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(U.a. wegen diesen und diesen Artikels im "Singener Wochenblatt" wurde Klage beim LG Göttingen eingereicht und es erging Beschluß) Das Singener Wochenblatt nimmt Unterlassungsklage an !Mitteilung:Wie von der Kanzlei Fuellmich & Associates zu erfahren war, hat das "Singener Wochenblatt" keinerlei Rechtsmittel gegen den Beschluß im E.V.-Verfahren eingelegt. Damit hat sich das "Singener Wochenblatt" vollinhaltlich dem Spruch des LG Göttingen gebeugt. Es wurde Kostenfestsetzungsbeschluß gegen das "Singener Wochenblatt" beantragt...(Im normalen Sprachgebrauch heißt das: Das "Singener Wochenblatt" muß nun auch noch die Kosten des Verfahrens bezahlen...)Es ist als Eingeständnis zu werten, dass der Redakteur Lichtwald - vom "Singener Wochenblatt" - Behauptungen über die Prozesslawine im SpK-Singen-Skandal aufstellte, die jeglicher Grundlage entbehrten !Er war auf sein unredliches Handeln hingewiesen worden, wollte aber nicht die echten Tatsachen veröffentlichen. Darum mußte das Gericht bemüht werden.Dies war der erste Akt.Es folgt nun eine sogenannte Hauptsacheklage, wonach dem "Singener
Wochenblatt" unter Androhung von 250.000 EUR Strafgeld - oder ersatzweise
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