Besprechungsprotokoll vom Mittwoch, dem 24.09.03, 15.00 Uhr
im Rathaus von Radolfzell
Teilnehmer:
- Herr Oberbürgermeister Dr. Schmidt
in der Eigenschaft als Vize-Verwaltungsratsvorsitzender der Sparkasse Singen-Radolfzell
- Herr Rechtsanwalt Haid
für die Drittgeschädigten
- Herr Graf
Vermittler
- Herr Kempen
als Beschwerdeführer
Herr Kempen legte eine Mappe mit Kopien vor, die folgende Übersicht geben sollten:
- Med. Berichte über die gesundheitliche Schädigung der Beschwerdeführer
(Eheleute Kempen) - vertraulich
- Testierte Vermögensaufstellung und Einkommensaufstellung durch die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young, Deutsche Allgemeine Treuhand, Filiale Singen
Darlehensverträge der Sparkassen Singen-Radolfzell und Bregenz,
sowie eine Mitteilung des
"Eigeltinger Amtsblattes" und Auszug der Bilanz
der HMK Sanierungsbau (Nachweis unfertiger Leistungen)
- Korrespondenz der RWT Anwaltskanzlei vom
23.03.01 und 29.08.01
- Schreiben der Sparkasse Singen - Radolfzell vom
21.12.00 und 12.01.01
- Kopie der Eidesstattlichen Versicherung des Stb Reinhard Schmiedel
- Kopie des Kreditprotokoll mit Votum 22.08.00
- Kopie der Beweisaufnahme vom 4.08.03 vor dem LG Chemnitz
Herr Kempen dankte für die entgegenkommende Einladung zu einem kurzen Gespräch und
stellte die beiden Herren Graf und Haid vor. Er übergab Herrn Dr. Schmidt die Mappe
und erläuterte in kurzen Worten den Inhalt. Weiterhin stellte er einen Schriftsatz der Sparkasse vor, in dem
Herr Heinzelmann die Handlungsweise des Beschwerdeführers (in der Sanierungsphase) lobend erwähnte.
Herr Graf schilderte, wie er versucht hat, mit den Herren Klopfer und Wirth von der
Sparkasse in Kontakt zu kommen, leider aber keinen Rückruf erhalten habe. Da er aus dem Hause der Sparkasse
Singen stammt, kannte er die unterzeichnenden Personen im Protokoll der Sparkasse vom 22.08.00,
insbesondere Herrn Manfred Bühl, den er als Kreditvorstand und anerkannten Fachmann schätzte. Er wunderte
sich über das Verlangen des Herrn Heinzelmann vom 21.12.00,
daß die Begleichung der Rechnung
des von ihm selbst geforderten "Sanierers", Herrn Dr. Schrode, nach eigener
Maßgabe noch im alten Jahr bezahlt werden mußte, wo doch klar war, daß
keine Bilanzen vorliegen konnten... Insbesondere bei der knappen Liquidität. Weiterhin war dieses
Gutachten nicht im Vorstandsvotum erwähnt worden. Herr Graf sprach den Verdacht aus, daß hier andere
Interessen im Spiel sein könnten.
Herr Rechtsanwalt Haid schilderte, wie es zur
Strafanzeige des Mandanten Netzel kam - in Hinblick
auf die Stellungnahme der Sparkasse. Er betonte, daß ihm nicht daran gelegen sei, eine gerichtliche
Auseinandersetzung zu forcieren, sondern - da die Untreue zu Lasten seines Mandanten Netzel nicht mehr
zu bestreiten ist, er eine außergerichtliche Lösung vorziehen würde.
Weiterhin erläuterte er den Anruf des Herrn Heinzelmann mit dem Ansinnen, sich
gegen Herrn Kempen zusammenzuschließen. Dabei wies er auch
auf die Risiken im Hinblick auf die von der Sparkasse forcierte Zwangsversteigerung des Privathauses der
Familie Kempen hin. Herr Haid legte nahe, die Zwangsversteigerung bis zum Ende der Verfahren
auszusetzen, da bekanntlich das Haus im wahrsten Sinne des Wortes nicht weglaufen kann, aber
weiterer Schaden entstehen würde.
Herr Dr. Schmidt wollte von Herrn Kempen wissen, ob die Sparkasse Singen schon über
100 Mio. € verklagt worden sei. Dieser erklärte, daß es im Zuge der Vollstreckungsabwehrklage
sich nicht vermeiden ließe und die Anwälte bereits daran arbeiteten.
Herr Dr. Schmidt betonte weiterhin, daß er naturgemäß aus dem Hause der Sparkasse
eine andere Stellungnahme habe, aber auf Grund des Gespräches und der übergebenen Unterlagen eine
Überprüfung der Angelegenheit veranlassen wolle. Er sitze "wie ein Schneider"
zwischen den Stühlen, weil er persönlich mit dem Vorgang nichts zu tun habe, deswegen könne
er auch keine Wertung zur Sache vornehmen. Er versprach, schnellstens über eine weitere Vorgehensweise
sich telefonisch zu melden, nach Rücksprache mit dem Vorstandsvorsitzenden, Herrn Wirth.
Herr Haid formulierte den Vorschlag, daß die Sparkasse die Schäden seiner Mandanten
übernähme, sich deren Forderungen wiederum abtreten lasse und sich die Sparkasse den Schaden
gegen Sachsen wieder zurückklage. Herr Kempen antwortete daraufhin, daß er nichts dagegen
einzuwenden habe. Er erwähnte, daß ihm schriftlich vorliege, wie Herr Heinzelmann
den von ihm persönlich schriftlich abgefaßten Beschluß vom 17.08.00 gegenüber
Dritten negiere.
Herr Dr. Schmidt hob die Besprechung um 16.00 Uhr auf und wollte sich in Kürze
bei Herrn Kempen als auch bei Herrn Haid fernmündlich melden.
Ich bitte, diesen Sachverhalt mit ein zu beziehen.
Aufgestellt zu Gailingen am 24.09.03
Heribert Kempen