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Pflichtverletzungen,

die der 5.Zivilkammer des LG Konstanz angeblich nicht aufgefallen sind:


  Ein paar Worte zur Historie
01.09.97

Abschluß des Kaufvertrages über das Grundstück Chemnitzer Str. 9-11 in Penig. Der Besitzübergang wurde ab 01.04.98 vereinbart. Im Kaufvertrag wurden keine Fristen schriftlich zur Erfüllung der Auflagen bestimmt, folglich gilt dann immer gemäß BGB der Begriff "sofort".

Vermessen wurde aber erst 1999! (und zu groß vermessen - damit war ein anderes Grundstück bezeichnet worden, als vertraglich vereinbart war).

Baulasten wurden erst 2000 bestellt! (Beide Baulasten bzw. Wegerechte - sind zu kurz und zu schmal) Neue Vermessung unter Druck des anstehenden Prozeßtermines beim LG Konstanz im Juni 2000! - Vorherige Verweigerung einer neuen Vermessung!

05.06.00

Der Landrat stellt auf Grund meiner Dienstaufsichtsbeschwerde selber schriftlich fest, daß die bereits eingetragene Auflassungsvormerkung zu Gunsten der HMK unwirksam ist, weil das Grundstück laut Vermessung ein anderes gewesen sein mußte, als das vertraglich Vereinbarte. Er gab dienstaufsichlich die Vorgabe einer neuen Vermessung!

Vollstreckt wurde aber bereits seit dem 6.05.00, also einen Monat früher!!!

Daß die eingetragene Baulast der Frau Martin zu kurz und zu schmal war "bemerkte" er - wie auch das LG Konstanz - nicht! Genau wie die unzulässige Vollstreckung...

Und nun ein paar leckere Details:

Am 28.04.00 war ich in Begleitung des Zeugen Böhme zu einem "gnädigerweise" stattgegebenen Termin beim BM Eulenberger und habe explizit auf das zu kurze und zu schmale Wegerecht, wie auch auf die falsche Vermessung hingewiesen. Ich habe erklärt, daß der Erwerber Netzel mit Rücktritt drohe, falls die Auflagen des Kaufvertrages seitens der Stadt Penig nicht erfüllt würden...

Ich habe ausdrücklich auf dann entstehende etwaige Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe hingewiesen. Der Zeuge Böhme (ehemaliger Prokurist) hat in der nachfolgenden Woche täglich mehrfach versucht, den BM Eulenberger in Gegenwart von Zeugen anzurufen. Jener ließ sich aber immer verleugnen (Sein Auto stand vor dem Rathaus...).

Am 25.08.00 schicke ich per Einschreiben / Rückschein die letzte Aufforderung mit Fristsetzung und danach folgender Ablehnungsandrohung gemäß § 326 BGB an die Peniger Verwaltung mit der wörtlich gleichen Formulierung, wie im Kaufvertrag beschrieben, zur Verschaffung der vertraglich geschuldeten Zufahrtsmöglichkeit, um eine andere Auslegung auszuschließen... Diese wurde mir jedoch mit Schreiben vom 29.08.00 seitens der Stadt Penig verweigert!

Frau Swirbul (ehemalige Assistentin) und Herr Böhme schrieben gemeinsam (ohne mein Wissen) an den Bürgermeister,

er solle den "Krieg" mit dem Unternehmer Kempen im Interesse der Erhaltung der 170 Arbeitsplätze und der Sanierung der Peniger Innenstadt aufgeben, damit das Marktcenter zur 800-Jahrfeier der Stadt Penig im Jahre 2001 fristgerecht fertig werden könne, weil eine Fianzierungsbestätigung über 4,35 Mio € zur Erstellung des Gebäudes von der Deutschen Hypothekenbank vorlag, die aber zur Bedingung machte, daß "geklärte Verhältnisse" in Penig herrschen müßten...

Dieses Schreiben ging unter anderem auch an den extra eingesetzten Koordinator zur 800-Jahrfeier der Stadt Penig, Herrn Kraftschick (Peniger Bauamt), weil eben die brachliegende Fläche auf dem Marktplatz - unmittelbar neben dem neu sanierten Rathaus - optisch einen Schandfleck darstellte.

Als Herr Kraftschick vom Bauamt den Bürgermeister Eulenberger ansprach, wie auf Grund des Schreibens der Belegschaft (zu DDR-Zeiten: "Kollektiv") der HMK verfahren werden soll, antwortete dieser:

"Schmeißen Sie diesen Brief in den Papierkorb! Ich rede nicht mit Vertretern dieses Unternehmens..."

Diese Aussage wurde von Herrn Kraftschick gegenüber Frau Swirbul gemacht, als auch vom Bürgermeister selbst gegenüber dem Reporter der Freien Presse, Jochen Walther!
Tel.-Nr. Frau Swirbul: 0175-294 65 05

Eulenberger arbeitete richtiggehend kriminell! Strafanzeigen oder Dienstaufsichtsbeschwerden wurden immer eingestellt...

Der vom Rat der Stadt Penig genehmigte und im Entwurf gefertigte Vertrag zum Verkauf der Immobilie Chemnitzerstr. 9-11 hatte keine Zufahrtsregelung und sollte auch nur 150.000 DM kosten.

Der beim Notar beurkundete Kaufvertrag hatte eine Zufahrtsregelung und eine Kaufpreiserhöhung um 26% auf 185.000 DM. Ich hatte folglich diese Zufahrt nachweislich extra ausgehandelt und dafür einen Mehrpreis von 35.000 DM akzeptiert. Damit ist die Zufahrt auch eine Hauptleistung und Hauptpflicht geworden! (Soweit zum fiskalischen Handeln des BM Eulenberger)

Zu dieser für 35.000 DM erworbenen Zufahrt wurde mir dann noch seitens der Stadtverwaltung Penig auferlegt, sie "grundhaft für Fahrverkehr auszubauen"! ("Hoheitlich" unterzeichnet von BM Eulenberger persönlich)

Die zu kurze Baulast des Flurstückes 108/10 der Stadt Penig, bekam ich per Bescheid von der Baurechtsbehörde des LRA Mittweida mit Rechtsmittelbehelf gegen 20 DM Gebühr(!) ausgehändigt.

Ich legte fristgemäß Widerspruch beim LRA Mittweida und durchschriftlich bei der Stadt Penig ein. Es gab keiner - weder das LRA Mittweida, noch die Stadt Penig - eine Antwort darauf! Diesem Verwaltungsfehler des LRA Mittweida wurde nie abgeholfen. Die Stadt Penig als Kaufvertragspartner, welcher diese Zufahrt schuldete, und die zudem auch noch selbst die Auflage zum grundhaften Ausbau der Zufahrt erteilt hatte, schwieg ebenfalls!

Exakt dieses Fehlverhalten und die Pflichtverletzung durch beide Behörden wurde sehr ausführlich in der Rede der Frau Dr. Ing. Ulrike Bretschneider, MdL - als sachkundige promovierte Bauingenieurin - am 15.11.02 im Plenum des Sächsischen Landtages erläutert. Diese Rede liegt - selbstverständlich mit allen schriftlichen Beweismitteln - bei Gericht vor!

Das Regierungspräsidium als auch das Innenministerium wurden über diese Mißstände informiert. Alle Behörden vertuschten diese Verwaltungsmängel!

Der Staatsminister des Inneren Klaus Hardraht mußte sich dreimal schriftlich beim Parlament korrigieren, weil er das Parlament immer wieder auf Grund einer kleinen Anfrage belogen hatte...

Der Staatssekretär Dr. Buttolo bestreitet im Fernsehen die vorhandene Existenz der beiden Baulastenerklärungen über die ständigen (aber zu kurzen) Wegerechte des LRA Mittweida!

Der Bürgermeister verbreitet vorsätzlich wahrheitswidrig im Amtsblatt, per Rundschreiben und durch die Medien (persönlich mit eigener Unterschrift):

  • Kempen besitzt keine ladungsfähige Anschrift
  • Kempen ist ein säumiger Schuldner
  • Kempen erfüllt seine vertraglichen Verpflichtungen nicht
  • "Wegen der Vorwürfe von Kempen gegen den BM Eulenberger sei mitgeteilt, daß er bereits seit Dezember 00 lt. ärzlichem Attest komplett verhandungsunfähig ist!"

(Und alles mit "hoheitlicher" Unterschrift des BM Eulenberger)

Wegen dieser Behauptungen hat sich BM Eulenberger persönlich und für die Stadt Penig - freiwillig, um einer drohenden Verurteilung zu entgehen - vor dem OLG Dresden einer Unterlassungsklage vollständig unterworfen! (Ist das keine Pflichtverletzung?)

Das Gericht empfand die Äußerungen als ehrverletzend und kreditschädigend!
Auskunft dazu erteilt: Herr Rechtsanwalt Hulinský, Tel: 0173 - 68 44 332 oder 0375 - 271 30 31

Dem Kunden Netzel verbot Eulenberger unter Androhung von Prozessen das Bezahlen der Rechnungen an HMK, obwohl er selbst noch nie den Kaufvertrag erfüllt hatte.

Das Klageerzwingungsverfahren gegen Eulenberger wegen Prozeßbetruges läuft vor dem 3. Strafsenat des OLG Karlsruhe...

Es gab in diesem Skandal einen rechtschaffenen Juristen, und zwar war das ein Schwabe mit Namen Dr. Gerhard Linnemann aus dem Innenministerium. Dieser wollte "reinen Tisch machen" - da wurde er ( zwangs)versetzt ...

Der parlamentarische Geschäftsführer der CDU Sachsen, Klaus Leroff, sagte in Gegenwart des Journalisten Christof Lötsch:

"Was schert mich die Verfassung? Wir haben doch die Mehrheit..."

Mehr dazu weiß: Herr Christof Lötsch, Tel. 0163 - 888 87 71

Der sächsische Ministerpräsident Milbradt wurde ingesamt sechs (!) mal von Herrn Prof. Dr. W. Peitz angeschrieben mit der Bitte, den Vorgang prüfen zu lassen. Milbradt antwortete über die Medien:

"Immer wenn eine mail von Kempen oder seinem Anhang kommt, drücke ich auf dem Knopf 'löschen'."



Fazit:

Unter dem Eindruck der obigen Zeilen lassen Sie sich doch nun bitte mal folgenden Auszug aus der Ablehnung des LG Konstanz auf der Zunge zergehen:

Meine abschließende Frage ist die:

Sind die Damen und Herren Richter nun tatsächlich so blind, oder werden sie dafür bezahlt??

03. Januar 2004

Heribert Kempen


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