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Heribert G. Kempen
Weinbergstr. 15, 78262 Gailingen a.H.

Geschäftsführender Gesellschafter der HMK Gruppe

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Funk-Tel. 0171-52 88 529


 

Wirtschaftsredaktion
United Vision
Frau Türk

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Gailingen, 25.09.03

CDU Filz Skandal Sachsen & Baden-Württemberg
(leicht modifiziert von mir - d.Red.)

Als alleiniger Inhaber einer Firmengruppe mit 170 Beschäftigten in Sachsen und Baden-Württemberg gründete ich eine Niederlassung in Penig / Kreis Chemnitz an der B 95 zwischen Chemnitz und Leipzig. Die Stadt Penig - 13.000 Einwohner - steht im Stadtkern vollständig unter Denkmalschutz. Ich baute dort ein Verwaltungsgebäude und war gleichzeitig der größte private Immobilienbesitzer. Die Unternehmensgruppe HMK war zertifiziert nach ISO EN 9001, hatte laufend sechs Auszubildende und eingetragene Stammkapitalien in Höhe von 4,2 Mio DM im Handelsregister. Das Immobilienvermögen hatte eine Größenordnung von ca. 50 Mio DM.

Am 1.9.97 kaufte die HMK Wohn- und Gewerbebaugesellschaft ein "Bauerngut" (4-Seitenhof), gelegen im Stadtkern des sächsischen Provinzstädtchens Penig, Chemnitzer Str. 9-11, von der Verwaltung dieser Stadt. Das Gebäude hatte seinen Zugang von der Hauptstraße (Chemnitzer Str.) aus. Die Zufahrt zu den PKW-Stellplätzen sollte hinten herum über noch abzutrennende Grundstücksflächen erfolgen. Daraus ergeben sich Baulasten, die auf Wegerechten beruhen.

Die umliegenden Wiesen und Grundstücke wurden von der Stadt Penig neu vermessen und in neue Parzellen aufgeteilt. Statt mir - wie im notariellen Kaufvertrag vereinbart - die Zufahrt als Wegerecht zu sichern, vergaß sie diese Pflicht und verkaufte einfach die Nebengrundstücke an eine Erbengemeinschaft.

Lt. notariellem Kaufvertrag war der Besitzübergang am 1.04.98. Ich reichte danach sofort einen Bauantrag ein, der 14 Wohneinheiten und 6 Gewerbeeinheiten in dem unsanierten Objekt beinhaltete. Ich teilte sofort notariell das Bauerngut in 20 Einheiten auf und verkaufte gleichzeitig 4 Einheiten an den Erwerber Andreas Netzel.

Die Baugenehmigung wurde im Sommer 99 erteilt. Darin war die Verpflichtung der Überfahrt zu den Stellplätzen "als grundhafter Ausbau für Fahrverkehr" enthalten. Also verlangte ich nunmehr nach zwei Jahren Bearbeitungszeit den Nachweis der korrekten (Heraus-) Vermessung des Gebäudes und der vertraglich zugesicherten Zufahrt. Beides war nicht vorhanden! Das Grundstück war viel zu groß vermessen und machte mich somit zum Anrainer einer neuen Erschließungsstraße.

Diese Vermessung hätte Erschließungskosten von ca 150 TDM ausgelöst, die nicht vereinbart worden waren, und mein Kaufvertrag mit den Erwerbern stimmte nicht mit den Grundstücksgrenzen überein. Damit wäre der Kaufvertrag mit den Erwerbern unwirksam geworden. Ich bestand folglich auf eine korrekte Vermessung.

Wegen der fehlenden (vergessenen!) Zufahrt wollte man sich mit den neuen Nachbarn in Verbindung setzen. Zu diesen hatte ich keinerlei Vertragsverhältnis. Dafür konnte und mußte schon die Stadtverwaltung sorgen. Es kam zum Streit: Die Stadt Penig vollstreckte den Kaufpreis lt. notarieller Urkunde und ich reichte Vollstreckungsabwehrklage beim LG Konstanz ein.

Im Gerichtstermin legt die Stadt Penig eine neue Vermessung vor - die den vertraglichen Grundstücksgrenzen entsprach. Sie trug vor, daß alle weiteren Auflagen des Kaufvertrages erfüllt seien. Damit war ich klaglos gestellt und verlor.

Unmittelbar nach dem Gerichtstermin schickte ich einen leitenden Mitarbeiter in das Landratsamt, um die Situation der Zufahrten zu überprüfen. Es stellt sich heraus, daß das letzte Stück der Zufahrtsfläche zwar als Wegerecht bestellt ist (Wegerecht 17x2 Meter), aber dafü zu schmal und zu kurz ist. Das anfängliche Zufahrtsstück ist überhaupt nicht vorhanden. Ich reiche Berufung beim OLG Freiburg ein, weil ich mir diese Betrügereien nicht gefallen lasse. Ich konnte meinen Käufern doch nicht Eigentumswohnungen "andrehen", die keine Zufahrt zu den Stellplätzen für die Autos hatten, oder?

In der Berufungsverhandlung wischt der Richter Dr. Nökel meine, von einem Geometer gefertigten Pläne -als "Parteivermessung" einfach weg - und mißt selbst mittels Stahlrollmeßband (wie Schlosser auf dem Bau es verwenden) auf einem Lageplan mit dem Maßstab 1:1.000 - und meint: "Es könnte passen!" (Siehe Strafanzeige wegen Rechtsbeugung)

Gegen den Richter hat die Staatsanwaltschaft inzwischen ein Ermittlungsverfahren wegen Rechtsbeugung eröffnet. Die von den Penigern behaupteten Unterschriften von 5 Miterben zur Bestellung des Wegerechts gab es ebenfalls nicht - somit lag ein erfüllter Prozeßbetrug vor. Im staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren hat dies der Bürgermeister mittlerweile zugegeben. Unter diesen Umständen verlor ich den Prozeß und ging in Revision beim BGH. Diese wurde erst gar nicht angenommen!

Ich gab nicht auf, reichte eine neue Klage wegen Feststellung des nichterfüllten Kaufvertrages und Rückzahlung der gezogenen Bankbürgschaft beim LG Chemnitz ein. Dort legten wir die nun vorliegenden Aussagen im Ermittlungsverfahren gegen den Bürgermeister vor und beantragten Klageanerkennung...

Jetzt wurde es richtig wild:

Der Bürgermeister schrieb meine Kundschaft an, wenn diese sich wagen würde, ihre fälligen Rechnungen an HMK zu zahlen, würde er sie mit Prozessen überziehen. Er verfaßte ein Memorandum, veranlaßte eine Medienkampagne und schrieb persönlich alle Vereine, Banken und Institutionen an und teilte mit, ich hätte keine ladungsfähige Anschrift, sei ein säumiger Schuldner und obendrein auch noch quasi bekloppt.

Ich ließ mir das nicht gefallen und reichte eine Unterlassungsklage beim OLG Dresden ein. Damit hatte ich Erfolg, denn er unterwarf sich dieser - sogar freiwillig.

Dafür ließ er sich wieder ein neues Spielchen einfallen: Er verbot mir per strafbewehrter Unterlassungserklärung eine Kontaktaufnahme zu seinen Stadträten, um meine Akten offenzulegen. Ich reichte parallel dazu eine Petition beim Sächsischen Landtag ein - bei der die Berichterstatterin, Frau Dr. Bretschneider, MdL (PDS) alle "Schweinereien restlos aufdeckte" - Diese wurde einfach "kaltgestellt". (Siehe Rede vom 15.11.02 vor dem Petitionsausschuß.

Das Gerichtsverfahren in Chemnitz "dümpelte" vor sich hin. Der Richter Schulhauser weigerte sich schließlich, in die Beweisaufnahme zu gehen und als meine Anwälte ihm dann das Protokoll einer Zeugenvernehmung der StA Freiburg vorlegten, in dem der Abgeordnete Karl Nolle MdL (SPD) über ein Geständnis des Peniger Bürgermeisters vor ihm und weiteren Zeugen berichtete, verlor der Richter die Fassung: Er verhöhnte meine Anwälte und titulierte sie als "Nasen"...

Es folgte ein Befangenheitsantrag... Acht Monate geschah nichts, aber dann:

Am 4.08.03 ließen wir in einem Parallelverfahren den Zeugen Netzel seine Aussage vor der 2. Zivilkammer des LG Chemnitz machen, wobei die Betrügereien aller sächsischen Behörden und der Stadt Penig aufflogen... Keine 24 Sunden (!) später, am 5.08.03, wurde eben dieser Richter Schulhauser vom Präsidenten am OLG Dresden persönlich wegen Befangenheit und Verhöhnung abgelehnt!

Ich hatte die "Schnauze" voll von den Streitereien mit der sächsischen Justiz. Also reichte ich eine Teilklage über 104,5 Mio € beim LG Konstanz ein. Zunächst war man sehr aufgeschlossen, und der Vorsitzende Richter wollte die PKH (Prozeßkostenhilfe) für einen Teilbetrag zulassen, weil er den Steuerzahler nicht übermäßig belasten wollte. Ich war einverstanden. Der Richter Deppert - Kern versicherte dreimal im Gespräch mit meinem Anwalt, er würde hier exakt und genau richten und betonte - weil der Vorgang schon mal bei ihm auf dem Tisch war - daß ich keinerlei Sorgen der Befangenheit seinerseits haben solle, wofür er Verständnis habe, weil damals die Situation mit der Zufahrt nicht genau geprüft wurde.

Ich war also "guter Hoffnung und frohen Mutes..."

Plötzlich und unerwartet leitet die Sparkasse Singen-Radolfzell (meine Hausbank) die Zwangsvollstreckung über unser Privathaus ein wegen der eingegangen Bürgschaften. Ich warne den OB Renner als Verwaltungsratschef der hiesigen Sparkasse, weil sie aus meinen Firmenkonten Kundengelder veruntreut hatte... Folgendes war passiert:

Als die Sparkasse Singen-Radolfzell die Bürgschaft über 185.000 DM bei der Stadt Penig hinterlegte, tat sie dies, damit keine Zwangsvollstreckung mehr durchgeführt werden konnte. Somit konnte der Prozeß in aller Ruhe abgewartet werden. Ich hatte ein seit 10 Jahren sehr gutes Verhältnis mit der Sparkasse. Herr Heinzelmann war als Vertreter seines Bankhauses persönlich in Penig gewesen und hatte selbst die fehlende Zufahrt festgestellt. Jetzt schrieb trotz ihm vorliegender Bürgschaft der Bürgermeister von Penig, ein Herr Thomas Eulenberger, meine Kundschaft an und verbot ihr, Zahlungen fälliger Rechnungen an mich zu leisten. Andernfalls drohte er ihnen mit der Überziehung von Prozessen.

Herr Heinzelmann bekam "kalte Füße" und entnahm aus den Kundengeldern des Herrn Netzel ungenehmigt 174.000,11 DM (s. Schreiben RWT an Vorstand SpK. Singen-Radolfzell v. 23.3.2001) und führte damit teilweise das Obligo zurück. (Er wollte den Gegenwert der Bürgschaft zurück haben) Danach sperrte er zur Unzeit die Konten, mit einer falschen "Alibi-" Begründung, die ich per Eidesstattlicher Versicherung des Steuerberaters widerlegen konnte. Gegenüber einem anderen Anwalt sagte er selbst im August desselben Jahres sinngemäß:

"Wenn Kempen meine ungenehmigten Umbuchungen nachträglich genehmigt, dann bekommt er eventuell weitere Kredite..."

Eine handfeste Erpressung, die Rechtsanwalt Phillip Neumann schriftlich anwaltlich versicherte...

Die Rechtsvertreter der Sparkasse kommen scheinbar durcheinander: Sie schicken mit einem Schriftsatz als Anlage ein 5-seitiges Protokoll mit einstimmigem Votum ( 7 Unterschriften) des gesamten Vorstandes vom 22.08.00, in dem bestätigt wird, daß mir für 1,1 Mio DM Kredite und Bürgschaften bewilligt werden... Der Kreditvorstand steht mit handschriftlichen Zusatz hinter mir: "...damit keine weiteren Störungen bei der Sanierung mehr auftreten".

Damit ist das Gerücht vom Pleitier und Querulanten auch widerlegt!

Nun Klage ich gesamtschuldnerisch gegen Sachsen und die Sparkasse... Es wird ein heißer Herbst, denn jetzt werden sich die Sparkasse und das Land Sachsen gegenseitig zerfleischen. Ich habe schließlich eine schriftliche Bestätigung der Zessionskredite, ein Schreiben von Ende Oktober 00, daß man mit meiner Arbeitsweise bei der Sparkasse zufrieden ist, den Beschluß des gesamten Vorstands zu meinen Gunsten und die endgültige Sperrung aller Konten (geschäftlich und privat) zum 12.01.01, weil angeblich die Bilanzen zu diesem Termin nicht vorgelegen haben. Dabei hatte Herr Heinzelmann mit dem Steuerberater unmittelbar Ende November 00 den Zeitraum der Fertigstellung der Bilanzen für Mitte/Ende Januar 01 verbindlich vereinbart. Wegen der Feiertage zum Jahreswechsel konnte dies auch nicht früher geschehen.

Wie in aller Welt soll man unter diesen Prämissen dann aber dieses Schreiben des Herrn Heinzelmann an meine Wenigkeit verstehen, datiert vom 20.12.2000 - dem Donnerstag vor Weihnachten? ...

 

Unbestreitbar ist: 5 Firmen gingen in Insolvenz, 170 Mitarbeiter wurden arbeitslos, alle Immobilien wurden gepfändet und stehen zur Versteigerung an. Die Firmengruppe ist zerschlagen, der Ruf des Unternehmers zerstört und er selbst gesundheitlich schwer geschädigt.

Die Sächsischen Aufsichtsbehörden haben vom Landrat bis Ministerpräsident Verwaltungsfehler bis hin zu Betrügereien gedeckt, ja sogar im Fernsehen wurden vor laufender Kamera vorhandene Urkunden bestritten und der Unternehmer verhöhnt. Unsere Gegendarstellungen wurden entweder gar nicht erst zugelassen oder vom Sendeplatz abgesetzt oder man hat einfach die Reporter "beurlaubt"...

Am Anfang stand ein Verwaltungsfehler mit ca 15 m² fehlender Zufahrtsfläche...

Dann kam Prozeßbetrug, dann die an Rufmord grenzende Kreditschädigungskampagne des Peniger Bürgermeisters Eulenberger. Dann brannten dem bei der SpK Singen-Radolfzell angstellten Rechtsanwalt Tobias M. Heinzelmann sämtliche Sicherungen durch und er veruntreute Kundengelder und sperrte mir alle Konten... Und jetzt will er mir noch mein Heim und Haus wegnehmen!

Wer ist nun Täter und wer das Opfer? Mit dieser Frage muß sich die 5. Zivilkammer am LG Konstanz fragen. Geschädigter bin auf jeden Fall - wer wollte das bestreiten? - ich, und mit mir meine Mitarbeiter sowie meine Vertragspartner!

Möge die Gerechtigkeit siegen!

Mit freundlichen Grüßen

Heribert Kempen

 

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