history.back

 

Heribert G. Kempen
Weinbergstr. 15, 78262 Gailingen a.H.

Geschäftsführender Gesellschafter der HMK Gruppe

Tel. / Fax : 07734 - 932931 / 33
Funk-Tel. 0171-52 88 529

HMK10@t-online.de

 

Gailingen, 29.11.03

Staatsanwaltschaft

– Konstanz –

Az: 43 Js 19866/03

Untere Laube 36

78462 Konstanz

 

Beschwerde gegen den Beschluß vom 26.11.03 wegen Einstellung nach § 170 Abs.2 Strafprozeßordnung im Ermittlungsverfahren 43 Js 19866/03

 

Sehr geehrte Frau Staatsanwältin Reerink,

im Beschwerdeverfahren kann  die Beschwerde auch bei Ihrer Behörde eingelegt werden, mit der Entscheidung selbst der Beschwerde abzuhelfen, oder die Beschwerde zur Entscheidung an die Generalstaatsanwaltschaft weiter zu leiten. Dies soll hiermit geschehen:

Die Begründung deckt nur einen Teil der Anzeige ab, der weit aus gravierende Teil wird nicht begründet. Die Einstellung basiert auf formale Begründungen und nicht auf objektive (per Augenscheinnahme) unübersehbare Fakten. Die „Tabellen des Gutachters“ geben explizit auch nicht annähernd den Zustand des Gebäudes wieder. Der Beschuldigte Ziegler hat seine Einwendungen gegenüber dem AG Singen gemacht, was er ohne weiteres machen darf – wer hat denn qualifiziert diese Behauptungen geprüft ? Die vom Unterzeichner werterhöhenden sichtbaren Merkmale sind von keiner Tabelle erfaßt .

Beweis : Einholung Sachverständigen Gutachten

Diesseits kann nachvollzogen werden, dass man beim Anzeigenerstatter Bedenken wegen der Besitzverhältnisse zu der Geschädigten hat (Befangenheit), aber die vorhandene Sachkunde kann unmöglich bestritten werden, weil der Unterzeichner selbst (teilweise mit eigener Hand) das Gebäude erstellt hat. Folglich weiß er wie die Beschaffenheit des Gebäudes ist. Die in der Anzeige aufgeführten und optisch  sichtbaren wertsteigernden Materialien blieben unberücksichtigt, weil Bauteile eingesetzt wurden, die, wie eingebaut, von Hand hergestellt wurden. Dies ist durch bloße Augenscheinnahme eines Sachkundigen möglich. Der Beschuldigte Ziegler, der einen Auftrag zur Verkehrswertfeststellung hatte, hätte unter diesen Umständen die optisch vorhandenen Merkmale erkennen müssen.

Beweis : Einholung Sachverständigengutachten

 

Folglich hat die Staatsanwaltschaft den Vorgang zur Ermittlung des Verkehrswertes des Gebäudes Weinbergstr. 15 in 78262 Gailingen nur formal, aber weder in objektiver noch in subjektiver Weise geprüft. Dies reicht aber nicht!

Der nachfolgende Sachverhalt zeigt, wie die Beschuldigten in der SK Singen, der Beschuldigte Ziegler und andere zusammen arbeiten...

 

Die Untreue des Beschuldigten Heinzelmann, zum Nachteil der Marion und Heribert Kempen, wegen vorsätzlich herbeigeführtem Bürgschaftsfall :

 

Grundsätzlich scheint die SK Singen noch nie von der gesetzlichen Vermögensvorsorge, die sie für ihre Kunden hat, gehört zu haben !

Der Anzeigenerstatter ist zum einen Geschädigter wegen evtl. Wegfall des Nießbrauchrechtes im Grundbuch der Marion Kempen (bei Versteigerung), insbesondere aber Geschädigter, weil die HMK Gruppe massiv wirtschaftlich vom  Beschuldigten geschädigt wurde, und die Wertlosigkeit der Geschäftsanteile erheblich das Privatvermögen des Anzeigenerstatters tangieren! Soweit zu den eigenen verletzten Rechten.

Unstreitig wurde die Auffanggesellschaft HMK Bausanierung GmbH durch den Beschuldigten Heinzelmann ausgehöhlt und die Konten zur Unzeit - geschäftlich wie privat - geschlossen! Die mit allen Gläubigerbanken beschlossene Sanierung der HMK Gruppe wurde einseitig von dem Beschuldigten Heinzelmann zerstört !

Beweis :

Beiziehung der Akte 5 O 307 / 03 E beim LG Konstanz

Beiziehung der Akte 5 O 186/03

Der Vortrag des Prozeßbevollmächtigten Pryssok wird vollinhaltlich zum Gegenstand der Beschwerde gemacht, zur Vermeidung von Wiederholungen!

Bei der Durchsuchung der Sparkasse hätte der StA Konstanz folgendes sofort ins Auge fallen müssen: Unstreitig hat die Auffanggesellschaft HMK Bausanierung ein Geschäftskonto mit der Endziffer 684. Auf dieses Konto gingen die Baugeld Anzahlungen des Herrn Netzel unstreitig ein. Ebenfalls unstreitig wurden diese Baugeld Anzahlungen, sofort entsprechend der MaBV, auf das vom Unterzeichner eröffnete Bauträgerkonto Endziffer 383 gebucht. Unbestreitbar steht auf dem Konto-Eröffnungsformular und den Kontoauszügen des Bauträgerkontos der Aufdruck Bauträgerkonto !

Die zweckwidrige Verwendung der Gelder durch den Beschuldigten Heinzelmann, indem er sie umbuchte, war somit ein glatter Verstoß gegen § 1 GSB ! Die angebliche mündliche  Beauftragung des Unterzeichners – so trägt die SK Singen jetzt im Verfahren Netzel vor, ist in sich schon widerlegt, indem der Beschuldigte Heinzelmann vor RA Neumann seine ungenehmigten Umbuchungen nachträglich genehmigt haben wollte....

Beweis: Vorgelegtes Schreiben der RWT Anwaltskanzlei vom 29.08.01

Aus diesem Vorgang hätte der StA Konstanz schon der Vorwurf des Verstoßes gegen das GSB klar werden müssen. Dass es sich hier um den Vorstoß gegen das GSB handelt, wird bewiesen durch Einblick in das Grundbuch des AG Hainichen / SA.  Blatt 660 Lfd.Nr 1 FlurstückNr. 351. Der Kunde Netzel hatte Grundschulden in Höhe von 455 TDM bestellt und in das Grundbuch eintragen lassen.

Beweis: Einholung der Grundbuchakte

Die StA hätte aber auch bei Sichtung der beschlagnahmten Unterlagen die Korrespondenz zwischen der Hypo-Vereinsbank und der SK Singen vom 28.12.99  finden müssen, und dass ein Treuhandauftrag für die  hinterlegten 622 TDM vorlag, weil die dortigen Grundbuchvoraussetzungen (falsche Vermessung der Stadt Penig) noch nicht gegeben waren. Gerade dieser Treuhandauftrag zeigt doch, dass Herr Netzel mit Kreditmitteln finanzierte! Dies allein erfüllt schon den Tatbestand von Baugeld im Sinne des GSB ! (Positive Kenntnis)

Die HMK Bausanierung stand selber unter dem Schutz des GSB. Veräußererin des Gebäudes war die HMK Wohn u. Gewerbebau GmbH. Sie hatte als Empfängerin des Baugeldes, die Zahlungsansprüche gegen den Kunden Netzel, an die Auffanggesellschaft HMK Bausanierung abgetreten. Die HMK Bausanierung war die federführende, am Bau ausführende Gesellschaft, in Bezug der handwerklichen Leistungen. Sie ist als Handwerksfirma am meisten geschädigt worden , ging durch die Aushöhlung regelrecht kaputt !

Beweis :

Zeugnis Stb Schmiedel

Sachverständigengutachten

Die vorsorgliche Ankündigung der Auffanggesellschaft HMK Bausanierung an die SK Singen war, wie jetzt von der SK Singen behauptet wird, keine Vollmacht zur „Selbsbedienung“ – im Gegenteil – sondern lediglich eine Klarstellung !

Es sollte mit diesem Schritt eine evtl. zukünftige, unberechtigte, rechtswidrige Pfändung der Stadt Penig unterlaufen werden, damit nicht aus diesem Grunde die Baumaßnahme im Ablauf gestört werden konnte.   (Wie sich einen Monat später mit Schreiben der Stadt Penig vom 7.09.00 an den Kunden Netzel berechtigter Weise zeigte....)

Beweis :

Schreiben vom 7.09.00 RAe Handschuhmacher & Merbecks im

Verfahren 5O 186 / 03

Daraus resultiert auch das Schreiben der HMK der HMK Bausanierung vom 9.08.00 an die SK Singen, dass die Auffanggesellschaft 100.000 DM für Zinszahlungen zur Verfügung stellen wird. Die Auffanggesellschaft HMK Bausanierung war (bis heute noch nicht) den Verpflichtungen der HMK Gruppe nicht beigetreten. Damit nicht der Eindruck bei der SK Singen entstand, die Gewinne aus den erworbenen unfertigen Bauleistungen würden nicht zur aufgelaufenen Zinsdeckung eingesetzt, wurde um Irrtümer, in diesem sensiblen Zeitraum  auszuschalten , diese freiwillige Absichtserklärung gegenüber der SK Singen erklärt.

 Damit war aber weder eine „Selbstbedienung“ der SK Singen gemeint, noch eine Zustimmung zur Umbuchung gegeben. 

Beweis: Eidesstattliche Versicherung des RA Dr. Althoff

Diese Zahlung hätte sofort übergeben werden können, wenn die vereinbarte MaBV Bürgschaft der SK Singen an den Kunden Netzel übergeben worden wäre, oder eben erst nach Fertigstellung und Übergabe des Gebäudes.

Beweis : Zeugnis Herr Netzel

Als Gesellschafter der inzwischen wertlosen Geschäftsanteile der HMK Bausanierug GmbH sind die Eheleute Kempen wieder die Geschädigten.

Noch deutlicher wurde es, als der Unterzeichner extra ein Bauträgerkonto für das BV Brauhausgasse9 (Netzel) eröffnete. Aus dem Kreditbeschluß vom 22.08.00 und dem Schreiben der SK Singen vom 25.10.00 geht deutlich hervor, das der Beschuldigte Heinzelmann exakt Bescheid wußte, welche Art von Baustellen die Auffanggesellschaft hatte und lediglich allein die Baustelle Netzel (Brauhausgasse 9) der MaBV und dem GSB unterlag. Der Kunde Netzel hat dem Beschuldigten Heinzelmann offen gesagt, dass die Finanzierung der ehemals erworbenen vier Wohneinheiten Chemnitzerstr. 9-11 jetzt auf die Brauhausgasse 9 umgeschrieben würde.

Beweis :

Zeugnis Netzel

Zeugnis Volker Böhme ( Prokurist)

Bei der Eröffnung des Bauträgerkontos hat der Unterzeichner nochmal den Beschuldigten Heinzelmann drauf hingewiesen, dass Herr Netzel selbst Banker ist, und schon deswegen exakt die einschlägigen Vorschriften eingehalten werden müssen, um keinen Ärger mit Herrn Netzel zu bekommen.

Beweis : Zeugnis Volker Böhme

 

Mit diesen verbotenen Umbuchungen hat der Beschuldigte in der Sanierungsphase die Baugelder zweckwidrig zur Rückführung des Saldos der HMK benutzt, und dabei die Fertigstellung des Gebäudes Netzels sabotiert. Die Restbauleistungen belaufen sich lt. bei Gericht vorliegendem Feststellungsbericht des SV Olaf Kersten auf 80.300 DM ! Dann wäre das Gebäude fertiggestellt gewesen und zusätzlich die Schlußrechnung in etwa gleicher Höhe nochmals fällig gewesen. Bauzeit: ca. 4 Wochen!

Beweis :

Zeugnis Netzel

Sachverständigengutachten

Die MWSt war nur ein durchlaufender Posten, weil der überwiegende Teil des Gebäudes und damit der Ertrag gewerbliche Mieteinkünfte eingebracht hätte. Die MWSt war somit für beide Vertragsteile absetzbar. Die Kontenschließung und Umbuchung war rechtswidrig. Der Beschuldigte, Heinzelmann, verhinderte somit, dass die vom Insolvenzverwalter Mathern unstreitig erworbenen unfertigen Bauleistungen in Höhe von 5,7 Mio. DM zuzüglich Allgemeinkosten (24,6%) und Gewinnaufschlag „verarbeitet“ und abgerechnet werden konnten.

Beweis. Zeugnis Insolvenzverwalter Mathern

 

D.h., die Bausanierung hätte – ohne einen Handschlag zu verrichten – diese unfertigen Bauleistungen erworben. Diese Bauleistungen, wie z.B. die Baustelle Brauhausgasse 9 (Netzel), wären mit Fertigstellung voll abgerechnet worden, hätte aber weniger Herstellungskosten gefordert, weil Planungsleistung, Baugenehmigung  Entwässerung etc. bereits durch die Vorgängergesellschaft erbracht gewesen war. Aus diesem Grunde wäre nach Fertigstellung der buchhalterische Gewinn ca. 175 TDM vor Steuern gewesen. Diese hätten voll ausgereicht, um alle rückständigen Zinsen zu zahlen. So wäre mit allen angefangenen Baustellen verfahren worden, weil sie fast alle im Eigentum der HMK Gruppe oder deren Gesellschafter waren.

Beweis :

Gutachterliche Stellungnahme des Stb Schmiedel

Zeugnis Stb Schmiedel

Sachverständigengutachten

Diese Bauleistungen sind durch den Firmenzusammenbruch verloren gegangen, weil die Immobilien alle am 22.01.04 versteigert werden! Die Banken hätten sonst alle ihre ausgelegten Kredite zurück erhalten. Jetzt sollen die Gesellschafter privat dafür haften.

Beweis : wie vor

Dies wäre nie eingetreten, wenn die SK Singen zum einen nicht zur Unzeit die Konten rechtsmißbräuchlich geschlossen hätte, und zum anderen die Auffanggesellschaft um die Baugelder nicht ausgeplündert hätte. Die rechtsmißbräuchliche Schließung der Konten zur Unzeit ergibt sich schon aus der bereits vorliegenden E.V des Stb. Schmiedel.

Beweis :

Beiziehung der Akte 5 O 186/03 vom LG Konstanz

Zeugnis Stb Schmiedel

Dieses deliktische Handeln des Beschuldigten Heinzelmann stellt unbestreitbar eine Straftat dar, und gleichzeitig einen Verstoß gegen die guten Sitten. Dieser Verstoß verstärkt sich weiter, indem die SK Singen nun versucht, unter Ausnutzung ihrer formalen Rechte eine rechtsmißbräuchliche Vollstreckung aus Grundschulden, die Marion Kempen für HMK Firmen als Sicherheitsleistung bestellt hatte – das Privathaus – zu versteigern, obwohl sie die einzig verantwortliche Verursacherin des Bürgschaftsfalls ist!

Beweis : Einblick in das Grundbuch und Vollstreckungsabwehrklage 5 O 307/03 E

Um die Geschädigten – die Eheleute Kempen – in der Rolle als Gesellschafter und Privatpersonen noch weiter zu schädigen (betrügen), lassen die Verantwortlichen der SK Singen im Verfahren 5 O 263/03E nunmehr vortragen, dass das unbestreitbare Bauträgerkonto Endziffer 383 von dem die Baugelder im Sinne des GSB „verschwunden sind“, lediglich ein Sonderkonto zur Transparenz darstellen würde.

Beweis :

Beiziehung der Akte 5O 263/ 03 des LG Konstanz

Schriftsatz vom 5.11.03

Mit dieser Darstellung versucht die SK Singen, vertreten durch ihren Vorstand, die Verstöße gegen den §1Abs. 1 GSB durch den Angestellten und Beschuldigten Heinzelmann im v.g. Verfahren das Gericht über die Baugeldeigenschaft zu täuschen! Die Beschuldigten täuschen also nicht nur die geschädigten Eheleute Kempen,  sondern auch noch das Gericht. In diesem Zusammenhang versuchte der Beschuldigte Heinzelmann auch noch den Rechtsanwalt Haid (Anwalt von Netzel) zu einer aktiven Mitwirkung zu überreden, wegen Zusammenschlusses zu einem Komplott gegen den Unterzeichner.

Beweis: Einvernahme des Zeugen Rechtsanwalt Haid, bereits benannt

Die Vorstände der SK Singen belügen die Mitglieder des Aufsichtsgremium der SK Singen, in dem sie von angeblich unterschriebenen Überweisungsträgern berichten und Kempen ein Betrüger sei... Dies vor dem Hintergrund, dass der Beschuldigte Heinzelmann vor dem Rechtsanwalt Neumann die fehlende Genehmigung zu den angezeigten Umbuchungen bereits zu gegeben hatte. Da dieser Schriftsatz der RWT Anwaltskanzlei vom 29.08.01 in allen Vollstreckungsabwehrverfahren vorgelegt wurde, ist dies auch ein Vortrag wider besseren Wissen seitens des Vorstandes.

Beweis: Vorlage der Vollstreckungsakten des AG Singen AZ : 7 K 60/02

Dem Anzeigenerstatter sind mindestens vier(!) weitere Fälle bekannt, bei den der Beschuldigte Heinzelmann erhebliche vollendete oder versuchte Vermögensschädigungen durch ungesetzliche Handlungen versucht oder gar erfolgreich durchgeführt hat. Diesen Kunden der SK Singen droht das gleiche Schicksal, wie es uns ergangen ist! Sie stehen zur Zeit mit anderen Banken in Verhandlung um sich aus den „Klauen des Heinzelmann“ zu befreien, damit sie wirtschaftlich nicht auch zerstört werden.

Es handelt sich ausnahmslos um mittelständische Unternehmer mit gutem Leumund, um den evtl. noch folgenden Darstellungen der SK Singen vorzugreifen. Es befinden sich hoch angesehene Geschäftsleute darunter, die alle in der Regel - wie wir - über eine langjährige, ehemals zufriedenstellende Geschäftsverbindung mit der SK Singen zurück blicken können. Seit Ende 99 Anfang 2000 ist Heinzelmann „als Raubritter“ für die SK Singen, mit Billigung des Vorstandsvorsitzenden Volker Wirth auf „Beutezug“. Der Vorstandsvorsitzende bedroht selbst die Kunden, indem er ihnen sagt, er mache sie fertig, und das würden sie bereuen...

Es geht immer nach dem gleichen Muster ab :

Heinzelmann fordert zunächst mit Nachdruck für bestehende Verbindlichkeiten neue, weitere Sicherheiten, die nicht vertraglich vereinbart waren. Wenn der Kunde sich auf die bestehenden Verträge beruft, droht Heinzelmann immer gleich mit Kontenschließung. Dann fährt er zu den Kunden nach Hause und macht schon mal demonstrativ „Fotos zur Verwertung der Privatimmobilie“, obwohl für das Objekt keine Grundschulden existieren! Er spricht die Mitarbeiter der Mittelständler an und fragt diese, wo ihr jeweiliger Chef sein angebliches Schwarzgeld versteckt habe.

Welcher Unternehmer erklärt seinen Mitarbeitern – wenn überhaupt vorhanden – wo „sein Schwarzgeld“ steckt ? Dies nur als Hinweis, wie das Vertrauensverhältnis zwischen dem Unternehmer und Angestellten zerstört werden soll.

Wenn ein solcher Kunde auch noch mehrere Gesellschaften hat, lediglich aber nur eine der Gesellschaften Probleme hat, werden die anderen Firmen sogleich in „Sippenhaft“ genommen und mit zerstört. Eine besonders perfide Gesinnung verspürt Heinzelmann in der Vorweihnachtszeit. Da überbringt er regelmäßig in allen bekannten Fällen die frohe Botschaft: „Wir verwerten ihr Privathaus“. Es liegen aber zu diesem Zeitpunkt weder die gesetzlichen Voraussetzungen vor, noch ist ein Zwangsversteigerungsverfahren anhängig. Nur um mit Repressalien die Erbansprüche oder andere weitere Sicherheiten von den Kunden zu erpressen! Wenn sie aus Unerfahrenheit sich diesem massiven Druck nicht erwehren können und zusätzliche Sicherheiten bringen, sind sie ein paar Monate später restlos ruiniert.

Eine Möglichkeit einer Umschuldung besteht dann nicht mehr, weil die SK Singen durch ihren „Kampfeinsatz“ des Heinzelmann alle nur möglichen Sicherheiten zusätzlich ein vernahmt hat. Es sind schon Unternehmer aus Radolfzell geradezu über Nacht mit der ganzen Firma, Inventar und Belegschaft aus den eigenen Betriebsgebäuden  geflohen, um sich als Mieter neu angemieteter Geschäftsräume im Landkreis neu nieder zu lassen. Sein ehemaliger Betriebssitz wird zur Zeit umgeschuldet, danach stellt der Unternehmer sich den Behörden zur Verfügung.

Diese hier angerissenen Fälle, hinter denen sich regelrechte Schicksale und Tragödien verbergen, werden nach vollendeter Umschuldung sich mit Freuden den Ermittlungsbehörden mit allen Beweismitteln zur Verfügung stellen.

Aus den Akten können sie erkennen, dass es hier um regelrecht konstruierte, von Heinzelmann planmäßig durchgeführte wirtschaftliche Vernichtungssachverhalte handelt. Heinzelmann scheut sich nicht davor zurück, mehrere hundert Rundschreiben an Geschäftspartner der ins Auge gefaßten Kunden zu versenden, in denen mitgeteilt wird, dass der jeweilige Geschäftspartner sich bereits mit Vermögensverschiebungen aktiv in das Ausland befaßt. Nichts davon ist wahr, die Kunden wohnen noch heute alle an ihrem angestammten Wohnort...

Dem Unternehmer lief die Kundschaft weg ...

Der Konstanzer Rechtsanwalt Knüfer ( Kanzlei Pilz und Partner) berichtet nach eigenen Worten, dass er bereits ca. 15 Heinzelmann-Geschädigte vertreten hat. Nach seinen eigenen Worten schätzt er, dass es bereits seit dem Jahre 2000 mindestens 50 bis 100 davon gibt, die durch diese geschilderten Methoden restlos ruiniert worden sind. Ihm sei ein besonders tragischer Fall eines Unternehmers in Erinnerung, welcher früher 4 - 5 Mio. DM Steuern jährlich bezahlt hat, jetzt aber Dank der Initiative des Beschuldigten H. restlos wirtschaftlich vernichtet ist.  

Beweis : Einvernahme des Rechtsanwalts Knüfer, Konstanz

Allein der volkswirtschaftliche Schaden ist immens. In der HMK Firmengruppe gingen 170 Arbeitsplätze verloren. Das Steueraufkommen dieser Firmen und Belegschaft fehlt im Staatshaushalt. Jetzt fallen diese Arbeitnehmer zusätzlich den Sozialkassen zur Last ! Wie übrigens bei den Angestellten der Opfer der SK Singen auch ...

Der Unterzeichner hat der Staatsanwaltschaft ein vertrauliches Gespräch angeboten, welches diese abgelehnt hat. Die Geschädigten haben auf Grund ihrer Erfahrungen mit dem politischen Filz im Landkreis kein Vertrauen zu den hiesigen Behörden.

Selbst das LG Konstanz ist diesen gezielten Gerüchten erlegen. Unsere auswärtigen Anwälte staunen immer wieder, wie in der „ Provinzjustiz“ gearbeitet wird. Es gibt massive Anhaltspunkte, die dafür sprechen, dass eine durchgängige Befangenheit bei der 5. Zivilkammer herrscht und diese durch Äußerungen des Pressesprechers des Gerichtes bestätigt wird.

Unter diesen Umständen und nach erfolgter Hausdurchsuchung der SK Singen, das Ermittlungsverfahren nach §170 Abs. 2 STPO einzustellen, begründet schwerste Bedenken bezüglich der Ermittlungsarbeiten und gegen die Ermittlungsbehörden im Landkreis. Wenn schon ein Kriminalbeamter bei der Zeugenvernehmung im Vorfeld zugibt, einerseits keinerlei Ahnung von der Materie zu haben, andererseits von der Unschuld der Beschuldigten ausgeht, (unter dieser Beweislage) ist eindeutig der Tatbestand der Begünstigung und Strafvereitelung im Amt gegeben.

Es wird diesseits angeregt, da der Personenkreis der Beschuldigten immer größer und politisch verflochtener wird, den Ermittlungsvorgang einer Ermittlungsgruppe OK - organisierte Kriminalität - bei der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für eine solche Wirtschaftskriminalität  zu übergeben.

 

Begründung:

Die Ermittlungsarbeit der Ermittlungsbehörden im Landkreis zeigen eindeutig Tendenz, nicht die angegebenen Zeugen zu vernehmen, Verstöße gegen das GSB werden  „übersehen“,  die schädigenden Handlungen der Beschuldigten nehmen zu, wie der versuchte Prozeßbetrug mit dem „Sonderkonto für Transparenz“ zeigt, und somit keinerlei Aussicht für die Bestrafung der Beschuldigten zu erwarten ist.

Erhärtet wird der Verdacht durch die Tatsache, dass die Strafanzeige gegen den Peniger Bürgermeister Eulenberger bei der StA Konstanz wegen „Ziehens der Bürgschaft bei der SK Singen“ nach Chemnitz zur dortigen StA abgegeben wurde, obwohl der Tatort in Singen lag. Dort wurde die Bürgschaft gezogen und nicht in Sachsen ! Hierfür werden wieder die Eheleute Kempen zur „Kasse gebeten“, weil sie als Inhaber der HMK gebürgt haben. U.a. versteigert man deswegen heute ihr Haus!

Es war durch Beweisaufnahme am 4.08.03 beim LG Chemnitz die fehlende Vertragserfüllung durch die Stadt Penig bewiesen worden. Das Protokoll der Gerichtsverhandlung lag bei der Anzeige vor!  Am 5.11.03 gab der Prozeßbevollmächtigte der Stadt Penig vor Gericht zu, dass bereits zum Zeitpunkt der am 25.08.00 ausgesprochenen Ablehnungsandrohung nach §326 BGB eine Heilung der fehlenden Zufahrtsmöglichkeit nicht mehr durch die Stadt Penig möglich gewesen sei!

Beweis : Beiziehung der Gerichtsakte des LG Chemnitz 10 O 470/02

Dieses Ermittlungsverfahren wurde natürlich in Sachsen eingestellt! Dies war auch nicht anders zu erwarten. Jetzt hat der Unterzeichner den Beweis vor Gericht erstritten - aber noch immer kein Urteil.

Da aber schon ein Richter „erfolgreich“ wegen Befangenheit in dem Chemnitzer Verfahren abgesetzt wurde, kann man mit Fug und Recht Mißtrauen hegen !

Bekanntlich darf ein Ermittlungsverfahren keinen Druck auf ein Zivilgerichtsverfahren auslösen – aber will soll man denn dann diesen Betrügern im Staatsdienst beikommen ? „Maulkorb für den Staatsanwalt“ wie der Titel des Films des  bekannten Journalisten Hans Leyendecker  heißt ? Das lasse ich mir nicht bieten, schließlich ist dieser ganze Vorgang auf fehlerhaftes Verwaltungshandeln zurück zu führen. Deshalb gehe ich mit diesen Sachverhalt an die Öffentlichkeit !

Eine reguläre Zivilgerichtsverhandlung wird damit ad absurdum geführt, weil die Verstöße nicht aufgeklärt werden, was aber die vornehmliche Aufgabe der Ermittlungsbehörden ist. Zu was soll das führen ?

Die Ermittlungen sind aus den genannten Gründen von geeigneten Beamten mit etwas räumlicher Distanz umgehend wieder aufzunehmen. Wenn sichergestellt ist, dass während der Ermittlungen keinerlei Akten im Wege der Akteneinsicht und der provinziellen Verbundenheit der Handelnden – auf beiden Seiten – verschwinden, gewährleistet ist, wären die Geschädigten bereits vermutlich schon jetzt bereit, mit den Ermittlungsbehörden zu reden. Es kann aber nicht angehen – wie in unserem Fall – dass die Beschuldigten bei der SK Singen jetzt vor Gericht nachweislich falsch vortragen, um eigene Straftaten zu verbergen, und das „Opfer“ – hier in diesem Fall die Familie Kempen – weiter vernichtet wird. Das ist für die anderen Opfer ein abschreckendes Beispiel. Unter diesen Umständen besteht kein Vertrauen zu den hiesigen Ermittlungsbehörden.

Dem Unterzeichner ist klar, welche Brisanz der gesamte Vorgang angenommen hat. Dies ist kein „dummes Gerede, Querulantentum oder Polemik “ wie  der Prozeßvertreter der SK Singen den Unterzeichner beschimpft, sondern es sind traurige Mißstände im Landkreis Konstanz, verursacht von einer Sparkasse die seit zwei Jahren – so steht es im eigenen Geschäftsbericht – im operativen Geschäft keine Gewinne mehr macht.

Auch die Änderung der Geschäftspolitik wegen Fehlern in der Vergangenheit – langfristige Kreditvergabe in der Niedrigzinsphase in erheblichem Volumen – könnte bei einer sich schon jetzt abzeichnenden Zinserhöhung eine unüberbrückbare Hürde für die Sparkasse darstellen, was man als Fazit aus dem Geschäftsbericht heraus lesen kann. Werden deswegen größere Kreditengagements vorsätzlich zerschlagen? Ein dem Unterzeichner bekannter ehemaliger  Sparkassendirektor und Vorstandsvorsitzender aus Bayern, der die Sparkassenorganisation seit Jahren kennt, macht mir freundlicher Weise eine Analyse nach den Indexzahlen der Sparkassenorganisation. Eine Kopie werde ich Ihnen zur Verfügung stellen. 

Die aufgelisteten Sachverhalte sprechen eine eindeutige Sprache, die selbst erstrittenen Beweismittel auch. Sollen alle Opfer der SK Singen – bloß weil es ein öffentlich rechtliches Geldinstitut ist, wo man besonderen Vertrauenschutz genießt, und ein Hort der gesetzlichen Vermögensvorsorge ist – wegen der politischen Wahlbeamten – ins Gras beißen?

Tun Sie endlich, was Ihres Amtes ist !

Ich begrüße Sie.

 

Heribert Kempen


| Neue Seiten | Startseite | Vorwort | Dokumentation | Sparkasse | Weitere Beispiele |
| Gästebuch | Kontakt und Impressum | Zeitungen | Links |