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Heribert G. Kempen
Weinbergstr. 15, 78262 Gailingen a.H.

Geschäftsführender Gesellschafter der HMK Gruppe

Tel. / Fax : 07734 - 932931 / 33
Funk-Tel. 0171-52 88 529


 

                                                                     

Gailingen, 25.09.03

 

Besprechungsprotokoll vom Mittwoch, dem 24.09.03, 15.00 Uhr
im Rathaus von Radolfzell

Teilnehmer:

  • Herr Oberbürgermeister Dr. Schmidt
    in der Eigenschaft als Vize-Verwaltungsratsvorsitzender der Sparkasse Singen-Radolfzell
  • Herr Rechtsanwalt Haid
    für die Drittgeschädigten
  • Herr Graf
    Vermittler
  • Herr Kempen
    als Beschwerdeführer

Herr Kempen legte eine Mappe mit Kopien vor, die folgende Übersicht geben sollten:

  1. Med. Berichte über die gesundheitliche Schädigung der Beschwerdeführer (Eheleute Kempen) - vertraulich
  2. Testierte Vermögensaufstellung und Einkommensaufstellung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young, Deutsche Allgemeine Treuhand, Filiale Singen Darlehensverträge der Sparkassen Singen-Radolfzell und Bregenz, sowie eine Mitteilung des "Eigeltinger Amtsblattes" und Auszug der Bilanz der HMK Sanierungsbau (Nachweis unfertiger Leistungen)
  3. Korrespondenz der RWT Anwaltskanzlei vom 23.03.01 und 29.08.01
  4. Schreiben der Sparkasse Singen - Radolfzell vom 21.12.00 und 12.01.01
  5. Kopie der Eidesstattlichen Versicherung des Stb Reinhard Schmiedel
  6. Kopie des Kreditprotokoll mit Votum 22.08.00
  7. Kopie der Beweisaufnahme vom 4.08.03 vor dem LG Chemnitz

Herr Kempen dankte für die entgegenkommende Einladung zu einem kurzen Gespräch und stellte die beiden Herren Graf und Haid vor. Er übergab Herrn Dr. Schmidt die Mappe und erläuterte in kurzen Worten den Inhalt. Weiterhin stellte er einen Schriftsatz der Sparkasse vor, in dem Herr Heinzelmann die Handlungsweise des Beschwerdeführers (in der Sanierungsphase) lobend erwähnte.

Herr Graf schilderte, wie er versucht hat, mit den Herren Klopfer und Wirth von der Sparkasse in Kontakt zu kommen, leider aber keinen Rückruf erhalten habe. Da er aus dem Hause der Sparkasse Singen stammt, kannte er die unterzeichnenden Personen im Protokoll der Sparkasse vom 22.08.00, insbesondere Herrn Manfred Bühl, den er als Kreditvorstand und anerkannten Fachmann schätzte. Er wunderte sich über das Verlangen des Herrn Heinzelmann vom 21.12.00, daß die Begleichung der Rechnung des von ihm selbst geforderten "Sanierers", Herrn Dr. Schrode, nach eigener Maßgabe noch im alten Jahr bezahlt werden mußte, wo doch klar war, daß keine Bilanzen vorliegen konnten... Insbesondere bei der knappen Liquidität. Weiterhin war dieses Gutachten nicht im Vorstandsvotum erwähnt worden. Herr Graf sprach den Verdacht aus, daß hier andere Interessen im Spiel sein könnten.

Herr Rechtsanwalt Haid schilderte, wie es zur Strafanzeige des Mandanten Netzel kam - in Hinblick auf die Stellungnahme der Sparkasse. Er betonte, daß ihm nicht daran gelegen sei, eine gerichtliche Auseinandersetzung zu forcieren, sondern - da die Untreue zu Lasten seines Mandanten Netzel nicht mehr zu bestreiten ist, er eine außergerichtliche Lösung vorziehen würde.

Weiterhin erläuterte er den Anruf des Herrn Heinzelmann mit dem Ansinnen, sich gegen Herrn Kempen zusammenzuschließen. Dabei wies er auch auf die Risiken im Hinblick auf die von der Sparkasse forcierte Zwangsversteigerung des Privathauses der Familie Kempen hin. Herr Haid legte nahe, die Zwangsversteigerung bis zum Ende der Verfahren auszusetzen, da bekanntlich das Haus im wahrsten Sinne des Wortes nicht weglaufen kann, aber weiterer Schaden entstehen würde.

Herr Dr. Schmidt wollte von Herrn Kempen wissen, ob die Sparkasse Singen schon über 100 Mio. € verklagt worden sei. Dieser erklärte, daß es im Zuge der Vollstreckungsabwehrklage sich nicht vermeiden ließe und die Anwälte bereits daran arbeiteten.

Herr Dr. Schmidt betonte weiterhin, daß er naturgemäß aus dem Hause der Sparkasse eine andere Stellungnahme habe, aber auf Grund des Gespräches und der übergebenen Unterlagen eine Überprüfung der Angelegenheit veranlassen wolle. Er sitze "wie ein Schneider" zwischen den Stühlen, weil er persönlich mit dem Vorgang nichts zu tun habe, deswegen könne er auch keine Wertung zur Sache vornehmen. Er versprach, schnellstens über eine weitere Vorgehensweise sich telefonisch zu melden, nach Rücksprache mit dem Vorstandsvorsitzenden, Herrn Wirth.

Herr Haid formulierte den Vorschlag, daß die Sparkasse die Schäden seiner Mandanten übernähme, sich deren Forderungen wiederum abtreten lasse und sich die Sparkasse den Schaden gegen Sachsen wieder zurückklage. Herr Kempen antwortete daraufhin, daß er nichts dagegen einzuwenden habe. Er erwähnte, daß ihm schriftlich vorliege, wie Herr Heinzelmann den von ihm persönlich schriftlich abgefaßten Beschluß vom 17.08.00 gegenüber Dritten negiere.

Herr Dr. Schmidt hob die Besprechung um 16.00 Uhr auf und wollte sich in Kürze bei Herrn Kempen als auch bei Herrn Haid fernmündlich melden.

Ich bitte, diesen Sachverhalt mit ein zu beziehen.

Aufgestellt zu Gailingen am 24.09.03

Heribert Kempen


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