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Heribert G. Kempen
Weinbergstr. 15, 78262 Gailingen a.H.
Geschäftsführender Gesellschafter der HMK Gruppe

Tel. / Fax : 07734 - 932931 / 33
Funk-Tel. 0171-52 88 529


Staatsanwaltschaft Chemnitz
Annabergerstr. 79

09120 Chemnitz 

vorab per Telefax : 0371-453- 4318

Strafanzeigen wegen Betruges und Untreue sowie Mitwirkung und Beihilfe zum Nachteil der HMK-Wohn und Gewerbebauges. mbH Gailingen / Penig sowie dem Gemeingut/Bevölkerung von Penig.

Es ist auch zu überprüfen, ob hier Absprachen getroffen wurden, die der Bildung einer kriminellen Vereinigung zuzurechnen sind. Ohne diese Absprachen wäre dieses Verhalten nicht möglich gewesen! Gegen den Hauptbeschuldigten wurden in der Vergangenheit mehrere Ermittlungsverfahren immer wieder eingestellt. Es wurde im Verfahren 270 Js 53405/ 01 Beschwerde eingelegt.

 

Beiziehung der Gerichtsakten des LG Chemnitz 10 O 470/02 als Beweismittel!

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren ,

 

nachfolgende Personen werden angezeigt :

  1. wegen Betruges und Untreue der Bürgermeister der Stadt Penig Thomas Eulenberger
  2. wegen Mitwirkung beim gleichen Delikt die nachfolgend genannten Personen als Amtsleiter in Garantenstellung der jeweils zuständigen Rechts- und Fachaufsichtsbehörden:

Dr. Andreas Schramm , Landrat des Kreises Mittweida,

Karl Noltze , Regierungspräsident des Regierungsbezirkes Chemnitz,

Dr. Albrecht Buttolo , Staatssekretär im Staatsministerium des Innern,

Rechtsanwalt Klaus Hardraht, in seiner Funktion als ehemaliger Staatsminister des Innern im Freistaates Sachsen

  1. Sämtliche Mitglieder- aller Fraktionen- des Stadtrates von Penig

 

Als geschäftsführender Gesellschafter der HMK- Firmengruppe erstatte ich diese Anzeige.


              

Zu 1.

 

Die HMK Wohn- und Gewerbebauges.mbH streitet mit der Stadtverwaltung Penig vor den Zivilgerichten um die Erfüllung eines Grundstückskaufvertrages vom 1.09.97. Darin geht es im wesentlichem um die Schaffung einer Zufahrt zu einer Teilfläche, welche im Kaufvertrag als rot markierte Fläche ausgewiesen ist.

Die Stadtverwaltung teilte aber nicht vertragsgemäß das Grundstück auf, sondern sie „vergrößerte“

eigenmächtig das verkaufte Grundstück, um damit eine gesetzliche Erschließungspflicht auszulösen.

Hierbei handelt es sich um versuchten Betrug!

Erst nach dienstaufsichtsrechtlichem Einschreiten des Landrates (siehe Schreiben 5.06.02 LRA Mittweida) wurde das Grundstück wieder verkleinert. Wie der Landrat richtig feststellte, war ein völlig anderes Grundstück übergeben worden, als dasjenige, das verkauft worden war. Trotzdem wurde durch die Stadt Penig seit dem 11. Mai 00 schon die Zwangsvollstreckung betrieben! Man forderte also Geld, obwohl der Vertragsgegenstand nicht ordnungsgemäß übergeben worden war. Auch eine Vormerkung im Grundbuch ist wertlos, wenn das im Kaufvertrag bezeichnete Grundstück nicht mit den tatsächlichen Grenzen übereinstimmt.

 

Das ist der Tatbestand eines vollendeten Betruges.

 

Nach diesen Vorgängen waren nun alle Geschäftskonten blockiert und die Gesellschaft konnte die Geschäftskonten nur wieder „freibekommen“, in dem sie eine Vollstreckungsabwehrklage einreichte, und eine Bankbürgschaft über DM 185.000 bei der Stadt Penig hinterlegte.

 

Hiermit war der Tatbestand der vorsätzlichen Kreditschädigung erfüllt.

 

Die Stadt Penig legt im ersten Prozeß eine geänderte Vermessung vor und behauptet, der Vertrag sei nun mit allen Auflagen erfüllt. Die Klage wurde abgewiesen ( Juli 00 ). Es wird Berufung eingelegt, weil  zwischenzeitlich beim Landratsamt recherchiert und folgendes feststellt worden war: Die Stadt Penig hatte genau diese neu gebildeten Nachbargrundstücke weiterverkauft, über welche doch unserer Wegerechte hätten verlaufen sollen ( Ende des Jahres 98 ). Die neuen Eigentümer, die  Erbengemeinschaft Martin, wurde nicht beim Grundstückserwerb auf den Tatbestand hingewiesen, dass genau auf diesem Grundstück eine Abstandsflächen-Baulast und eine Baulast für ein Wegerecht lasten sollte.

 

Straftatbestand: Erneuter Betrug!

 

Mit anderen Worten: die Erbengemeinschaft vertraute guten Glaubens dem Vertrauensschutz durch die öffentliche Hand und glaubte, ein „unbelastetes“ Grundstück erworben zu haben. Erst durch den Unterzeichner erfuhr Frau Heidemarie Martin Ende 99, welche Verpflichtung die Stadt Penig „vergessen“ hatte.

Beweis: Einvernahme der Zeugen

  • Heidemarie Martin
  • Silke Swirbul
  • Volker Böhme

(Anschriften sind in der Gerichtsakte)

 

Die Stadtverwaltung gerät in Not, als sie von Frau Martin in Anspruch genommen wird. Man bietet ihr an eine Verminderung von Erschließungskosten, würde sie nachträglich diese Baulasten bestellen,

die eigentlich von der Stadtverwaltung Penig hätten bestellt werden müssen. Dieser „Rabatt“ stellt zweifellos eine Veruntreuung öffentlicher Gelder dar. Die Erschließungskosten Abrechnung des Baugebietes Mühlberg ist deshalb ebenfalls zu überprüfen, weil durch die geringeren Einnahmen (Preisnachlaß an Erbengemeinschaft Martin) sämtliche Erschließungsangrenzer dadurch vermutlich überhöhte Erschließungskosten hatten bezahlen müssen. 

 

Tatbestand der Untreue zum Nachteil der Angrenzer!

 

Die Erbengemeinschaft bestellt auf dem von der Stadt erworbenen Grundstück Flurstück 108/4 die

Baulasten. Dies geschah nach Schilderung von Frau Martin wie folgt: Sie wurde in die Peniger Verwaltung eingeladen; dort wurde im Beisein der Stadtkämmerin Engelhard ein ihr unbekannter Architekt vorgestellt, der sie auf einem Lageplan „überzeugte“, dass das Wegerecht ihr Grundstück lediglich in der Form eines „ Halbmondes“ tangieren und deshalb auch nur minimal die Eigenschaften des Grundstückes beeinträchtigen würde. Entsprechend sieht das beim LRA Mittweida eingetragene Wegerecht auch aus. Die Verwaltungsvorschriften des § 80 SBO mussten einer hauptberuflichen  Stadtkämmerin doch wohl bekannt sein und dem Architekten ebenfalls. Bei dieser Prozedur kann man doch wohl von Vorsatz sprechen. Damit nicht genug:  Das Wegerecht wird zudem noch zu kurz und zu schmal und nicht bestandskräftig bestellt!

Das Formular der Übernahme-Erklärung zur Bestellung der Baulast wird in der Stadtverwaltung ausgefüllt, an Frau Martin versendet, die das Schriftstück zu Hause unterschreibt und postalisch an die Stadtverwaltung zurückexpediert. Frau Martin natürlich, als Rentnerin, ahnt selbstverständlich nichts von den Formvorschriften des § 311c BGB bzw. § 80 SBO. Sie unterschreibt also arglos,  was man ihr bereits ausgefüllt vorgelegt hatte. Das Grundstück, das die Stadt „zuviel“ vermessen hatte, wird nun zu einem neuen Flurstück 108/10 und ist im Eigentum der Stadt. Dieses Grundstück hat eine Tiefe von ca. 6 Metern. Dort soll an der linken Seite des Grundstückes diagonal das bestellte Wegerecht das Grundstück durchqueren. So weit, aber nicht gut, denn die Stadt Penig bestellt lediglich ein Wegerecht von 4 Meter Länge! ( Jeder Grundschüler im dritten Schuljahr weiß, dass eine Diagonale länger sein muß als die Parallelen, die durchquert werden.)

 

Trotzdem brüstet sich die Stadtverwaltung vor dem OLG Karlsruhe/ Außenkammern Freiburg, sie habe in jederlei Hinsicht die Auflagen ( Baulasten ) des Kaufvertrages erfüllt. Die Richter glauben dem Vortrag der Stadt Penig und weisen die Klage mit der Begründung ab :“ ....man gehe davon aus, dass die Vollmacht ..... geprüft und bejaht wurde.“ Unzweifelhaft hat der Vortrag der Stadt Penig das Gericht in seiner Annahme getäuscht.

 

Straftatbestand des Prozeßbetruges!

 

Der BGH nimmt die Revision erst gar nicht an, und der Prozeßvertreter der Stadt Penig schreibt dem  Kunden der Fa. HMK, Herrn Netzel, und rät ihm dringend, seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Fa. HMK nicht nachzukommen, weil man sonst ihn mit Einziehungsprozessen überziehen würde. (Hierzu das a.a.o. Beschwerdeverfahren)

 

Straftatbestand der vorsätzlichen Kreditschädigung

 

Stadt- und Kreisverwaltung lassen nichts unversucht, den Unternehmer und seine Firmengruppe zu ruinieren. Das Landratsamt gesteht mit Schreiben vom 21.06.01, es gäbe keine Vollmacht in den Akten, und sie gingen davon aus, dass die Stadt Penig die Vollmachten überprüft habe. Doch beim LG Chemnitz wird nach der Abweisung des BGH eine Feststellungsklage eingereicht. Mit Schriftsatz vom 2.08.02 gibt die Stadt Penig zu, dass auch sie die Vollmachten nicht geprüft habe, sondern dieses von der Baurechtsbehörde bei der Eintragung vorgenommen worden sei!

 

Straftatbestand des versuchten Prozeßbetruges!

 

Wie kann die Baurechtsbehörde etwas prüfen, dass ihr von der Stadt Penig gar nicht vorgelegt worden war?

 

Ich ziehe die Summe: Keine der beiden Behörden hat jemals eine Vollmacht der vier Miterben der Erbengemeinschaft Martin gesehen! Und was man nicht sieht, kann man nicht prüfen und noch weniger anerkennen!

 

Gegenüber dem Journalisten Mario Ulbrich / Freie Presse Chemnitz gab Frau Martin zu, dass sie nach einer Vollmacht auch niemals gefragt worden war!

 

Beweis: Einvernahme des Journalisten Mario Ulbrich

 

Trotz all dieser Tatbestände zieht die Stadt Penig am 15.02.02 die hinterlegte Bankbürgschaft über DM 185.000, obwohl sie wusste, dass die Wegerechte zu kurz sind und dass keine Vollmachten existierten. Der Bürgermeister Stadt Penig, Eulenberger,  brüstet sich vor laufender Fernsehkamera:  „Wir sind den Weg der Feindschaft gegangen.“ Entschieden wurde also nicht nach Recht und Gesetz,  was seine Pflicht als Mandatsträger gewesen wäre. Das beweist doch wohl den Vorsatz bei allen Starftatbeständen!


Zu 2.

 

Die Rechtsaufsichten und alle in diesem Zusammenhang genannten Herren wurden persönlich  in der Sache mehrmals angeschrieben und zum Einschreiten aufgefordert. Der Landrat verliert in seiner Stellungnahme vom 5.06.00  zum Problem der der Baulastenbestellung kein Wort. Er wurde außerdem persönlich schriftlich aufgefordert, den Prozeßbetrug beim OLG zu verhindern durch Offenlegung in seiner Funktion als Rechtsaufsicht, das Fehlen der Vollmachten der Erben-gemeinschaft darzutun.  Aber nein – er schreibt stattdessen, dass er zur Sache nicht mehr antworten wolle, sondern lediglich der KSA Berlin – „rein vorsorglich“ freilich – Schadensmeldung gemacht habe.

 

Straftatbestand: Veruntreuung öffentlicher Gelder

 

Die Kommunalaufsicht, vertreten durch Herrn Scheiner, schreibt im Mai 00, die Vollstreckung der Stadt Penig wäre rechtens gewesen, um dann sich einen Monat später als Sachbearbeiter

für den Landrat im Schreiben vom 5.06.02 sich dahingehend zu korrigieren, es wäre eine  Kaufpreisfälligkeit  bisher nicht eingetreten. Dieses Schreiben ging an den Regierungspräsidenten.

Gilt etwa bei der Kommunalaufsicht des LRA Mittweida beim gleichen Sachbearbeiter in gleicher Sache zweierlei Recht?

 

Regierungspräsident Noltze deckt den ganzen Vorgang. Er erkennt nicht einmal die Thematik der fehlenden Baulasten in der an ihn gerichteten Stellungnahme des Landrates. Er mußte doch prüfen. Statt dessen besitzt er doch tatsächlich die Dreistigkeit und behauptet, es wäre vermutlich nur eine „Anwartschaft auf eine bestandskräftige Teilungsgenehmigung“ verkauft worden. Da aber alle „ Fehler“ verwaltungsrechtlicher Natur sind, mußte er als Fachaufsicht einschreiten.

 

Herr Staatssekretär Dr. Butollo fällt glanzvoll dadurch auf, dass er den Petitionsausschuß belog. Denn dort behauptete er, die  Fa. HMK hätte niemals eine wirkliche Bauabsicht gehabt, denn es wäre nicht einmal ein Bauantrag eingereicht worden. Die Sprecherin der Petition konnte ihm mühelos die Baugenehmigung vorlegen. Von Seiten des Innenministeriums wird ständig von einer vorhandenen Vollmacht gegenüber dem Petitionsausschuß gesprochen. Diese wurde natürlich zur Einsichtnahme durch die Sprecherin verlangt. Diesem Begehren kommt Dr. Buttolo natürlich nicht nach.

Beweis: Einvernahme der Frau Dr. Ing. Ulrike Bretschneider, MdL . In diesem Zusammenhang erklärt Dr. Buttolo  meinem Anwalt, Herrn RA Hulinsky, dass er Schaden vom Freistaat Sachsen abhalten wolle und bietet Vergleichsgespräche an und nennt dabei eine Schadenssumme von ca. € 50 Mio. Beweis:  Zeugnis des Herrn RA Hulinsky

 

Ex- Minister Hardraht muß sich vor dem Parlament mehrfach peinlich korrigieren, weil er in seiner Berichterstattung das Parlament belogen hatte. Andernfalls hätte ich eine Unterlassungsklage eingereicht! Beweis: Zeugnis des Herrn RA Hulinsky

 

Straftatbestand Kreditschädigung und Verleumdung

 

Der parlamentarische Geschäftsführer der CDU Sachsens, Herr Klaus Leroff, bestätigt gegenüber Herrn Prof. Dr. Wolfgang Peitz folgendes: Der damalige Minister der Staatskanzlei, Herr Brüggen, habe in dieser Angelegenheit die Anweisung zum „Decken“ der Vorgänge gegeben, und im übrigen habe Innenminister Hardraht Briefe unterschrieben, die er besser nicht unterschrieben hätte“

Beweis Einvernahme Prof. Dr. Peitz

Die vollständigen Gesprächsprotokolle finden Sie im Internet unter www.karl-Nolle.de / Suche/ Penig eingeben! Dies ist die Domaine des Wirtschaftspolitischen Sprecher der SPD Sachsen.

Unter www.faktuell.de finden unter Archiv / Titel „ Willkommen in Absurdistan“ den Zwischenbericht des

Petitionausschuß.

Unter www.mdr.de / Fernsehen/ Exakt/Archiv/ Penig eine Stadt vor der Pleite das besagte Interview  mit BM Eulenberger.


Zu 3.

 

Die Stadträte von Penig spielen eine besondere und tragende Rolle. Im Sommer 01 wollte ich meine Akten in einer Stadtratsitzung offenlegen. (Freie Presse berichtete darüber.) Es ging darum, dass dieser „Irrsinn“ ein Ende nehmen sollte und endlich Klarheit wegen der zu kurz geratenen Baulasten und der Vollmachten der Erbengemeinschaft geschaffen würde. Dies wurde abgelehnt. Ich bekam von der Stadtverwaltung über deren Prozeßbevollmächtigten eine strafbewährte Unterlassungs-/ Verpflichtungserklärung mit der Androhung, für den Fall der Zuwiderhandlung (durch Kontaktaufnahme mit den Stadträten), eine Geldbuße in Höhe von DM 20.000 zu bezahlen. Da mangels Vollmacht der Stadträte gar keine Legitimierung vorlag, erledigte sich die Sache von selbst. Der beflissene Anwalt Merbecks legte auch gleich seine Rechnung über ca. DM 800 bei.

 

Dieser Vorgang zeigt, das die Stadträte trotz ihrer Prüfungspflicht nicht ihren gebotenen Pflichten nachkommen und somit mit Vorsatz handeln. Denn meine Dokumentation hätte die Mängel doch aufgezeigt. Sehr intelligent ging es im Rathaus von Penig zu, als Frau Dr.Bretschneider im Fall HMK / Stadt Penig als Sprecherin des Petitionsausschusses ermitteln musste, dass die Stadtkämmerin Engelhard, der Apotheker Bäuml und die Augenärztin Oehmig - als Vertreter des Stadtrates - allen Ernstes der promovierten Ingenieurin weismachen wollten, die Fläche des Wegerechtes auf dem Flurstück 108/10 im Eigentümer Stadt Penig ist schriftlich mit 4 Meter Länge und 3 Meter Breite angegeben, was zwar eindeutig ein Rechteck darstellt, in den Augen der Stadtvertreter aber ein Dreieck wäre.

Beweis: Zeugnis der Frau Dr. Bretschneider.

 

Die Bundestagsabgeordnete Simone Violka, SPD, ist gleichzeitig Stadträtin von Penig. Sie schreibt an

den Landtagsabgeordneten Karl Nolle, ebenfalls SPD, er würde sich für die „ Machenschaften der HMK“ instrumentalisieren lassen. Er hatte die Unterlagen geprüft, sie allerdings nicht, sonst würde sie hoffentlich solch törichte Äußerungen nicht machen. Für die Stadträte geht es nicht nur um rechtliche Dinge, die Wegerechte sind, so wie sie bestellt sind, durch das Ing. Büro Bieler, Chemnitz, mittels Leuchtfarbe auf den Grundstücken aufgezeichnet worden. Es gibt, von einer Baulast zur anderen, ganze 110 cm Durchfahrtsbreite. Hier bedarf es keines besonderen Sachverstandes, nachdem die Zeitungen und Fernsehen auch darüber berichtet hatten, dass man allenfalls mit einem Kinderwagen, aber keinesfalls mit einem anderen Gefährt oder gar einem PKW, passieren konnte. (Es ist von besonderer Pikanterie, dass  das streitige Grundstück lediglich 100 Meter vom Rathaus entfernt liegt.) Gleichwohl beharren die Stadträte auf der Richtigkeit des Einzugs der DM 185.000.  

 

Dank dieser Handlungsweisen musste eine ganze Firmengruppe (5 Gesellschaften) mit 170 Beschäftigten in die Insolvenz gehen. Den Nachweis darüber liefert die RSO Steuerberatungs-gesellschaft / Zwickau, von der der Schaden auf € 60 Mio. praeter propter beziffert wird!

Beweis: Einvernahme des Steuerberaters Schmiedel

 

Nachdem auch in Ihrer Behörde für mich nicht nachvollziehbare Einstellungsbescheide gegen

den Hauptbeschuldigten erlassen wurden, und ich die Arbeitsweise der Rechtsaufsichten kennen

gelernt habe, lassen ich diese Strafanzeige, die mit allen genannten Beweismitteln unterlegt ist, den recherchierenden Journalisten zukommen. Meine Originalakten sind sicher verwahrt, so dass von heute an nichts mehr „unterdrückt“ werden kann. Auch einige in die Sache involvierte Institutionen und Verbände bekommen eine Abschrift dieser Strafanzeige. Und ebenfalls bekommen sie die politischen Parteien in Deutschland.

 

Ich bin sicher, dass auch in anderen Bundesländern und auch im Ausland diese Vorgänge beobachtet  werden. Da zwangsläufig in weiteren Zivilprozessen genau diese Handlungsweisen thematisiert sind, wird auch von der Richterschaft an anderen Gerichten der Vorgang beobachtet. Ich bin gespannt, ob endlich ernsthaft ermittelt wird. Die Zeugenvernehmungen werden es erkennen lassen. Herr Rechtsanwalt Hulinsky wird zu gegebener Zeit mittels Vollmacht um Akteneinsicht bitten. Da zur Zeit eine vollständige Gerichtsakte in Chemnitz sich befindet, ist es unschwer möglich, sich - in Verbindung der Zeugenaussagen - ein vollständiges Bild für die Staatsanwaltschaft Chemnitz zu machen.

 

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Heribert Kempen


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