Singen, den 21.Mai 2003 E-Mail-Pressemeldung an die Landes- und Ressortredaktionen Riesenprozess vor Konstanzer Landgericht:Bis zu 250-Mio-Euro-Schaden durch Verwaltungspfusch? Konstanz (bau). Ein
49-jähriger Bauunternehmer aus Gailingen hat beim Konstanzer Landgericht eine
105-Millionen-Euro-Klage gegen das Land Sachsen eingereicht. Nach seinen
Angaben haben in Penig (13.000 Einwohner) suspekte Machenschaften zwischen
Stadtverwaltung, Aufsichtsbehörden und Dresdner Staatsregierung ihn um Hab und
Gut gebracht. Er wirft der sächsischen Administration vor, Totengräber seines
gesunden und bestens florierenden Betriebes zu sein. Der Gründer und
Mehrheitsgesellschafter der HMK-Firmengruppe hatte 1997 von der Stadt Penig ein
rund 3.800 Quadratmeter großes Sanierungsgrundstück zum Preis von 185.000 Mark
erworben und festgestellt, so geht aus dem sehr umfangreichen Aktenmaterial
hervor, dass etwas mit den Grundstücksgrenzen nicht stimmte und ein sogenanntes
„Wegerecht“ zwar als Baulast eingetragen, aber nicht nutzbar war. Nachmessungen
hatten ergeben, dass eine Überfahrt zu den ausgewiesenen Parkplätzen nicht
möglich ist. Während die Grundstücksvermessungsfehler behoben wurden, weigerten
sich Stadt und Landratsamt als untere Bauaufsichtsbehörde, die offensichtlich
verschwiegenen Pannen bei der Bestellung des Wegerechts zuzugeben. Die Behörde
hatte dem Unternehmer keinen Widerspruchsbescheid zukommen lassen, in dem sie
vermutlich hätte Farbe bekennen müssen. Dennoch trieb die Stadt den Kaufpreis
ein. Die Streitigkeiten um die Behebung der bauordnungsrechtlichen Mängel
hatten das mit rund 2,5 Millionen Euro veranschlagte, halbfertige Wohn- und
Geschäftsprojekt des Bauträgers ins Schlingern und schließlich zum Stillstand gebracht.
Käufer sprangen ab, Zwischenfinanzierungen platzten und das Bauunternehmen samt
Tochterunternehmen mussten schließlich Insolvenz anmelden. Zunächst aussichtsreiche
Rettungsversuche seitens der Singener Sparkasse, aber auch von
parlamentarischer Seite scheiterten an der Haltung des Bürgermeisters von
Peinig. Der hatte dem Unternehmer, dem renommierte Wirtschaftsinstitute eine
solide, zununftsorientierte Geschäftsführung und hohe Bonität bescheinigten,
offiziell "Feindschaft" geschworen und in seinem Amtsblatt ehrenrührige
Behauptungen über ihn aufgestellt, was nach Aktenlage dazu führte, dass
zunächst sächsische Hausbanken, in denen Bürgermeister und Landrat
Aufsichtsämter innehatten, und danach alle Geldinstitute den Hahn zudrehten.
Intervenierer zur Schadensbegrenzung von Seiten der Dresdner Staatsregierung
seien plötzlich von ihrem Posten versetzt worden, berichtet der
verheiratete, seit 1991 im Hegau ansässige Aachener, der inzwischen Sozialhilfe
bezieht und nun alle seine Hoffnungen
auf den Schadenersatzprozess vor dem Konstanzer Landgericht setzt, den er im
Wege der Prozesskostenhilfe führen muss. Der Streitwert von nahezu
105 Millionen Euro setzt sich nach eingeholten Fachgutachten unter anderem aus
geschäftlichen und privaten Vermögensverlusten von rund 20,7 Millionen,
vernichteten Reserven von rund 42,1 Millionen und einem Firmenschaden von rund
18,4 Millionen Euro zusammen. Doch dies ist nur ein Teil des gewaltigen
Schadenpaketes. Wenn der Prozess zu Gunsten des Unternehmers ausgeht und das
Land auch noch sämtliche Verfahrenskosten tragen muss, kann nach internen
Berechnungen auf die betroffenen öffentlichen Körperschaften eine gigantische
Kostenkeule von bis zu 250 Millionen Euro zukommen. Die Rechnung der Beklagtenseite orientiert sich am Ergebnis der
Vollstreckungsgegenklage, die der Unternehmer verlor. Er hatte gegen die
Zwangsvollstreckung der Stadt Penig zur Beitreibung des
185.000-Mark-Kaufpreises, die er auf einem Treuhandkonto der Singener Sparkasse
hinterlegt hatte und freigeben musste, erfolglos geklagt. Ging es dabei jedoch
vorwiegend um den Notarvertrag, der ihn verpflichtete, trotz der baurechtlichen
Mängel den Kaufpreis zu bezahlen, so geht es bei der Schadenersatzklage
ausschließlich um den Nachweis des kausalen Zusammenhanges der Firmenpleite mit
Fehlleistung und Benehmen des Bürgermeisters beziehungsweise der
Aufsichtsorgane. Kausalitätsanalysen angesehener Wirtschaftsfachleute unterstreichen
die Erfolgsaussichten der Klage. Nach
Einschätzung der Pressestelle des Landgerichts kann es Monate gehen, bis die
fünfte Zivilkammer einen Termin zur Eröffnung des Hauptverfahrens bestimmt. Bei
schwierigen Prozessen verfahre man hinsichtlich Fristverlängerungen zur
Einreichung von Schriftsätzen und Erwiderungen eher großzügig. Die Staatsanwaltschaft Freiburg ermittelt unterdessen gegen den Bürgermeister von Penig und den Landrat von Mittweida im Regierungsbezirk Chemnitz unter anderem wegen Verdachts des Prozessbetrugs und der Untreue. Gedanken macht sich der Unternehmer derweil über Informationen von Familienangehörigen aus Aachen, die von anonymen Anrufen und Drohungen gegen ihn ("wenn es keine Auskünfte gibt, können wir auch anders") berichten. Er argwöhnt im Zusammenhang mit dem bevor-stehenden Prozess in Konstanz "Ausforschungen nach Stasi-Muster". Er selbst habe bereits Morddrohungen erhalten. Christof Baudrexel E-Mail-Sendung an:
Schwäbische Zeitung Leutkirch, Badische Zeitung Freiburg, Schwarzwälder Bote
Oberndorf, Südwestpresse Ulm, Stuttgarter Zeitung, Süddeutsche Zeitung und
Frankfurter Rundschau. | ||||||