Diese Mitteilung haben wir im Amtsblatt der Stadt Penig Nr. 5-2004 vom 28. Mai 2004 gefunden. Daraus geht eindeutig hervor:
Es ist allgemein unverständlich: Die Ratsentscheidung ist vom Mai 2004. Das bedeutet, daß zu der Zeit die Stadt im Besitz der Fläche 108/4 gewesen sein muß. Somit hat Handschuhmacher - ob nun bewußt oder nicht - in sämtlichen Verhandlungen seither falschen Vortrag gehalten. Das wird ohne jeglichen Zweifel ein Nachspiel haben. Für mich ist das übrigens neu, um nicht zu sagen der absolute Hammer, daß die Stadt Penig selber Verkäuferin dieser Grundstücksfläche ist. Es scheint wohl zu einer Rückabwicklung mit der Erbengemeinschaft Martin und Stadt Penig gekommen zu sein, denn: Ausweislich o.a. Beschluß Nr. 07/10 vom 19.05.2004 beschließt der Rat der Stadt Penig einstimmig (also mit 20 "JA"-Stimmen), eine Teilfläche des Flurstückes Nr. 108/4 der Gemarkung Penig, gelegen am Uttenweiler Weg, zu verkaufen ! Daraus geht eindeutig hervor,
Mit anderen Worten:Zuerst verkauft die Stadt Penig nachweislich und mit Kaufpreiserhöhung um 35.000 DM der HMK eine Zufahrtsmöglichkeit - und exakt die Fläche dieser bereits verkauften Zufahrtsmöglichkeit verkauft sie nun an einen weiteren Erwerber. Doch nicht genug damit: Sie läßt auch noch zu, daß eben diese Zufahrtsmöglichkeit noch nach allen Regeln der Kunst zugebaut wird ! Mal sehen, was noch passiert... |
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