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A U F R U F

Bedingt durch eine größere Operation bei mir blieb vieles liegen. Dazu kam der Rechtsstreit mit dem Singener Wochenblatt, bei dem dieses sich nun vollinhaltlich meiner Unterlassungsklage unterworfen hat, und ein weiterer Streit mit dem "flegelhaften" Benehmen des vom Amtsgericht Konstanz bestellten Insolvenzverwalters, Herrn RA Schmidt / Owingen.

Dieser Mann hatte tatsächlich "hellseherische Fähigkeiten" ... Er unterstellte mir zunächst fehlende Kooperation, vermutete eine mögliche Unterschlagung des PKW's - der nicht mal mehr der Firma gehörte - und meinte dazu, meine Schadenersatzansprüche seien doch jetzt wohl nur "Makulatur" ... Dabei hatte er weder mit mir gesprochen, geschweige denn versucht, ein Gespräch mit mir zu führen, oder gar Akteneinsicht genommen.

Die "hilfreiche" SPK Singen kam dem "verzweifelten" Insolvenzverwalter zur Hilfe und stellte großzügig 7.500 € zur Verfügung, damit die Kosten für die Eröffnung gedeckt seien..... (ohne jeglichen Gerichtsbeschluss....) Ein Schelm, der Böses dabei denkt.....

Ganz offensichtlich will man den "lästigen Kerl" mit seiner HMK Holding aus dem Haus in Gailingen heraus haben, weil ein langfristiger Mietvertrag mit der HMK und sehr hohen Gegenansprüchen (in Geld) im Wege ist..... (Ein Esel denkt vom andern, er sei - auch - ein Langohr....)

Nachdem nun schon seit zwei Monaten das Geld und der Insolvenzgrund festgestellt und bereitlagen, wurde endlich der beigefügte Beschluss des AG Konstanz erlassen. Darin steht - wie es sein muss - bis wann und wohin die Gläubiger ihre Forderungen anmelden können.

Dieser Beschluss wurde aber, wie ich es beobachtet habe, nicht - wie üblich - in der Tagespresse veröffentlicht. Sollten damit Gläubiger keine Chance bekommen, ihrerseits die Forderungen fristgerecht anzumelden ? Soll damit evtl. die Bildung eines Gläubigerrates verhindert werden ?

Es erschien am Freitag der hier abgebildete Beschluss:

Zeitungsausschnitt
aus "Südkurier" Singen, 25. Februar 2005

Auch wieder ohne Klärung mit dem Unterzeichner oder mit der Feststellung, ob und wie das Unternehmen evtl. weiterzuführen ist...

Damit Sie ganz deutlich erkennen können, warum ich der Meinung bin, dass die HMK exorbitante Schadenersatzansprüche gegen die SPK hat, lesen sie bitte den Schriftsatz des RA Schatz an das OLG Konstanz von letzter Woche. Sollten Sie also Forderungen gegen eine der HMK-Firmen haben, melden Sie diese bitte

bis zum 18.03.05

mit entsprechender Begründung beim Insolvenzverwalter Schmidt an. Die HMK Holding GmbH muss für alle Forderungen ihrer Tochterfirmen, gemäß § 302 AktGes. einstehen....

Lassen Sie sich nicht in's Bockshorn jagen! Ich habe bis heute keinen einzigen Prozess gegen die SPK verloren, noch hat die SPK einen Titel gegen mich oder die HMK ! Das Singener Wochenblatt kann Ihnen aus eigener leidvoller Erfahrung mit meiner Unterlassungsklage - leicht erklären, wie teuer es werden kann, wenn man die Unwahrheit verkündet...

Da ich jegliches Vertrauen zur Konstanzer Justiz verloren habe, bin ich auf Grund des bisher gezeigten Verhaltens schon jetzt überzeugt, dass es noch mehr zukünftige "Kapriolen" geben wird. Ich darf Ihnen versprechen, liebe/r Leser/in, dass es in naher Zukunft noch zu einer "Überraschung" kommen wird. Aus taktischen Gründen will ich an dieser Stelle noch nicht mehr verraten....

Seien Sie herzlichst gegrüßt

Heribert Kempen



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