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Heribert G. Kempen
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Einschreiben BAFIN - Bundesamt für FinanzdienstleistungsaufsichtBankenaufsicht - Referat Q 23 - Graurheindorferstr. 108 53117 Bonn |
Gailingen, 07.10.03 |
Dienstaufsichtliches Einschreiten gegen die Sparkasse Singen-Radolfzell, deren Vorstand und Verwaltungsratsvorsitzende, wegen Untreue, vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung und Beihilfe zu v.g Straftaten durch den Vorstand.
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Rink,
In diesem Antrag sind nicht nur die Interessen eines Unternehmers, sondern auch Privatkunden als betroffene Geschädigte enthalten.
Die StA Konstanz ermittelt unter folgenden Aktenzeichen gegen den Angestellten der Sparkasse Singen-Radolfzell, Herrn RA Tobias M. Heinzelmann, Leiter der Abt. Sanierung / Recht:
Da die Ermittlungsbehörden ausschließlich nur die strafbaren Handlungen verfolgen, nicht aber die Geschäftspraxis der Sparkasse ändern, welche immer noch in der bisherigen Form betrieben wird, war diese Anzeige vor hiesiger Behörde von Nöten.
Sachverhalt:
Der Unterzeichner als Unternehmer führt einen Rechtsstreit mit süchs. Behörden wegen
Schädigungen aus unerlaubten Handlungen (§§ 826, 839 BGB)
Beweis: Anlage 1 - Klageschrift über 104,5 Mio €
Auf Grund der in dieser Klageschrift geschilderten Umstände wurde eine Gesellschaft aus dem HMK Konzern (§ 302 AktGes.) durch Eigenantrag auf Insolvenz ausgegliedert und durch eine Auffanggesellschaft ersetzt. Die Durchgriffshaftung wurde durch Beschlu&azlig; der Gläubiger Versammlung begrenzt, so daß wieder der Konzern unter anfänglich zwar erschwerten, aber geordneten Umständen am Geschäftsleben teilnehmen konnte, um seine eigene Sanierung zu Ende zu bringen.
Die Sparkasse Singen-Radolfzell war die Hausbank und besaß als federführende Bank die konzern- und gesellschaftereigenen Sicherheiten, weil über sie im August 99 ein KFW Darlehen zur Betriebserweiterung (Betriebsmittel) über 2,0 Mio DM ausgereicht wurde.
Beweis: Anlage 2 Kopie Kredit Vertrag einfach
Am 8.03.00 (also 9 Monate nach Ausreichung der KFW Mittel) reichte ich wegen des Verhaltens des Peniger Bürgermeisters Eulenberger Eigenantrag auf Insolvenz ein, die 15.05.00 eröffnet wird. Die Auffanggesellschaft HMK Bausanierung GmbH wurde am 29.04.00 im Register eingetragen. Anfang August 00 tagte die Gläubigerversammlung und erteilte Zustimmung zur übertragenen Sanierung und Begrenzung der Durchgriffshaftung (Berherrschungs-/ Gewinnabführungsvertrag) gegen Abstandszahlung von 90.000 DM.
In die Auffanggesellschaft waren unfertige Bauleistungen im Werte von 5,7 Mio DM übergegangen, die nach Fertigstellung der Bauvorhaben mit abgerechnet werden konnten. Die vorherige Insolvenzschuldnerin konnte diese nicht geltend machen, weil sie mangels Vertragserfüllung mit Gegenansprüchen hätte aufrechnen müssen.
Damit wäre die Sanierung vollzogen, alle Banken befriedigt und freibleibende Liquidität erwirtschaftet. So einfach stellte sich das ganze Sanierungskonzept dar!
Auf Grund dieses schlüssigen Sanierungskonzeptes war die hier in Rede stehende Sparkasse als stärkste stimmberechtigte Gläubigerin federführend im Gläubigerausschuß tätig. (Dies unterstreicht die langjährige gute Zusammenarbeit zwischen der Sparkasse und dem Unternehmer)
Auf Grund erst Ende August 03 zugegangener Dokumente zeichnet sich nun ein geändertes Bild ab, wie bisher nicht ersichtlich bzw. beweisbar war:
Am 17.08.00 reicht der Sparkassenmitarbeiter Heinzelmann eine Vorlage zur Gewährung von
Umschuldungskrediten und Bürgschaften in Höhe von 1,125 Mio DM beim Vorstand und
Kreditausschuß der Sparkasse ein. Diese wird einstimmig - mit 7 Unterschriften - bewilligt. Der
Kreditvorstand, Herr Manfred Bühl, schreibt selbst handschriftlich unter das Votum:
"Im Rahmen der bereits laufenden Sanierung sind die gestellten Anträge sinnvoll u. sollen dazu beitragen, eine weitere Störung der Sanierungsbemühungen zu verhindern! Neueste Unterlagen über wirtschaftliche Verhältnisse sind einzuholen".
Dieses einstimmige Votum und die Feststellungen des Kreditvorstandes zeigen eindeutig, wie die Sparkasse zum Unternehmer stand.
Beweis: Anlage 3 Beschlußvorlage mit Votum 22.08.00 in Kopie
Mit diesen Beschlüssen wurde die Geschäftstätigkeit wieder richtig in Gang gesetzt, weil zuvor die Banken Sorge wegen der Durchgriffshaftung hatten. Herr Heinzelmann stellte am 30.08.00 die im Beschluß bestätigten Bürgschaften aus und stellte sie der Stadt Penig und dem Kunden Netzel zu.
Nachdem die Stadt Penig die Bürgschaft erhielt - zur einstw. Einstellung der Zwangsvollstreckung - ließ
diese der Kundschaft sinngemäß mitteilen:
"...Wenn ihr an HMK zahlt, dann überziehen wir euch mit Prozessen!
Der Kunde Netzel schickte seine von der Sparkasse ausgestellte Bürgschaft zurück mit der Bitte, diese auf den richtigen Betrag und entsprechend - wie abgesprochen - nach MaBV § 7 auszugestalten.
Dieser Aufforderung wurde aber durch Herrn Heinzelmann nicht mehr entsprochen, sondern er verhielt sich still. Darauf bezahlte der Kunde nur nach dem Zahlungsplan der MaBV. Aus diesen Zahlungen Netzel entnahm der Mitarbeiter Heinzelmann exakt 174.000,11 DM, um das Obligo der HMK Gruppe (fast dem Wert der Bürgschaft entsprechend) zurückzuführen. Untreue zu Lasten des Kunden Netzel
Beweis: Anlage 4 Schreiben der RWT Anwaltskanzlei vom 23.03.01
Zwischenzeitlich hatte der Kunde Netzel bereits ca. 630.000 DM bezahlt, ohne daß sein Haus fertiggestellt wurde, nur weil der Baufirma das Geld entzogen wurde. Für ca. 80.000 DM wären nur noch Restarbeiten zu erledigen gewesen, dann wäre das Haus schlüsselfertig übergeben worden.
Herr Heinzelmann meldete sich zwischenzeitlich bei dem Steuerberater Reinhard Schmiedel, um zu vereinbaren, wann und unter welchen Umständen die Bilanzen fertiggestellt werden können. (Es war bekanntlich in der Zeit März 00 bis August 00 ein Stillstand eingetreten, wegen des Termins der Gläubigerversammlung) Der Anruf von Heinzelmann war im November 00 bei Stb Schmiedel. Dieser verlangte einen Vorschuß von zunächst 15.000 DM und die Zusage, daß er selbstverständlich alle Kosten zur Herstellung der Bilanzen von Heinzelmann zugesagt bekommt. Dies bestätigte Herr Heinzelmann und am 21.11.00 gingen die 15.000 DM bei Stb. Schmiedel ein. Herr Schmiedel sagte zu, daß auf Grund der bevorstehenden Feiertage zum Jahreswechsel die erste von fünf Bilanzen Mitte/Ende Januar 01 fertig wäre, die andern nach und nach erstellt würden.
Beweis: Anlage 5 E.V des Stb. Reinhard Schmiedel in Kopie
Mit Schreiben vom 21.12.00 forderte mich aber Herr Heinzelmann auf - wider besseren Wissens - die Bilanzen bis zum 10.01.01 vorzulegen, sonst drohe er mit Kündigung der Geschäftsbeziehung. Gleichzeitig forderte er, daß dem von ihm ausgesuchten externen Sanierer schon das Honorar überwiesen würde, obwohl zu diesem Zeitpunkt erkennbar noch keinerlei Bilanzen vorliegen konnten!
Beweis: Anlage 6 Schreiben vom 21.12.00 der Sparkasse in Kopie
Mit Schreiben vom 12.01.01 teilte er mit, daß er alle Konten - geschäftlich + privat - für die HMK Gruppe und deren Gesellschafter geschlossen hat.
Beweis: Anlage 7 Schreiben der Sparkasse vom 12.01.01
Damit waren alle Konten - wider besseren Wissens - zur Unzeit geschlossen worden!
Als der bereits bezahlte und von mir informierte "Sanierer" Dr. Schrode am 8.02.01 bei
Heinzelmann eine Anschubfinanzierung forderte, weil bereits ein Monat Stillstand war, bei dem die
Löhne und Kosten weiterliefen, negiert Herr Heinzelmann den nachweislich selbst (mit)verfaßten
Kreditbeschluß vom 22.08.00 und erklärt:
"Es ist hinlänglich bekannt, daß die Sparkasse bereits seit März 00 keine weiteren Kredite mehr zur Verfügung stellt."
Beweis: Anlage 8 Kopie der Besprechungsnotiz Dr. Schrode v. 8.02.01
Heinzelmann fuhr jetzt die HMK Gruppe und deren Gesellschafter, offensichtlich mit Vorsatz, gegen den Baum - entgegen den Vorstandsbeschlüssen - kündigte aber die Geschäftsverbindung erst im Oktober 01!
Am 29.08.01 erscheint Heinzelmann bei der von uns beauftragten Anwaltskanzlei, verschweigt dort den Kreditbeschluß vomm 22.08.00 und versucht dort, den Unterzeichner zu erpressen:
"Als weitere Voraussetzung hat Herr Heinzelmann genannt, daß Sie den in unserem Schreiben vom 23.03.01 gerügten Umbuchungen (Anlage 3) nachträglich zustimmen. Herr Heinzelmann hat angedeutet, daß dann gegebenfalls die Möglichkeit besteht, daß die Sparkasse Singen-Radolzell die zur Fertigstellung des Bauvorhabens Netzel erforderlichen Gelder darlehensweise zur Verfügung stellt."
Beweis: Anlage 9 - Kopie Schreiben vom 29.08.01
RWT Anwaltslanzlei,
Seite 2, Nr.3
Damit sind die unerlaubten Umbuchungen per Eingeständnis des Herrn Heinzelmann, bewiesen, die Versuchte Erpressung auch.
Ausweislich des Kreditvertrages vom August 99 für die 2,0 Mio. KFW Kredite hat meine Ehefrau, heutige Hausfrau und Mutter eines fast vierjährigen Sohnes, mit ihrem privaten Grundbuch für den Kredit gebürgt. Nun betreibt die Sparkasse die Zwangsversteigerung des Privathauses meiner Frau, obwohl sie (Sparkasse) selbst den Bürgschaftsfall herbeigeführt hat. Dies erfüllt ebenfalls den Tatbestand der Untreue und ist rechtsmißbräuchlich!
Fazit:
Der Unternehmer ist durch Machenschaften der Sächs. Behörden in Not geraten, aber
die Sparkasse, vertreten durch Herrn Heinzelmann, hat ihm "den Rest" gegeben!
Der Kunde Andreas Netzel fordert zunächst seine veruntreuten 174.000,11 DM
von der Sparkasse zurück. Diese antwortet ihm: "halten Sie sich an HMK oder
Kempen". Der Anwalt des Herrn Netzel, Herr RA Haid, wird sogar noch von
Heinzelmann aufgefordert, einem
Beweis: Zeugnis RA Haid, Zettachring 6, 70567 Stuttgart
Wegen seines entstandenen Schadens hat der Kunde Netzel, den Unterzeichner, und seine Firma gesamtschuldnerisch über 800.000 € verklagt.
Um einen größeren Schaden zu verhindern, kommt es zwischen dem Unterzeichner, Rechtsanwalt Haid als Vertreter mehrerer Drittgeschädigter und dem bereits vorher vergeblich eingeschalteten Vermittler, Ex Bankvorstand Werner Graf, zu einem Erörterungsgespräch mit dem Vize-Aufsichtsrat der Sparkasse Singen- Radolfzell, Herrn Oberbürgermeister Dr. Jörg Schmidt von der Stadt Radolfzell als Gewährträger. Herr Dr. Schmidt nimmt die gleichen Unterlagen wie hier beigefügt entgegen und will den Vorstand, Herrn Volker Wirth, kontaktieren. Eine Woche später richtet er Herrn Haid aus, er könne nichts machen... Bei mir meldet er sich nicht. Der Aufsichtsratsvorsitzende OB Renner und der Vorstand Volker Wirth waren zu keinem Gespräch bereit.
Die Sparkasse bekommt in diesen Tagen die Klageerweiterung über eine Teilklage in Höhe von 104,5 Mio € zugestellt. Ich bin gespannt, wie sie ihre Rückstellung nach den Bilanzvorschriften bewerkstelligen will.
Meine Frau verliert inzwischen ihr Haus im Wege der Zwangsversteigerung. Der Kunde Netzel bekommt sein unterschlagenes Geld nicht zurück, verklagt mich deshalb über 800.000 € Entschädigung...
Ich bin mir sicher, daß Sie, sehr geehrte Damen und Herren des Bundesamtes, an dieser Stelle eingreifen müssen!
Sofern Sie noch Unterlagen oder Beweismittel wünschen, bitte ich um Rückmeldung. Sie können den Vorgang komplett im Internet unter
nachlesen und weitere Erkenntnisse auf der Homepage des wirtschaftspolitischen Sprechers der SPD Sachsen, Herrn Karl Nolle MdL unter Medienservice - "Klage Kempen gegen Sachsen" mit allen Beweismitteln nachlesen. Bei "Suche" geben Sie bitte KEMPEN ein, dann finden Sie ca. 60 Presse und Fernsehberichte.Ich sehe Ihrer gefälligen Stellungnahme mit Interesse entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Heribert Kempen
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