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Beschluss-Nr. 07 / 10 vom 19.05.2004
Einstimmig (20 JA-Stimmen) beschließt der
Stadtrat der Stadt Penig, eine Teilfläche des
Flurstücks-Nr. 108/4 der Gemarkung Penig,
gelegen in 09322 Penig am Uttenweiler Weg zu
verkaufen.

 

Diese Mitteilung haben wir im Amtsblatt der Stadt Penig Nr. 5-2004 vom 28. Mai 2004 gefunden. Daraus geht eindeutig hervor:

  1. Trotz konstanter gegenteiliger Beteuerungen seitens des die Stadt vertretenden Rechtsanwalts Dr. Handschuhmacher ist das streitgegenständliche Nachbargrundstück seit längerer Zeit im Eigentum der Stadt Penig. Offensichtlich hat sie das Grundstück, die besagte Teilfläche mit der Nr. 108/4 von der Erbengemeinschaft Martin erworben und nunmehr mit den katasteramtlich eingetragenen und für unsere Zwecke sichtlich falschen Baulasten weiterveräußert.

    Dümmer erlaubt das auch die Polizei nicht, wo ja die Stadt noch die oberste Behörde von ist! Oder vielleicht gerade deshalb? Wer weiß. Diesseits kömmen zumindest nicht unberechtigte Zweifel an der Fahrlässigkeit der somit zementierten vertraglichen Verletzungen auf...

  2. In der Verhandlung vor dem OLG in Dresden vom 13. Juli anno 2004 legte RA Hand-schuhmacher dem Gericht eine Fotodokumentation von der streitgegenständlichen Zufahrt vor und argumentierte damit, daß diese Zufahrt de facto vorhanden sei und Kempen nur nicht an den Kuchen ran wollte.

    Nach diesen unseren neuerlichen Entdeckungen ergibt sich die Frage:

    Wer belügt hier eigentlich wen ???

    ... und: Was steht eigentlich auf Prozeßbetrug ???

Es ist allgemein unverständlich: Die Ratsentscheidung ist vom Mai 2004. Das bedeutet, daß zu der Zeit die Stadt im Besitz der Fläche 108/4 gewesen sein muß. Somit hat Handschuhmacher - ob nun bewußt oder nicht - in sämtlichen Verhandlungen seither falschen Vortrag gehalten. Das wird ohne jeglichen Zweifel ein Nachspiel haben.

Für mich ist das übrigens neu, um nicht zu sagen der absolute Hammer, daß die Stadt Penig selber Verkäuferin dieser Grundstücksfläche ist. Es scheint wohl zu einer Rückabwicklung mit der Erbengemeinschaft Martin und Stadt Penig gekommen zu sein, denn:

Ausweislich o.a. Beschluß Nr. 07/10 vom 19.05.2004 beschließt der Rat der Stadt Penig einstimmig (also mit 20 "JA"-Stimmen), eine Teilfläche des Flurstückes Nr. 108/4 der Gemarkung Penig, gelegen am Uttenweiler Weg, zu verkaufen ! Daraus geht eindeutig hervor,

  1. ... daß die Stadt Penig selber die Veräußererin ist, sonst würde sie nur die Zustimmung zum Kaufvertrag (wg. Vorkaufsrecht) erteilen.
  2. ... daß die Fläche 108/4 noch einmal geteilt worden ist!

Mit anderen Worten:

Zuerst verkauft die Stadt Penig nachweislich und mit Kaufpreiserhöhung um 35.000 DM der HMK eine Zufahrtsmöglichkeit - und exakt die Fläche dieser bereits verkauften Zufahrtsmöglichkeit verkauft sie nun an einen weiteren Erwerber. Doch nicht genug damit: Sie läßt auch noch zu, daß eben diese Zufahrtsmöglichkeit noch nach allen Regeln der Kunst zugebaut wird !

Mal sehen, was noch passiert...

Heribert Kempen



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