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Erste Hilfe für Bankengeschädigte

Ich bitte zu beachten: Diese Seite ist keine Rechtsberatung im Sinne des Gesetzes. Für den Inhalt kann keine Haftung übernommen werden. Es soll eine Anleitung zur Selbstfindung sein, jedoch kann und will ich nicht die anwaltliche Beratung ersetzen.

Auch will ich nicht dazu aufrufen, Schulden zu machen auf Teufel komm raus, um dann sich vor der Verantwortung zu drücken. Das Grundprinzip bleibt: Wer etwas bestellt, der soll es gefälligst auch bezahlen!

Anders ist es, wenn sich - gerade wie im Leben selbständiger Geschäfts-leute - Sachzwänge ergeben, die eine Kooperativität seitens der Kreditinstitute geradezu lebensnotwendig machen, diese aber von den Banken versagt wird.


Es trifft einen, wie der berühmte Schlag aus heiterem Himmel: Du wachst morgens auf, denkst nichts Böses, willst Dein Tageswerk beginnen, und da kommt der Postbote mit einem "blauen Brief" oder der Geldautomat steckt dir die Zunge raus:"Kontoverfügung heute nicht mehr zugelassen"...

So quasi aus heiterem Himmel kommt es ja in Wirklichkeit nicht. Oftmals ging dem schon ein erheblicher Schriftwechsel voraus. Bitte beachten Sie im Falle von Zahlungsverzug Ihrerseits:

  1. Reagieren Sie grundsätzlich auf jede Mahnung!
  2. Wenn irgend möglich, machen Sie einen Zahlungsvorschlag und halten Sie diesen auch ein!
  3. Auch kleine Raten stellen Ihre Gläubiger zufrieden! Wichtig ist nur, daß sie dann auch regelmäßig gezahlt werden!
  4. Sollte sich Ihre Lage nicht grundlegend ändern, wenden Sie sich an einen Anwalt Ihres Vertrauens.

Die letzte Empfehlung ist eine reine Kostenfrage. Vielleicht haben Sie wirklich schon alles im Guten versucht, und die Kontensperre ließ sich wirklich nicht verhindern. Was nun?

  1. Gehen Sie zu Ihrem Amtsgericht und lassen Sie sich eine Freistellung gemäß
    § 850 c ZPO erteilen.
    Wie jeder andere Bürger haben auch Sie als Selbständiger ein Recht darauf, zu leben, sich zu ernähren. Gern übernimmt das auch ein Anwalt für Sie.
  2. Räumen Sie Ihr Konto gnadenlos ab! Und das innerhalb von 7 Tagen nach Kontensperrung bzw. Zahlungseingang! Alles, was über die 7-tagesfrist hinaus auf dem Konto bleibt, wird unerbittlich und unwiderruflich an den Gläubiger überwiesen, auch Sozialhilfe und gleichgelagerte Zahlungseingänge. Es wird vermutet, daß Sie das Geld nicht brauchen, wenn Sie es so lange liegen lassen. Es gibt keinen entschuldigenden Grund!!!
  3. Setzen Sie sich umgehend mit dem Gläubiger in Verbindung, der die Kontensperre veranlaßt hat! Wenn Sie etwas anbieten können, wird man die Sperre zurücknehmen. Versuchen kann man es ja.

Diese Tips sind in Ordnung, sofern Sie etwas auf dem Konto oder in der Tasche haben (außer einem Taschentuch). Wenn aber auf Dauer kein Geldeingang zu erwarten ist oder Sie das Konto zur weiteren Abwicklung geschäftlicher Vorgänge brauchen, dann

  1. Wenden Sie sich an das für Sie zuständige Sozialamt! Das ist kein Betteln! Es geht um die Sicherstellung Ihrer verfassungsmäßig garantierten Grundrechte, wozu auch das auf Überleben zählt! Solange Sie als Selbständige(r) beim Gewerbeamt registriert sind, muß Ihnen das Amt aushelfen mit Mitteln für:
    • Miete
    • Kranken- und Unfallversicherung
    • Altersvorsorge
    • Lebensunterhalt (in den Grenzen des Sozialsatzes - damit Sie keine verkehrten Vorstellungen haben!)
    • Kfz-Versicherung (sofern es zur Erlangung von Einkommen erforderlich ist)

    Sie bekommen diese Leistung nicht geschenkt, sondern quasi nur geborgt. Sofern es Ihre Lage zuläßt, werden Sie dazu aufgefordert werden, dieses zinsfreie Darlehen zurückzuzahlen.

  2. Falls die Forderung ungerechtfertigt sein sollte, wenden Sie sich an das Amtsgericht. Beantragen Sie Prozeßkostenhilfe! Die gibt es auch für eventuelle Sicherheitsleistung. Der Antrag dazu ist bei jeder Gerichtsgeschäftsstelle erhältlich.

    In Abhängigkeit von Ihrer materiellen und finanziellen Situation kann es durchaus angeraten sein, einen "Verzicht auf Sicherheitsleistung" zu beantragen. Dazu müssen Sie Ihre wirtschaftliche Situation an Eides statt versichern.

Zum Schluß noch ein Hinweis an die Selbständigen:

Sie tragen Verantwortung nicht nur für sich selbst und Ihre Familie, sondern unter Umständen auch für einen oder mehrere Mitarbeiter und deren Familien.Sollten Sie sich im Würgegriff irgendwelcher Parasiten befinden, die Ihnen widerrechtlich (was Sie allerdings beweisen müssen!) die Konten dicht machen, dann zögern Sie nicht und wenden Sie sich an das:

Bundeswirtschaftsministerium
Referat VII C
Herrn Lothar Hass

Villemombler Str. 76
53123 Bonn

mit Forderung von sofortigen staatlichen Hilfszahlungen für Existenzsicherung bzw. Rettung Ihres Geschäftes.

Sollten wirklich alle Stricke reißen - nicht verzagen,

Renatchen   fragen!


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