
Irgend etwas scheint dieser Lichtwald IMMER NOCH nicht kapiert zu haben oder kapieren zu wollen!Wie oft haben wir Ihnen eigentlich schon an's Herz gelegt, doch wenigstens eine Spur von Objektivität und Feeling für die Sache an sich in Ihre Artikel zu legen. Bitte wollen Sie davon ausgehen, daß Ihre Leser informiert und nicht manipuliert werden wollen! Mein erster Eindruck war der, daß es diesmal wenigstens etwas Gutes an Ihrem Geschreibsel hätte geben können, aber dann habe ich gemerkt, daß Sie den Leser mit Ihrer Wortwahl regelrecht emotional beeinflussen, und das finde ich nicht fair, weder der Kempen-Riege noch Ihren Lesern gegenüber. Lassen Sie uns das mal ein wenig durchgehen: Täglich aktuell vom 6/11/4, 08:42 So ziemlich das Einzige, was - außer der Überschrift - ungesehen stimmen könnte! Fall Kempen: Sparkasse jetzt unter DruckDie fünfte Zivilkammer des Konstanzer Landgerichts versucht seit letzten Mittwoch, Klarheit in die vermeintliche Sparkassenaffaire in Singen zu bringen. 1. Warum setzen Sie dieses dämliche "vermeintlich" zur Sparkassenaffaire dazu? Die ist doch in Bezug auf Kempen tatsächlich vorhanden, oder haben Sie das immer noch nicht kapiert? Gut, vielleicht hätten's Ihre Leser kapiert, aber die verunsichern Sie ja gleich wieder mit diesem Attribut. Ehrlich, Herr Lichtwald, mußte das wirklich sein? Der Vorsitzende Richter Deppert-Klein kämpfte sich in einer sehr emotionalen Verhandlung langsam bis zum Kern durch. 2. Was verstehen Sie unter einer emotionalen Verhandlung??? War das, um Ihre Leser günstig für das Gericht zu stimmen? Oder war es nicht doch mehr eine emotionsgeladene Verhandlung? Letzteres wäre durchaus verständlich, denn in den Kempen-Verfahren sind u.a. von Edel-Richtern einige Stippstöreken verzapft worden... Zwei Käufer von Heribert Kempen, dessen Imperium im Osten im Jahr 2000 zusammengebrochen ist, haben keine Anspruchsgrundlage für einen Schadensersatz der Sparkasse Singen, den_ sie hatten miteinander kein Rechtsverhältnis. Das Urteil hierfür wird am 23. Juli erwartet. 3. Hinsichtlich der Anspruchsgrundlage - vielleicht denken Sie selbst mal nach! Wenn Sie das schon so geschraubt mit in dem Artikel haben wollen, warum schreiben Sie nicht einfach: Eine direkte Anspruchsgrundlage der Kläger gegen die Sparkasse ist zweifelhaft...? Das mit den beiden Klagen hat einen anderen Hintergrund, aber den verklickern wir Ihnen mal, wenn alles vorüber sein wird, o.k.? ;-)) Schwieriger wird es bei der Vollstreckungs-Abwehrklage der Ehefrau Marion Kempen. Da hat zwar das Zivilgericht noch nicht entschieden, ob es überhaupt eine Anspruchsgrundlage für einen Schadensersatz gibt, womit dann die Prozesskostenhilfe verbunden wäre. 4. Und nochmal Anspruchsgrundlage: Die Beweisaufnahme hat zum einen begonnen, ist aber noch nicht abgeschlossen, und zum Zweiten würde eine solche durchaus bestehen, falls der Sparkasse Verschulden nachgewiesen werden kann. Und diesbezüglich ist mehrfach der § 831 BGB gefallen, oder ist Ihnen das etwa entfallen? Sie hätten nicht so viel mit der Frau Vaassen vom "Südkurier" flirten sollen! Die hat auch solch einen Müll zusammengeschrieben. Dennoch ging das Gericht in die Beweisaufnahme, die in den nächsten Wochen sogar noch fortgeführt werden soll. 5. Und nochmal Beweisaufnahme - Warum wird die sogar in den nächsten Wochen fortgeführt? Damit schaffen Sie wieder Emotionen, die in einen objektiv gehaltenen Artikel nicht reingehören! Hätten Sie das nicht einfach weglassen können? - Sehn'se! Damit ist es Heribert Kempen gelungen, den gesamten Komplex endlich in den Gerichtssaal zu bringen. 6. Das ist eine der wenigen Sentenzen, wo ich eigentlich keinen Kommentar anzubringen hätte. GLÜCKWUNSCH!!! Wer sagt's denn? Was für ihn am Ende dabei herauskommt, blieb am Mittwoch offen, denn ein Zivilgericht hat andere Aufgaben als ein Strafgericht. Es muss erst einmal klären, ob eine Anspruchsgrundlage besteht. 7. Zivilverfahren und Strafverfahren - Bei Vorliegen strafbarer Tatbestände kann aus dem einen durchaus das andere werden, und dessen Ergebnis wiederum ausschlaggebend für ersteres. Können Sie mir folgen? Und dafür werden Fakten abgefragt. In diesem Fall geht es darum, dass die Kempenfirma Bausanierung schlichtweg pleite war. Die Singener Sparkasse, die den privaten Hausbau in Gailingen mit 1,1 Millionen Mark finanziert hatte, hatte im März 2000 Probleme mit dem Kunden, dessen Geschäftskonten auch über Singen flossen. Es kam keine Tilgung mehr, auch keine Zinsen flossen. Das Unternehmen war im Konkurs. Die Sparkasse hätte das Engagement sofort kündigen können, waren sich alle im Gerichtssaal einig. Nur, sie tat es nicht! Sie gab sich mit den laufenden Zinsenzahlungen zufrieden, die aber auch nicht flossen. 8. Da, wo ich herkomme, nennt man sowas "Schmutzige Wäsche waschen"! Wenn Sie schon ins Detail gehen, dann sollten doch wenigstens die Fakten stimmen, oder? Näheres dazu erfahren Sie und Ihre Leser demnächst auf diesen Seiten, wenn wir die komplette Verhandlungsmitschrift veröffentlichen. Da kam ein Münchner Kunde gerade zurecht. 9. Und der kam einfach so angestiefelt und will Kempen so mir-nichts-dir-nichts eine dicke Marie in die Faust drücken, oder was? Ist Ihnen tatsächlich so Vieles entgangen? Lesen Sie doch bitte mal hier nach! Und dann wollen Sie sich bitte vergegenwärtigen, daß Herr Kempen seit 1998 das Geld des Herrn Netzel auf dem Konto hatte und es nicht angerührt hatte, obwohl ihm der Schlamm bis zum Hals stand. Netzel hat sein Baugeld auf Heller und Pfennig zurück bekommen, und Kempen hat in das Grundstück gut 1 Mio. DM verbaut, ohne es je realisieren zu können. Denken Sie mal drüber nach! Er war bereit, für einen Hausteil 700 000 Mark bar zu zahlen, wenn er eine gleichhohe Bauträger-Bürgschaft der Sparkasse bekommen hätte. 10. Für einen Hausteil? Mensch! Für ein nach modernsten Gesichtspunkten modernisiertes Mehrfamilienhaus! Schreiberseele! Die Frau Vaassen muß es Ihnen verdammt angetan haben! Mit dem Geld hätten die Schuldenzinsen beglichen werden können und der Hauptteil wäre in den Baufortschritt geflossen. Doch die Sparkasse schickte dem Kunden, selbst ein Banker in München, nur eine Anzahlungsbürgschaft von 520 000 Mark. Die schickte er zurück, und zahlte dann nach Makler-und Bauträger-Verordnung nach Baufortschritt. 11. Die lehnte er ab! Der Richter warf Kempen vor, den Vereinbarungsbruch durch die Sparkasse nie moniert zu haben. Mehr noch: Der Sparkasse kündigte er zweimal zumindest Ratenzahlungen des Kunden aus München an. Daraus schloss der Richter, das_ das Geld durchaus für die Zinsenzahlungen vorgesehen gewesen sei, denn andere Einkünfte hatte der Bauträger zu der Zeit im Jahr 2000 offenbar nicht. Im Januar 2001 beendete die Sparkasse ihr Engagement und verbuchte für sich den Rest auf dem vermeintlichen Bauträgerkonto, das eben auch nur trotz Benennung ein Giro-Konto war. 12. Wenn Sie etwas nicht verstehen, Herr Lichtwald, dann schreiben Sie es einfach auch nicht, klaro? Naja, da wären Sie bald brotlos, denke ich mir... An dieser Stelle haken Kempens Anwälte ein. Seine Unternehmen seien in der Sanierungsphase gewesen. Da sei eine besondere Sorgfalt zu erwarten. Wer das Engagement nicht gleich kündige, müsse sich der Folgen bewusst sein. Bewertet werden muss das Verhalten des zuständigen Mitarbeiters der Sparkasse, der offenbar auch im Nachhinein übereifrig agierte und sich damit angreifbar gemacht hat. 13. Fast gut! Was meinen Sie denn, wodurch der gute Junge sich angreifbar gemacht hatte? Sehn Sie? Das gehört hier auch nicht rein, gelle? Kempens Anwälte wollen auf ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten der Sparkasse hinaus. 14. Exaktemang! Das haben Sie wieder mal schön gesagt, gelle? Umgekehrt hat Heribert Kempen im Vorfeld mit seinen politischen Angriffen davon abgelenkt, dass er im Jahr 2000 zu allen Konditionen bereit war, um die Sparkasse Singen still zu halten. Deshalb hat er auch im Vorfeld der öffentlichen Verhandlung alle Verfahren verloren. 15. Das klingt durchaus plausibel, war aber nicht so, hätten Sie aber kapieren müssen, wenn Sie nicht nur Augen für Frau Vaassen gehabt hätten! Seine ganze Hoffnung ruht auf einem politischen Skandal. 16. Das Ganze I S T ein einziger politischer Skandal! Seine Hoffnung ruht darauf, daß der Richter nicht Dauerleser des "Wochenkuriers" ist! Was sich jetzt vor Gericht vollzieht, dient der rechtlichen Hygiene in diesem Staat. Darauf hat auch Heribert Kempen seinen Anspruch. 17. Honni soit qui mal y pense! © Singener Wochenblatt GmbH + Co. und HJF Kontakt 2001
Manche lernen es nie!Lieber Herr Lichtwald vom Singener Wochenblatt! Ihnen möchte ich gern denselben Hinweis geben, wie ihn schon die Frau Vaassen erhalten hat: Sollten Sie nochmal in die Verlegenheit kommen, aus einem Gerichtssaal zu berichten, dann wollen Sie sich doch bitte mit primitivsten Grundkenntnissen der zu verhandelnden Materie ausstatten, ehe Sie Ihren Lesern nur bunte Grütze servieren!Die Informationen hätten Sie durchaus von dieser Internetseite holen können, so Sie denn wollten. Na, oft werden Sie - so hoffen wir - keine Gelegenheit mehr haben, über diese Angelegenheit zu berichten. Am 13. Juli 2004 wird in Dresden ein Verfahren vor dem Oberlandesgericht stattfinden, worin dann hoffentlich endlich akzeptiert wird, daß ein Dreieck ein Dreieck und ein Kreis ein Kreis ist. Seien Sie herzlichst gegrüßt!
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