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Richtlinie zur Durchführung des Bayerischen Kreditprogramms 1986

für die Förderung des gerwerblichen Mittelstandes

Dieses ist nur ein Auszug. Die jeweils aktuelle Version bekommen Sie bei Ihrem Wirtschaftsamt oder bei der IHK. Die Programme sind in den einzelnen Bundesländern analog und gleichermaßen bindend.

Beachtung verdienen die unter Hinweis auf die §§ 23 und 44 der Haushaltsordnung gemachten Aussagen, wonach

die Vergabe der Fördergelder für den Mittelstand und Existenzgründer   N U R   nach den Maßgaben der haushaltsrechtlichen Verwaltungsvorschriften zu erfolgen habe.

im .pdf-Format


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