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Christof Baudrexel * Freier Journalist / Redakteur * Sudetenstr. 5 * 78224 Singen
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Singen, den 21.Mai 2003

 

E-Mail-Pressemeldung an die Landes- und Ressortredaktionen

 

Riesenprozess vor Konstanzer Landgericht:

Bis zu 250-Mio-Euro-Schaden

durch Verwaltungspfusch?

 

Konstanz (bau). Ein 49-jähriger Bauunternehmer aus Gailingen hat beim Konstanzer Landgericht eine 105-Millionen-Euro-Klage gegen das Land Sachsen eingereicht. Nach seinen Angaben haben in Penig (13.000 Einwohner) suspekte Machenschaften zwischen Stadtverwaltung, Aufsichtsbehörden und Dresdner Staatsregierung ihn um Hab und Gut gebracht. Er wirft der sächsischen Administration vor, Totengräber seines gesunden und bestens florierenden Betriebes zu sein. 

 

Der Gründer und Mehrheitsgesellschafter der HMK-Firmengruppe hatte 1997 von der Stadt Penig ein rund 3.800 Quadratmeter großes Sanierungsgrundstück zum Preis von 185.000 Mark erworben und festgestellt, so geht aus dem sehr umfangreichen Aktenmaterial hervor, dass etwas mit den Grundstücksgrenzen nicht stimmte und ein sogenanntes „Wegerecht“ zwar als Baulast eingetragen, aber nicht nutzbar war. Nachmessungen hatten ergeben, dass eine Überfahrt zu den ausgewiesenen Parkplätzen nicht möglich ist. Während die Grundstücksvermessungsfehler behoben wurden, weigerten sich Stadt und Landratsamt als untere Bauaufsichtsbehörde, die offensichtlich verschwiegenen Pannen bei der Bestellung des Wegerechts zuzugeben. Die Behörde hatte dem Unternehmer keinen Widerspruchsbescheid zukommen lassen, in dem sie vermutlich hätte Farbe bekennen müssen. Dennoch trieb die Stadt den Kaufpreis ein. Die Streitigkeiten um die Behebung der bauordnungsrechtlichen Mängel hatten das mit rund 2,5 Millionen Euro veranschlagte, halbfertige Wohn- und Geschäftsprojekt des Bauträgers ins Schlingern und schließlich zum Stillstand gebracht. Käufer sprangen ab, Zwischenfinanzierungen platzten und das Bauunternehmen samt Tochterunternehmen mussten schließlich Insolvenz anmelden.

 

Zunächst aussichtsreiche Rettungsversuche seitens der Singener Sparkasse, aber auch von parlamentarischer Seite scheiterten an der Haltung des Bürgermeisters von Peinig. Der hatte dem Unternehmer, dem renommierte Wirtschaftsinstitute eine solide, zununftsorientierte Geschäftsführung und hohe Bonität bescheinigten, offiziell "Feindschaft" geschworen und in seinem Amtsblatt ehrenrührige Behauptungen über ihn aufgestellt, was nach Aktenlage dazu führte, dass zunächst sächsische Hausbanken, in denen Bürgermeister und Landrat Aufsichtsämter innehatten, und danach alle Geldinstitute den Hahn zudrehten. Intervenierer zur Schadensbegrenzung von Seiten der Dresdner Staatsregierung seien plötzlich von ihrem Posten versetzt worden, berichtet der verheiratete, seit 1991 im Hegau ansässige Aachener, der inzwischen Sozialhilfe bezieht und nun alle seine Hoffnungen auf den Schadenersatzprozess vor dem Konstanzer Landgericht setzt, den er im Wege der Prozesskostenhilfe führen muss.

 

Der Streitwert von nahezu 105 Millionen Euro setzt sich nach eingeholten Fachgutachten unter anderem aus geschäftlichen und privaten Vermögensverlusten von rund 20,7 Millionen, vernichteten Reserven von rund 42,1 Millionen und einem Firmenschaden von rund 18,4 Millionen Euro zusammen. Doch dies ist nur ein Teil des gewaltigen Schadenpaketes. Wenn der Prozess zu Gunsten des Unternehmers ausgeht und das Land auch noch sämtliche Verfahrenskosten tragen muss, kann nach internen Berechnungen auf die betroffenen öffentlichen Körperschaften eine gigantische Kostenkeule von bis zu 250 Millionen Euro zukommen.  Die Rechnung der Beklagtenseite orientiert sich am Ergebnis der Vollstreckungsgegenklage, die der Unternehmer verlor. Er hatte gegen die Zwangsvollstreckung der Stadt Penig zur Beitreibung des 185.000-Mark-Kaufpreises, die er auf einem Treuhandkonto der Singener Sparkasse hinterlegt hatte und freigeben musste, erfolglos geklagt.

 

Ging es dabei jedoch vorwiegend um den Notarvertrag, der ihn verpflichtete, trotz der baurechtlichen Mängel den Kaufpreis zu bezahlen, so geht es bei der Schadenersatzklage ausschließlich um den Nachweis des kausalen Zusammenhanges der Firmenpleite mit Fehlleistung und Benehmen des Bürgermeisters beziehungsweise der Aufsichtsorgane. Kausalitätsanalysen angesehener Wirtschaftsfachleute unterstreichen die Erfolgsaussichten der Klage.  Nach Einschätzung der Pressestelle des Landgerichts kann es Monate gehen, bis die fünfte Zivilkammer einen Termin zur Eröffnung des Hauptverfahrens bestimmt. Bei schwierigen Prozessen verfahre man hinsichtlich Fristverlängerungen zur Einreichung von Schriftsätzen und Erwiderungen eher großzügig.

 

Die Staatsanwaltschaft Freiburg ermittelt unterdessen gegen den Bürgermeister von Penig und den Landrat von Mittweida im Regierungsbezirk Chemnitz unter anderem wegen Verdachts des Prozessbetrugs und der Untreue. Gedanken macht sich der Unternehmer derweil über Informationen von Familienangehörigen aus Aachen, die von anonymen Anrufen und Drohungen gegen ihn ("wenn es keine Auskünfte gibt, können wir auch anders") berichten. Er argwöhnt im Zusammenhang mit dem bevor-stehenden Prozess in Konstanz "Ausforschungen nach Stasi-Muster". Er selbst habe bereits Morddrohungen erhalten.

Christof Baudrexel

 

 

E-Mail-Sendung an: Schwäbische Zeitung Leutkirch, Badische Zeitung Freiburg, Schwarzwälder Bote Oberndorf, Südwestpresse Ulm, Stuttgarter Zeitung, Süddeutsche Zeitung und Frankfurter Rundschau.


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