschuldigte Heinzelmann auch noch den Rechtsanwalt Haid (Anwalt von Netzel) zu einer aktiven Mitwirkung zu überreden, wegen Zusammenschlusses zu einem Komplott gegen den Unterzeichner.
Beweis: Einvernahme des Zeugen Rechtsanwalt Haid, bereits benannt
Die Vorstände der SK Singen belügen die Mitglieder des Aufsichtsgremium
der SK Singen, in dem sie von angeblich unterschriebenen Überweisungsträgern
berichten und Kempen ein Betrüger sei... Dies vor dem Hintergrund, dass
der Beschuldigte Heinzelmann vor dem Rechtsanwalt
Neumann die fehlende Genehmigung zu den
angezeigten Umbuchungen bereits zu gegeben hatte. Da dieser Schriftsatz der RWT
Anwaltskanzlei vom 29.08.01 in allen Vollstreckungsabwehrverfahren vorgelegt
wurde, ist dies auch ein Vortrag wider besseren Wissen seitens des Vorstandes.
Beweis: Vorlage der Vollstreckungsakten des AG Singen AZ :
7 K 60/02
Dem Anzeigenerstatter sind mindestens vier(!) weitere Fälle bekannt,
bei den der Beschuldigte
Heinzelmann erhebliche vollendete oder
versuchte Vermögensschädigungen durch ungesetzliche Handlungen versucht oder
gar erfolgreich durchgeführt hat. Diesen Kunden der SK Singen droht das gleiche
Schicksal, wie es uns ergangen ist! Sie stehen zur Zeit mit anderen Banken in
Verhandlung um sich aus den „Klauen des Heinzelmann“ zu befreien, damit
sie wirtschaftlich nicht auch zerstört werden.
Es handelt sich ausnahmslos um mittelständische Unternehmer mit gutem
Leumund, um den evtl. noch folgenden Darstellungen der SK Singen vorzugreifen.
Es befinden sich hoch angesehene Geschäftsleute darunter, die alle in der Regel
- wie wir - über eine langjährige, ehemals zufriedenstellende
Geschäftsverbindung mit der SK Singen zurück blicken können. Seit Ende 99
Anfang 2000 ist Heinzelmann „als Raubritter“ für die SK Singen, mit Billigung
des Vorstandsvorsitzenden Volker
Wirth auf „Beutezug“. Der
Vorstandsvorsitzende bedroht selbst die Kunden, indem er ihnen sagt, er mache
sie fertig, und das würden sie bereuen...
Es geht immer nach dem gleichen Muster ab :
Heinzelmann fordert zunächst mit
Nachdruck für bestehende Verbindlichkeiten neue, weitere Sicherheiten, die
nicht vertraglich vereinbart waren. Wenn der Kunde sich auf die bestehenden
Verträge beruft, droht Heinzelmann immer gleich mit Kontenschließung. Dann fährt er zu
den Kunden nach Hause und macht schon mal demonstrativ „Fotos zur Verwertung
der Privatimmobilie“, obwohl für das Objekt keine Grundschulden
existieren! Er spricht die Mitarbeiter der
Mittelständler an und fragt diese, wo ihr jeweiliger Chef sein angebliches
Schwarzgeld versteckt habe.
Welcher Unternehmer erklärt seinen
Mitarbeitern – wenn überhaupt vorhanden – wo „sein Schwarzgeld“ steckt ? Dies nur als
Hinweis, wie das Vertrauensverhältnis zwischen dem Unternehmer und Angestellten
zerstört werden soll.
Wenn ein solcher Kunde auch noch mehrere Gesellschaften hat, lediglich
aber nur eine der Gesellschaften Probleme hat, werden die anderen Firmen
sogleich in „Sippenhaft“ genommen und mit zerstört. Eine besonders perfide Gesinnung verspürt Heinzelmann in der Vorweihnachtszeit. Da überbringt er regelmäßig in allen
bekannten Fällen die frohe Botschaft: „Wir verwerten ihr Privathaus“. Es liegen
aber zu diesem Zeitpunkt weder die gesetzlichen Voraussetzungen vor, noch ist
ein Zwangsversteigerungsverfahren anhängig. Nur um mit Repressalien die
Erbansprüche oder andere weitere Sicherheiten von den Kunden zu erpressen! Wenn
sie aus Unerfahrenheit sich diesem massiven Druck nicht erwehren können und
zusätzliche Sicherheiten bringen, sind sie ein paar Monate später restlos ruiniert.
Eine Möglichkeit einer Umschuldung besteht dann nicht mehr, weil die SK
Singen durch ihren „Kampfeinsatz“ des Heinzelmann alle nur möglichen
Sicherheiten zusätzlich ein vernahmt hat. Es sind schon Unternehmer aus
Radolfzell geradezu über Nacht mit der ganzen Firma, Inventar und Belegschaft
aus den eigenen Betriebsgebäuden
geflohen, um sich als Mieter neu angemieteter Geschäftsräume im
Landkreis neu nieder zu lassen. Sein ehemaliger Betriebssitz wird zur Zeit umgeschuldet,
danach stellt der Unternehmer sich den Behörden zur Verfügung.
Diese hier angerissenen
Fälle, hinter denen sich regelrechte Schicksale und Tragödien verbergen, werden
nach vollendeter Umschuldung sich mit Freuden den Ermittlungsbehörden mit allen
Beweismitteln zur Verfügung stellen.
Aus den Akten können sie erkennen, dass es hier um regelrecht
konstruierte, von Heinzelmann planmäßig durchgeführte wirtschaftliche
Vernichtungssachverhalte handelt. Heinzelmann scheut sich nicht
davor zurück, mehrere hundert Rundschreiben an Geschäftspartner der ins Auge
gefaßten Kunden zu versenden, in denen mitgeteilt wird, dass der jeweilige
Geschäftspartner sich bereits mit Vermögensverschiebungen aktiv in das Ausland
befaßt. Nichts davon ist wahr, die Kunden wohnen noch heute alle an ihrem
angestammten Wohnort...
Dem Unternehmer lief die Kundschaft weg ...
Der Konstanzer Rechtsanwalt
Knüfer ( Kanzlei Pilz und Partner) berichtet nach eigenen Worten, dass er bereits ca.
15 Heinzelmann-Geschädigte vertreten hat. Nach seinen eigenen Worten schätzt
er, dass es bereits seit dem Jahre 2000 mindestens 50 bis 100 davon gibt, die durch diese geschilderten Methoden restlos ruiniert worden sind.
Ihm sei ein besonders tragischer Fall eines Unternehmers in Erinnerung, welcher
früher 4 - 5 Mio. DM Steuern jährlich bezahlt hat, jetzt aber Dank der
Initiative des Beschuldigten H. restlos wirtschaftlich vernichtet ist.
Beweis : Einvernahme des Rechtsanwalts Knüfer, Konstanz
Allein der volkswirtschaftliche Schaden ist immens. In der HMK
Firmengruppe gingen 170 Arbeitsplätze verloren. Das Steueraufkommen dieser
Firmen und Belegschaft fehlt im Staatshaushalt. Jetzt fallen diese Arbeitnehmer
zusätzlich den Sozialkassen zur Last ! Wie übrigens bei den Angestellten der
Opfer der SK Singen auch ...
Der Unterzeichner hat der Staatsanwaltschaft ein vertrauliches Gespräch
angeboten, welches diese abgelehnt hat. Die Geschädigten haben auf Grund ihrer
Erfahrungen mit dem politischen Filz im Landkreis kein Vertrauen zu den
hiesigen Behörden.
Selbst das LG Konstanz ist diesen gezielten Gerüchten erlegen. Unsere
auswärtigen Anwälte staunen immer wieder, wie in der „ Provinzjustiz“
gearbeitet wird. Es gibt massive Anhaltspunkte, die dafür sprechen, dass eine
durchgängige Befangenheit bei der 5. Zivilkammer herrscht und diese durch Äußerungen
des Pressesprechers des Gerichtes bestätigt wird.
Unter diesen Umständen und nach erfolgter Hausdurchsuchung der SK
Singen, das Ermittlungsverfahren nach §170 Abs. 2 STPO einzustellen, begründet
schwerste Bedenken bezüglich der Ermittlungsarbeiten und gegen die
Ermittlungsbehörden im Landkreis. Wenn schon ein Kriminalbeamter bei der
Zeugenvernehmung im Vorfeld zugibt, einerseits keinerlei Ahnung von der Materie
zu haben, andererseits von der Unschuld der Beschuldigten ausgeht, (unter
dieser Beweislage) ist eindeutig der Tatbestand der Begünstigung und
Strafvereitelung im Amt gegeben.
Es wird diesseits angeregt, da der Personenkreis der Beschuldigten
immer größer und politisch verflochtener wird, den Ermittlungsvorgang einer
Ermittlungsgruppe OK - organisierte Kriminalität - bei der
Schwerpunktstaatsanwaltschaft für eine solche Wirtschaftskriminalität zu übergeben.
Begründung:
Die Ermittlungsarbeit der Ermittlungsbehörden im Landkreis zeigen
eindeutig Tendenz, nicht die angegebenen Zeugen zu vernehmen, Verstöße gegen
das GSB werden „übersehen“, die schädigenden Handlungen der
Beschuldigten nehmen zu, wie der versuchte Prozeßbetrug mit dem „Sonderkonto
für Transparenz“ zeigt, und somit keinerlei
Aussicht für die Bestrafung der Beschuldigten zu erwarten ist.
Erhärtet wird der Verdacht durch die Tatsache, dass die Strafanzeige
gegen den Peniger Bürgermeister
Eulenberger bei der StA Konstanz wegen
„Ziehens der Bürgschaft bei der SK Singen“ nach Chemnitz zur dortigen StA
abgegeben wurde, obwohl der Tatort in Singen lag. Dort wurde die Bürgschaft
gezogen und nicht in Sachsen ! Hierfür werden wieder die Eheleute Kempen zur
„Kasse gebeten“, weil sie als Inhaber der HMK gebürgt haben. U.a. versteigert
man deswegen heute ihr Haus!
Es war durch Beweisaufnahme am 4.08.03 beim LG Chemnitz die fehlende
Vertragserfüllung durch die Stadt Penig bewiesen worden. Das Protokoll der
Gerichtsverhandlung lag bei der Anzeige vor!
Am 5.11.03 gab der Prozeßbevollmächtigte der Stadt Penig vor Gericht zu,
dass bereits zum Zeitpunkt der am
25.08.00 ausgesprochenen Ablehnungsandrohung nach §326 BGB eine Heilung der
fehlenden Zufahrtsmöglichkeit nicht mehr durch die Stadt Penig
möglich gewesen sei!
Beweis : Beiziehung der Gerichtsakte des LG Chemnitz 10 O 470/02
Dieses Ermittlungsverfahren wurde natürlich in Sachsen eingestellt!
Dies war auch nicht anders zu erwarten. Jetzt hat der Unterzeichner den Beweis
vor Gericht erstritten - aber noch immer kein Urteil.
Da aber schon ein Richter „erfolgreich“ wegen Befangenheit in dem
Chemnitzer Verfahren abgesetzt wurde, kann man mit Fug und Recht Mißtrauen
hegen !
Bekanntlich darf ein Ermittlungsverfahren keinen Druck auf ein
Zivilgerichtsverfahren auslösen – aber will soll man denn dann diesen Betrügern
im Staatsdienst beikommen ? „Maulkorb für den
Staatsanwalt“ wie der Titel des Films des
bekannten Journalisten Hans Leyendecker
heißt ? Das lasse ich mir nicht bieten, schließlich ist dieser ganze
Vorgang auf fehlerhaftes Verwaltungshandeln zurück zu führen. Deshalb gehe ich
mit diesen Sachverhalt an die Öffentlichkeit !
Eine reguläre Zivilgerichtsverhandlung wird damit ad absurdum geführt,
weil die Verstöße nicht aufgeklärt werden, was aber die vornehmliche Aufgabe
der Ermittlungsbehörden ist. Zu was soll das führen ?
Die Ermittlungen sind aus den genannten Gründen von geeigneten Beamten
mit etwas räumlicher Distanz umgehend wieder aufzunehmen. Wenn sichergestellt
ist, dass während der Ermittlungen keinerlei Akten im Wege der Akteneinsicht
und der provinziellen Verbundenheit der Handelnden – auf beiden Seiten –
verschwinden, gewährleistet ist, wären die Geschädigten bereits vermutlich schon jetzt
bereit, mit den Ermittlungsbehörden zu reden. Es kann aber nicht angehen – wie in unserem Fall – dass die
Beschuldigten bei der SK Singen jetzt vor Gericht nachweislich falsch
vortragen, um eigene Straftaten zu verbergen, und das „Opfer“ – hier in diesem
Fall die Familie Kempen – weiter vernichtet wird. Das ist für die anderen Opfer
ein abschreckendes Beispiel. Unter diesen Umständen besteht kein Vertrauen zu
den hiesigen Ermittlungsbehörden.
Dem Unterzeichner ist klar, welche Brisanz der gesamte Vorgang
angenommen hat. Dies ist kein „dummes Gerede, Querulantentum oder Polemik “
wie der Prozeßvertreter der SK Singen
den Unterzeichner beschimpft, sondern es sind traurige Mißstände im Landkreis
Konstanz, verursacht von einer Sparkasse die seit zwei Jahren – so steht es im
eigenen Geschäftsbericht – im operativen Geschäft keine Gewinne mehr macht.
Auch die Änderung der Geschäftspolitik wegen Fehlern in der Vergangenheit
– langfristige Kreditvergabe in der Niedrigzinsphase in erheblichem Volumen –
könnte bei einer sich schon jetzt abzeichnenden Zinserhöhung eine
unüberbrückbare Hürde für die Sparkasse darstellen, was man als Fazit aus dem
Geschäftsbericht heraus lesen kann. Werden deswegen größere Kreditengagements
vorsätzlich zerschlagen? Ein dem Unterzeichner bekannter ehemaliger Sparkassendirektor und Vorstandsvorsitzender
aus Bayern, der die Sparkassenorganisation seit Jahren kennt, macht mir
freundlicher Weise eine Analyse nach den Indexzahlen der
Sparkassenorganisation. Eine Kopie werde ich Ihnen zur Verfügung stellen.
Die aufgelisteten Sachverhalte sprechen eine eindeutige Sprache, die
selbst erstrittenen Beweismittel auch. Sollen alle Opfer der SK Singen – bloß
weil es ein öffentlich rechtliches Geldinstitut ist, wo man besonderen
Vertrauenschutz genießt, und ein Hort der gesetzlichen Vermögensvorsorge ist –
wegen der politischen Wahlbeamten – ins Gras beißen?
Tun Sie endlich, was Ihres Amtes ist !
Ich begrüße Sie.
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