Dr. Reiner Fuellmich – Senderstr.37 – 37077 Göttingen An das Gerichtsstr. 15 78462 Konstanz
In den Rechtsstreiten: Sparkasse Singen ./. Kempen Az: 5 O 238/03 E Marion Kempen ./. Sparkasse Singen Az: 5 O 307/03 E Netzel ./. HMK u.a. Az.: 5 O 236/03 E Psczolla ./. HMK u.a. Az.: 5 O 237/03 E werden
der Vorsitzende Richter am Landgericht Deppert-Kern sowie der Richter am Landgericht Glofke
sowie die Richterin am Amtsgericht Eitze Besorgnis der Befangenheit abgelehnt Begründung: Die abgelehnten
Richter bilden die 5 Zivilkammer des Landgerichts in den angegebenen Verfahren. Der Vorsitzende Richter Deppert-Kern wurde vom Unterzeichner mit
Schriftsatz vom 21.07.2004 wegen der begründeten Besorgnis der Befan-
genheit abgelehnt. Glaubhaftmachung: Schriftsatz des Unterzeichners vom 21.07.2004
Die Kammer wurde mit Schriftsatz des Rechtsanwalts Pryssok vom
23.07.2004 wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Glaubhaftmachung: Schriftsatz des Rechtsanwalts Pryssok
Den Schriftsatz des Unterzeichners hat die Kammer am 22.07.2004 zur Kenntnis genommen.
Gleichwohl hat die Kammer am 23.07.2004 unter Mitwirkung des abge-
lehnten Vorsitzenden Richters Deppert-Kern und in Kenntnis des Ableh-
nungsantrages des Herrn Ra Pryssok in den Verfahren 5 O 307/03 E,
5 O 236/03, sowie 5 O 237/03 E Endurteile erlassen, ohne dass über die Be-
fangenheitsanträge entschieden wurde, geschweige denn dass diese end-
gültig erledigt worden wären. Der abgelehnte Vorsitzende hat es nicht einmal für
nötig befunden, zu den Befangenheitsanträgen Stellung zu nehmen. Glaubhaftmachung: Stellungnahme des Richters Deppert-Kern Anlage A 3 Der abgelehnte Vorsitzende hat es nicht einmal für
nötig befunden, zu den Befangenheitsanträgen Stellung zu nehmen. Dies tat er offenbar in der - rechtsirrigen - Meinung, dass nach der mündli-
Die Besorgnis der Befangenheit ergab sich für den
Widerkläger aus dem Verhalten des abgelehnten Richters nach der
mündlichen Verhandlung. Die gesamte Kammer hat durch die Urteilsverkündung in der Schwebezeit,
ohne Rücksicht auf die prozessualen Rechte des Ablehnenden den Wider-
Es bleibt zu besorgen, dass die Kammer auch in dem noch laufenden Ver-
Die Besorgnis der Befangenheit bleibt daher auch für das
noch laufende Verfahren bestehen.
Rechtsanwalt
zugelassen beim Amts- und Landgericht Göttingen, beim Oberlandesgericht Braunschweig, und bei allen Gerichten des US-Bundesstaates Kalifornien
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