|
Heribert G. Kempen Tel. / Fax : 07734 - 932931 / 33 Staatsanwaltschaft Chemnitz 09120
Chemnitz
vorab per Telefax : 0371-453- 4318
Strafanzeigen
wegen Betruges und Untreue sowie Mitwirkung und Beihilfe zum Nachteil
der HMK-Wohn und Gewerbebauges. mbH Gailingen / Penig sowie dem Gemeingut/Bevölkerung
von Penig. Es
ist auch zu überprüfen, ob hier Absprachen getroffen wurden, die der Bildung
einer kriminellen Vereinigung zuzurechnen sind. Ohne diese Absprachen wäre
dieses Verhalten nicht möglich gewesen! Gegen den Hauptbeschuldigten wurden in
der Vergangenheit mehrere Ermittlungsverfahren immer wieder eingestellt. Es
wurde im Verfahren 270 Js 53405/ 01 Beschwerde eingelegt. Beiziehung der Gerichtsakten des LG Chemnitz 10 O 470/02 als Beweismittel! Sehr geehrte Damen und Herren , nachfolgende Personen werden angezeigt
:
Dr. Andreas Schramm , Landrat des Kreises Mittweida, Karl Noltze , Regierungspräsident des
Regierungsbezirkes Chemnitz, Dr. Albrecht Buttolo , Staatssekretär im
Staatsministerium des Innern, Rechtsanwalt Klaus Hardraht, in seiner
Funktion als ehemaliger Staatsminister des Innern im Freistaates Sachsen
Als geschäftsführender Gesellschafter
der HMK- Firmengruppe erstatte ich diese Anzeige. Zu 1. Die HMK Wohn- und Gewerbebauges.mbH
streitet mit der Stadtverwaltung Penig vor den Zivilgerichten um die Erfüllung
eines Grundstückskaufvertrages vom 1.09.97. Darin geht es im wesentlichem um
die Schaffung einer Zufahrt zu einer Teilfläche, welche im Kaufvertrag als rot
markierte Fläche ausgewiesen ist. Die Stadtverwaltung teilte aber nicht
vertragsgemäß das Grundstück auf, sondern sie „vergrößerte“ eigenmächtig das verkaufte Grundstück,
um damit eine gesetzliche Erschließungspflicht auszulösen. Hierbei handelt es sich um versuchten
Betrug! Erst nach dienstaufsichtsrechtlichem
Einschreiten des Landrates (siehe Schreiben 5.06.02 LRA Mittweida) wurde das
Grundstück wieder verkleinert. Wie der Landrat richtig feststellte, war ein
völlig anderes Grundstück übergeben worden, als dasjenige, das verkauft worden
war. Trotzdem wurde durch die Stadt Penig seit dem 11. Mai 00 schon die
Zwangsvollstreckung betrieben! Man forderte also Geld, obwohl der
Vertragsgegenstand nicht ordnungsgemäß übergeben worden war. Auch eine
Vormerkung im Grundbuch ist wertlos, wenn das im Kaufvertrag bezeichnete
Grundstück nicht mit den tatsächlichen Grenzen übereinstimmt. Das ist der Tatbestand eines
vollendeten Betruges. Nach diesen Vorgängen waren nun alle
Geschäftskonten blockiert und die Gesellschaft konnte die Geschäftskonten nur
wieder „freibekommen“, in dem sie eine Vollstreckungsabwehrklage einreichte,
und eine Bankbürgschaft über DM 185.000 bei der Stadt Penig hinterlegte. Hiermit war der Tatbestand der
vorsätzlichen Kreditschädigung erfüllt. Die Stadt Penig legt im ersten Prozeß
eine geänderte Vermessung vor und behauptet, der Vertrag sei nun mit allen
Auflagen erfüllt. Die Klage wurde abgewiesen ( Juli 00 ). Es wird Berufung
eingelegt, weil zwischenzeitlich beim
Landratsamt recherchiert und folgendes feststellt worden war: Die Stadt Penig
hatte genau diese neu gebildeten Nachbargrundstücke weiterverkauft, über welche
doch unserer Wegerechte hätten verlaufen sollen ( Ende des Jahres 98 ). Die
neuen Eigentümer, die Erbengemeinschaft
Martin, wurde nicht beim Grundstückserwerb auf den Tatbestand hingewiesen, dass
genau auf diesem Grundstück eine Abstandsflächen-Baulast und eine Baulast für
ein Wegerecht lasten sollte. Straftatbestand: Erneuter Betrug! Mit anderen Worten: die
Erbengemeinschaft vertraute guten Glaubens dem Vertrauensschutz durch die
öffentliche Hand und glaubte, ein „unbelastetes“ Grundstück erworben zu haben.
Erst durch den Unterzeichner erfuhr Frau Heidemarie Martin Ende 99, welche
Verpflichtung die Stadt Penig „vergessen“ hatte. Beweis:
Einvernahme der Zeugen
(Anschriften
sind in der Gerichtsakte) Die Stadtverwaltung gerät in Not, als
sie von Frau Martin in Anspruch genommen wird. Man bietet ihr an eine
Verminderung von Erschließungskosten, würde sie nachträglich diese Baulasten
bestellen, die eigentlich von der Stadtverwaltung
Penig hätten bestellt werden müssen. Dieser „Rabatt“ stellt zweifellos eine
Veruntreuung öffentlicher Gelder dar. Die Erschließungskosten Abrechnung des
Baugebietes Mühlberg ist deshalb ebenfalls zu überprüfen, weil durch die
geringeren Einnahmen (Preisnachlaß an Erbengemeinschaft Martin) sämtliche Erschließungsangrenzer
dadurch vermutlich überhöhte Erschließungskosten hatten bezahlen müssen. Tatbestand
der Untreue zum Nachteil der Angrenzer!
Die Erbengemeinschaft bestellt auf dem
von der Stadt erworbenen Grundstück Flurstück 108/4 die Baulasten. Dies geschah nach
Schilderung von Frau Martin wie folgt: Sie wurde in die Peniger Verwaltung
eingeladen; dort wurde im Beisein der Stadtkämmerin Engelhard ein ihr
unbekannter Architekt vorgestellt, der sie auf einem Lageplan „überzeugte“,
dass das Wegerecht ihr Grundstück lediglich in der Form eines „ Halbmondes“
tangieren und deshalb auch nur minimal die Eigenschaften des Grundstückes
beeinträchtigen würde. Entsprechend sieht das beim LRA Mittweida eingetragene
Wegerecht auch aus. Die Verwaltungsvorschriften des § 80 SBO mussten einer
hauptberuflichen Stadtkämmerin doch
wohl bekannt sein und dem Architekten ebenfalls. Bei dieser Prozedur kann man
doch wohl von Vorsatz sprechen. Damit nicht genug: Das Wegerecht wird zudem noch zu kurz und zu
schmal und nicht bestandskräftig bestellt! Das Formular der Übernahme-Erklärung
zur Bestellung der Baulast wird in der Stadtverwaltung ausgefüllt, an Frau
Martin versendet, die das Schriftstück zu Hause unterschreibt und postalisch an
die Stadtverwaltung zurückexpediert. Frau Martin natürlich, als Rentnerin, ahnt
selbstverständlich nichts von den Formvorschriften des § 311c BGB bzw. § 80
SBO. Sie unterschreibt also arglos, was
man ihr bereits ausgefüllt vorgelegt hatte. Das Grundstück, das die Stadt
„zuviel“ vermessen hatte, wird nun zu einem neuen Flurstück 108/10 und ist im
Eigentum der Stadt. Dieses Grundstück hat eine Tiefe von ca. 6 Metern. Dort
soll an der linken Seite des Grundstückes diagonal das bestellte Wegerecht das
Grundstück durchqueren. So weit, aber nicht gut, denn die Stadt Penig bestellt
lediglich ein Wegerecht von 4 Meter Länge! ( Jeder Grundschüler im dritten
Schuljahr weiß, dass eine Diagonale länger sein muß als die Parallelen,
die durchquert werden.) Trotzdem brüstet sich die
Stadtverwaltung vor dem OLG Karlsruhe/ Außenkammern Freiburg, sie habe in
jederlei Hinsicht die Auflagen ( Baulasten ) des Kaufvertrages erfüllt. Die
Richter glauben dem Vortrag der Stadt Penig und weisen die Klage mit der
Begründung ab :“ ....man gehe davon aus, dass die Vollmacht ..... geprüft und
bejaht wurde.“ Unzweifelhaft hat der Vortrag der Stadt Penig das Gericht in
seiner Annahme getäuscht. Straftatbestand
des Prozeßbetruges!
Der BGH nimmt die Revision erst gar
nicht an, und der Prozeßvertreter der Stadt Penig schreibt dem Kunden der Fa. HMK, Herrn Netzel, und rät
ihm dringend, seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Fa. HMK nicht
nachzukommen, weil man sonst ihn mit Einziehungsprozessen überziehen würde.
(Hierzu das a.a.o. Beschwerdeverfahren) Straftatbestand
der vorsätzlichen Kreditschädigung
Stadt- und Kreisverwaltung lassen
nichts unversucht, den Unternehmer und seine Firmengruppe zu ruinieren. Das
Landratsamt gesteht mit Schreiben vom 21.06.01, es gäbe keine Vollmacht in den
Akten, und sie gingen davon aus, dass die Stadt Penig die Vollmachten überprüft
habe. Doch beim LG Chemnitz wird nach der Abweisung des BGH eine
Feststellungsklage eingereicht. Mit Schriftsatz vom 2.08.02 gibt die Stadt
Penig zu, dass auch sie die Vollmachten nicht geprüft habe, sondern dieses von
der Baurechtsbehörde bei der Eintragung vorgenommen worden sei! Straftatbestand
des versuchten Prozeßbetruges!
Wie kann die Baurechtsbehörde etwas
prüfen, dass ihr von der Stadt Penig gar nicht vorgelegt worden war? Ich ziehe die Summe: Keine der beiden
Behörden hat jemals eine Vollmacht der vier Miterben der Erbengemeinschaft
Martin gesehen! Und was man nicht sieht, kann man nicht prüfen und noch weniger
anerkennen! Gegenüber dem Journalisten Mario
Ulbrich / Freie Presse Chemnitz gab Frau Martin zu, dass sie nach einer
Vollmacht auch niemals gefragt worden war! Beweis: Einvernahme des Journalisten
Mario Ulbrich Trotz all dieser Tatbestände zieht die
Stadt Penig am 15.02.02 die hinterlegte Bankbürgschaft über DM 185.000, obwohl
sie wusste, dass die Wegerechte zu kurz sind und dass keine Vollmachten
existierten. Der Bürgermeister Stadt Penig, Eulenberger, brüstet sich vor laufender
Fernsehkamera: „Wir sind den Weg der
Feindschaft gegangen.“ Entschieden wurde also nicht nach Recht und Gesetz, was seine Pflicht als Mandatsträger gewesen
wäre. Das beweist doch wohl den Vorsatz bei allen Starftatbeständen! Zu 2. Die Rechtsaufsichten und alle in diesem
Zusammenhang genannten Herren wurden persönlich in der Sache mehrmals angeschrieben und zum Einschreiten
aufgefordert. Der Landrat verliert in seiner Stellungnahme vom 5.06.00 zum Problem der der Baulastenbestellung kein
Wort. Er wurde außerdem persönlich schriftlich aufgefordert, den Prozeßbetrug
beim OLG zu verhindern durch Offenlegung in seiner Funktion als Rechtsaufsicht,
das Fehlen der Vollmachten der Erben-gemeinschaft darzutun. Aber nein – er schreibt stattdessen, dass er
zur Sache nicht mehr antworten wolle, sondern lediglich der KSA Berlin – „rein
vorsorglich“ freilich – Schadensmeldung gemacht habe. Straftatbestand: Veruntreuung
öffentlicher Gelder Die Kommunalaufsicht, vertreten durch
Herrn Scheiner, schreibt im Mai 00, die Vollstreckung der Stadt Penig wäre
rechtens gewesen, um dann sich einen Monat später als Sachbearbeiter für den Landrat im Schreiben vom
5.06.02 sich dahingehend zu korrigieren, es wäre eine Kaufpreisfälligkeit
bisher nicht eingetreten. Dieses Schreiben ging an den Regierungspräsidenten. Gilt etwa bei der Kommunalaufsicht des
LRA Mittweida beim gleichen Sachbearbeiter in gleicher Sache zweierlei Recht? Regierungspräsident Noltze deckt den
ganzen Vorgang. Er erkennt nicht einmal die Thematik der fehlenden Baulasten in
der an ihn gerichteten Stellungnahme des Landrates. Er mußte doch
prüfen. Statt dessen besitzt er doch tatsächlich die Dreistigkeit und
behauptet, es wäre vermutlich nur eine „Anwartschaft auf eine bestandskräftige
Teilungsgenehmigung“ verkauft worden. Da aber alle „ Fehler“
verwaltungsrechtlicher Natur sind, mußte er als Fachaufsicht einschreiten. Herr Staatssekretär Dr. Butollo fällt
glanzvoll dadurch auf, dass er den Petitionsausschuß belog. Denn dort
behauptete er, die Fa. HMK hätte
niemals eine wirkliche Bauabsicht gehabt, denn es wäre nicht einmal ein Bauantrag
eingereicht worden. Die Sprecherin der Petition konnte ihm mühelos die
Baugenehmigung vorlegen. Von Seiten des Innenministeriums wird ständig von
einer vorhandenen Vollmacht gegenüber dem Petitionsausschuß gesprochen. Diese
wurde natürlich zur Einsichtnahme durch die Sprecherin verlangt. Diesem
Begehren kommt Dr. Buttolo natürlich nicht nach. Beweis: Einvernahme der Frau Dr. Ing.
Ulrike Bretschneider, MdL . In diesem Zusammenhang erklärt Dr. Buttolo meinem Anwalt, Herrn RA Hulinsky, dass er
Schaden vom Freistaat Sachsen abhalten wolle und bietet Vergleichsgespräche an
und nennt dabei eine Schadenssumme von ca. € 50 Mio. Beweis: Zeugnis des Herrn RA Hulinsky Ex- Minister Hardraht muß sich vor dem
Parlament mehrfach peinlich korrigieren, weil er in seiner Berichterstattung
das Parlament belogen hatte. Andernfalls hätte ich eine Unterlassungsklage
eingereicht! Beweis: Zeugnis des Herrn RA Hulinsky Straftatbestand
Kreditschädigung und Verleumdung
Der parlamentarische Geschäftsführer
der CDU Sachsens, Herr Klaus Leroff, bestätigt gegenüber Herrn Prof. Dr.
Wolfgang Peitz folgendes: Der damalige Minister der Staatskanzlei, Herr
Brüggen, habe in dieser Angelegenheit die Anweisung zum „Decken“ der Vorgänge
gegeben, und im übrigen habe Innenminister Hardraht Briefe unterschrieben, die
er besser nicht unterschrieben hätte“ Beweis Einvernahme Prof. Dr. Peitz Die vollständigen Gesprächsprotokolle
finden Sie im Internet unter www.karl-Nolle.de / Suche/
Penig eingeben! Dies ist die Domaine des Wirtschaftspolitischen Sprecher der
SPD Sachsen. Unter www.faktuell.de finden unter
Archiv / Titel „ Willkommen in Absurdistan“ den Zwischenbericht des Petitionausschuß. Unter www.mdr.de / Fernsehen/
Exakt/Archiv/ Penig eine Stadt vor der Pleite das besagte Interview mit BM Eulenberger. Zu 3. Die Stadträte von Penig spielen eine
besondere und tragende Rolle. Im Sommer 01 wollte ich meine Akten in einer
Stadtratsitzung offenlegen. (Freie Presse berichtete darüber.) Es ging darum,
dass dieser „Irrsinn“ ein Ende nehmen sollte und endlich Klarheit wegen der zu
kurz geratenen Baulasten und der Vollmachten der Erbengemeinschaft geschaffen
würde. Dies wurde abgelehnt. Ich bekam von der Stadtverwaltung über deren
Prozeßbevollmächtigten eine strafbewährte Unterlassungs-/
Verpflichtungserklärung mit der Androhung, für den Fall der Zuwiderhandlung
(durch Kontaktaufnahme mit den Stadträten), eine Geldbuße in Höhe von DM 20.000
zu bezahlen. Da mangels Vollmacht der Stadträte gar keine Legitimierung vorlag,
erledigte sich die Sache von selbst. Der beflissene Anwalt Merbecks legte auch
gleich seine Rechnung über ca. DM 800 bei. Dieser Vorgang zeigt, das die Stadträte
trotz ihrer Prüfungspflicht nicht ihren gebotenen Pflichten nachkommen und
somit mit Vorsatz handeln. Denn meine Dokumentation hätte die Mängel doch
aufgezeigt. Sehr intelligent ging es im Rathaus von Penig zu, als Frau
Dr.Bretschneider im Fall HMK / Stadt Penig als Sprecherin des Petitionsausschusses
ermitteln musste, dass die Stadtkämmerin Engelhard, der Apotheker Bäuml und die
Augenärztin Oehmig - als Vertreter des Stadtrates - allen Ernstes der
promovierten Ingenieurin weismachen wollten, die Fläche des Wegerechtes auf dem
Flurstück 108/10 im Eigentümer Stadt Penig ist schriftlich mit 4 Meter Länge
und 3 Meter Breite angegeben, was zwar eindeutig ein Rechteck darstellt, in den
Augen der Stadtvertreter aber ein Dreieck wäre. Beweis: Zeugnis der Frau Dr.
Bretschneider. Die Bundestagsabgeordnete Simone
Violka, SPD, ist gleichzeitig Stadträtin von Penig. Sie schreibt an den Landtagsabgeordneten Karl Nolle,
ebenfalls SPD, er würde sich für die „ Machenschaften der HMK“
instrumentalisieren lassen. Er hatte die Unterlagen geprüft, sie allerdings
nicht, sonst würde sie hoffentlich solch törichte Äußerungen nicht machen. Für
die Stadträte geht es nicht nur um rechtliche Dinge, die Wegerechte sind, so
wie sie bestellt sind, durch das Ing. Büro Bieler, Chemnitz, mittels
Leuchtfarbe auf den Grundstücken aufgezeichnet worden. Es gibt, von einer
Baulast zur anderen, ganze 110 cm Durchfahrtsbreite. Hier bedarf es keines
besonderen Sachverstandes, nachdem die Zeitungen und Fernsehen auch darüber
berichtet hatten, dass man allenfalls mit einem Kinderwagen, aber keinesfalls
mit einem anderen Gefährt oder gar einem PKW, passieren konnte. (Es ist von
besonderer Pikanterie, dass das
streitige Grundstück lediglich 100 Meter vom Rathaus entfernt liegt.)
Gleichwohl beharren die Stadträte auf der Richtigkeit des Einzugs der DM
185.000. Dank dieser Handlungsweisen musste eine
ganze Firmengruppe (5 Gesellschaften) mit 170 Beschäftigten in die Insolvenz
gehen. Den Nachweis darüber liefert die RSO Steuerberatungs-gesellschaft /
Zwickau, von der der Schaden auf € 60 Mio. praeter propter beziffert wird! Beweis: Einvernahme des Steuerberaters
Schmiedel Nachdem auch in Ihrer Behörde für mich
nicht nachvollziehbare Einstellungsbescheide gegen den Hauptbeschuldigten erlassen wurden,
und ich die Arbeitsweise der Rechtsaufsichten kennen gelernt habe, lassen ich diese
Strafanzeige, die mit allen genannten Beweismitteln unterlegt ist, den
recherchierenden Journalisten zukommen. Meine Originalakten sind sicher
verwahrt, so dass von heute an nichts mehr „unterdrückt“ werden kann. Auch
einige in die Sache involvierte Institutionen und Verbände bekommen eine
Abschrift dieser Strafanzeige. Und ebenfalls bekommen sie die politischen
Parteien in Deutschland. Ich bin sicher, dass auch in anderen
Bundesländern und auch im Ausland diese Vorgänge beobachtet werden. Da zwangsläufig in weiteren
Zivilprozessen genau diese Handlungsweisen thematisiert sind, wird auch von der
Richterschaft an anderen Gerichten der Vorgang beobachtet. Ich bin gespannt, ob
endlich ernsthaft ermittelt wird. Die Zeugenvernehmungen werden es erkennen
lassen. Herr Rechtsanwalt Hulinsky wird zu gegebener Zeit mittels Vollmacht um
Akteneinsicht bitten. Da zur Zeit eine vollständige Gerichtsakte in Chemnitz
sich befindet, ist es unschwer möglich, sich - in Verbindung der Zeugenaussagen
- ein vollständiges Bild für die Staatsanwaltschaft Chemnitz zu machen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur
Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Heribert Kempen |