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Heribert G. Kempen
Weinbergstr. 15, 78262 Gailingen a.H.

Geschäftsführender Gesellschafter der HMK Gruppe

Tel. / Fax : 07734 - 932931 / 33
Funk-Tel. 0171-52 88 529

                                                                       

Gailingen, 10.08.03

Pressemitteilung

Das von der HMK - Wohn u. Gewerbebau GmbH angestrengte Verfahren vor dem LG Chemnitz AZ : 10 O 470/ 02 - wegen Rückzahlung der rechtsmißbräuchlich gezogenen Bürgschaft und Feststellung des nichterfüllten Kaufvertrages ist - vorläufig - geplatzt!

Der 1. Zivilsenat des OLG Dresden hat mit Datum 5.08.03 unter Vorsitz des OLG-Präsidenten in Verbindung mit den LG-Richtern Wittenberg und Funke beschlossen:
"Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluß des LG Chemnitz vom 12.02.03, AZ: 10 O 470/03, abgeändert."

Die Ablehnung des Richters am Landgericht Chemnitz, Schulhauser, wird für begründet erklärt" !

Mit Schriftsatz vom 15.01.03 hatte die Klägerin den Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Am 12.02.03 wurde der Antrag vom LG Chemnitz abgelehnt. Am 28.02.03 hat die Klägerin erneut Beschwerde, diesmal beim OLG Dresden, gegen den Beschluß des LG Chemnitz eingelegt. Das LG Chemnitz weigerte sich mit Beschluß vom 31.07.03 selbst abzuhelfen, somit hat das OLG Dresden mit Beschluß vom 5.08.03 (drei Werktage) später entschieden!

Eine Ohrfeige für die Chemnitzer Justiz, könnte man dazu sagen....

Es liegt mittlerweile eine gerichtliche Beweisaufnahme vor, die eine fehlende Zufahrt und daraus resultierend eine rechtsmißbräuchliche Ziehung der Bürgschaft (185.000,-- DM) beweist!

Die Vertuschungshandlungen der Staatsanwaltschaften, Rechtsaufsichten und der Regierungsbeamten in Sachsen fliegen nacheinander auf! Die 5. Zivilkammer des LG Konstanz hat sich wegen der Schadenersatzklage über 104,5 Mio € für zuständig erklärt.

Jetzt muß ein neuer Richter bestellt werden, der auf Grund der inzwischen - bei einem anderen Verfahren - gerichtlich durchgeführten Beweisaufnahme, nur noch ein Anerkenntnisurteil aussprechen kann ....
Die fehlende Zufahrt begründet die Nichterfüllung des Kaufvertrages, damit war auch die eingeleitete Zwangsvollstreckung der Stadt Penig rechtswidrig, die aber von allen Rechtsaufsichten, insbesondere Innenminister Rasch, für rechtmäßig erklärt wurde.

Das sächsische Innenministerium zeichnet sich nun besonders aus, weil Staatssekretär Dr. Butollo im Fernsehen das Bestehen von Wegerechten verleugnet hatte...

Wir werden Ihm die Gelegenheit geben, dies vor dem Konstanzer Landgericht zu erklären....
Die nachgeschobene und erfolgreiche Kreditschädigungskampagne des Peniger Bürgermeisters löste den Zusammenbruch der HMK Gruppe aus. Auch dieser kausale Zusammenhang wurde in einer gerichtlichen Beweisaufnahme unter Beweis gestellt.

Und hier der Gerichtsbeschluß im Wortlaut.

Sollten Sie noch nicht über den ACROBAT-Reader verfügen - hier können Sie sich die dazu erforderliche Software kostenlos holen (oder - wie es neudeutsch heißt - downloaden).

Mit freundlichen Grüßen

HMK Holding GmbH
Geschäftsleitung

Heribert Kempen

 

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