Die Zeit läuft ab!Klein- und Mittelständler wurden in großem Stil und in aller Regel von den Banken - ihren eigenen Hausbanken -B E T R O G E N ! ! !Das Hausbankprinzip hat bei der Fördermittelvergabe versagt! Nicht selten wurden Anträge entweder nicht bearbeitet oder lediglich telefonisch abgelehnt!Wenn Sie ein Unternehmen im klein- und mittelständischen Bereich gegründet haben, dann werden Sie sicherlich auch das Problem mit der Fördermittelvergabe kennen, oder? Wußten Sie, daß eine Ablehnung dahingehender Anträge in Schriftform zu erfolgen hatte? Dazu haben die Länder gesonderte Verwaltungsrichtlinien erlassen. So weit, so gut, werden Sie sagen. Bis hierher nichts Neues, aber: Wo liegt der Knackpunkt?Bei den Fördergeldern handelt es sich um:
Diese Programme wurden aufgelegt aus dem Grunde, daß ein starker Mittelstand ein entscheidender Motor für die Volkswirtschaft ist. Mittelständler bereichern die Infrastruktur, schaffen Arbeitsplätze und zusätzliche Quellen für Steuereinnahmen des Staates. Um diese Mittel zu verwalten und zu verteilen, haben sich in Deutsch- land einige teils schwer durchschaubare Strukturen entwickelt, wie
Sie alle verdienen an dem Geld, das an sich für die Entwicklung der Wirtschaft vorgesehen ist. Da ist insgesamt nicht viel gegen einzuwenden, wenn die Vergabepraxis klappen würde. Doch da ist noch eine Hürde, die wesentlich schwerer ins Gewicht fällt, und zwar die Vergabe der Mittel nach dem Hausbank-PrinzipIn Deutschland liegt es im Endeffekt im Ermessen der jeweiligen Hausbank des Unternehmers, ob und wann bzw. wieviel er von den Mitteln bekommt, die er aufgrund der jeweils geltenden Vorschriften beantragt. Damit ist er auf Gedeih und Verderb dem Wohlwollen der Bank ausgeliefert. Da zudem de facto kein Rechtsanspruch auf diese Mittel besteht, ist es im Endeffekt schwierig, Fehlverhalten der Banken nachzuweisen. Allerdings ist es nicht ganz so,wie die Bankexperten meinen. Auch sie sind an Vorschriften und Verordnungen gebunden, die nach unseren Erkenntnissen mehr als einmal mißachtet wurden.Für die Vergabe von Fördermitteln - und sei es nach dem Hausbank-Prinzip - existieren konkrete Verwaltungsrichtlinien. Nach diesen hat die Ablehnung eines Fördermittelantrags schriftlich und innerhalb festgesetzter Fristen zu erfolgen. Und genau das wird im Allgemeinen nicht gemacht!Mehr noch: Die Banken bekommen die beantragten Mittel in ihr Obligo, um es dem Antragsteller auszuzahlen, denn weder die KfW noch eine andere Fördermittel verwaltende Körperschaft hat auch nur den geringsten Anlaß, an der Seriosität der Bankgebaren zu zweifeln. Die Erfahrung spricht eine andere Sprache!Wir haben - wie Sie schon auf den übrigen Seiten erfahren konnten - Fördermittel beantragt, diese aber aus von uns nicht nachvollziehbaren Gründen nicht bekommen. Aus diesem Grunde haben wir uns am 16. Juli 2004 an die Wettbewerbskommission der EU, Generalsekretär Mario MONTI, gewendet. Von der Kommission bekamen wir am 03. September 2004 eine Antwort. Darin heißt es u.a.:
Dieses Schreiben nahm die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Pieper zum Anlaß, sofort Herrn MONTI per Mail zu antworten. Unsere dringende Bitte:Sollten Sie, liebe Besucherin / lieber Besucher dieser Seiten, analoge Erfahrungen gemacht oder Kenntnis von solchen haben, dann wollen Sie das bitte umgehend entweder mir oder der Wirtschaftsberatung Pieper mitteilen!Allerdings: Die Zeit ist knapp! Anträge auf Entschädigung aus diesen banktechnischen Fehlleistungen können nur bis 31.12.2004gestellt werden! Also: Zeit ist Geld ! |